Suche schließen

Beschlüsse der Sitzung des Gemeinderats der Stadt Aalen am Donnerstag. den 24. Januar 2019

Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter
www.aalen.de/Ratsinformationssystem

1 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse gem. § 35 Abs. 1 GemO

2 3. Bericht zum Handlungsprogramm Wohnen

 0118/012 - Entscheidung

Der Gemeinderat verwies mit mehrheitlichem Beschluss die weitere Beratung des Sachverhalts in einen Arbeitskreis.
Der Gemeinderat nimmt den 3. Bericht  zum Handlungsprogramm Wohnen der Stadt Aalen zustimmend zur Kenntnis.
   

3 Feststellung des Jahresabschlusses 2017 (ABGESETZT)

a)    hier: Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes    

1418/004 - Kenntnisnahme

b)    Feststellung des Jahresabschlusses 2017    

2118/035 - Entscheidung

4 Integrationskonzept

0718/004 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei einer Gegenstimme die folgenden Beschlüsse:
Der vorliegende Entwurf wird zustimmend zur Kenntnis ge-nommen und zur Grundlage der weiteren Integrationsarbeit gemacht:    

5 Förderung des SV Ebnat für den Bau eines Kunstrasenplat-zes auf dem bisherigen Festplatz (Multifunktionsplatz) und Verlagerung des Festplatzes in Aalen-Ebnat

4018/020 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei einer Enthaltung die folgenden Beschlüsse zur Alternative 1 zu fassen:

