Beschlüsse der Sitzung des Gemeinderats der Stadt Aalen am Donnerstag, 29. Juni 2023
Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter
www.aalen.de/Ratsinformationssystem
1 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
2 Vorbereitung der Kommunalwahl 2024:
- Überprüfung der Sitzverteilung im Gemeinderat
- Überprüfung der Sitzverteilung in den Ortschaftsräten mit Abschaffung der unechten Teilortswahl in den Ortschaftsräten
1023/016-1 - Entscheidung
Der Gemeinderat fasste bei 25 Ja-Stimmen, 13 Gegenstimmen und fünf Enthaltungen den folgenden Beschluss:
- Für die Wahl des Gemeinderats 2024 wird die Zahl der Sitze auf 40 mit folgender Verteilung auf die Wohnbezirke festgelegt:
Aalen 16 Sitze
Dewangen 2 Sitze
Ebnat 2 Sitze
Fachsenfeld 2 Sitze
Hofen 1 Sitz
Unterkochen 3 Sitze
Unterrombach-Hofherrnweiler 5 Sitze
Waldhausen 2 Sitze
Wasseralfingen 7 Sitze
§ 2 der Hauptsatzung wird entsprechend geändert.
Der Gemeinderat fasste bei 37 Ja-Stimmen, drei Gegenstimmen und fünf Enthaltungen den folgenden Beschluss:
- Die unechte Teilortswahl für die Ortschaftsräte Dewangen, Ebnat, Waldhausen und Wasseralfingen wird ab der nächsten regelmäßigen Wahl im Jahr 2024 aufgehoben. Die Mitgliederzahl der Ortschaftsräte Dewangen, Ebnat und Waldhausen wird auf 12 festgesetzt, die Mitgliederzahl des Ortschaftsrats Wasseralfingen auf 18.
§ 8 der Hauptsatzung der Stadt Aalen wird entsprechend geändert.
3 Ablauf und Verfahren der Beigeordnetenwahlen 2023
0123/010 - Entscheidung
Der Gemeinderat fasste bei keiner Gegenstimme und keiner Enthaltung den folgenden Beschluss:
- Die Zahl der hauptamtlichen Beigeordneten wird auf zwei festgelegt.
- Die Vorstellung der ausgewählten Bewerber*innen und die Wahlen der Beigeordneten erfolgt in öffentlicher Sondersitzung des Gemeinderats am 06.11.2023. Dem vorgeschlagenen Vorauswahlverfahren im Rahmen der Sitzung des Kultur-, Bildungs- und Finanzausschusses am 11.10.2023 wird zugestimmt.
- Die öffentliche Ausschreibung beider Beigeordnetenstellen erfolgt im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg und auf der Homepage der Stadt Aalen am 07.07.2023, in den Aalener Nachrichten und in der Schwäbischen Post am 08.07.2023 sowie im Amtsblatt der Stadt Aalen am 12.07.2023.
- Das Ende der Bewerbungsfrist wird auf Donnerstag, 31.08.2023, 18:00 Uhr festgesetzt. Verspätet eingegangene Bewerbungen können gemäß VwV zu § 50 GemO unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes berücksichtigt werden.
- Die/Der Erste Beigeordnete und die/der Beigeordnete werden jeweils in getrennten Wahlgängen für ein bestimmtes Dezernat gewählt. Mit der Wahl wird auch die Reihenfolge der allgemeinen Stellvertretung festgelegt. Das zweistufige Wahlverfahren gemäß § 50 Abs. 2 Satz 2 GemO findet keine Anwendung.
- Dem Verfahrensvorschlag zur Durchführung der Wahlen der Beigeordneten durch den Gemeinderat wird zugestimmt.
4 Neubesetzung des Ausschusses für Integration
1023/019 - Entscheidung
Der Gemeinderat fasste bei vier Gegenstimmen und einer Enthaltung den folgenden Beschluss:
- Der Gemeinderat beschließt, keine Neubesetzung des Ausschusses für Integration durchzuführen.
5 Finanzzwischenbericht zum Mai 2023
2123/016 - Entscheidung
Der Gemeinderat fasste bei zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung mehrheitlich den folgenden Beschluss:
- Der Gemeinderat nimmt vom Finanzzwischenbericht zum Mai 2023 Kenntnis.
- Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung dem Gemeinderat ein Maßnahmenpaket vorzulegen um das zu erwartende Defizit im Haushaltsjahr 2023 zu reduzieren. Dieses Maßnahmenpaket soll zugleich die Grundlage für die Haushaltsplanung der Jahre 2024 ff. bilden.
6 Albaufstieg von der B 19 zur BAB 7: Öffentlichkeitsbeteiligung und Festlegung der Aalener Vorzugsvariante sowie Förderung der Verkehrsträger des Umweltverbundes und umweltfreundlicher Mobilität
6623/013 - Entscheidung
- Die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Albaufstieg werden zur Kenntnis genommen.
Der Gemeinderat fasste bei vier Gegenstimmen und einigen Enthaltungen mehrheitlich den folgenden Beschluss:
- Die vorgestellten Ziele und Maßnahmen zur Förderung und weiteren Entwicklung der umweltfreundlichen Mobilität, insbesondere III.2 Radverkehr, werden beschlossen (Grundsatzbeschluss). Die beschriebenen Untersuchungen und Planungen sollen entsprechend beauftragt werden. Für die konkrete Umsetzung werden entsprechende Baubeschlüsse gefasst.
Der Gemeinderat fasste bei drei Gegenstimmen und fünf Ent-haltungen den folgenden Beschluss:
- Der Gemeinderat beschließt als Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung die Linienführungsvariante 32.4 (siehe An-lage 2, Plan 35) als Vorzugsvariante der Stadt Aalen. Die Verwaltung wird beauftragt, die vom Gemeinderat beschlossene Vorzugsvariante als Grundlage für die weiteren Planungen an das Bundesministerium für Digitales und Verkehr, das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg, das Regierungspräsidium Stuttgart und die Partner im Mobilitätspakt Aalen-Heidenheim zu übergeben.
Der Gemeinderat fasste bei 24 Ja-Stimmen, 13 Gegenstimmen und 4 Enthaltungen den folgenden Beschluss:
Die Untersuchungen zum Schrägaufzug und zur Seil-bahn werden nicht beauftragt.
Der Gemeinderat fasste bei 4 Gegenstimmen und 5 Enthaltungen den folgenden Beschluss:
Die ehemalige Härtsfeldbahntrasse (Schätteretrasse) soll als Radwegeverbindung zwischen Aalen und dem vor-deren Härtsfeld dienen.
Der Gemeinderat fasst bei 22 Ja-Stimmen und 18 Gegenstimmen den folgenden Beschluss:
Die Stadtverwaltung erhält den Prüfauftrag, die Teilöffnung des Tunnels und die Realisierung des Maschinewegs als Radwegeverbindung zu prüfen.
Der Gemeinderat fasste bei 13 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen den folgenden Beschluss:
Die Waldhäuser Steige soll nicht für den Autoverkehr gesperrt werden.
Der Gemeinderat fasste bei drei Gegenstimmen und zwei Enthaltungen den folgenden Beschluss:
- Den Mehrkosten in Höhe von ca. 45.000 € für Modus-Consult wird zugestimmt.
7 Grundsatzentscheidung für einen möglichen Standort des geplanten Sportvereinszentrums der Aalener Sportallianz mit integrierter Eissporthalle
4023/008 - Entscheidung
Der Gemeinderat fasste bei einer Gegenstimme den folgenden Beschluss:
Die Stadt Aalen stellt der Aalener Sportallianz das Gelände der ehemaligen Kunsteisbahn im Greut, Flurstück 2620/1, Flur Aalen, für den Bau eines Sportvereinszentrums im Wege der Pacht oder Erbbaupacht zur Verfügung.
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der Aalener Sportallianz die Realisierung einer Eishalle an diesem Standort zu prüfen und dem Gemeinderat dafür ein Konzept vorzulegen.
8 Wohnen am Tannenwäldle, Start der Bauplatzvermarktung sowie Grundsatzbeschlüsse
6023/019-1 - Entscheidung
Der Gemeinderat fasste bei einer Enthaltung den folgenden Beschluss:
- Die Einzelhausbauplätze sowie die Grundstücksfläche für die vorgesehene Reihenhausbebauung im Bereich des östlichen Wohnhofs im Bereich des Neubaugebiets „Wohnen am Tannenwäldle“ werden zeitnah und somit vor Durchführung des Investoren-und Architektenauswahlverfahrens (IAV) in die Vermarktung gegeben.
