Beschlüsse der Sitzung des Kultur-, Bildung- und Finanzausschusses der Stadt Aalen am Mittwoch, 14. Juni 2023
Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter
www.aalen.de/Ratsinformationssystem
1 Vorstellung der polizeilichen Kriminalstatistik
Mündl. Bericht
2 Neubesetzung des Ausschusses für Integration
1023/019 - Vorberatung
Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat mehrheitlich keine Neubesetzung des Ausschusses für Integration.
- Der Gemeinderat entscheidet, ob der Ausschuss für Integration neu besetzt wird.
- Falls eine Neubesetzung beschlossen wird, erfolgt diese im Wege der Einigung oder durch Wahl gem. § 40 Abs. 2 GemO.
3 Vorbereitung der Kommunalwahl 2024:
- Überprüfung der Sitzverteilung im Gemeinderat
- Überprüfung der Sitzverteilung in den Ortschaftsräten mit Abschaffung der unechten Teilortswahl in den Ortschaftsräten
1023/016 - Einbringung
- Für die Wahl des Gemeinderats 2024 wird die Zahl der Sitze auf 40 mit folgender Verteilung auf die Wohnbezirke festgelegt:
Aalen: 16 Sitze
Dewangen: 2 Sitze
Ebnat: 2 Sitze
Fachsenfeld: 2 Sitze
Hofen: 1 Sitz
Unterkochen: 3 Sitze
Unterrombach-Hofherrnweiler: 5 Sitze
Waldhausen: 2 Sitze
Wasseralfingen: 7 Sitze
§ 2 der Hauptsatzung wird entsprechend geändert.
- Die unechte Teilortswahl für die Ortschaftsräte Dewangen, Ebnat, Waldhausen und Wasseralfingen wird ab der nächsten regelmäßigen Wahl im Jahr 2024 aufgehoben. Die Mitgliederzahl der Ortschaftsräte Dewangen, Ebnat und Waldhausen wird auf 12 festgesetzt, die Mitgliederzahl des Ortschaftsrats Wasseralfingen auf 18.
§ 8 der Hauptsatzung der Stadt Aalen wird entsprechend geändert.
4 Ablauf und Verfahren der Beigeordnetenwahlen 2023
0123/010 - Vorberatung
Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig den folgenden Beschlussantrag:
- Die Zahl der hauptamtlichen Beigeordneten wird auf zwei festgelegt.
- Die Vorstellung der ausgewählten Bewerber*innen und die Wahlen der Beigeordneten erfolgt in öffentlicher Sondersitzung des Gemeinderats am 06.11.2023. Dem vorgeschlagenen Vorauswahlverfahren im Rahmen der Sitzung des Kultur-, Bildungs- und Finanzausschusses am 11.10.2023 wird zugestimmt.
- Die öffentliche Ausschreibung beider Beigeordnetenstellen erfolgt im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg und auf der Homepage der Stadt Aalen am 07.07.2023, in den Aalener Nachrichten und in der Schwäbischen Post am 08.07.2023 sowie im Amtsblatt der Stadt Aalen am 12.07.2023.
- Das Ende der Bewerbungsfrist wird auf Donnerstag, 31.08.2023, 18:00 Uhr festgesetzt. Verspätet eingegangene Bewerbungen können gemäß VwV zu § 50 GemO unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes berücksichtigt werden.
- Die/Der Erste Beigeordnete und die/der Beigeordnete werden jeweils in getrennten Wahlgängen für ein bestimmtes Dezernat gewählt. Mit der Wahl wird auch die Reihenfolge der allgemeinen Stellvertretung festgelegt. Das zweistufige Wahlverfahren gemäß § 50 Abs. 2 Satz 2 GemO findet keine Anwendung.
- Dem Verfahrensvorschlag zur Durchführung der Wahlen der Beigeordneten durch den Gemeinderat wird zugestimmt.
5 Finanzzwischenbericht zum Mai 2023
2123/016 - Vorberatung
Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat bei einer Gegenstimme mehrheitlich den folgenden Beschlussantrag:
- Der Gemeinderat nimmt vom Finanzzwischenbericht zum Mai 2023 Kenntnis.
- Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung dem Gemeinderat ein Maßnahmenpaket vorzulegen um das zu erwartende Defizit im Haushaltsjahr 2023 zu reduzieren. Dieses Maßnahmenpaket soll zugleich die Grundlage für die Haushaltsplanung der Jahre 2024 ff. bilden.
6 Konzept "Der Jugend Räume schaffen" (Antrag der CDU-Gemeinderatsfraktion)
5023/001-1 - Vorberatung
Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig den folgenden geänderten Beschlussantrag:
- Das Konzept „Der Jugend Räume schaffen“ wird beschlossen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die darin enthaltenen Vorschläge gemeinsam mit dem Jugendgemeinderat bzw. dessen Arbeitsgruppen zu konkretisieren und die notwendigen Beschlüsse vorzubereiten und das Konzept fortzuschreiben.
- Auf dem Außenbereich der Bohlschule soll ein Jugendpark entstehen. Hierzu entwickelt die Verwaltung gemeinsam mit dem Jugendgemeinderat bzw. dessen Arbeitsgruppen sowie dem Gemeinderat baldmöglichst ein Konzept. Dieses berücksichtigt auch mögliche Synergieeffekte mit den im direkten Umfeld vorhandenen Räumlichkeiten.
7 Weitere Anpassungen zur Steigerung der Attraktivität von Freiwilligendiensten durch die Stadt Aalen
5023/007 - Entscheidung
Der Ausschuss hat den folgenden Beschlussantrag einstimmig beschlossen:
- Der KBFA beauftragt die Verwaltung bei Freiwilligendienstleistenden (FSJ/BFD) mit der Erhöhung des monatlichen Taschengeldes zur Förderung von umweltfreundlicher Mobilität um 50 € ab 1. September 2023.
- Der KBFA bewilligt eine Anhebung des Urlaubsanspruchs der Freiwilligendienstleistenden auf 30 Tage ab 1. September 2023.
- Das Amt für Soziales, Jugend und Familie wird beauftragt, alle für die städtische Freiwilligendienstleistenden getroffenen Regelungen analog auf die Vereinbarung mit den Kita-Trägern für deren Freiwilligendienstleistenden zu übertragen. Die neuen Regelungen gelten auch hier ab 1. September 2023.
8 Sportförderungsrichtlinien: Zuschuss an den Fußballverein Viktoria Wasseralfingen 1908 e.V. für die Sanierung und Erweiterung der Umkleidekabinen auf dem Gelände der Viktoria Wasseralfingen
4023/005-1 - Vorberatung
Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig den folgenden Beschlussantrag:
- Der Fußballverein Wasseralfingen 1908 e.V. erhält für die Komplettsanierung der Umkleidekabinen und die Erweiterung um zwei Umkleidekabinen einen Zuschuss in Höhe von bis zu 96.000 € (30 % der reinen Baukosten).
- Zusätzlich erhält der Verein einen Zuschuss in Höhe von 100 % der Kosten für die Bauleitung, max. jedoch 30.000 €.
- Die Finanzierung erfolgt mit 75.000 € im Ergebnishaushalt 2023. Weitere bis 51.000 € werden im Ergebnishaushalt 2024 finanziert.
9 Theater der Stadt Aalen
- Bericht zur Spielzeit 2021/2022 und Zwischenbericht zur Spielzeit 2022/2023
- Ausblick auf die Spielzeit 2023/2024
- Rechnungsabschluss 2021/2022 mit Bericht
- Bewirtschaftungsplan 2023/2024
- Planungsgrundlage des künstlerischen Etats für die weiteren Spielzeiten bis inklusive 2027/2028
4623/001 - Vorberatung
Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat bei einer Gegenstimme mehrheitlich den folgenden Beschlussantrag:
- Der Bericht zur Spielzeit 2021/2022 sowie der Zwischenbericht der laufenden Spielzeit 2022/2023 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
- Der Ausblick auf die Spielzeit 2023/2024 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
- Vom Rechnungsabschluss der Spielzeit 2021/2022 wird zustimmend Kenntnis genommen.
