Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter
www.aalen.de/Ratsinformationssystem
1022/011 - Vorberatung
Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig die folgenden Beschlussanträge:
1. Gemäß § 20a Abs. 4 GemO befasst sich der Gemeinderat
innerhalb einer Frist von drei Monaten mit den Vorschlägen
und Anregungen der Einwohnerversammlung.
2. Der Gemeinderat beschließt die Einführung der
Ortschaftsverfassung gemäß § 67 GemO.
3. Die künftige Ortschaft erhält den Namen Unterrombach-
Hofherrnweiler.
4. Die Abgrenzung der Ortschaft entspricht der Abgrenzung des
Wohnbezirks Unterrombach bei der unechten Teilortswahl
für den Gemeinderat gemäß § 2 Abs. 3 der Hauptsatzung.
5. Die Zahl der Mitglieder des Ortschaftsrats wird
auf 16 festgelegt.
6. Der Ortschaftsrat wird erstmalig im Rahmen der
regelmäßigen Kommunalwahl im Mai 2024 gewählt.
7. Die Sitzungen des Ortschaftsrats finden im
Weststadtzentrum, Pelikanweg 21, 73434 Aalen statt.
9. Die Verwaltung wird beauftragt, rechtzeitig die
entsprechende Hauptsatzungsänderung dem
Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Dieser Beschlussantrag wurde auf eine Beratung im zukünftigen Ortschaftsrat verwiesen:
8. Eine örtliche Verwaltung wird nicht eingerichtet.
Für die Ortsvorsteherin/den Ortsvorsteher wird in
der Ortschaft ein Sprechzimmer/Büro bereitgestellt.
8122/006 - Vorberatung
Sachstandsbericht Kombibad Hirschbach und Auflösung des Bäderbeirats
Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig die folgenden Beschlussanträge:
4822/002 - Vorberatung
Getrennte Abstimmung:
Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig die folgenden Beschlussanträge:
1. Der Ergebnisbericht des Workshops „KUBAA-Vision“ wird zur
Kenntnis genommen.
Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat bei einer Enthaltung den folgenden Beschlussantrag:
2. Den vorgeschlagenen baulichen Maßnahmen
wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Baubeschlüsse vorzubereiten und dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen.
Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig die folgenden Beschlussanträge:
3. Es wird eine getrennte Ausschreibung des Gastronomie-
Pachtvertrags für die Stadthalle und den Kulturbahnhof
vorbereitet. Der Beschluss zur Festlegung der
Vergabekriterien durch den Gemeinderat soll im
Herbst 2022 erfolgen. Der Vergabebeschluss soll durch eine vom
Gemeinderat zu besetzende Jury vorbereitet werden.
4. Die Stadtverwaltung wird mit der Erstellung eines Konzepts
zur Einführung eines ÖPNV-Veranstaltungs-Kombitickets für
den Kulturbahnhof beauftragt. Das Konzept wird dem
Gemeinderat vor Umsetzung zur Beschlussfassung vorgelegt.
Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat die folgenden geänderten Beschlussanträge:
5. Die Parkraumbewirtschaftung auf dem Multifunktionsplatz
wird wie folgt festgelegt:
Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig den folgenden geänderten Beschlussantrag:
Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat mehrheitlich bei sechs Gegenstimmen und einer Enthaltung den folgenden geänderten Beschlussantrag:
Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat bei keiner Gegenstimme und keiner Enthaltung den folgenden geänderten Beschlussantrag:
6. Es wird ein Leitbild für den Kulturbahnhof erstellt, um die
Zusammenarbeit und Aufgaben der Nutzer zu regeln. Das Leitbild
soll in Zusammenarbeit des Amtes für Kultur und Tourismus, dem
Eigenbetrieb aalen.kultur&event, dem Theater und der
Musikschule der Stadt Aalen und dem Kino am Kocher
entstehen. Die Kulturszene Aalens und die örtlichen
kulturschaffenden Vereine sollen in den
Leitbilderstellungsprozess einbezogen werden
0222/002 - Vorberatung
Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat bei keiner Gegenstimme und keiner Enthaltung die folgenden Beschlussanträge:
3022/013 - Vorberatung
Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat mehrheitlich (zehn Ja-Stimmen / zehn Nein-Stimmen / zwei Enthaltungen) den folgenden Beschlussantrag abzulehnen:
(bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt)
Die Stadt Aalen tritt der Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten– eine neue kommunale Initiative für städteverträglichen Verkehr“ bei und unterstützt die Initiativstädte bei der Forderung, die rechtlichen Voraussetzungen für eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h innerorts als Regel zu schaffen.
