Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter www.aalen.de/Ratsinformationssystem
6322/001 - Information
Der Kultur-, Bildungs- und Finanzausschuss nimmt vom Bericht zum Stand des digitalen Bauantragsverfahrens zustimmend Kenntnis
2122/017 - Vorberatung
5022/014 - Information
Der Zwischenbericht zur Fortschreibung des Kindertagesbetreuungsplans der Stadt Aalen zum AKITA 2030 wird zur Kenntnis genommen.
5022/015 - Vorberatung
Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig die folgenden Beschlussanträge:
8022/005 - Vorberatung
Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig die folgenden Beschlussanträge:
6022/023 - Vorberatung
Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat bei 2 Gegenstimmen mehrheitlich den folgenden Beschlussantrag:
Der Platz an der Ecke Südlicher Stadtgraben/An der Stadtkirche erhält den Namen „Rudolf-Duala-Manga-Bell-Platz“
6022/019 - Vorberatung
Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig den folgenden Beschlussantrag:
Der Treppenweg im Quartier Rötenberg erhält den Namen „Brigitte-Geßler-Weg“
0722/005 - Vorberatung
Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat bei 2 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen den folgenden Beschlussantrag:
Die Verwaltung wird beauftragt, das Projekt „Hoffnungshäuser“ weiter zu verfolgen. Dem Gemeinderat soll das Projekt „Hoffnungshäuser“ hierzu in einem ersten Schritt von einem/einer Vertreter/in der Stiftung „Hoffnungsträger“ nach der Sommerpause im Detail vorgestellt werden.
1322/003 - Entscheidung
Der Ausschuss hat den Beschlussantrag einstimmig beschlossen:
Der Auftrag für die Erneuerung der Lizenzen für die Jahre 2022-2025 wird an die Firma CANCOM GmbH zum Preis von 213.035€, als wirtschaftlichstes Angebot vergeben.
2122/015 - Vorberatung
Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig die folgenden Beschlussanträge:
Dem Vertreter der Stadt Aalen wird gemäß § 104 Abs. 1 letzter Satz GemO für Baden-Württemberg i. V. m. § 9 Abs. 4 Ziffer 26 der Hauptsatzung der Stadt Aalen die Weisung erteilt, in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Aalen GmbH
a) der Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021,
b) der Einstellung des Jahresüberschusses in Höhe von 1.673.336,43 € in die Gewinnrücklage sowie
c) der Entlastung des Geschäftsführers der Stadtwerke Aalen GmbH für das Geschäftsjahr 2021
zuzustimmen.
2122/016 - Vorberatung
Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig die folgenden Beschlussanträge:
In Abwesenheit der befangenen Aufsichtsratsmitglieder der Stadtwerke Aalen GmbH wird dem Vertreter der Stadt Aalen gemäß § 104 Abs. 1 letzter Satz GemO für Baden-Württemberg i. V. m. § 9 Abs. 4 Ziffer 26 der Hauptsatzung der Stadt Aalen die Weisung erteilt, in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Aalen GmbH der Entlastung des Aufsichtsrats der Stadtwerke Aalen GmbH für das Geschäftsjahr 2021 zuzustimmen.