Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter
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a) Antrag von Herrn Stadtrat Gerhard Graule auf Ausscheiden aus dem Gemeinderat der Stadt Aalen
1018/029 - Entscheidung
Der Gemeinderat fasste einstimmig den folgenden Beschluss:
Für das von Stadtrat Gerhard Graule beantragte Ausscheiden aus dem Gemeinderat der Stadt Aalen liegt ein wichtiger Grund im Sinne von § 16 Abs. 1 GemO vor.
Mit der nach Ziffer 1 getroffenen Feststellung endet die Zuge-hörigkeit von Herrn Gerhard Graule zum Gemeinderat der Stadt Aalen.
b) Nachrücken von Frau Sigrun Huber-Ronecker, August-Macke-Weg 8, 73433 Aalen in den Gemeinderat der Stadt Aalen
1018/030 - Entscheidung
Der Gemeinderat fasste einstimmig den folgenden Beschluss:
Es wird festgestellt, dass Frau Sigrun Huber-Ronecker, August-Macke-Weg 8, 73433 Aalen, die Wählbarkeit für den Gemeinderat der Stadt Aalen (§ 28 GemO) besitzt und nicht durch einen Hinderungsgrund (§ 29 GemO) vom Eintritt in den Gemeinderat der Stadt Aalen ausgeschlossen ist.
Die Verpflichtung von Frau Sigrun Huber-Ronecker erfolgt in der Gemeinderatssitzung am 27. September 2018.
c) Neubesetzung von städtischen Gremien
1018/031 - Entscheidung
Der Gemeinderat fasste einstimmig den folgenden Beschluss:
Im Wege der Einigung werden folgende Gremien entsprechend Anlage 1 neu besetzt:
Technischer Ausschuss, Ausschuss für Umwelt-und Stadtentwicklung, Kultur-, Bildungs- und Finanzausschuss, Ausschuss für Integration, Aufsichtsrat Stadtwerke Aalen GmbH, Zweckverband Abwasserklärwerk Niederalfingen, Zweckverband Gewerbegebiet Dauerwang, Zweckverband Härtsfeld-Albuch-Wasserversorgung, Zweckverband Rombachgruppe
1018/013 - Entscheidung
Der Gemeinderat fasste mehrheitlich die folgenden Beschlüsse:
Für die Gemeinderatswahl 2019 bleibt die Sitzverteilung und Wohnbezirksabgrenzung entsprechend § 2 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Aalen (Anlage 1) unverändert.
Für die Ortschaftsratswahlen 2019 bleiben die Sitzverteilungen und Wohnbezirksabgrenzungen entsprechend § 8 der Hauptsatzung der Stadt Aalen (Anlage 1) unverändert.
1018/033 - Entscheidung
hier: Änderung der Sitzzahl
Der Gemeinderat fasste mehrheitlich die folgenden Beschlüsse:
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg beschließt der Gemeinderat der Stadt Aalen am 27. September 2018 die in der Anlage beigefügte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Aalen vom 15. Juli 2014, zuletzt geändert am 28. Januar 2016.
6618/029 - Entscheidung
Der Gemeinderat fasste bei zwei Enthaltungen die folgenden Beschlüsse:
Der Kreuzungsvereinbarung mit der DB, Stand 26.07.2018, wird zugestimmt.
Die erhöhten Kostenanteile der Stadt werden in die mittelfristi-ge Finanzplanung 2020-2022 aufgenommen.
mündl. Bericht
8018/008 - Entscheidung
Der Gemeinderat fasste einstimmig den folgenden Beschlüsse:
Die Stadt Aalen unterstützt die Schubart-Gesellschaft mit folgenden Maßnahmen:
Sie tritt der Schubart-Gesellschaft am 22. Februar 2019 bei.
Das Amt für Kultur und Tourismus übernimmt die Geschäftsführung des e.V. mit Sitz in Aalen.
Die Stadt Aalen beteiligt sich in den ersten drei Jahren mit jährlich 10.000 Euro an der Anschubfinanzierung der Schubart-Gesellschaft.
a) Abwassergebühr
8118/022 - Entscheidung
Der Gemeinderat fasste bei einer Enthaltung die folgenden Beschlüsse:
Das gebührenrechtliche Ergebnis für 2017 wird mit einer Kostenüberdeckung bei der Schmutzwassergebühr mit 149.771,78 € und mit einer Kostenunterdeckung bei der Niederschlagswassergebühr mit 101.853,92 € festgestellt.
