Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter
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a) Erteilung von Weisungen an den Vertreter der Stadt Aalen für die nächste ordentliche Gesellschafterversammlung der Innovationszentrum Aalen Betreibergesellschaft mbH - 2118/013 Entscheidung
Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:
Dem Vertreter der Stadt Aalen wird gemäß § 104 Abs. 1 letzter Satz Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i. V. m. § 9 Abs. 4 Nr. 26 der Hauptsatzung der Stadt Aalen die Weisung erteilt, in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Innovationszentrum Aalen Betreibergesellschaft mbH
a) der Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017,
b) der Entlastung der Geschäftsführung und
c) der Wahl einer regionalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018
zuzustimmen.
b) Erteilung von Weisungen an den Vertreter der Stadt Aalen für die nächste ordentliche Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Aalen GmbH - Entlastung des Aufsichtsrats der Stadtwerke Aalen GmbH - 2118/020 Entscheidung
Der Gemeinderat fasste bei drei Gegenstimmen und sechs Enthaltungen den folgenden Beschluss:
In Abwesenheit der befangenen Aufsichtsratsmitglieder der Stadtwerke Aalen GmbH wird dem Vertreter der Stadt Aalen gemäß § 104 Abs. 1 letzter Satz GemO für Baden-Württemberg i. V. m. § 9 Abs. 4 Ziffer 26 der Hauptsatzung der Stadt Aalen die Weisung erteilt, in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Aalen GmbH der Entlastung des Aufsichtsrats der Stadtwerke Aalen GmbH zuzustimmen.
c) Erteilung von Weisungen an den Vertreter der Stadt Aalen für die nächste ordentliche Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Aalen GmbH - Jahresabschluss 2017 - 2118/021 Entscheidung
Der Gemeinderat fasste bei einer Gegenstimme die folgenden Beschlüsse:
Dem Vertreter der Stadt Aalen wird gemäß § 104 Abs. 1 letzter Satz GemO für Baden-Württemberg i. V. m. § 9 Abs. 4 Ziffer 26 der Hauptsatzung der Stadt Aalen die Weisung erteilt, in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Aalen GmbH
a) der Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017,
b) der Zuführung des Jahresüberschusses in Höhe von 345.845,87 € in die Gewinnrücklage sowie
Der Gemeinderat fasste bei fünf Enthaltungen den folgenden Beschluss:
c) der Entlastung des Geschäftsführers der Stadtwerke Aalen GmbH für das Geschäftsjahr 2017
zuzustimmen.
Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:
Der Gemeinderat stimmt der Auslobung und dem Raumprogramm für den Realisierungswettbewerb "Kombibad im Hirschbach" gemäß RPW/ VgV zu.
Die Entscheidung des Gemeinderates gilt als Weisungsbeschluss an den Vertreter der Stadt Aalen in der Gesellschaftsversammlung und damit an die Geschäftsführung der Stadtwerke Aalen GmbH, sowie als Weisung an die Vertreter der Stadt Aalen im Aufsichtsrat der Stadtwerke Aalen GmbH gemäß § 104 Abs. 1 GemO für Baden-Württemberg.
Der Gemeinderat fasste bei zwei Gegenstimmen und acht Enthaltungen die folgenden Beschlüsse:
Der Gemeinderat der Stadt Aalen stimmt einer Städtefreundschaft mit der Stadt Vilankulo in der Republik Mosambik zu und ratifiziert die von den Oberbürgermeistern unterzeichnete Urkunde. (Anlage 1)
Diese Städtefreundschaft soll durch Projektpartnerschaften untermauert werden.
hier: Beratung der Anträge der Fraktionen
Es erfolgte getrennte Abstimmung der einzelnen Beschlussanträge der ergänzten Vorlage:
Dem Ausbau der Radwegeverbindungen von Aalen auf das „Vordere Härtsfeld“ und der Kostenfinanzierung wird, wie in der Sitzungsvorlage Nr. 6618/004 dargestellt, zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Ergebnisse der Antragsberatungen zur „Schättere-Trasse“ umzusetzen.
Ergänzung:
Der Gemeinderat fasste bei einer Gegenstimme den folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:
Der Bericht der Stadtverwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt ihre bestehenden Aktivitäten zur Eindämmung des Artensterbens fortzuführen und auszuweiten.
Verbindliche Auflagen für eine artenschutzkonforme Bewirtschaftung des städtischen Grundstücksbestandes sind in die Pachtverträge aufzunehmen.
