Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter
www.aalen.de/Ratsinformationssystem
Vom Finanzzwischenbericht Mai 2018 wird Kenntnis genommen.
Der Gemeinderat fasste einstimmig den folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat bestimmt durch Wahl im Wege der Einigung die in der Anlage beigefügte Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023.
Es erfolgte keine Abstimmung, da der Antrag von der Fraktion zur Durchsetzung des Informationsrechtes zurückgezogen wurde.
Der Gemeinderat fasste bei einer Enthaltung folgende Beschlüsse:
Es erfolgte keine Abstimmung. Die Vorlage wurde von Seiten der Verwaltung zurückgezogen.
Der Gemeinderat fasste bei zwei Enthaltungen und zwei Gegenstimmen den folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, bei einer der nächsten Vergaben von Straßennamen einen Platz oder eine Straße nach Friedrich Wilhelm Raiffeisen zu benennen.
ENTFÄLLT
1. Erweiterung und Sanierung des Standortes (Grundsatzbeschluss)
2. Planung neuer Kindergartenplätze am Schulzentrum (Planungsauftrag)
Der Gemeinderat fasste einstimmig den folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat fasst den Grundsatzbeschluss für die Entwicklung (Erweiterung und Sanierung) des Standorts der Braunenbergschule zum Bildungshaus/Schulzentrum auf Basis der Machbarkeitsstudie.
Der Gemeinderat fasste bei einer Gegenstimme den folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt einen Planungsauftrag an das Architekturbüro Gruber, Bad Saulgau, zu vergeben, um die kurzfristige Schaffung von bis zu 40 Kindertagesstättenplätzen integriert in das Gesamtkonzept Bildungshaus Braunenberg zu ermöglichen.
Der Gemeinderat fasste bei einer Gegenstimme den folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat genehmigt die Überschreitung der Kostenberechnung vom 22.09.16 über 5,8 Mio. Euro inklusive der im Beschluss vom 14.12.2017 genehmigten Mehrkosten von 0,5 Mio. Euro um weitere Mehrkosten von 0,835 Mio. Euro. Die neuen Gesamtbaukosten liegen bei 7.135.000 Euro.
Der Gemeinderat fasste einstimmig den folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat fasste bei einer Gegenstimme den folgenden Beschluss:
In der Klage der Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN gegen Oberbürgermeister und den Gemeinderat der Stadt Aalen vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart (AZ: 7 K 5890/18) wird der Oberbürgermeister beauftragt, Herrn Rechtsanwalt Prof. Dr.Alfred Katz mit der Prozessvertretung zu mandatieren
Der Gemeinderat fasste bei einer Gegenstimme die folgenden Beschlüsse:
Dem Vertreter der Stadt Aalen wird gemäß § 104 Abs. 1 letzter Satz GemO für Baden-Württemberg i. V. m. § 9 Abs. 4 Ziffer 26 der Hauptsatzung der Stadt Aalen die Weisung erteilt, in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Ostwürttemberg Beteiligungsfonds P.E.G.A.S.U.S. GmbH & Co. KG
a) dem Prüfungsbericht 2017 und der Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017,
b) der Verrechnung des Jahresüberschusses mit den Kapitalverlustkonten der Gesellschafter,
c) der Entlastung der Geschäftsführung und des Beirats und
d) der Wahl einer regionalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018
zuzustimmen.