- a) Dem Bewirtschaftungsplan für die Spielzeit 2023/2024 mit Einnahmen im Ergebnishaushalt in Höhe von 624.000,- Euro, Ausgaben im künstlerischen Etat in Höhe von 1.912.000,- Euro sowie Gesamtausgaben in Höhe von 2.773.000,- Euro wird zugestimmt. Der Zuschuss der Stadt Aalen beträgt für diesen Zeitraum 1.999.000,- Euro. Der Bewirtschaftungsplan für das Theater der Stadt Aalen wird als Anlage dem Haushaltsplan 2024 der Stadt beigefügt. Für Investitionen im künstlerischen Bereich ist zusätzlich ein Betrag von 15.000,- Euro vorgesehen.
b) Die linearen Tariferhöhungen bei den Personalkosten entsprechend der Tarifabschlüsse werden darüber hinaus ausgeglichen.
- Der Zuschussbedarf im Ergebnishaushalt für den künstlerischen Etat des Theaters der Stadt Aalen bezogen auf die disponiblen Ertrags- und Aufwandspositionen wird für die Spielzeit 2024/2025 auf 1.200.000,- Euro, für die Spielzeit 2025/2026 auf 1.220.000,- Euro, für die Spielzeit 2026/2027 auf 1.240.000,- Euro und für die Spielzeit 2027/2028 auf 1.260.000,- Euro als Planungsgrundlage (Budget) festgelegt. Für Investitionen im künstlerischen Bereich wird zusätzlich jährlich ein Betrag von 20.000,- Euro vorgesehen. Die linearen Tariferhöhungen bei den Personalkosten entsprechend der Tarifabschlüsse werden darüber hinaus weiterhin ausgeglichen.
10 Anordnung einer 30 km/h-Zone im Bereich Treppach-West - "In der Breite"
3023/015 - Entscheidung
Der Ausschuss hat den folgenden Beschlussantrag bei einer Gegenstimme mehrheitlich beschlossen:
Die Stadt erteilt das Einvernehmen zur Anordnung einer 30 km/h-Zone im Bereich Treppach-West – „In der Breite“.
11 Erteilung von Weisungen an den Vertreter der Stadt Aalen für die nächste außerordentliche Gesellschafterversammlung der Wohnungsbau Aalen GmbH - Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds der Wohnungsbau Aalen GmbH
2123/018 - Vorberatung
Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat bei einer Enthaltung mehrheitlich den folgenden Beschlussantrag:
Dem Vertreter der Stadt Aalen wird gemäß § 104 Abs. 1 letzter Satz der GemO für Baden-Württemberg i. V. m. § 9 Abs. 4 Ziffer 26 der Hauptsatzung der Stadt Aalen die Weisung erteilt, in der nächsten außerordentlichen Gesellschafterversammlung der Wohnungsbau Aalen GmbH gemäß § 19 Abs. 2 e) des Gesellschaftsvertrags der Wohnungsbau Aalen GmbH der Wahl von Herrn Andreas Lachnit in den Aufsichtsrat der Wohnungsbau Aalen GmbH zuzustimmen.
12 Abschluss einer Vereinbarung über ein einfaches Wegenutzungsrecht gem. § 46 (1) ENWG mit der Netze ODR GmbH (Netze ODR)
2123/017 - Vorberatung
Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig den folgenden Beschlussantrag:
Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss einer Vereinbarung über ein einfaches Wegenutzungsrecht gem. § 46 Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz (ENWG) zu.
13 Annahme von Spenden gem. § 78 Abs. 4 GemO
2123/015 - Entscheidung
Der Ausschuss hat den folgenden Beschlussantrag einstimmig beschlossen:
Die Annahme der Spenden, wie in der Vorlage dargestellt, wird beschlossen.
14 Verschiedenes
© Stadt Aalen, 16.06.2023