Beschlüsse der Sitzung des Kultur-, Bildung- und Finanzausschusses der Stadt Aalen am Mittwoch, 10. März 2021

Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter
www.aalen.de/Ratsinformationssystem

1 Vorbereitung der Oberbürgermeisterwahl 2021: Festsetzung der Termine und Fristen; Stellenausschreibung; öffentliche Bewerbervorstellung; Bildung des Gemeindewahlausschusses

1021/001 - Vorberatung

Der KBFA empfahl dem Gemeinderat bei keiner Gegenstimme und keiner Enthaltung die folgenden Beschlüsse zu fassen:

Als Wahltag für die Oberbürgermeisterwahl wird Sonntag, 4. Juli 2021 festgesetzt, als Wahltag für eine eventuell notwendig werdende Neuwahl wird Sonntag, 25. Juli 2021 festgesetzt. Die Stellenausschreibung erfolgt im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg am Freitag, 16. April 2021 mit dem aus Anlage 1 ersichtlichen Text. Das Ende der Einreichungsfrist für Bewerbungen wird auf Montag, 7. Juni 2021, 18.00 Uhr festgelegt. Für den Fall einer Neuwahl wird das Ende der Einreichungsfrist auf Mittwoch, 7. Juli 2021, 18.00 Uhr festgelegt. Eine öffentliche Bewerbervorstellung findet, vorbehaltlich der aktuellen Corona-Situation, am Dienstag, 22. Juni 2021 um 19.00 Uhr in der Stadthalle statt. In den Gemeindewahlausschuss werden als Beisitzer*innen und deren Stellvertreter*innen die in der Anlage 2 aufgeführten Personen gewählt. 
 

2 Ortsvorsteher/in für die Ortschaft Unterkochen

a)    Entlassung von Frau Heidemarie Matzik aus dem Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit als Ortsvorsteherin

1021/003 - Vorberatung

Der KBFA empfahl dem Gemeinderat bei keiner Gegenstimme und keiner Enthaltung die folgenden Beschlüsse zu fassen:

Frau Heidemarie Matzik wird auf ihren Antrag hin mit Ablauf des 30.04.2021 aus dem Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit als Ortsvorsteherin entlassen.
    
b)    Wahl einer Ortsvorsteherin/eines Ortsvorstehers für die Ortschaft Unterkochen

1021/008 - Vorberatung

Der KBFA empfahl dem Gemeinderat bei einer Enthaltung die folgenden Beschlüsse zu fassen:
Gemäß § 71 Abs. 1 GemO wird auf Vorschlag des Ortschaftsrats Unterkochen Herr Florian Stütz zum Ortsvorsteher der Ortschaft Aalen-Unterkochen gewählt.

Herr Stütz wird mit Wirkung vom 01.05.2021 unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter auf Zeit ernannt. 

3 Theater der Stadt Aalen 1. Bericht zur Spielzeit 2019/2020 und Zwischenbericht zur Spielzeit 2020/2021 2. Rechnungsabschluss 2019/2020 mit Bericht 3. Bewirtschaftungsplan 2021/2022 4. Planungsgrundlage des künstlerischen Etats für die weiteren Spielzeiten bis inklusive 2023/2024

4620/002 - Vorberatung

Der KBFA empfahl dem Gemeinderat bei drei Gegenstimmen und zwei Enthaltungen die folgenden Beschlüsse zu fassen:

  1. Der Bericht zur Spielzeit 2019/2020 sowie der Zwischenbericht der laufenden Spielzeit 2020/2021 wird zustimmend zur Kenntnis genommen. 
     
  2. Vom Rechnungsabschluss der Spielzeit 2019/2020 wird zustimmend Kenntnis genommen. 
     
  3. Dem Bewirtschaftungsplan für die Spielzeit 2021/2022 mit Einnahmen im Ergebnishaushalt in Höhe von 608.400,- Euro, Ausgaben im künstlerischen Etat in Höhe von 1.625.600,- Euro sowie Gesamtausgaben in Höhe von 2.454.700,- Euro wird zugestimmt. Der Zuschuss der Stadt Aalen beträgt für diesen Zeitraum 1.846.300,- Euro. Der Bewirtschaftungsplan für das Theater der Stadt Aalen wird als Anlage dem Haushaltsplan 2022 der Stadt beigefügt.
     