  1. Der Festplatz in Aalen-Ebnat wird verlagert. Hierbei stehen zwei Alternativen zur Auswahl:
    Alternative 1:
    Der Festplatz in Aalen-Ebnat wird mit einer Größe von 2.500 m² auf die Fläche westlich angrenzend an den Parkplatz an der Jurahalle in der Thurn-und-Taxis-Straße verlegt.
    Die Kosten für die Verlegung incl. Anschlüsse für Strom, Wasser und Abwasser belaufen sich auf 320.000 €. Diese Aufwendungen trägt die Stadt. Davon sind 275.000 € im
    Haushaltsjahr 2019 eingestellt. Die restlichen 45.000 € sind noch überplanmäßig bereitzustellen.
    Alternative 2:
    Es wird kein neuer Festplatz angelegt. Die Stadt Aalen ver-pachtet an die Ebnater Vereinsgemeinschaft längerfristig das westlich an die Jurahalle angrenzende Tartan- Kleinspielfeld mit einer Größe von 1.144 m² (44 m x 26 m) incl. Wasser-, Abwasser- und Stromanschluss und stellt einen Zuschuss von 200.000 € zur Verfügung. Die Mittel sind im Haushalt 2019 enthalten. Der Zuschuss steht zur Errichtung einer Überdachung und Nutzung durch die Vereinsgemeinschaft von Aalen-Ebnat zur Verfügung. Die Vereinsgemeinschaft ist in gemein-samen Gesprächen mit den Ebnater Vereinen und der Ortschaftsverwaltung genau zu definieren. Die Unterhaltungs-verpflichtung und Instandhaltung obliegen dem Pächter. Eine Pacht wird vorläufig nicht erhoben. Im Pachtvertrag sind die geplanten Veranstaltungen festzulegen.
  2. Die Stadt Aalen fördert den Bau eines Kunstrasenplatzes mit einer Größe von 100 m x 62 m durch den SV Ebnat auf dem bisherigen Festplatz (Multifunktionsplatz) an der Thurn-und-Taxis-Straße. Aus Mitteln der Sportförderung erhält der SV Ebnat eine anteilige Förderung von 20 % der zuschussfähigen Kosten von 680.000 €, incl. Flutlicht-, Beregnungs- und Zaunanlage von maximal 136.000 €.
  3. Die Stadt Aalen gewährt dem SV Ebnat einmalig aus der teilweisen Umwandlung des Rasentrainingsplatzes zu Bauplätzen einen Sonderzuschuss in Höhe von weiteren 20 % der zuschussfähigen Kosten, d.h. in Höhe von maximal 136.000 €.
  4. Die Gesamtfinanzierung einschließlich der erforderli-chen Zwischenfinanzierung ist Angelegenheit des SV Ebnat. Die Unterhaltungsverpflichtung sowie die Instandhaltung obliegen dem Verein. Der Verein erhält die jährlich laufenden Unterhaltungszuschüsse der Stadt nach den jeweils geltenden Sportförderrichtlinien.
  5. Die Bauleitung und Planung erfolgen durch den SV Ebnat. Eine dadurch nach-gewiesene Kostenerhöhung kann auf der Grundlage eines fachlich erstellten Nachweises bis zu einer Höhe von maximal 85.000 € bei der städtischen Bezuschussung zusätzlich berücksichtigt werden. Die Auszahlung erfolgt im Jahr nach Abschluss der Maßnahme. Als Ansprechpartner für die Stadt ist vor Beginn der Maßnahme hierzu ein Bauherrenvertreter zu benennen. Die Finanzierung wird für das Haushaltsjahr 2020 vorgemerkt.
  6. Der SV Ebnat gestattet die kostenfreie Mitbenutzung des Kunstrasenplatzes auf dem bisherigen Festplatz an der Thurn-und-Taxis-Straße durch die Gartenschule Ebnat (Grundschule) auf unbegrenzte Zeit.
  7. Der SV Ebnat legt der Stadt Aalen vor Beginn der Baumaßnahme einen Finanzierungsplan für die Baumaßnahme zur Anlage eines Kunstrasenplatzes mit einer Größe von 100 m x 62 m auf dem bisherigen Festplatz vor.
  8. Die Stadt Aalen überprüft die Übernahme einer Ausfallbürgschaft für einen Teilbetrag der Finanzierungs-summe aus einem erforderlichen Bankkredit des SV Ebnat zur Finanzierung des Kunstrasenplatzes auf dem bisherigen Festplatz an der Thurn-und- Taxis-Straße. Der Teilbetrag der Finanzierungssumme entspricht maximal 80 Prozent der gesamten Finanzierungs-summe des erforderlichen Bankkredits des SV Ebnat zur Finanzierung des Kunstrasenplatzes auf dem bisherigen Festplatz bis zu einer Höhe von 251.000 € und ei-ner Laufzeit von 15 Jahren (Erstfinanzierungszeitraum).
  9. Es wird festgestellt, dass alle Ansprüche nach § 20, Ziffer 2.2 Bau eines Sportzentrums aus dem Eingemein-dungsvertrag vom 20. April 1971 mit der Förderung des Vorhabens des SV Ebnat zur Anlage eines Kunstrasenplatzes auf dem bisherigen Festplatz an der Thurn-und-Taxis-Straße abgegolten sind. Soweit bei Be-schluss, Ziffer 1 die Alternative 2 zum Tragen kommt, gibt dies auch bezüglich des Hartplatzes. 

6 Erhöhung der Zuschüsse an die Volkshochschule Aalen e. V. für die Hausmeisterbetreuung der VHS-Räume

4018/022 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig den folgenden Beschluss:
Die Volkshochschule Aalen e. V. erhält im Drei-Jahres-Rhythmus zunächst für die Jahre 2019 bis 2021 zusätzlich zum bisherigen Gesamtzuschuss in Höhe von 396.000 € pro Jahr, einen weiteren Zuschuss für die Hausmeisterbetreuung in Höhe von 31.000 € pro Jahr. Der Gesamtzuschuss beträgt somit ab 2019 jährlich 427.000 €.    

7 Gemeinschaftsschule Welland: Antrag auf Einführung des Profilfachs "Informatik-Mathematik-Physik" (IMP) zum Schuljahr 2019/2020

4018/023 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse zusammen:

Gemeinschaftsschule Welland: Antrag auf Einführung des Profilfachs „Informatik, Mathematik, Physik (IMP)“ zum Schuljahr 2019/20

  1. Die Stadt Aalen als Schulträger unterstützt den Wunsch der Gemeinschaftsschule Welland, zum Schuljahr 2019/20 das Profilfach „Infor-matik, Mathematik, Physik (IMP)“ einzuführen.