Der Antrag wurde vom Gemeinderat mehrheitlich abgelehnt.
Die verschiedenen vorgeschlagenen Maßnahmen werden von den Fachämtern geprüft und sofern sinnvoll im Rahmen des Maßnahmenkatalogs der Verwaltung umgesetzt. Über die Ergebnisse der Prüfung wird im Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung berichtet.
a) Förderung des Neubaus einer 4-gruppigen Kindertagesstätte beim Medizinischen Versorgungszentrum Hofherrnweiler in Trägerschaft des DRK-Kreisverbands Aalen e. V. - 5018/018 Entscheidung
Der Gemeinderat fasste bei acht Gegenstimmen die folgenden Beschlüsse:
Die Interessensbekundung des DRK-Kreisverbands Aalen e. V. zur Errichtung eines Neubaus einer viergruppigen Kita beim projektierten Medizinischen Versorgungszentrum Hofherrnweiler wird begrüßt.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem DRK-Kreisverbands Aalen e. V. die Planungen und die Förderung abzustimmen und dem Gemeinderat einen förderfähigen Antrag zur Einzelbeschlussfassung vorzulegen.
b) Investitionskostenzuschuss für die Interimsunterbringung und den Ersatzneubau der evangelischen Kita Purzelbaum (Pelzwasen) in Trägerschaft der Evangelischen Kirchengemeinde Aalen - 5018/020 Entscheidung
Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:
Dem Träger Evangelische Kirchengemeinde Aalen wird in Aussicht gestellt, für den Ersatzneubau der evangelischen Kita Purzelbaum (Pelzwasen) entsprechend dem Vertrag über den Betrieb und die Förderung von Kindertageseinrichtungen einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 1.616.300 €, aus den zuschussfähigen Gesamtkosten von rund 2.399.000 €, zu erhalten. Der Zuschuss von 70% ermittelt sich aus dem Saldo der Gesamtkosten abzüglich dem zu erwartenden Landeszuschuss in Höhe von 90.000 €. Insbesondere sind vor Zuschussbewilligung baurechtlich genehmigungsfähige Planunterlagen und eine Kostenberechnung nach DIN 276 vorzulegen.
Der Träger Evangelische Kirchengemeinde Aalen erhält für den Umbau der Martinskirche zur interimsweisen Unterbringung der Kita Purzelbaum entsprechend dem Vertrag über den Betrieb und die Förderung von Kindertageseinrichtungen einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 70%, entsprechend maximal 70.700 €, aus den zuschussfähigen Gesamtkosten von rund 101.000 €. Eine 25-jährige Zweckbindung für diesen Zuschuss erfolgt nicht.
Im Haushaltsplan 2018 sind als außerplanmäßige Ausgabe auf der Investitionsnummer I500022 Kita Purzelbaum 200.000 € zu finanzieren. Zur Deckung dient die Investitionsnummer I500065 „Umsetzung Kita-Entwicklungsplan“. Für die Haushaltsjahre 2019 ff. sind die restlichen Finanzierungsmittel auf der Investitionsnummer I500022 Kita Purzelbaum in entsprechender Höhe einzuplanen
Der Gemeinderat fasste bei zwei Enthaltungen die folgenden Beschlüsse:
Der Gemeinderat stimmt zu, die Generalsanierungsmaßnahmen im Gebäudeteil B (ehemalige Realschule) der Kocherburgschule als 3. Bauabschnitt fortzuführen.
Der Gemeinderat beschließt, die 2-zügige Grundschule vom Schulstandort „Friedensschule“ nach Abschluss der Sanierungsarbeiten im Gebäudekomplex „Kocherburgschule“ zu integrieren.
Der Gemeinderat stimmt zu, das Planungsteam aus den bereits abgeschlossenen zwei Bauabschnitten für den 3. Bauabschnitt weiter zu beauftragen.
Die Finanzierung erfolgt wie in der Sitzungsvorlage dargestellt.
Der Gemeinderat fasste bei zwei Enthaltungen die folgenden Beschlüsse:
Die Finanzierung erfolgt wie in der Sitzungsvorlage dargestellt.
Der Gemeinderat fasste bei elf Gegenstimmen die folgenden Beschlüsse:
Die Stadt Aalen übt das ihr gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch zustehende Vorkaufsrecht anlässlich des Kaufvertrags vom 12.06.2018 zwischen Frau Christa Fetzer, Höhlenweg 6 in 89537 Giengen an der Brenz, Herrn Axel Fahnauer, Burgberger Weg 11 in 89537 Giengen an der Brenz (Verkäufer) und Frau Tanja Rall, Schulze-Delitzsch-Straße 11 in 73434 Aalen (Käuferin) am Grundstück Flst. 2181 Gemarkung Aalen, Flur Aalen, zum vereinbarten Kaufpreis in Höhe von insgesamt 50.890 € aus
a) "Hohfeld-Süd" im Planbereich 66-02, Plan Nr. 66-02/9 in Aalen-Fachsenfeld sowie Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet, Plan Nr. 66-02/9
- Aufstellungsbeschluss gem. §2 BauGB - 6118/012 Entscheidung
Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:
b) "Nordumfahrung Ebnat" in den Planbereichen 32-01, 32-02, 33-01, 33-02, 34-02, 34-03, 34-04 und 35-03, Plan Nr. 33-01 in Aalen-Ebnat - Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen gem. § 3 (2) BauGB - Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB - 6118/014 Entscheidung
Der Gemeinderat fasste bei einer Enthaltung die folgenden Beschlüsse:
¨ Nr. 34-01/2 „Änderung B-Plan Gewerbe- und Mischgebiet nördlich der Jurastraße“
c) "Änderung des Bebauungsplans Nr. 07-07 zwischen Langertstraße, Saarstraße und Mährenstraße", im Planbereich 07-06, Plan Nr. 07-07/6 in Aalen-Kernstadt und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet Plan Nr. 07-07/6 - Aufstellungsbeschluss gem. § 13 a BauGB - 6118/018 Entscheidung
Der Gemeinderat fasste bei einer Gegenstimme die folgenden Beschlüsse:
„Saarstraße-Langertstraße 1965“ Plan Nr. 07-06 (21.05.1065)
d) "Verkehrsführung und Freiraum Unterrombach Bereich Wellandstraße", in den Planbereichen 02-05, 03-07, 09-04, 09-05 und 10-01, Aalen-Weststadt, Plan Nr. 03-07/6 und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet Plan Nr. 03-07/6 - Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB - 6118/020 Entscheidung
Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:
e) "Aufhebung Straßenfläche Röntgenstraße" im Planbereich 08-05 in Aalen-Weststadt, Plan Nr. 08-05/6 und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet, Plan Nr. 08-05/6 - Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB - 6118/017 6118/017-1 Entscheidung Nachversand
Der TOP wurde vor Eintritt in die Tagesordnung auf Antrag der Fraktionen abgesetzt.
Der Gemeinderat fasste bei drei Gegenstimmen und einer Enthaltung die folgenden Beschlüsse:
a) Schillerschule Aalen: Generalsanierung- Vergabe der Mietcontaineranlage (Provisorium) - 6518/024 Entscheidung
Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:
Die Mietcontaineranlage wird an die Firma Portakabin Mobilraum GmbH, Bartholomä auf Grundlage des Angebotes vom 18.06.2018 und des gemeinsamen Bietergesprächs am 27.06.2018 mit einer Auftragssumme von 663.556,88 Euro inkl. 19 % MwSt. vergeben.
Die Finanzierung erfolgt wie in der Sitzungsvorlage dargestellt.
b) Maßnahmen zum barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen im Stadtgebiet Aalen
Die Beschlussfassung erfolgte bereits im Technischen Ausschuss am 18. Juli 2018
Die Arbeiten werden an den günstigsten Bieter Firma AWUS-Bau, Aalen zu den
Preisen und Bedingungen des Angebots vom 25.05.2018 mit einer vorläufigen Auftragssumme von 557.841,13 € brutto vergeben.
Die Finanzierung der Umgestaltung der Bushaltestellen erfolgt über die Investitionsnummer I660096.
Der Gemeinderat nahm die Informationen zur Kenntnis.
Der Gemeinderat fasste mit 16 Ja-Stimmen die folgenden Beschlüsse:
Die Stadt Aalen befürwortet das Planfeststellungsverfahren zur Beseitigung der Bahnübergänge Goldshöfe und Wagenrain.
Die Stadt Aalen fordert den Ostalbkreis, sowie das Regierungspräsidium Stuttgart auf, um den Weiler Goldshöfe und die Anschlussstelle Kellerhaus an die B 29 zu entlasten, einen geeigneten Trassenverlauf der direkten Anbindung an die B 290 zu erarbeiten und parallel zur Fertigstellung des Brückenbauwerks umzusetzen.
Der Gemeinderat stimmte mehrheitlich gegen den Antrag.