Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter
www.aalen.de/Ratsinformationssystem
1021/019 - Vorberatung
Der Ausschuss verwies die folgenden Beschlüsse ohne Abstimmung zur Entscheidung an den Gemeinderat:
1021/020 - Vorberatung
Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat mit 14 ja, 6 nein, 3 Enthaltungen und einer ungültigen Stimme mehrheitlich die folgenden Beschlüsse:
Herr Stadtrat Thomas Wagenblast wird gewählt, den neuen Oberbürgermeister zu vereidigen und zu verpflichten.
Erläuterung des Sachverhalts:
Die Amtszeit von Oberbürgermeister Rentschler endet mit Ablauf des 30. September 2021.
Am 4. Juli und evtl. am 25. Juli 2021 wird ein neuer Oberbürgermeister gewählt, dessen Amtszeit am 1. Oktober 2021 beginnt.
Nach § 42 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO) vereidigt und verpflichtet ein vom Gemeinderat
gewähltes Mitglied den neuen Oberbürgermeister in öffentlicher Sitzung im Namen des Gemeinderats. Diese Gemeinderatssitzung findet
am Dienstag, 5. Oktober 2021 ab 18:00 Uhr in der Stadthalle Aalen statt.
Nach Beratung im Ältestenrat am 28.06.2021 wird Herr Stadtrat Thomas Wagenblast als erster ehrenamtlicher Stellvertreter des Oberbürgermeisters für die Vereidigung und Verpflichtung
vorgeschlagen.
15Uk21/005-1 - Vorberatung
15Uk21/005 - Vorberatung
Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat bei einer Enthaltung einstimmig die folgenden Beschlüsse:
Der Ortschaftsrat Aalen-Unterkochen schlägt dem Gemeinderat die durch Wahl ermittelte Person für die Wahl zur / zum zweiten stellvertretenden Ortsvorsteherin / Ortsvorsteher des Stadtbezirks Aalen-Unterkochen vor.
Gemäß § 71 Abs.1 GemO wird auf Vorschlag des Ortschaftsrates Aalen-Unterkochen Frau Martina Lechner zur 2. stellvertretenden Ortsvorsteherin der Ortschaft Aalen-Unterkochen
gewählt.
4021/004 - Entscheidung
Der Ausschuss setzte den Antrag mehrheitlichen von der Tages-ordnung ab :
Die Verwaltung erhält den Auftrag, die Installation der Schrankenanlage für den Festplatz Greut, inklusive der anfallenden Tiefbaumaßnahmen, mit Kosten von 105.000,-- €, zu beauftragen.
Die Projektleitung des Schrankenbaus und die künftige Betriebsführung gewährleisten die Stadtwerke Aalen GmbH. Die Kosten des Schrankenbaus und der jährlichen Betreuungskosten
werden an die Stadt Aalen weiterberechnet.
Die Ausführung der Tiefbauarbeiten wird vom Tiefbauamt vergeben.
a) Ausweisung einer 30 km-Zone in der Karlstraße in Aalen-Wasseralfingen
3020/012-1 - Entscheidung
Der Ausschuss stimmte mit 3 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen mehrheitlich dem folgenden Beschluss zu:
Die Stadt erteilt das Einvernehmen zur Ausweisung einer 30 km-Zone in der Karlstraße in Aalen-Wasseralfingen zwischen dem Kreisverkehrsplatz Süd/Bäckerei Glaser und dem Beginn
der 20 km-Zone gemäß § 45 Abs. 1 c Satz 1 der Straßenverkehrsordnung.
b) Ausweisung einer 30 km-Zone in der Eugenstraße bzw. Kolpingstraße in Aalen-Wasseralfingen
3020/013-1 - Entscheidung
Der Ausschuss stimmte mit 5 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen mehrheitlich dem folgenden Beschluss zu:
Die Stadt erteilt das Einvernehmen zur Ausweisung einer 30 km-Zone in der Eugenstraße bzw. Kolpingstraße in Aalen-Wasseralfingen zwischen dem Ende der 20 km-Zone in der Kolpingstraße und dem Gebäude Ellwanger Straße 10 gemäß § 45 Abs. 1 c Satz 1 der Straßenverkehrsordnung.
c) Antrag der Fraktion Freie Wähler Aalen auf Aufhebung der Tempo-20-Zone und Einbeziehung in die künftige Tempo-30-Zone im Bereich Explorhino und Hochschule (Silcherstraße/Beethovenstraße)
3021/007 - Entscheidung
Der Antrag der Fraktion Freie Wähler Aalen auf Aufhebung der Tempo-20-Zone und Einbeziehung in die künftige Tempo-30-Zone im Bereich Explorhino und Hochschule (Silcherstraße/
Beethovenstraße) wird abgelehnt.
