Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter
www.aalen.de/Ratsinformationssystem
falls erforderlich, wird die Reihenfolge der Tagesordnung geändert
mündl. Bericht
Die Haushaltsreden des Oberbürgermeisters und der Stadtkämmerin sind unter www.aalen.de zu finden.
a) Neubau eines Fußgängerstegs über die Bahngleise zum Stadtoval in Aalen
6618/031 - Entscheidung
Der Gemeinderat fasste bei 31 Stimmen dafür, 11 Gegenstimmen und einer Enthaltung die folgenden Beschlüsse:
Dem Neubau des Fußgängerstegs über die Bahngleise zum Stadtoval entsprechend den Genehmigungsplänen (siehe Anlage) der Werner Sobek Design GmbH vom August 2018 wird zugestimmt. Die Ausführung soll im Jahr 2020 erfolgen.
Den Kostender Kostenberechnung vom 02.07.2018 in Höhe von brutto 6.170.000 Euro für das Bauwerk sowie der Kostenberechnung, den Kosten in Höhe von 400.000 Euro für die bahnbedingten Umbauarbeiten und Gebühren wird zugestimmt. Der Kostenübernahmeerklärung der DB wird zugestimmt.
b) Karl-Kessler-Schule, Hofwiesenstraße 53, 73433 Aalen
6518/028 - Entscheidung
Schulbausanierungsprogramm 2. Bauabschnitt:
Sanierung naturwissenschaftliche Fachräume im Gebäude B
Der Gemeinderat einstimmig die folgenden Beschlüsse:
Der Gemeinderat fasst den Baubeschluss über die Sanierung der naturwissenschaftlichen Fachräume im Gebäude B (ehemalige Realschule) als 2. Bauabschnitt des Schulbausanierungsprogramms.
Die Finanzierung erfolgt wie in der Sitzungsvorlage dargestellt.
c) Ulrich Pfeifle Halle - Sanierung des Flachdaches am Ostflügel
6518/034 - Entscheidung
Der Gemeinderat fasste bei zwei Enthaltungen die folgenden Beschlüsse:
Der Gemeinderat fasst den Baubeschluss über die Sanierung des Flachdaches des Ostflügels der Ulrich Pfeifle Halle mit ei-nem Kostenvolumen von 198.000 €.
Die Finanzierung erfolgt wie in der Sitzungsvorlage dargestellt.
2118/022 - Entscheidung
Der Gemeinderat fasste bei drei Gegenstimmen die folgenden Beschlüsse:
In Abwesenheit der befangenen Aufsichtsratsmitglieder der Wohnungsbau Aalen GmbH wird dem Vertreter der Stadt Aalen gemäß § 104 Abs. 1 letzter Satz GemO für Baden-Württemberg i. V. m. § 9 Abs. 4 Ziffer 26 der Hauptsatzung der Stadt Aalen die Weisung erteilt, in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Wohnungsbau Aalen GmbH der Entlastung des Aufsichtsrats der Wohnungsbau Aalen GmbH zuzustimmen.
0118/011 - Entscheidung
Der Gemeinderat fasste einstimmig den folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat der Stadt Aalen beschließt die Fortschreibung des Masterplans der Hochschule Aalen
a) Satzung zur Änderung der Marktsatzung
3018/024 - Entscheidung
Der Gemeinderat fasste bei einer Enthaltung die folgenden Beschlüsse:
Die Satzung zur Änderung der Marktsatzung wird, wie in Anlage 1 dargestellt, beschlossen.
Die Satzung ist öffentlich bekannt zu machen und der Rechtsaufsichtsbehörde anzuzeigen.
b) Neufassung der Satzung über die Erhebung von Marktgebühren
3018/022 - Entscheidung
Der Gemeinderat fasste bei vier Gegenstimmen die folgenden Beschlüsse:
Die Neufassung der Satzung über die Erhebung der Marktgebühren wird, wie in der Anlage 2 dargestellt, beschlossen.
Die Satzung ist öffentlich bekannt zu machen und der Rechts-aufsichtsbehörde anzuzeigen.
*Hinweis: Der Gemeinderat war am 27.09.2018 aufgrund von Befangenheit von Mitgliedern bei diesem TOP nicht beschlussfähig. Laut § 37 Abs. 3 GemO ist bei der Einberufung der zweiten Sitzung (25.10.2018) die Beschlussfähigkeit bei mindestens drei anwesenden und stimmberechtigten Mitgliedern gegeben.
4018/014 - Entscheidung
Der Gemeinderat fasste bei sieben Gegenstimmen und vier Enthaltungen die folgenden Beschlüsse:
Die mobile Osttribüne im städtischen Waldstadion wird zum Preis von 80.000,- € (netto) pro Saison von der Fa. Nüssli (Deutschland) GmbH, Roth für weitere drei Jahre angemietet.
Die Mittel für die Miete der mobilen Osttribüne in Höhe von 80.000,- € pro Saison werden in den folgenden drei Jahren (bis einschließlich der Saison 2021/22) im jeweiligen Haushaltsetat ab 2019 zur Verfügung gestellt.
4018/018 - Entscheidung
Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:
Zur Förderung von hauptamtlichen Strukturen bei Großsportvereinen gewährt die Stadt Aalen künftig folgende Personalkostenzuschüsse:
a) ab 3.000 Mitglieder: 15.000 € p.a.
b) für bis zu 500 weitere Mitglieder: jeweils 2.500 € p.a.
Der Personalkostenzuschuss wird gemäß den aktuellen Mit-gliederzahlen zum 01.01. jeden Jahres überprüft und gegebe-nenfalls angepasst.
Die Förderung wird im konkreten Einzelfall jeweils auf zu-nächst fünf Jahre begrenzt.
