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Beschlüsse der Sitzung des Kultur-, Bildung- und Finanzausschusses der Stadt Aalen am Mittwoch, 14. April 2021

Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter
www.aalen.de/Ratsinformationssystem

1. Ausscheiden und Nachrücken im Gemeinderat der Stadt Aalen

1021/007 - Vorberatung

Der KBFA empfahl dem Gemeinderat einstimmig die folgenden Beschlüsse zu fassen:

Neubesetzung von Gremien durch das Nachrücken von Frau Martina Lechner

Im Wege der Einigung werden folgende Gremien entsprechend der Anlage neu besetzt:

  • Kultur-, Bildungs- und Finanzausschuss
  • Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Technik
  • Betriebsausschuss der Stadtwerke Aalen Eigenbetrieb Abwasserentsorgung
  • Gemeinsamer Ausschuss Verwaltungsgemeinschaft
  • Ausschuss für Integration
  • Aufsichtsrat der Wohnungsbau Aalen GmbH
  • Zweckverband Erholungsgebiet Rainau-Buch
  • Zweckverband Abwasserklärwerk Niederalfingen
  • Zweckverband Gewerbegebiet Dauerwang
  • Zweckverband Rombachgruppe

Stiftungsrat für die Stiftung “Jugendwerk Aalen”

2. Aktueller Sachstand "10-Punkte-Programm zur Stärkung der Innenstadt"

0221/002 - Entscheidung

Der KBFA fasste einstimmig die folgenden geänderten (fett) Beschlüsse:

Der Kultur-, Bildungs- und Finanzausschuss wird über den aktuellen Stand, des vom Gemeinderat am 28. Mai 2020 beschlossenen Handlungsprogramms, für die Innenstadt informiert.

Von der Erhebung der Sondernutzungsgebühren für die Außenbewirtschaftung auf öffentlichen Flächen für (die Monate April, Mai und Juni) das Jahr 2021 wird abgesehen.

Der KBFA beschloss mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen und zwei Enthaltungen die im folgenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN genannten Beschlüsse:

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert ein aktives Corona- Management für die Aalener Innenstadt und stellt somit folgenden Antrag um nach dem Lockdown der dritten Welle in allen wichtigen Bereichen durchstarten zu können:

  1. Einrichtung einer Task Force im Aalener Rathaus, bestehend aus Mitarbeiter*innen der Verwaltung und Vertreter*innen von Hilfsorganisationen, Medizin, Handel, Gastronomie und Kultur.
  2. Die Task Force entwickelt umgehend den Entwurf einer praktikablen Öffnungsstrategie nach Tübinger Vorbild für den Zeitpunkt, wenn es Inzidenzwerte und Rahmenvorgaben zulassen. Planungsgegenstand sind mitunter die Bereiche Personal, Materialbeschaffung, Teststrategie mit Teststationen zur und in der Innenstadt und die app-gestützte Organisation mit betrugssicherer Überprüfungsmöglichkeit für ein definiertes Zeitfenster.
  3. Das Öffnungskonzept wird in seinen Kernzügen dem Gemeinderat in der nächsten Sitzung vorgestellt, direkt mit den zuständigen Stellen abgestimmt und im Nachgang zur Genehmigung eingereicht. Definiertes Ziel: Das Konzept muss soweit vorbereitet und abgestimmt sein, dass bei Erreichen des zulässigen Inzidenzwertes ohne Zeitverzug gestartet werden kann.

3. Tätigkeitsbericht Stabsabteilung Wirtschaftsförderung und Smart City

0221/003 - Information

Der Tätigkeitsbericht wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

4. Qualitative Weiterentwicklung der Aalener Kinderbetreuungslandschaft in Aalen im Jahr 2021 a)Umsetzung der Leitungszeit nach dem Gute-Kita-Gesetz durch Einführung einer flächendeckenden und bedarfsgerechten Leitungszeit b) Einrichtung einer 2. Leitungsebene c) Festsetzung des Aalener Standards zur Förderung von Kinder- und Familienzentren

5020/018 - Vorberatung

Es erging keine Empfehlung zur Beschlussfassung an den Gemeinderat:

  1. Dem Vorschlag zur Umsetzung der Leitungszeit nach dem Gute-Kita-Gesetz durch Einführung einer flächendeckenden und bedarfsgerechten Leitungszeit mit Gewährung von einrichtungsbezogenen und gruppenbezogenen Zuschlägen mit Umsetzung bis 01.09.2021 wird zugestimmt.
  2. Der Einrichtung einer 2. Leitungsebene durch Anwendung des TVöD bei ständig stellvertretenden Kita-Leitungen in Kitas, die sowohl eine Kleinkindbetreuung mit mind. 8 Plätzen wie auch eine Ganztagsbetreuung mit mind. 20 Plätzen betreiben, wird ab dem 01.09.2021 zugestimmt.
  3. Dem Vorschlag zur Festsetzung eines Aalener Standards zur Förderung von Kinder und Familienzentren ab dem Jahr 2021 wird zugestimmt.

