Suche schließen

Beschlüsse der Sitzung des Gemeinderats der Stadt Aalen am Donnerstag, den 25. Oktober 2018

Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter
www.aalen.de/Ratsinformationssystem

1 Fragestunde der Einwohner um 17:00 Uhr

falls erforderlich, wird die Reihenfolge der Tagesordnung geändert

2 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse gem. § 35 Abs. 1 GemO

3 Bekanntgabe einer Eilentscheidung

4 Einbringung des Haushaltsplanentwurfs 2019 und der mittelfristigen Finanzplanung

mündl. Bericht

Die Haushaltsreden des Oberbürgermeisters und der Stadtkämmerin sind unter www.aalen.de zu finden. 
    

5 Baubeschlüsse

a)    Neubau eines Fußgängerstegs über die Bahngleise zum Stadtoval in Aalen

6618/031 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei 31 Stimmen dafür, 11 Gegenstimmen und einer Enthaltung die folgenden Beschlüsse:

Dem Neubau des Fußgängerstegs über die Bahngleise zum Stadtoval entsprechend den Genehmigungsplänen (siehe Anlage) der Werner Sobek Design GmbH vom August 2018 wird zugestimmt. Die Ausführung soll im Jahr 2020 erfolgen.

Den Kostender Kostenberechnung vom 02.07.2018 in Höhe von brutto 6.170.000 Euro für das Bauwerk sowie der Kostenberechnung, den Kosten in Höhe von 400.000 Euro für die bahnbedingten Umbauarbeiten und Gebühren wird zugestimmt. Der Kostenübernahmeerklärung der DB wird zugestimmt.
  
b)    Karl-Kessler-Schule, Hofwiesenstraße 53, 73433 Aalen

6518/028 - Entscheidung

Schulbausanierungsprogramm 2. Bauabschnitt:
Sanierung naturwissenschaftliche Fachräume im Gebäude B
Der Gemeinderat einstimmig die folgenden Beschlüsse:

Der Gemeinderat fasst den Baubeschluss über die Sanierung der naturwissenschaftlichen Fachräume im Gebäude B (ehemalige Realschule) als 2. Bauabschnitt des Schulbausanierungsprogramms.
 
Die Finanzierung erfolgt wie in der Sitzungsvorlage dargestellt.
    
c)    Ulrich Pfeifle Halle - Sanierung des Flachdaches am Ostflügel

6518/034 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei zwei Enthaltungen die folgenden Beschlüsse:

Der Gemeinderat fasst den Baubeschluss über die Sanierung des Flachdaches des Ostflügels der Ulrich Pfeifle Halle mit ei-nem Kostenvolumen von 198.000 €.
 
Die Finanzierung erfolgt wie in der Sitzungsvorlage dargestellt.

6 Erteilung von Weisungen an den Vertreter der Stadt Aalen für die nächste ordentliche Gesellschafterversammlung der Wohnungsbau Aalen GmbH - Entlastung des Aufsichtsrats der Wohnungsbau Aalen GmbH*

2118/022 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei drei Gegenstimmen die folgenden Beschlüsse:

In Abwesenheit der befangenen Aufsichtsratsmitglieder der Wohnungsbau Aalen GmbH wird dem Vertreter der Stadt Aalen gemäß § 104 Abs. 1 letzter Satz GemO für Baden-Württemberg i. V. m. § 9 Abs. 4 Ziffer 26 der Hauptsatzung der Stadt Aalen die Weisung erteilt, in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Wohnungsbau Aalen GmbH der Entlastung des Aufsichtsrats der Wohnungsbau Aalen GmbH zuzustimmen.
    

7 Fortschreibung Masterplan Hochschule Aalen

0118/011 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig den folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat der Stadt Aalen beschließt die Fortschreibung des Masterplans der Hochschule Aalen  

8 Marktsatzung der Stadt Aalen

a)    Satzung zur Änderung der Marktsatzung

3018/024 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei einer Enthaltung die folgenden Beschlüsse:

Die Satzung zur Änderung der Marktsatzung wird, wie in Anlage 1 dargestellt, beschlossen.