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, den dafür notwendigen Antrag über das Staatliche Schulamt Göppingen beim Regierungspräsidium Stuttgart zu stellen.
    

8 Einrichtung einer zweiten Grundschulförderklasse an der Greutschule ab dem Schuljahr 2019/20

 4018/024 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Die Grundschulförderklasse an der Gemeinschaftsschule Welland wird zum Ende des Schuljahres 2018/19 aufgehoben.
  2.  An der Greutschule wird zum Schuljahr 2019/20 eine zweite Grundschulförderklasse eingerichtet.
  3.  Die Verwaltung wird beauftragt, für die Kinder der Grundschulförderklasse ein kostenpflichtiges Betreuungsangebot einzurichten.

 
  

9 AKITA+ 2025 Sachstandsbericht 2018/2019

5018/028

5018/028-1 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei einer Gegenstimme den folgenden Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, die festgesetzten Ziele und Maßnahmen des Sachstandsberichts 2018/2019 weiterhin aktiv zu verfolgen.
    
 

10 Bestellung eines Bediensteten des Finanzamtes für den Gutachterausschuss der Stadt Aalen

 6018/068 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei zwei Enthaltungen die folgenden Beschlüsse:

Der Gemeinderat bestellt Herrn Ralf Hansmann, als neuen Bediensteten des Finanzamtes,

zum Gutachter beim Gutachterausschuss der Stadt Aalen für den Rest der aktuellen Amtsperiode (2017 bis 2021).

Der Gemeinderat nimmt das Ausscheiden von Frau Sigrun Hildebrandt als Vertreterin des Finanzamts (gem. § 4 Abs. 3 der GuAVO) zur Kenntnis.  

11 Schulzentrum auf dem Galgenberg: Zustimmung zur Realisierung der Außenanlagen

6518/044 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig den folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat genehmigt die Baukosten für die Realisierung der Außenanlagen in Höhe von 200.000 €.
    

12 Schubart-Gymnasium: Neubau Fachklassentrakt - Anmeldung und Zustimmung zur Budgeterhöhung

 6518/052 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

Der Gemeinderat genehmigt die Gesamtbaukosten in Höhe von 5,53 Mio. Euro inklusive der Mittel für Ausstattung (75.000 €) und Medienoffensive (40.000 €).

  

13 Baubeschluss Ersatzneubau der Kocherbrücke Burgstallstraße in Aalen

 6618/044 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Dem Ersatzneubau der Brücke über den Kocher in der Burgstallstraße „Kocherbrücke Burgstallstraße“ entsprechend den Ausführungsplänen des Ingenieurbüros für Bauwesen – Prof. Dr.-Ing. H. Bechert + Partner wird zugestimmt. Die Ausführung soll Mitte 2019 beginnen.
  2.  Der Kostenberechnung in Höhe von brutto 734.000,00 Euro für das Bauwerk zzgl. der Planungskosten in Höhe von brutto 170.000,00 Euro wird zugestimmt. Die Finanzierung der Brücke erfolgt über die Investitionsnummer I660143.
  3.  Den Kosten für den Ausbau der Burgstallstraße, auf einer Länge von ca. 30 m, Nord-seite, in Höhe von brutto 70.000 Euro wird zugestimmt. Die Finanzierung erfolgt über den Ergebnishaushalt.
  4.  Den Kosten, für die Querungshilfe des Radwegs über die Burgstallstraße sowie dem Ausbau der Burgstallstraße auf einer Länge von rd. 70 m, in Höhe von brutto 130.000 Euro wird zugestimmt. Diese werden über die Investitionsnummer I660101 finanziert.
  5.  Die Kosten für die Verlegung der Versorgungsleitungen (Strom, Gas, Wasser) gehen zu Lasten des Wirtschaftsplans der Stadtwerke.