5018/021 - Entscheidung
Der Gemeinderat fasste bei zwei Enthaltungen die Beschlüsse der Punkte 1. – 3.
2118/019 - Entscheidung
Der Gemeinderat fasste bei drei Enthaltungen die folgenden Beschlüsse:
Information
Gemeinschaftsantrag der Fraktionen Ziffern 1-5 einstimmig
a) Ergebnisse Ideen- und Realisierungswettbewerb
6118/034 - Information
Der Gemeinderat billigte einstimmig die folgenden Beschlüsse:
Die im Preisgericht am 25.09.2018 vergebenen Preise und Anerkennungen aus dem Ideen- und Realisierungswettbewerbs „Aalen Süd/ Union Areal“ werden zur Kenntnis genommen.
b) Einleitungsbeschluss der Vorbereitenden Untersuchungen
6018/057 - Entscheidung
Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:
Der Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 Abs. 3 Satz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) im Gebiet Aalen Süd/Union-Areal wird beschlossen.
Mit der Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen wird die STEG Stadtentwicklung GmbH beauftragt.
c) Grundsatzbeschluss zum Umbau des Kochers in Verbindung mit der geplanten Neubebauung des Union-Geländes und Vergabe von Planungsaufträgen
6618/033 - Entscheidung
Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:
Für den Umbau und hochwassersicheren Ausbau des Kochers vom Landratsamt bis
ca. 220 m oberhalb der Burgstallstraße ist eine Planung aufzustellen.
Mit der Objektplanung für die Flussbauarbeiten wird das Ing.-Büro Strobel, Abtsgmünd auf der Grundlage der HOAI, Teil 3, § 41 ff Leistungsphase 1 – 9, einschließlich Bauüberwachung, mit einer vorläufigen Auftragssumme von 152.240,92 Euro beauftragt. Die Beauftragung erfolgt stufenweise nach Leistungs-phase 1 – 4 und Leistungsphase 5 – 9.
Die für die Beauftragung benötigte Verpflichtungsermächtigung wird außerplanmäßig über die zur Verfügung stehende Investitionsnummer I660151 – Baugebiet Treppach-West – bereitgestellt.
a) Sachstandsbericht und Anpassung der Förderrichtlinie
6118/022 - Entscheidung
Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:
Der Sachstandsbericht zum städtischen Innenentwicklungs-programm wird zur Kenntnis genommen.
Die Förderrichtlinie wird wie in der Anlage dargestellt angepasst.
b) Änderungsanträge der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Die Anträge wurden vom Gemeinderat mehrheitlich abgelehnt
6118/025 - Vorberatung
Der Gemeinderat fasste bei sieben Gegenstimmen die folgenden Beschlüsse:
6118/029 - Vorberatung
Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:
a) "Industriegebiet Breitwiesen-Neukochen", Plan Nr. 47-02/2 und Satzung über örtliche Bauvorschriften in Aalen-Unterkochen
6118/026 - Entscheidung
Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:
Die Entwürfe des Bebauungsplanes und der zugehörigen Satzung über örtliche Bauvorschriften (Lageplan mit Textteil vom 27.082018, Anlage 6) sowie der Begründung (28.08.2018, Anlage 2) und des Umweltberichts mit Grünordnungsplan (28.08.2018, Anlage 3, alle Unterlagen erstellt durch PCU Partnerschaft) werden gebilligt.
Der Gemeinderat stellt nach Abwägung die beigefügten Abwägungsvorschläge als Ergebnis der von ihm durchgeführten Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen fest (2. Öffentliche Auslegung vom 03.05. bis 15.06.2018, s. Liste vom 28.08.2018 Anlage 1). Sie sind Grundlage für die erneute Auslegung der o.g. Fassung des Bebauungsplanes.
Die Neufassung des Entwurfs des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften mit Textteil, die Begründung zum Bebauungsplan und der Umweltbericht sowie vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen sind für die Dauer von 30 Tagen öffentlich auszulegen. Es wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen abgegeben werden können (vgl. Anlage 4).
Durch diesen Bebauungsplan (Plan Nr. 47-02/2) wird folgender Bebauungsplan aufgehoben, soweit er vom Geltungsbereich des Bebauungsplanes (Plan Nr. 47-02/2) überlagert wird:
Bebauungsplan Nr. 47-02/1 „Änderung des Bebauungsplanes Zwischen Erlau und der Kläranlage, Plan Nr. 47-02 bezüglich der planungsrechtlichen Festsetzungen zu Gewerbegebieten“, in Kraft seit 22.03.2000.
Durch diesen Bebauungsplan (Plan Nr. 47-02/2) werden folgende Bebauungsplanverfahren nicht weitergeführt, soweit sie vom Geltungsbereich des Bebauungsplanes (Plan Nr. 47-02/2) überlagert werden:
Bebauungsplan Nr. 47-01/3 „Gebiet zwischen Aalener Straße, Knöcklingstraße, B 19 und der Dauerkleingartenanlage Mühlwiesen“ und
Bebauungsplan Nr. 47-01/4 „Bereich Wöhrstraße, Umbau Aalener Straße und Kocherradweg“.
Es wird bestimmt, dass während der öffentlichen Auslegung nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen zum Bebau-ungsplanentwurf bei der Beschlussfassung über die Planungen unberücksichtigt bleiben können.
b) "Änderung Bebauungsplan Brunnenwiesen Ecke Wiesenweg/Dorfstraße" im Planbereich 80-07, Plan Nr. 80-07/6 in Aalen-Hofen und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet, Plan Nr. 80-07/6
6118/027 - Entscheidung
Der Gemeinderat fasste bei einer Gegenstimme und sechs Enthaltungen die folgenden Beschlüsse: