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Beschlüsse der Sitzung des Kultur-, Bildung- und Finanzausschusses der Stadt Aalen am Mittwoch, 14. September 2022

Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter
www.aalen.de/Ratsinformationssystem

1 Handlungsprogramm Wohnen-Aalener Modell - Quote zur Schaffung von gefördertem Wohnungsbau - Förderung von Sanierungen - Wohnraumakquise

6022/018 - Einbringung

  1. Ab dem 01.11.2022 wird die Quote zur Schaffung von gefördertem Wohnungsbau auf 30 % der neu zu schaffenden Wohneinheiten und auf mindestens 30 % Prozent der Wohnfläche erhöht.
     
  2. Bei der Berechnung der Quote werden alle in einem Entwicklungsbereich (Bereiche des städtebaulichen Vertrags und durch den Verkauf von Grundstücken) entstehenden Wohneinheiten zu Grunde gelegt. Ausgenommen sind eigengenutzte Wohnungen durch den Projektentwickler.
     
  3. Für die Wohnungsbau Aalen GmbH wird die Quote ab dem 01.11.2022 im Mittel aller Projekte auf 35% der neu zu schaffenden Wohneinheiten und auf mindestens 35 % der Wohnflächen festgelegt. Im Gegenzug wird für drei weitere Jahre (Geschäftsjahre 2021-2023) auf die Gewinnausschüttung der Wohnungsbau Aalen GmbH verzichtet.
     
  4. Der Bindungszeitraum in Bezug auf den Baukostenzuschuss für den Neubau von gefördertem Wohnraum wird auf 30 Jahre, bei einem gleichbleibenden Betrag in Höhe von 180 €/m² Wohnfläche für diesen Zeitraum, festgesetzt. Für die Sanierung von Wohnraum, der anschließend einer Wohnungsbindung für 10, 15 oder 20 Jahre unterworfen wird, zahlt die Stadt ab dem 01.11.2022 einen Förderbetrag für die Dauer der Wohnungsbindung in Höhe von 12 €/m²/Jahr des Bindungszeitraums.
     
  5. Das Förderprogramm des Aalener Modells „Erwerb von Belegungsrechten für mittlere Einkommensbezieher“ wird zum 01.11.2022 eingestellt.
     
  6. Zum 01.11.2022 wird das Konzept „Wohnraumakquise“ als weitere Säule des Aalener Modells zur Wohnraumförderung eingeführt.
     
  7. Der jährliche HH-Ansatz von 500.000 € wird um 250.000 € auf nunmehr 750.000 € erhöht.

2 Erhöhung der Pauschale für Übungsleiter*innen ab 2023 - Fortschreibung der Sportförderrichtlinien der Stadt Aalen

4022/007 - Vorberatung

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig den folgenden geänderten Beschlussantrag:

Die Übungsleiterpauschale wird ab dem Jahr 2023 von bisher 200 € auf 280 € erhöht.

Übungsleitende, die einen Gewaltpräventionskurs besucht haben, erhalten 300 €.

3 Anträge von Sportvereinen auf Gewährung von städtischen Zuschüssen

4022/009 - Entscheidung

Der Ausschuss hat die folgenden Beschlussanträge einstimmig beschlossen:

  1. Zu den zuschussfähigen Kosten der in der Anlage unter den laufenden Nummern 1-3 aufgeführten Vorhaben gewährt die Stadt Aalen einmalige Zuschüsse bis zu den genannten Beträgen, unter Berücksichtigung der seit Januar 2021 gültigen Sportförderrichtlinien.
     
  2. Die städtischen Förderbeiträge von zusammen max. 46.400,00 € werden im Rahmen der im Haushaltsplan 2022 bei Investitionsnummer I400089 (Zuschüsse an Vereine und Verbände), bzw. der im Ergebnishaushalt unter der Produktgruppe 4210 (Förderung des Sports) veranschlagten Mittel zur Verfügung gestellt.

4 Eine Welt Fonds im Jahr 2022 - Förderung lokaler Initiativen der Entwicklungszusammenarbeit

0722/006 - Entscheidung

Der Ausschuss hat die folgenden Beschlussanträge einstimmig beschlossen:

  1. Die Stadt Aalen fördert im Jahr 2022 zwölf lokale Initiativen der Entwicklungszusammenarbeit mit insgesamt 25.600 Euro.
     
  2. Für das Jahr 2023 werden im städtischen Haushalt 25.000 Euro für die Unterstützung lokaler Initiativen und deren Engagement in der Entwicklungszusammenarbeit bereitgestellt (20.000 Euro Projekte im Globalen Süden, 5.000 Euro entwicklungspolitische Bildungs- und Informationsprojekte vor Ort in Aalen.

5 Kooperative Jugendkunstschule Aalen - Ergebnisse Pilotphase und weiteres Vorgehen

0822/002 - Entscheidung

Der Ausschuss hat die folgenden Beschlussanträge einstimmig beschlossen:

  1. Der Gemeinderat nimmt die Ergebnisse der Pilotphase „Kooperative Jugendkunstschule“ zustimmend zur Kenntnis.
     
  2. Im Haushalt 2023 wird für die Etablierung einer Jugendkunstschule ein städtischer Zuschuss in Höhe von 20.000 Euro bereitgestellt.
     
  3. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung gemeinsam mit der Volkshochschule Aalen e.V. bis zum Jahresende ein Konzept für eine dauerhafte Jugendkunstschule vorzulegen. Die Pilotphase läuft Ende 2022 aus, die Ergebnisse sind in das Ausbaukonzept einzubeziehen.