Die Satzung ist öffentlich bekannt zu machen und der Rechtsaufsichtsbehörde anzuzeigen.


b)    Neufassung der Satzung über die Erhebung von Marktgebühren

3018/022 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei vier Gegenstimmen die folgenden Beschlüsse:

Die Neufassung der Satzung über die Erhebung der Marktgebühren wird, wie in der Anlage 2 dargestellt, beschlossen.
 
Die Satzung ist öffentlich bekannt zu machen und der Rechts-aufsichtsbehörde anzuzeigen.   

*Hinweis: Der Gemeinderat war am 27.09.2018 aufgrund von Befangenheit von Mitgliedern bei diesem TOP nicht beschlussfähig. Laut § 37 Abs. 3 GemO ist bei der Einberufung der zweiten Sitzung (25.10.2018) die Beschlussfähigkeit bei mindestens drei anwesenden und stimmberechtigten Mitgliedern gegeben. 

9 Weitere Anmietung der mobilen Osttribüne im städtischen Waldstadion

4018/014 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei sieben Gegenstimmen und vier Enthaltungen die folgenden Beschlüsse:    

Die mobile Osttribüne im städtischen Waldstadion wird zum Preis von 80.000,- € (netto) pro Saison von der Fa. Nüssli (Deutschland) GmbH, Roth für weitere drei Jahre angemietet. 
Die Mittel für die Miete der mobilen Osttribüne in Höhe von 80.000,- € pro Saison werden in den folgenden drei Jahren (bis einschließlich der Saison 2021/22) im jeweiligen Haushaltsetat ab 2019 zur Verfügung gestellt.

10 Förderung von hauptamtlichen Strukturen bei Großsportvereinen

4018/018 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

Zur Förderung von hauptamtlichen Strukturen bei Großsportvereinen gewährt die Stadt Aalen künftig folgende Personalkostenzuschüsse:

a) ab 3.000 Mitglieder: 15.000 € p.a.

b) für bis zu 500 weitere Mitglieder: jeweils 2.500 € p.a. 
 

Der Personalkostenzuschuss wird gemäß den aktuellen Mit-gliederzahlen zum 01.01. jeden Jahres überprüft und gegebe-nenfalls angepasst.
Die Förderung wird im konkreten Einzelfall jeweils auf zu-nächst fünf Jahre begrenzt. 

    
    

11 Betriebsübergang der Kita Arche Noah von der evangelischen Kirchengemeinde Wasseralfingen-Hüttlingen zur Lebenshilfe Aalen e. V. sowie der Einrichtung einer Krippe in den Räumlichkeiten des 2. Obergeschosses des Rathauses Wasseralfingen

5018/021 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei zwei Enthaltungen die Beschlüsse der Punkte 1. – 3.       

  1. Dem Erwerb des Grundstücks (Flurstück 867/23, Gemarkung Wasseralfingen) und der Immobilie Kita Arche Noah (Philipp-Funk-Straße 121) durch die Lebenshilfe Aalen e. V. von der evangelischen Kirchengemeinde Wasseralfingen-Hüttlingen wird zugestimmt. Die Stadt gewährt einen Investitionskostenzuschuss auf Grundlage des Kindergartenvertrags von 70 % der Verkaufssumme, entsprechend 210.000 €. Im Haushaltsplan 2018 sind als außerplanmäßige Ausgaben auf der Investitionsnummer I500051 Kita Arche Noah, Wasseralfingen, Baukostenzuschuss, 210.000 € zu finanzieren. Zur Deckung die-nen die Investitionsnummern I500065 Umsetzung Kita-Entwicklungsplan in Höhe von 44.000 € und die I500031 Kiga Weilernest, Hofherrnweiler, Baukostenzuschuss in Höhe von 166.000 €.
  2.  Der Erweiterung der Kita Tausendfüßler in Trägerschaft der Lebenshilfe Aalen e. V. um zwei Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten und deren Aufnahme in die örtliche Bedarfsplanung wird zugestimmt.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Kindergartenvertrag zwischen der Lebenshilfe Aalen e. V. und der Stadt Aalen entsprechend anzupassen.