Die Umlegung von Kabel Dritter geht zu Lasten derer Finanzpläne  
   

14 Einführung von Straßennamen im Baugebiet Schlatäcker II in Aalen

6018/058 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei einer Gegenstimme die folgenden Beschlüsse mit den Änderungen statt „Im Schlat“ den Namen „Schlatäcker“ festzulegen.

Für die neuen Straßen im Baugebiet Schlatäcker II werden entsprechend dem in der Anlage beigefügten Plan folgende Straßennamen eingeführt:

  • Für den nordöstlichen Stichweg „Im Schlat“
  • Für den südwestlichen Stichweg „Am Obstgarten“

Die Erschließungsstraße des Baugebiets erhält den Namen „Raiffeisenstraße“ Diese wird dann im weiteren Baugebiet Galgenberg auf der anderen Seite der Ziegelstraße fortgeführt.
Die Verlängerung der bestehenden Straße „Im Blümert“ wird ebenfalls „Im Blümert“ benannt.    

15 Kulturbahnhof Aalen

a)    Vergabe der Arbeiten "Fenster + Außentüren Stahl-Aluminium"

6518/055 - Entscheidung
Der Gemeinderat fasste bei fünf Enthaltungen die folgenden Beschlüsse:

Es wird folgendes Gewerk vergeben:

Die Arbeiten "Fenster + Außentüren Stahl-Aluminium" an die Firma Bäurle Tore und Elementbau GmbH, Nördlingen, zu den Preisen und Bedingungen des Angebots vom 20.12.2018 mit einer Auftragssumme von 675.910,48 € inkl. 19 % MWSt.  
    
b)    Vergabe der Arbeiten "Fassadensanierung"

6518/056 - Entscheidung
Der Gemeinderat fasste bei sieben Enthaltungen die folgenden Beschlüsse:
Es wird folgendes Gewerk vergeben:  
Die Arbeiten "Fassadensanierung" an den Steinmetz- und Na-tursteinbetrieb Pfannenstein GmbH, Winnweiler, zu den Preisen und Bedingungen des Angebots vom 18.12.2018 mit einer Auftragssumme von 1.433.259,30 € inkl. 19 % MWSt.     

16 Bebauungspläne


a)    "Industriegebiet Breitwiesen-Neukochen", Plan Nr. 47-02/2 und Satzung über örtliche Bauvorschriften in Aalen-Unterkochen
- Satzungsbeschluss

 6118/037 - Entscheidung
Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:
Ergänzender Beschlussantrag


Stellungnahmen zum B-Plan-Entwurf vom 27.08.2018


Die Planfassung des Bebauungsplan-Entwurfes lag vom 08.11. bis 10.12.2018 öffentlich aus. Nach Fristverlängerung ging die Stellungnahme des Regierungspräsidiums Stuttgart, Schreiben vom 02.01.2019 am 04.01.2019 bei der Stadtverwaltung ein. Die Abwägungsliste vom 17.12.2018 ist daher um eine weitere Stellungnahme zu ergänzen, vgl. Anlage.

Beschlussantrag
Der Beschlussantrag zur Sitzungsvorlage gilt unverändert weiter.

Siehe ff.

Der Gemeinderat stellt nach Abwägung die beigefügte Liste vom 17.12.2018 betreffend des genannten Bebauungsplanes und der zugehörigen Satzung über örtliche Bauvorschriften als Ergebnis der von ihm durchgeführten Prüfung der während der Auslegung abgegebenen Stellungnahmen fest (Anlage B).
Die als Anlage beigefügten Satzungen werden beschlossen (Anlage A).
Durch diesen Bebauungsplan (Plan Nr. 47-02/2) werden folgende Bebauungspläne aufgehoben, soweit sie vom Geltungsbereich des Bebauungsplanes (Plan Nr. 47-02/2) überlagert werden:

