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Beschlüsse der Sitzung des Gemeinderats der Stadt Aalen am Donnerstag, 30. Januar 2020

Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter
www.aalen.de/Ratsinformationssystem

1 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse gem. § 35 Abs. 1 GemO

2 Einzelhandelskonzeption für die Stadt Aalen hier: Vorstellung des Gutachtens durch Herrn Acocella

6119/034 - Information
 
  1. Die "Einzelhandelsuntersuchung als Grundlage für die Fortschreibung der Einzelhandelskonzeption für die Stadt Aalen" (Berichtsentwurf 10.12.2019) wird als städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen.
  2. Die "Einzelhandelskonzeption für die Stadt Aalen" umfasst insbesondere die Abgrenzung des „Zentralen Versorgungsbereichs“ für die Kernstadt.
  3. Die "Aalener Sortimentsliste" wird als Bestandteil des kommunalen Entwicklungskonzeptes "Einzelhandelskonzeption für die Stadt Aalen" beschlossen. 

3 10-Punkte-Programm zur Stärkung der Innenstadt

0119/007 - Einbringung Nachversand
 
Der Gemeinderat stimmt dem in der Anlage beigefügten Entwurf des 10-Punkte-Programms zur Stärkung der Innenstadt zu. 

4 Satzungsänderung über Sondernutzungen mit Fahrzeugen in der Fußgängerzone

3019/003 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:
  1. Die Satzung über die Sondernutzungen mit Fahrzeugen in der Fußgängerzone der Stadt Aalen vom 19. Juni 1986, zuletzt geändert am 17. Dezember 2009, wird entsprechend der in der Anlage beigefügten Änderungssatzung angepasst.
  2. Die Änderung der Satzung ist gem. § 4 Abs. 3 der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg öffentlich bekanntzumachen und dem Regierungspräsidium anzuzeigen. 

5 Fortschreibung des qualifizierten Mietspiegels der Stadt Aalen

6019/037 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei einer Gegenstimme mehrheitlich die folgenden Beschlüsse:
Der Gemeinderat stimmt der Index-Fortschreibung des qualifizierten Mietspiegels zu. 

6 Sachstandsbericht zu den aktuellen Planungen der städt. Kita in Aalen-Unterkochen, Waldhäuser Straße 101, und Namensgebung für die neue städtische Einrichtung

5019/024 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:
  1. Vom Sachstandsbericht zu den Planungen der städt. Kita Unterkochen wird Kenntnis genommen.
  2. Die städtische Kita in Aalen-Unterkochen erhält den Namen Kita „Am Kocherursprung“. 

7 Erteilung von Weisungen an den Vertreter der Stadt Aalen für die nächste ordentliche Gesellschafterversammlung der Ostalb-Skilift Aalen GmbH

a) Jahresabschluss 2018/2019
2119/042 - Entscheidung
 
Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:
Dem Vertreter der Stadt Aalen wird gemäß § 104 Abs. 1 letzter Satz GemO für Baden-Württemberg i. V. m. § 9 Abs. 4 Ziffer 26 der Hauptsatzung der Stadt Aalen die Weisung erteilt, in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Ostalb-Skilift Aalen GmbH
a) dem Geschäftsbericht 2018/2019 und der Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.05.2019,
b) der Verrechnung des Jahresfehlbetrags mit der Gewinnrücklage und
c) der Finanzplanung 2019/2020 – 2023/2024 zuzustimmen. 
  
b) Entlastung des Aufsichtsrats der Ostalb-Skilift Aalen GmbH
2119/043 - Entscheidung
 
Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:
In Abwesenheit der befangenen Aufsichtsratsmitglieder der Ostalb-Skilift Aalen GmbH wird dem Vertreter der Stadt Aalen gemäß § 104 Abs. 1 letzter Satz GemO für Baden-Württemberg i. V. m. § 9 Abs. 4 Ziffer 26 der Hauptsatzung der Stadt Aalen die Weisung erteilt, in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Ostalb-Skilift Aalen GmbH der Entlastung des Aufsichtsrats zuzustimmen. 