    Der Gemeinderat fasste bei sechs Gegenstimmen und fünf Enthaltungen die Beschlüsse der Punkte 4. – 6.
     
  4. Die Verwaltung wird beauftragt, für 150.000 € eine Krippe in den Räumlichkeiten des 2. Obergeschosses des Rathauses Wasseralfingen sowie einen Außenspielbereich für diese Kinder einzurichten.
  5. Die Krippe in den Räumlichkeiten des 2. Obergeschosses des Rathauses Wasseralfingen in Trägerschaft der evangelischen Kirchengemeinde Wasseralfingen-Hüttlingen wird in die örtliche Bedarfsplanung aufgenommen.
  6. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der evangelischen Kirchengemeinde Wasseralfingen-Hüttlingen einen Vertrag über den Betrieb und die Förderung der Krippe im Rathaus durch die Stadt analog der Verträge mit anderen Trägern abzuschließen. 

    Der Gemeinderat fasste bei drei Enthaltungen die Beschlüsse der Punkte 7. – 9.
     
  7. Dem Betriebsübergang der Kita Arche Noah zur Lebenshilfe Aalen e. V. zum 01.09.2019 wird zugestimmt. Die Übergangsphase beginnt bereits ab März 2019.
  8. Nach nichtöffentlicher Empfehlung im Kultur-, Bildungs- und Finanz-ausschuss werden die betroffenen Eltern über den Betriebsübergang durch die evangelische Kirchengemeinde Wasseralfingen-Hüttlingen und die Lebenshilfe Aalen e. V. informiert.
  9. Der Anbau einer Krippengruppe an das bestehende Gebäude (Kita Tausendfüßler) der Lebenshilfe Aalen e. V.  wird dem Grunde nach befürwortet. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Lebenshilfe Aalen e. V. die Planungen und die Förderung abzustimmen und dem Gemeinderat einen förderfähigen Antrag zur Einzelbeschlussfassung vorzulegen.

12 Neufestsetzung des Zinssatzes für die Berechnung der kalkulatorischen Zinsen für das Vermögen der Stadt Aalen

2118/019 - Entscheidung
    
Der Gemeinderat fasste bei drei Enthaltungen die folgenden Beschlüsse:

  1. Der Gemeinderat nimmt von der Berechnung des Zinssatzes für die kalkulatorische Verzinsung des Vermögens der Stadt Aalen und dessen Auswirkungen Kenntnis. 
  2. Der Zinssatz für die Berechnung der kalkulatorischen Zinsen für das Vermögen der Stadt Aalen wird zum 1. Januar 2018 auf 4,94 % festgelegt. Der Zinssatz ist Grundlage für die Gebührenkalkulation bei der Stadt Aalen.

13 Zukunft der Kinderklinik im Ostalbkreis

Information

Gemeinschaftsantrag der Fraktionen Ziffern 1-5 einstimmig

14 Aalen Süd/Union-Areal

a)    Ergebnisse Ideen- und Realisierungswettbewerb

6118/034 - Information

Der Gemeinderat billigte einstimmig die folgenden Beschlüsse: 

Die im Preisgericht am 25.09.2018 vergebenen Preise und Anerkennungen aus dem Ideen- und Realisierungswettbewerbs „Aalen Süd/ Union Areal“ werden zur Kenntnis genommen.
    
b)    Einleitungsbeschluss der Vorbereitenden Untersuchungen

6018/057 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

Der Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 Abs. 3 Satz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) im Gebiet Aalen Süd/Union-Areal wird beschlossen.

Mit der Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen wird die STEG Stadtentwicklung GmbH beauftragt. 


c)    Grundsatzbeschluss zum Umbau des Kochers in Verbindung mit der geplanten Neubebauung des Union-Geländes und Vergabe von Planungsaufträgen

6618/033 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

Für den Umbau und hochwassersicheren Ausbau des Kochers vom Landratsamt bis
ca. 220 m oberhalb der Burgstallstraße ist eine Planung aufzustellen. 
 