  4. a) Der Zuschussbedarf im Ergebnishaushalt für den künstlerischen Etat des Theaters der Stadt Aalen bezogen auf die disponiblen Ertrags- und Aufwandpositionen wird für die Spielzeit 2021/2022 auf 964.000,- Euro, für die Spielzeit 2022/2023 auf 1.044.000,- Euro und für die Spielzeit 2023/2024 auf 1.100.000,- Euro als Planungsgrundlage (Budget) festgelegt. Für Investitionen im künstlerischen Bereich ist zusätzlich jährlich ein Betrag von 15.000,- Euro vorgesehen. Bereits für die Spielzeiten 2010/2011 bis 2020/2021 wurde der städtische Zuschuss für das Theater festgesetzt.

    b) Die linearen Tariferhöhungen bei den Personalkosten entsprechend der Tarifabschlüsse werden darüber hinaus weiterhin ausgeglichen.  

4 ABGESETZT: Vorschlag Jugendparlament - Erweiterung des bisherigen Beteiligungskonzepts für Kinder und Jugendliche

5020/021 - Vorberatung

Der TOP wird in einer der nächsten Sitzungsrunden beraten.

5 Fraktionsanträge

a)    Bericht zur Lüftungssituation in städtischen Schulgebäuden

6521/002 - Entscheidung

Der KBFA fasste bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung die folgenden Beschlüsse:

Der Gemeinderat nimmt den beiliegenden Bericht zur Lüftungssituation in städtischen Schulgebäuden zur Kenntnis. 
Der Gemeinderat stimmt folgenden Maßnahmenvorschlägen zur weiteren Verbesserung der Lüftungssituation in städtischen Schulgebäuden zu: 

A) Beschaffung von weiteren 20 CO2-Messgeräten, damit der Verteilerschlüssel auf 1 Messgerät pro 8 Klassen erhöht werden kann (Verfügbarkeit und Lieferzeit derzeit jedoch schwierig).
Anschaffungskosten ca. 3.600 €

B) Herstellen und montieren von 5 bis 10 weiteren Eigenbau-Frischluftanlagen für geeignete Einbausituationen (kleine Fensterflügel).
Herstellung- und Montagekosten ca. 10.000 €

C) Beschaffung von weiteren Luftreinigungsgeräten, damit die bereits installierten Geräte aus dem Pilotversuch ergänzt werden können.
Anschaffungskosten ca. 35.000 €
Logistikkosten ca. 4.500 €
Jährl. Wartungs-/Folgekosten ca. 10.000 €
ca. 49.500 €
    
b)    Antrag der AfD-Gemeinderatsfraktion zur Erstellung eines Konzeptes "Schutz der Risikogruppen"

Anlage

Der TOP wird auf Antrag der AfD-Fraktion in der  Gemeinderatssitzung am 25. März 2021 beraten.
    

c)    Antrag der Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN: Corona-Tests in städtischen Kitas und Schulen

Anlage

Unsere Fraktion stellt die nachfolgenden Anträge zur Einrichtung eines eigenen Testangebots mit der Forderung, diese bis zur Öffnung der Kitas und Grundschulen am 22.2.2021 umzusetzen und in der nächsten Sitzungsrunde in den Ausschüssen und im Gemeinderat zu behandeln:

  1. Die Stadt ermöglicht es nachfolgenden Personengruppen, sich zwei Mal wöchentlich kostenlos mit einem Schnelltest auf Corona am Arbeitsplatz bzw. im Schulgebäude testen zu lassen:
    a.    den Mitarbeitern der städtischen Kitas,
    b.    den Betreuungskräften an den städtischen Schulen,
    c.    den Lehrern in Präsenzunterricht an städtischen Schulen,
    d.    den Schülern der Abschlussklassen an städtischen Schulen,
    e.    allen Schülern ab dem 14. Lebensjahr zum Beginn ihres Präsenzunterrichts.
     