8 Bebauungsplan "zwischen Waldcampus und Waldstadion", im Planbereich 03-07, Aalen-Kernstadt, Plan Nr. 03-07/7 und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet Plan Nr. 03-07/7 - 1. Auslegungsbeschlüsse gem. § 3 (2) BauGB

6119/035 - Entscheidung
 
Der Gemeinderat fasste mehrheitlich bei vier Gegenstimmen und zwei Enthaltungen die folgenden Beschlüsse:
  1. Die Entwürfe des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften (Lageplan mit Textteil, Stadtmessungsamt Aalen / Stadtplanungsamt Aalen), und der Begründung (Stadtplanungsamt Aalen) mit Umweltbericht (Landschaftsplanung Langenholt, Stuttgart), Stand: 16.12.2019, Anlage A, B und C werden gebilligt.
  2. Die Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung (Anlage D) sind Grundlage für die Planfassungen für die 1. öffentliche Auslegung.
  3. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften weicht vom Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses (23.05.2019) ab.
  4. Der Aufstellungsbeschluss vom 23.05.2019 wird westlich des aktuellen Geltungsbereichs der und östlich im Bereich südlich des Stadions aufgehoben (s. Plananlage überholte Abgrenzung vom 12.02.2019 und Abgrenzungsplan vom 16.12.2019).
  5. Es wird bestimmt, dass während der öffentlichen Auslegung nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Planungen unberücksichtigt bleiben können. 

9 Vergabe der Arbeiten zur Erschließung des Baugebiets Krautgarten/Birkenmahd, II. BA in Aalen-Ebnat

6619/036 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:
 
  1. Die Arbeiten werden an den günstigsten Bieter Firma Georg Eichele GmbH, Abtsgmünd-Untergröningen zu den Preisen und Bedingungen des Angebots vom 26.11.2019 mit einer vorläufigen Auftragssumme von 2.601.427 € vergeben.
  2. Die Finanzierung der Straßenbauarbeiten in Höhe von 1.164.050 € erfolgt über die Investitionsnummer: I660023.
  3. Die Kosten für die Verlegung der Ver- und Entsorgungsleitungen in Höhe von 1.437.377 € gehen zu Lasten des Wirtschaftsplans der Stadtwerke. 

10 Baubeschluss zur Umgestaltung der Kirchstraße zwischen der Katholischen Kirche und Gemeindezentrum in Aalen-Fachsenfeld

6619/029 - Entscheidung
 
Der Gemeinderat fasste einstimmig mit Protokollergänzungendie folgenden Beschlüsse:
 
  1. Der Umgestaltung der Kirchstraße zwischen der Katholischen Kirche und Katholischem Gemeindezentrum in Aalen-Fachsenfeld entsprechend den Ausführungsplänen des Tiefbauamts vom 28.06.2019 wird zugestimmt.
  2. Dem Kostenvoranschlag in Höhe von 950.000,00 € wird zugestimmt. Die Finanzierung erfolgt, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplans 2020, wie in der Sitzungsvorlage dargestellt.
  3. Die Ausschreibung erfolgt öffentlich nach Genehmigung des Haushaltsplans 2020. 

11 Kulturbahnhof Aalen: - Genehmigung Nachträge für das Gewerk Rohbau

6519/047 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste mehrheitlich bei einer Gegenstimme und neun Enthaltungen den folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat genehmigt Nachträge aus dem Gewerk Rohbau in Höhe von 587.479,14 Euro brutto. 

12 Antrag: Bündnis 90/DIE GRÜNEN zur Änderung der Richtlinien über die Finanzierung der Arbeit der Fraktionen/Gruppierungen und Einzelmitglieder des Gemeinderats

1020/001 - Entscheidung Nachversand

Der Antrag wurde zurückgezogen.
Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN beantragt die Änderung von Ziffer 7 der Richtlinien über die Finanzierung der Arbeit der Fraktionen/Gruppierungen und Einzelmitglieder des Gemeinderats.
Ziffer 7: Alter Wortlaut: Mitglieder des Gemeinderats oder Personen, deren Ausscheiden aus dem Gemeinderat noch keine 3 Jahre zurückliegt, dürfen nicht Fraktionsmitarbeiter im Sinne
dieser Richtlinien sein.
Neuer Wortlaut: Mitglieder des Gemeinderats dürfen nicht Fraktionsmitarbeiter im Sinne dieser Richtlinien sein. 

13 Informationen zum Bahnhalt Aalen-West

© Stadt Aalen, 03.03.2020