Mit der Objektplanung für die Flussbauarbeiten wird das Ing.-Büro Strobel, Abtsgmünd auf der Grundlage der HOAI, Teil 3, § 41 ff Leistungsphase 1 – 9, einschließlich Bauüberwachung, mit einer vorläufigen Auftragssumme von 152.240,92 Euro beauftragt. Die Beauftragung erfolgt stufenweise nach Leistungs-phase 1 – 4 und Leistungsphase 5 – 9. 
 
Die für die Beauftragung benötigte Verpflichtungsermächtigung wird außerplanmäßig über die zur Verfügung stehende Investitionsnummer I660151 – Baugebiet Treppach-West – bereitgestellt.

15 Städtisches Förderprogramm zur Stärkung der Innenentwicklung

a)    Sachstandsbericht und Anpassung der Förderrichtlinie

6118/022 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

Der Sachstandsbericht zum städtischen Innenentwicklungs-programm wird zur Kenntnis genommen.
Die Förderrichtlinie wird wie in der Anlage dargestellt angepasst.

b)    Änderungsanträge der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

Die Anträge wurden vom Gemeinderat mehrheitlich abgelehnt   

16 Änderung des Flächennutzungsplanes für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen-Essingen-Hüttlingen im Bereich "Bolzensteig V" in der Gemeinde Hüttlingen (73. FNP-Änderung)

6118/025 - Vorberatung

  • Ergebnis der Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen gem. § 3 (2) BauGB
  • Feststellungsbeschluss

Der Gemeinderat fasste bei sieben Gegenstimmen die folgenden Beschlüsse:

  1. Dem Ergebnis der Prüfung der während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen (s. Anlage A) vom 15.08.2017 wird nach Abwägung gem. § 1 Abs. 7 BauGB zugestimmt. Das Ergebnis der Prüfung ist den Beteiligten schriftlich mitzuteilen.
  2. Die 73. Flächennutzungsplan-Änderung im Bereich "Bolzensteig V" in der Gemeinde Hüttlingen bestehend aus dem Plan (gefertigt vom Stadtplanungsamt Aalen am 02.03.2018) und der Begründung (gefertigt am 06.02.2018 / 02.03.2018 / 08.08.2018) vom Büro Stadtlandingenieure im Auftrag der Gemeinde Hüttlingen und in Abstimmung mit der Stadt Aalen) werden gebilligt.
  3. Der Gemeinderat ermächtigt die Vertreter der Gemeinde im Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Aalen mit den Gemeinden Essingen und Hüttlingen dem Beschlussantrag zuzustimmen.

17 54. Änderung des Flächennutzungsplans für die Verwal-tungsgemeinschaft Aalen-Essingen-Hüttlingen im Bereich "Industriegebiet Breitwiesen-Neukochen" in Aalen-Unterkochen

6118/029 - Vorberatung   

  • Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen gem. § 3 (2) BauGB
  • Feststellungsbeschluss

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Dem Ergebnis der Prüfung der während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen (s. Anlagen, 1.) vom 28.08.2018 wird nach Abwägung gem. § 1 Abs. 7 BauGB zugestimmt.Das Ergebnis der Prüfung ist den Beteiligten schriftlich mitzuteilen.
  2. Die 54. Flächennutzungsplan-Änderung im Bereich „Industriegebiet Breitwiesen-Neukochen“ in der Stadt Aalen bestehend aus dem Plan und der Begründung sowie dem Umweltbericht (gefertigt durch PCU Partnerschaft am 24.08.2018, im Auftrag der Stadt Aalen) werden gebilligt.
  3. Der Gemeinderat ermächtigt die Vertreter der Gemeinde im Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Aalen mit den Gemeinden Essingen und Hüttlingen dem Beschlussantrag zuzustimmen.