3022/014 - Vorberatung
Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat mehrheitlich den folgenden Beschlussantrag:
Der Gemeinderat beschließt den Beitritt der Stadt Aalen zum Projekt „Plastikfreier Ostalbkreis“. Die Verwaltung wird beauftragt, den Kontakt zur GOA herzustellen, die Projektmodalitäten abzuklären sowie den Beitritt zur Initiative und die Umsetzung des Projekts zu veranlassen.
4422/001 - Vorberatung
Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig den folgenden Beschlussantrag:
1. Der Bericht der Musikschule Aalen 2021 wird zustimmend zur
Kenntnis genommen.
Es erging keine Empfehlung zur Beschlussfassung an den Gemeinderat:
2. Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
beschließt der Gemeinderat der Stadt Aalen die als Anlage 4
beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung der Musikschule
der Stadt Aalen vom 12. Oktober 2017, zuletzt geändert
durch Satzung vom 22. Juli 2021.
5022/004 - Vorberatung
Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat mehrheitlich die folgenden Beschlussanträge:
5022/006 - Vorberatung
Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig den folgenden Beschlussantrag:
1. Den einmaligen Preisanpassungen ab 01.07.2022 zur Erreichung
eines Kostendeckungsgrads von 55 % wird zugestimmt.
Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat bei einer Gegenstimme den folgenden Beschlussantrag:
2. Der Etablierung eines Mechanismus zur jährlichen,
inflationsabhängigen Preisanpassung durch die
Verwaltung wird zugestimmt.
3021/018-1 - Entscheidung
Der Ausschuss fasste einstimmig den folgenden Beschluss:
Die Stadt Aalen verzichtet aus Gründen der Pandemie als Freiwilligkeitsleistung auf die Hälfte der Sondernutzungsgebühren im 2. Halbjahr 2022 in Höhe von 11.864 €.
1022/008-1 - Vorberatung
Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat bei einigen Enthaltungen den folgenden Beschlussantrag:
Die derzeit gültige Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Stadt Aalen wird beibehalten.
8022/003 - Vorberatung
Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat bei keiner Gegenstimme und keiner Enthaltung den folgenden Beschlussantrag:
Die evangelische Kirchengemeinde Aalen erhält für den Neubau des Gemeindehauses, Friedhofstraße 5 einen städtischen Investitionskostenzuschuss gemäß den geltenden Kirchenbauförderrichtlinien von 5% der zuschussfähigen Kosten bis max. 218.445 €. Die Bereitstellung der erforderlichen Mittel im Haushalt der Stadt Aalen ist in den Jahren 2017 - 2022 erfolgt.
2122/001 - Entscheidung
Der Ausschuss fasste bei keiner Gegenstimme und keiner Enthaltung den folgenden Beschluss:
Die evangelische Kirchengemeinde Wasseralfingen-Hüttlingen erhält für den Neubau des Gemeindesaals mit 3-gruppiger Kindertageseinrichtung an der Magdalenenkirche einen städtischen Investitionskostenzuschuss für den Gemeindesaal gemäß den geltenden Kirchenbauförderrichtlinien von 5% der zuschussfähigen Kosten bis maximal 57.000 €.
2122/013 - Entscheidung
Der Ausschuss fasste bei keiner Gegenstimme und keiner Enthaltung den folgenden Beschluss:
Die Annahme der Spenden, wie in der Vorlage dargestellt, wird beschlossen.