Die Kostenüberdeckung bei der Schmutzwassergebühr in Höhe von 149.771,78 € soll in den Jahren 2019 bis 2022 wie folgt ausgeglichen werden:
Vortrag eines Teilbetrages aus der Kostenüberdeckung 2017 in Höhe von 37.442,78 € nach 2019
Vortrag eines Teilbetrages aus der Kostenüberdeckung 2017 in Höhe von 37.443,00 € nach 2020
Vortrag eines Teilbetrages aus der Kostenüberdeckung 2017 in Höhe von 37.443,00 € nach 2021
Vortrag eines Teilbetrages aus der Kostenüberdeckung 2017 in Höhe von 37.443,00 € nach 2022
Die Kostenunterdeckung bei der Niederschlagswassergebühr in Höhe von 101.853,92 € soll in den Jahren 2019 bis 2022 wie folgt ausgeglichen werden.
Vortrag eines Teilbetrages aus der Kostenüberdeckung 2017 in Höhe von 25.464,92 € nach 2019
Vortrag eines Teilbetrages aus der Kostenüberdeckung 2017 in Höhe von 25.463,00 € nach 2020
Vortrag eines Teilbetrages aus der Kostenüberdeckung 2017 in Höhe von 25.463,00 € nach 2021
Vortrag eines Teilbetrages aus der Kostenüberdeckung 2017 in Höhe von 25.463,00 € nach 2022
b) Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2017
8118/020 - Entscheidung
Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:
Der Jahresabschluss der Stadtwerke Aalen Abwasserentsorgung zum 31.12.2017 wird in der vorgelegten Fassung mit folgenden Zahlen festgestellt:
Bilanzsumme 97.879.829,53 €
davon entfallen auf der Aktivseite auf
- Anlagevermögen 96.147.265,14 €
- Umlaufvermögen 1.732.564,39 €
davon entfallen auf der Passivseite auf
- Eigenkapital 30.978.800,38 €
- Sonderposten für Investitionszuwendungen 4.725.400,73 €
- empfangene Ertragszuschüsse 9.297.409,75 €
- Rückstellungen 716.618,96 €
- Verbindlichkeiten 52.161.599,71 €
Jahresgewinn 104.149,33 €
Summe der Erträge 11.295.108,68 €
Summe der Aufwendungen 11.190.959,17 €
2. Der Jahresgewinn in Höhe von 104.149,33 € wird in die Gewinnrücklage eingestellt.
3. Die Werkleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2017 entlastet.
4. Die Stadtwerke werden mit der Veröffentlichung des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2017 und des Lagebe-richts für das Wirtschaftsjahr 2017 beauftragt.
c) Jahresabschluss 2017; Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes
1418/003 - Entscheidung
Der Gemeinderat fasste einstimmig den folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt den Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 des Eigenbetriebs Stadtwerke Aalen Abwasserentsorgung zur Kenntnis.
d) Bestimmung und Beauftragung des Abschlussprüfers 2018
8118/021 - Entscheidung
Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:
Der Gemeinderat bestimmt und erteilt das Einvernehmen zum Prüfungsauftrag an die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Baker Tilly GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart nach § 115, Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 4 der GemO zur Prüfung des Jahresabschlusses 2018 des Eigenbetriebes Stadtwerke Aalen Abwasserentsorgung.
Die Werkleitung wird mit der Umsetzung des Beschlusses beauftragt.
a) Jahresabschluss 2017
2118/023 - Entscheidung
Der Gemeinderat fasste mehrheitlich die folgenden Beschlüsse:
Dem Vertreter der Stadt Aalen wird gemäß § 104 Abs. 1 letzter Satz GemO für Baden-Württemberg i. V. m. § 9 Abs. 4 Ziffer 26 der Hauptsatzung der Stadt Aalen die Weisung erteilt, in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Wohnungsbau Aalen GmbH
b) Entlastung des Aufsichtsrats der Wohnungsbau Aalen GmbH
2118/022 - Entscheidung
Der Beschluss konnte aufgrund fehlender Beschlussfähigkeit nicht gefasst werden:
In Abwesenheit der befangenen Aufsichtsratsmitglieder der Wohnungsbau Aalen GmbH wird dem Vertreter der Stadt Aalen gemäß § 104 Abs. 1 letzter Satz GemO für Baden-Württemberg i V. m. § 9 Abs. 4 Ziffer 26 der Hauptsatzung der Stadt Aalen die Weisung erteilt, in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Wohnungsbau Aalen GmbH der Entlastung des Aufsichtsrats der Wohnungsbau Aalen GmbH zuzustimmen.
6718/011 - Entscheidung
Der Gemeinderat fasste bei einer Enthaltung die folgenden Beschlüsse:
Die bei der Baumaßnahme Umgestaltung Vorbereich Limesmuseum, Sankt-Johann-Straße und Berliner Platz entstehenden Mehrkosten (siehe Erläuterung Sachverhalt) in Höhe von ca. 330.000 € (davon ca. 35.000 € für den Bereich 01-Vorbereich Limesmuseum und ca. 295.000 € für den Bereich 02 – Berliner Platz/Sankt-Johann-Straße) sowie die hierfür erforderlichen überplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.