Bebauungsplan Nr. 47-02/1 „Änderung des Bebauungsplanes Zwischen Erlau und der Kläranlage, Plan Nr. 47-02 bezüglich der planungsrechtlichen Festsetzungen zu Gewerbegebieten“, in Kraft seit 22.03.2000 und Bebauungsplan Nr. 47-02 „Zwischen Erlau und der Kläranlage“, in Kraft seit 09.01.1981
Durch diesen Bebauungsplan (Plan Nr. 47-02/2) werden folgende Bebauungsplanverfahren nicht weitergeführt, soweit sie vom Geltungsbereich des Bebauungsplanes (Plan Nr. 47-02/2) überlagert werden:
Bebauungsplan Nr. 47-01/3 „Gebiet zwischen Aalener Straße, Knöcklingstraße, B 19 und der Dauerkleingartenanlage Mühlwiesen“ und
Bebauungsplan Nr. 47-01/4 „Bereich Wöhrstraße, Umbau Aalener Straße und Kocherradweg“.


Der Abwägungsvorschlag zu den Stellungnahmen aus der 2. Öffentlichen Auslegung vom

03.05.2018 bis 05.06.2018 zum B-Plan-Verfahren Industriegebiet Breitwiesen-Neukochen“ ist der o.g. Planfassung zugrunde gelegt (siehe Anlage C).
 
        
b)    "Weilerstraße westlich Rombach und östlich Im Heimatwinkel", im Planbereich 09-04 und 09-03 in Aalen-Weststadt, Plan Nr. 09-04/1 sowie Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet Plan Nr. 09-04/1 und Änderung des Flächennutzungsplans für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen-Essingen-Hüttlingen im Bereich "Weilerstraße / Rombach" in Aalen-Weststadt (75.  FNP-Änderung)
- Auslegungsbeschluss gem. § 3 (2) BauGB

 6118/038 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei neun Gegenstimmen und vier Enthaltungen mehrheitlich die folgenden Beschlüsse:

Zusätzlich wird der folgende Punkt 1 beschlossen: Die nachfolgenden Beschlüsse folgen wie genannt:


Ergänzender Beschlussantrag

 6118/038 - Entscheidung
    

Entscheidung über die 75. FNP-Änderung
Die Auslegung der 75. FNP-Änderung "Weilerstraße westlich Rombach und östlich Im Heimatwinkel" wird nach Vorberatung in den Gemeinderäten der drei Kommunen abschließend am 28.01.2019 im Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Aalen-Essingen-Hüttlingen beschlossen.

Beschlussantrag
Der Beschlussantrag zur Sitzungsvorlage gilt unverändert weiter.

Siehe ff Punkte.

 

  1. Die Entwürfe des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften (Lageplan mit Textteil, 12.12.2018, Stadtplanungsamt Aalen / Stadtmessungsamt Aalen), der Begründung mit Umweltbericht (12.12.2018, LK&P, Mutlangen / Stadtplanungsamt Aalen, Anlage A) werden gebilligt.
  2. Der Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen ist im Parallelverfahren zu ändern und an den Bebauungsplan anzupassen. Der Entwurf der 75. Flächennutzungsplan-Änderung im „Bereich Weilerstraße / Rombach“ (Stadtplanungsamt Aalen, 12.12.2018) wird gebilligt.
  3. Folgender Bebauungsplan wird aufgehoben, soweit er vom Geltungsbereich des B-Planes/der Satzung über örtliche Bauvorschriften Nr. 09-04/1 überlagert werden: Bebauungsplan „Südlich der Gartenstraße III“, Plan Nr. 02-03 (in Kraft: 21.05.1966).
  4. Die Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung (Anlage D) sind Grundlage für die o.g. Planfassungen für die 1. Auslegung.
  5. Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Textteil, der Entwurf der Satzung über örtliche Bauvorschriften, die 75. FNP-Änderung, die Begründung inkl. Umweltbericht zum Bebauungsplan und zur 75. FNP-Änderung sowie vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen sind für die Dauer von 44 Tagen öffentlich auszulegen.
  6. Es wird bestimmt, dass während der öffentlichen Auslegung nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Planungen unberücksichtigt bleiben können.
© Stadt Aalen, 31.01.2019