1321/004 - Entscheidung
Der Ausschuss stimmte mit 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung mehrheitlich dem folgenden Beschluss zu:
Der Auftrag für die Erneuerung und Anmietung des Datenspeichers / Storage für 4 Jahre wird an die SVA System Vertrieb GmbH, Wiesbaden, zum Preis von 204.950,13 € als das wirtschaftlichste Angebot vergeben.
4421/001 - Vorberatung
Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig die folgenden Beschlüsse:
- Jahresbericht 2020
- Neufassung der Satzung
4821/001 - Vorberatung
Der Ausschuss hat den Antrag zur Kenntnis genommen
a) Bericht über die Startphase mündl. Bericht
b) Gründung des Eigenbetriebs aalen.kultur&event zum 01.01.2022
a) Investitionskostenzuschuss für die Erweiterung der Kita Sandbergnest in Trägerschaft der evangelischen Kirchengemeinde Unterrombach-Hofherrnweiler
5020/004 - Entscheidung
Der Ausschuss stimmt dem Beschluss einstimmig zu:
b) Erhöhung des Investitionskostenzuschusses für die Sanierung der Kita Weilernest und Bewilligung eines städtischen Zuschusses für die Sanierung des Martin-Luther-Saals
5020/017 - Vorberatung
Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat mit 2 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen Stimme mehrheitlich die folgenden Beschlüsse:
c) Bewilligung eines städtischen Zuschusses für die Turmsanierung der Katholischen Salvatorkirche in Aalen
2121/026 - Entscheidung
Der Ausschuss beschloss bei einer Enthaltung einstimmig den folgenden Beschluss:
Die katholische Kirchengemeinde Aalen erhält für die Sanierung des Turms der Salvatorkirche einen städtischen Investitionskostenzuschuss gemäß den geltenden Kirchenbauförderrichtlinien von 5% der zuschussfähigen Kosten bis max. 26.100 €. Die Bewilligung erfolgt vorbehaltlich der Bereitstellung der erforderlichen Mittel im Haushaltsplan 2022.
a) Städtischer Investitionskostenzuschuss an den Fußballverein Viktoria Wasseralfingen 1908 e.V. für die Sanierung der Sportplätze am Erzstollen
4021/003 - Vorberatung
Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig die folgenden Beschlüsse:
b) Städtischer Investitionskostenzuschuss an die DJK-Sportgemeinschaft Wasseralfingen 1921 e.V. für den Bau einer Dirtpark-Anlage
4021/010 - Vorberatung
c) Anträge von Sportvereinen auf Gewährung von städtischen Investitionskostenzuschüssen im Jahr 2021
4021/009 - Entscheidung
Der Ausschuss stimmt dem Beschlussantrag einstimmig zu:
4021/012 - Information Nachversand
Der Ausschuss stimmt dem Beschlussantrag einstimmig zu
a) an den Vertreter der Stadt Aalen für die nächste ordentliche Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Aalen GmbH - Jahresabschluss 2020
2121/027 - Vorberatung
Der Ausschuss beschloss keine Empfehlung abzugeben:
Dem Vertreter der Stadt Aalen wird gemäß § 104 Abs. 1 letzter Satz GemO für Baden-Württemberg i. V. m. § 9 Abs. 4 Ziffer 26 der Hauptsatzung der Stadt Aalen die Weisung erteilt, in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Aalen GmbH
a) der Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020,
b) der Entnahme des Jahresfehlbetrages in Höhe von 1.164.525,62 € aus der Gewinnrücklage sowie
c) der Entlastung des Geschäftsführers der Stadtwerke Aalen GmbH für das Geschäftsjahr 2020
zuzustimmen.
b) an den Vertreter der Stadt Aalen für die nächste ordentliche Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Aalen GmbH - Entlastung des Aufsichtsrats der Stadtwerke Aalen GmbH
2121/028 - Vorberatung
Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat mit 1 Gegenstimme mehrheitlich die folgenden Beschlüsse:
In Abwesenheit der befangenen Aufsichtsratsmitglieder der Stadtwerke Aalen GmbH wird dem Vertreter der Stadt Aalen gemäß § 104 Abs. 1 letzter Satz GemO für Baden-Württemberg
i. V. m. § 9 Abs. 4 Ziffer 26 der Hauptsatzung der Stadt Aalen die Weisung erteilt, in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Aalen GmbH der Entlastung des Aufsichtsrats der Stadtwerke Aalen GmbH zuzustimmen.
2121/030 - Entscheidung
Der Ausschuss stimmt dem Beschlussantrag einstimmig zu
Die Annahme der Spenden, wie in der Vorlage dargestellt, wird beschlossen.