6 Änderung der Vergnügungssteuersatzung

2122/019 - Vorberatung

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat bei einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen mehrheitlich die folgenden Beschlussanträge:

  1. Die als Anlage 1 beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer der Stadt Aalen vom 21. Juni 2007 mit Änderungen vom 22. November 2007, 16. Mai 2013 und 19. November 2015 wird beschlossen.
     
  2. Die Satzung ist der Rechtsaufsichtsbehörde anzuzeigen und öffentlich bekannt zu machen.
     
  3. Die Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.

7 Neufassung der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt Aalen (Bekanntmachungssatzung)

1022/016 - Vorberatung

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat bei einer Enthaltung mehrheitlich die folgenden Beschlussanträge:

  1. Der Gemeinderat beschließt die in der Anlage beigefügte Neufassung der Bekanntmachungssatzung der Stadt Aalen (Anlage 1)
     
  2. Die Satzung tritt am 1. November 2022 in Kraft.
     
  3. Ab diesem Zeitpunkt erfolgen ortsübliche Bekanntgaben durch Veröffentlichung auf der Homepage der Stadt Aalen unter www.aalen.de. Für einen Übergangszeitraum von 6 Monaten werden die ortsüblichen Bekanntgaben in der alten und der neuen Form durchgeführt

8 Medienoffensive

a)    Vergabe von Lehrer*innen-Arbeitstischen mit multimedialer Steuerungstechnik
1322/004 - Vorberatung

Der Ausschuss gab keine Beschlussempfehlung ab.

Der Auftrag für die weitere Beschaffung von Lehrer*innen-Arbeitstische mit multimedialer Steuerungstechnik wird an die Firma Wied GmbH & Co.KG in Bühlerzell zum Preis von 634.009€ als wirtschaftlichstes Angebot vergeben.

 

b)    Vergabe von interaktiven Displays und Höhenverstellungssystemen
1322/005 - Entscheidung

Der Ausschuss fasste einstimmig den folgenden Beschluss:

Der Auftrag für die weitere Beschaffung von interaktiven Displays und Höhenverstellungssystem wird an die Firma Newerkla GmbH & Co.KG in Aalen, zum Preis von 378.106€, als wirtschaftlichstes Angebot vergeben.

9 Vergabe von Druck und Vertrieb des Amtsblattes "STADTINFO" für die Jahre 2023 bis 2024

0822/001 - Entscheidung

Der Ausschuss hat den Beschlussantrag bei einer Gegenstimme mehrheitlich beschlossen:

Druck und Vertrieb des Amtsblattes des Stadt Aalen "STADTINFO" im Zeitraum vom 1.1.2023 - 31.12.2024 geht an die günstigste Bieterin, die SDZ Druck und Medien GmbH zum Angebotspreis von 168.615,71 Euro (netto).

10 Ersatzbeschaffung eines Friedhofsbaggers

6722/018 - Entscheidung

Der Ausschuss hat den Beschlussantrag einstimmig beschlossen:

Der Kultur-, Bildungs- und Finanzausschuss stimmt der außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung für die Ersatzbeschaffung eines Friedhofsbaggers in Höhe von 190.000 € zu. Die Deckung erfolgt über die 2022 nicht benötigte Verpflichtungsermächtigung bei der Investitionsnummer I400160 „Häselbachstadion Unterkochen“.

11 Erteilung von Weisungen an den Vertreter der Stadt Aalen für die nächste ordentliche Gesellschafterversammlung der Innovationszentrum Aalen Betreibergesellschaft mbH

2122/020 - Vorberatung

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig den folgenden Beschlussantrag:

Dem Vertreter der Stadt Aalen wird gemäß § 104 Abs. 1 letzter Satz Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i. V. m. § 9 Abs. 4 Nr. 26 der Hauptsatzung der Stadt Aalen die Weisung erteilt, in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Innovationszentrum Aalen Betreibergesellschaft mbH
a)    der Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021,
b)    der Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2021 und
c)    der Wahl einer regionalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer für
das Geschäftsjahr 2022 zuzustimmen.    

12 Erteilung von Weisungen an den Vertreter der Stadt Aalen für die nächste ordentliche Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Aalen GmbH - Zustimmung zu Beteiligungen der Trianel Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG

2122/018 - Vorberatung

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat bei einer Enthaltung mehrheitlich die folgenden Beschlussanträge:

Dem Vertreter der Stadt Aalen wird gemäß § 104 Abs. 1 letzter Satz der GemO für Baden-Württemberg i. V. m. § 9 Abs. 4 Ziffer 26 der Hauptsatzung der Stadt Aalen die Weisung erteilt, in der nächsten Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Aalen GmbH folgendem zuzustimmen:

  1. Die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Aalen GmbH stimmt der Gründung oder Übernahme von Projektgesellschaften durch die Trianel Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG (TEE) gem. Anlage 1 – chronologisch nach Gründungsdatum aufgestellt – zu, die seit Erreichen der im Vorratsbeschluss aus dem Jahr 2015 für das Projektportfolio festgelegten Zielgröße von 275 Megawatt (MW) gegründet wurden bzw. sich in Planung befinden (Stand 31.12.2021). Mit der Gründung oder Übernahme von Beteiligungen durch die TEE werden weitere mittelbare Beteiligungen der Stadtwerke Aalen GmbH begründet.
     
  2. Die Beteiligungsverwaltung wird beauftragt, den Beschluss gem. § 108 GemO bei der Rechtsaufsichtsbehörde anzuzeigen.

13 Stand der Umsetzung des § 2b UStG und weiteres Vorgehen

2122/021 - Kenntnisnahme

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom aktuellen Stand des Projekts zur Umsetzung der Neuregelung zur Umsatzbesteuerung nach § 2b UStG.

14 Verschiedenes

© Stadt Aalen, 16.09.2022