  2. Die Stadt erstellt ein Konzept zur Information der o.g. Personen über das Hygienekonzept und zur Durchführung dieser Tests und setzt dieses Konzept für die Kitas, die Grundschulen, die Abschlussklassen und die Notbetreuung bereits ab dem 22.2.2021 um. Das Konzept wird dem Gemeinderat am 25.2.2021 vorgelegt. Das Konzept muss klar erkennen lassen, an welchen Wochentagen zu welcher Uhrzeit die Tests in welchen Räumen auf welche Weise durchgeführt werden und welche Tests verwendet werden.

Die Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN stellten in der Sitzung den folgenden geänderten Antrag zur Beratung:

Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen ändert den am 16.02.2021 gestellten Antrag zur Einrichtung eines eigenen Testangebots an den Aalener Kitas und Schulen wie folgt ab:

  1. Die Stadt ermöglicht es spätestens ab 15.03.2021 nachfolgenden Personengruppen, sich zwei Mal wöchentlich vor Arbeits- bzw. Schulbeginn kostenlos mit einem anteronasalen COVID-19-Schnelltest (umgangssprachlich auch Selbst- oder Nasenbohrertest genannt) am Arbeitsplatz bzw. im Kita- oder Schulgebäude testen zu lassen bzw. sich unter medizinischer Anleitung selbst zu testen:
    a.    den Beschäftigten der städtischen Kitas,
    b.    den Betreuungskräften an den städtischen Schulen,
    c.    den Lehrkräften in Präsenzunterricht an städtischen Schulen,
    d.    den Schülerinnen und Schülern der Abschlussklassen an städtischen Schulen,
    e.    allen Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe vor Beginn des Präsenzunterrichts am jeweiligen Tag.
     
  2. Schulen und Kitas, die bereits in Eigenregie Tests vor Ort durchführen, werden von der Stadt ab sofort voll unterstützt.
     
  3. Die Beschaffung der anteronasalen Tests (z.B. Siemens Clinitest oder Abbott Panbio) soll unverzüglich angegangen bzw. organisiert werden, sodass sie für alle Aalener Kitas und Schulen ab 15.03. in ausreichender Stückzahl zur Verfügung steht.
     
  4. Die Stadt führt unverzüglich Gespräche mit den Hilfsorganisationen und Ärzten, die bereits über Erfahrung und KnowHow bei der Durchführung von solchen Testungen vor Ort verfügen und berichtet in der Gemeinderatssitzung am 25.03.2021.
     
  5. Um eine möglichst hohe Akzeptanz zu erreichen, informiert die Stadt als Bestandteil des Testkonzepts in enger Absprache mit den Hilfsorganisationen bzw. mit ärztlicher Unterstützung oben genannte Personengruppen bzw. deren Erziehungsberechtigte zur Durchführung dieser Tests.

Der KBFA lehnte bei sechs Ja und neun Gegenstimmen den Antrag ab.

Abstimmung über den geänderten Antrag der SPD-Fraktion: 
„Die Frist 15.3. soll durch das Wort zeitnah ersetzt werden“ 

Der KBFA stimmte mehrheitlich (16 Ja) dem geänderten Antrag der SPD-Fraktion zu. 

6 NEU_Sonderförderung der Volkshochschule Aalen e.V. für notwendige Investitionen in die digitale Infrastruktur

4021/002 - Entscheidung

Der KBFA fasste bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung den folgenden Beschluss:

Die Volkshochschule Aalen e.V. erhält für notwendige Investitionen in die digitale Infrastruktur im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie eine einmalige Sonderförderung in Höhe von 19.500 €.

7 Annahme von Spenden gem. § 78 Abs. 4 GemO

2121/006 - Entscheidung

Der KBFA fasste einstimmig den folgenden Beschluss:

Die Annahme der Spenden, wie in der Vorlage dargestellt, wird beschlossen.

© Stadt Aalen, 12.03.2021