5. Personalentwicklungskonzept der Stadt Aalen

1021/009 - Entscheidung

Der KBFA fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Das Personalentwicklungskonzept (Anlage 1) wird zur Kenntnis genommen.
  2. Der Bericht über die geförderten Teamaktivitäten (Anlage 2) wird zur Kenntnis genommen.
  3. Den Änderungen zur Förderung von Teamaktivitäten (Anlage 3) durch die Stadt Aalen wird zugestimmt.

6. Jahresabschluss 2019

1421/001 - Kenntnisnahme

a) Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes

Der Gemeinderat nimmt den Schlussbericht des städtischen Rechnungsprüfungsamtes über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2019 der Stadt Aalen zur Kenntnis.

2121/005 - Vorberatung

b) Feststellung des Jahresabschlusses 2019

Der KBFA empfahl einstimmig dem Gemeinderat die folgenden Beschlüsse zu fassen:

  1. Der Gemeinderat stellt das Ergebnis des Jahresabschlusses 2019 - wie in der Anlage dargestellt - fest.
  2. Die im Sachverhalt aufgeführten überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen werden genehmigt.
  3. Auf die Inanspruchnahme der nicht in Anspruch genommenen Kreditermächtigungen aus 2018 wird endgültig verzichtet.

7. Haushaltsübertragungen Übertragungen von Ansätzen 2020 in das Folgejahr 2021

2121/017 - Vorberatung

Der KBFA empfahl dem Gemeinderat bei sechs Enthaltungen die folgenden Beschlüsse zu fassen:

  1. Aufgrund von § 21 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) werden die im Einzelnen aus der Anlage 1 und 2 ersichtlichen Haushaltsüberträge vom Haushaltsjahr 2020 in das Folgejahr festgestellt
    1. aufgrund von § 21 Abs. 1 GemHVO, Haushaltsüberträge von Ansätzen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 15.232.577,02 € sowie
    2. aufgrund von § 21 Abs. 2 GemHVO, Haushaltsüberträge von Ansätzen eines Budgets im Ergebnishaushalt in Höhe von 2.003.805,00 €.
  2. Mit der zweckgebundenen Verwendung der Haushaltsüberträge im Haushalt 2021 erklärt sich der Gemeinderat einverstanden.
  3. Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass die Finanzierung der Haushaltsüberträge durch noch eingehende Zuweisungen und Zuschüsse, die vollständige Inanspruchnahme der Kreditermächtigung aus 2020 und die Verwendung der restlichen Liquiditätsreserve erfolgt.
  4. Für den nicht verwendeten Anteil von Spenden im Haushalt 2020 werden im Rahmen des Jahresabschlusses Passive Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von insgesamt 32.865,01€ gebildet. Der Gemeinderat erklärt sich mit der Verwendung der „übertragenen“ Spenden, die im Einzelnen aus der Anlage 3 ersichtlich sind, im Haushalt 2021 einverstanden.

8. Fraktionsanträge

4021/006 - Vorberatung

a) Antrag der FDI-Gemeinderatsfraktion zur Bildung eines neuen Schul- und Bildungsbeirates

Es erging keine Empfehlung zur Beschlussfassung an den Gemeinderat:

  1. Die Bildung eines Schul- und Bildungsbeirates, in Form eines beratenden Ausschusses wird abgelehnt.
  2. Der Kultur-, Bildungs- und Finanzausschuss (KBFA) hat sich für alle Angelegenheiten, die dem Bereich der Bildung zuzuordnen sind, bewährt. Für größere konzeptionelle Themen, wie bislang bei der Einführung der Spionkarte, dem Schul- und Medienentwicklungsplan etc., werden anlassbezogen Fraktionsvertreter und weitere Experten in die Vorbereitung einbezogen. Auf diesem Weg wird Expertenwissen in das Gremium getragen, um eine intensivere Behandlung im Gremium zu gewährleisten. Sollte darüber hinaus weiterer Beratungsbedarf bestehen, sind zusätzliche Sitzungstermine des Kultur-, Bildungs- und Finanzausschusses (KBFA) vorstellbar.

Anlage - Vorberatung

b) Antrag der AfD-Gemeinderatsfraktion zur Erstellung eines Konzepts "Schutz der Risikogruppen"

Der KBFA empfahl dem Gemeinderat mehrheitlich bei elf Gegenstimmen und sieben Enthaltungen den Antrag abzulehnen.

Der Gemeinderat möge beschließen:

  1. Die Tübinger Strategie zum Schutz der Corona- Risikogruppen ist möglichst vor Ort zu besichtigen.
  2. Es ist zu prüfen, was davon mit welchem Aufwand auch in Aalen machbar ist.
© Stadt Aalen, 16.04.2021