18 Bebauungspläne

a)    "Industriegebiet Breitwiesen-Neukochen", Plan Nr. 47-02/2 und Satzung über örtliche Bauvorschriften in Aalen-Unterkochen

6118/026 - Entscheidung 

  • Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen gem. § 3 (2) BauGB
  • 3. Auslegungsbeschluss gem. gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

Die Entwürfe des Bebauungsplanes und der zugehörigen Satzung über örtliche Bauvorschriften (Lageplan mit Textteil vom 27.082018, Anlage 6) sowie der Begründung (28.08.2018, Anlage 2) und des Umweltberichts mit Grünordnungsplan (28.08.2018, Anlage 3, alle Unterlagen erstellt durch PCU Partnerschaft) werden gebilligt.
Der Gemeinderat stellt nach Abwägung die beigefügten Abwägungsvorschläge als Ergebnis der von ihm durchgeführten Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen fest (2. Öffentliche Auslegung vom 03.05. bis 15.06.2018, s. Liste vom 28.08.2018 Anlage 1). Sie sind Grundlage für die erneute Auslegung der o.g. Fassung des Bebauungsplanes. 
Die Neufassung des Entwurfs des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften mit Textteil, die Begründung zum Bebauungsplan und der Umweltbericht sowie vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen sind für die Dauer von 30 Tagen öffentlich auszulegen. Es wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen abgegeben werden können (vgl. Anlage 4).
Durch diesen Bebauungsplan (Plan Nr. 47-02/2) wird folgender Bebauungsplan aufgehoben, soweit er vom Geltungsbereich des Bebauungsplanes (Plan Nr. 47-02/2) überlagert wird: 
Bebauungsplan Nr. 47-02/1 „Änderung des Bebauungsplanes Zwischen Erlau und der Kläranlage, Plan Nr. 47-02 bezüglich der planungsrechtlichen Festsetzungen zu Gewerbegebieten“, in Kraft seit 22.03.2000.
Durch diesen Bebauungsplan (Plan Nr. 47-02/2) werden folgende Bebauungsplanverfahren nicht weitergeführt, soweit sie vom Geltungsbereich des Bebauungsplanes (Plan Nr. 47-02/2) überlagert werden: 
Bebauungsplan Nr. 47-01/3 „Gebiet zwischen Aalener Straße, Knöcklingstraße, B 19 und der Dauerkleingartenanlage Mühlwiesen“ und 
Bebauungsplan Nr. 47-01/4 „Bereich Wöhrstraße, Umbau Aalener Straße und Kocherradweg“.
Es wird bestimmt, dass während der öffentlichen Auslegung nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen zum Bebau-ungsplanentwurf bei der Beschlussfassung über die Planungen unberücksichtigt bleiben können.


b)    "Änderung Bebauungsplan Brunnenwiesen Ecke Wiesenweg/Dorfstraße" im Planbereich 80-07, Plan Nr. 80-07/6 in Aalen-Hofen und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet, Plan Nr. 80-07/6

6118/027 - Entscheidung

  • Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen gem. § 3 (2) BauGB
  • Satzungsbeschlüsse gem. § 10 (1) BauGB und § 74 (6) LBO sowie § 13, § 13a BauGB

Der Gemeinderat fasste bei einer Gegenstimme und sechs Enthaltungen die folgenden Beschlüsse:

  1. Der Gemeinderat stellt nach Abwägung die beigefügte Liste vom 16.08.2018 betreffend des genannten Bebauungsplanes und der zugehörigen Satzung über örtliche Bauvorschriften als Ergebnis der von ihm durchgeführten Prüfung der während der Auslegung abgegebenen Stellungnahmen fest (Anlage C).
  2. Die als Anlage beigefügten Satzungen werden beschlossen (Anlage A).
  3. Durch diesen Bebauungsplan (Plan Nr. 80-07/6) und die Satzung über örtliche Bauvorschriften werden folgende Bebauungsplanverfahren soweit sie vom Geltungsbereich dieses Bebauungsplans Plan Nr. 80-07/6 überlagert werden, aufgehoben:
    - Bebauungsplan „Brunnenwiesen“, Plan Nr. 80-07, in Kraft seit 20.02.1992
    - Bebauungsplan „zur Änderung des Bebauungsplans „Brunnenwiesen““, Plan Nr. 80-07/3, in Kraft seit 11.03.1998
© Stadt Aalen, 31.10.2018