Die Deckung dieser überplanmäßigen Ausgaben erfolgt durch nicht abfließende Mittel bei der Investitionsnummer I660007 (Bahnübergangsbeseitigung Walkstraße).
6618/026 - Entscheidung
Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:
Der Verlegung der Glasfaserinfrastruktur zur Breitbandversorgung in Arlesberg, Bernlohe, Beuren und Niesitz wird zugestimmt.
Die Bruttokosten des Ausbaus betragen geschätzt 1.146.799,33 €. Nach Abzug der Fördergelder in Höhe von 498.251,00 € des Landes Baden-Württemberg, belaufen sich die Investitionskos-ten der Stadt auf 648.548,33 €.
Die Finanzierung erfolgt über die Investitionsnummer I660062. Der außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 250.000 € wird zugestimmt.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die folgenden Vergaben:
a) Klärschlammentsorgung für die Kläranlage Aalen und Unterkochen
6618/021 - Entscheidung
Die Leistungen werden an die GOA Gesellschaft im Ostalbkreis für Abfallbewirtschaftung mbH, 73527 Schwäbisch Gmünd wie folgt vergeben:
Auftragssumme brutto
Los 1 – Kläranlage Aalen 1.127.310,80 Euro
Los 2 – Kläranlage Unterkochen 755.126,40 Euro
Die Kosten gehen zu Lasten des Wirtschaftsplans der Stadtwerke Eigenbetrieb Abwasserentsorgung.
b) Arbeiten zur Erweiterung der Nachklärung: Gewerk 1, Neubau Nachklärbecken, Kläranlage Aalen-Hasennest
6618/025 - Entscheidung
Die Arbeiten werden an den günstigsten Bieter, die Firma Hermann Fuchs, Ellwangen zu den Preisen und Bedingungen des nachverhandelten Angebots vom 12.07.2018 mit einer Auf-tragssumme von 2.258.348,97 € vergeben.
Die Arbeiten gehen zu Lasten des Wirtschaftsplans der Stadtwerke Aalen, Eigenbetrieb Abwasserentsorgung.
c) Arbeiten zur Erschließung des Baugebiets "Östlich der Ober-kochener Straße" in Aalen-Ebnat
6618/027 - Entscheidung
Die Arbeiten werden an den günstigsten Bieter, Firma Traub, Ebnat zu den Preisen und Bedingungen des Angebots vom 27.08.2018 mit einer vorläufigen Auftragssumme von 278.660,47 € vergeben.
Die Finanzierung der Straßenbauarbeiten und Straßenbe-leuchtung in Höhe von 184.283,08 € (einschl. Nebenkosten) erfolgt über die Investitionsnummer: I660153.
Den Mehrkosten gegenüber dem Baubeschluss in Höhe von rd. 50.000 € und dem Finanzierungsvorschlag wird zugestimmt.
Die Kosten für die Verlegung der Entwässerungsleitungen in Höhe von 66.711,45 € gehen zu Lasten des Wirtschaftsplans Eigenbetrieb Abwasserentsorgung, für die Verlegung von Gas-, Wasser- und Stromleitungen in Höhe von 57.665,94 € zu Lasten des Wirtschaftsplans der Stadtwerke GmbH.
d) Schillerschule Aalen: Generalsanierung-Bauleistungen für das Gewerk: Elektroarbeiten
6518/029 - Entscheidung
Der Gemeinderat stimmt folgendem Vergabevorschlag zu.
Die Elektroarbeiten werden an die Fa. Heldele, Aalen zu den Preisen und Bedingungen des Angebotes vom 28.08.2018 mit einer Auftragssumme von 594.016,19 € inkl. 19 % MWSt verge-ben.
Die Finanzierung erfolgt wie in der Sitzungsvorlage dargestellt.
e) Kulturbahnhof Aalen - Arbeiten "Fassadensanierung"
6518/033-1 - Entscheidung
Es werden folgende Gewerke vergeben:
Die Arbeiten „Fassadensanierung“ an die Firma SDC Steinsa-nierung Denkmalpflege Crailsheim, Satteldorf, zu den Preisen und Bedingungen des Angebots vom 14.08.2018 mit einer Auf-tragssumme von 1.721.358,75 € inkl. 19 % MWSt.
0218/002 - Entscheidung
Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:
Der Gemeinderat nimmt den Bericht des Geschäftsführers zur Kenntnis.
Der Auszahlung eines jährlichen Zuschusses für den Betrieb des InnoZ in Höhe von jährlich maximal 40 000 Euro für wei-tere drei Jahre ab 2019 bis 2021 wird zugestimmt.
8118/027 - Information
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.