- a) Der Kaufpreis für diese Baugrundstücke wird wie folgt festgelegt:
Einzelhausgrundstücke: 550 €/m²
Doppelhaus-/Reihenhausgrundstücke: 525 €/m²
b) Im Kaufpreis sind der Ablösebetrag für den Erschließungs- und Abwasserbeitrag sowie für den Kostenerstattungsbetrag für naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen gemäß §§ 135 a bis c BauGB bereits enthalten.
c) Zusätzlich zum Kaufpreis ist von den Bauplatzerwerbern die Innenentwicklungsumlage in Höhe von 7,5 % des Kaufpreises zu bezahlen. Aufgrund der festgelegten Kaufpreise beträgt diese für alle Bewerber 20 €/m².
- Für die Baufelder I-V wird ein IAV, wie in der Sitzungsvorlage beschrieben, durchgeführt.
- Hinsichtlich des IAV werden folgende Grundsatzbeschlüsse gefasst:
a) Die Rangfolge im Hinblick auf die Verteilung der einzelnen Interessenten auf die jeweiligen Baufelder (Phase 1) erfolgt mittels einer Bewertungsmatrix und nicht im Losverfahren (außer bei Punktgleichstand).
b) Dem Auswahlgremium sollen 6 externe Fachpreisrichter angehören, die in der Sitzungsrunde im Juli benannt werden. Es sind keine Stellvertreter der Fachpreisrichter zu bestimmen. Insgesamt soll das Gremium aus 21 Preisrichtern bestehen, wobei 11 Fachpreisrichter und 10 Sachpreisrichter Stimmrecht haben. Der Oberbürgermeister ist stimmberechtigter Sachpreisrichter. Die übrigen Mitglieder des Auswahlgremiums sollen ebenfalls in der Juli-Sitzungsrunde benannt werden. Die Besetzung mit Mitgliedern des Gemeinderats soll nachdem Verfahren Sainte-Lague/Schepers erfolgen.
c) Die Teilnehmenden des IAV erhalten für ihre Arbeiten kein Preisgeld, bzw. keine Vergütung.
- Die zu errichtende Kita für das Quartier soll im Bereich südlich der an die große Grünfläche Flst. 3200 angrenzenden Baufelder realisiert werden.
- Ein zentraler Treffpunkt für das Quartier soll im Vorhaben der Wohnungsbau Aalen berücksichtigt werden.
- Im Neubaugebiet „Wohnen am Tannenwäldle“ müssen Einzel-, Doppel- und Mehrfamilienhäuser mindestens den Effizienzhaus 40-Standard (EH 40) erfüllen.
9 Konzept "Der Jugend Räume schaffen" (Antrag der CDU-Gemeinderatsfraktion)
5023/001-1 - Entscheidung
Der Gemeinderat fasste bei keiner Gegenstimme und keiner Enthaltung den folgenden Beschluss:
- Das Konzept „Der Jugend Räume schaffen“ wird beschlossen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die darin enthaltenen Vorschläge gemeinsam mit dem Jugendgemeinderat bzw. dessen Arbeitsgruppen zu konkretisieren und die notwendigen Beschlüsse vorzubereiten und das Konzept fortzuschreiben.
- Auf dem Außenbereich der Bohlschule soll ein Jugendpark entstehen Hierzu entwickelt die Verwaltung gemeinsam mit dem Jugendgemeinderat bzw. dessen Arbeitsgruppen sowie dem Gemeinderat baldmöglichst ein Konzept. Dieses berücksichtigt auch mögliche Synergieeffekte mit den im direkten Umfeld vorhandenen Räumlichkeiten.
10 Ausarbeitung eines Förderprogrammes für Balkon PV-Anlagen (Antrag der CDU-Gemeinderatsfraktion)
6723/015 - Entscheidung
Der Gemeinderat fasste bei fünf Gegenstimmen und einer Enthaltung den folgenden Beschluss:
- Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Stadtverwaltung zur Kenntnis.
- Die Stadtverwaltung wird vom Gemeinderat beauftragt, die weiteren fachlichen Schritte zur Erstellung eines Förderkonzeptes für Balkon PV-Anlagen gemeinsam mit den Stadtwerken Aalen auszuarbeiten.
- Die Stadtverwaltung legt das ausgearbeitete Förderkonzept für die Jahre 2024 ff. dem Gemeinderat nach Fertigstellung zum Beschluss vor.
11 Baubeschluss zur Herstellung der Zuwegung zum Kombibad sowie zur erstmaligen Herstellung einer Buswendeschleife
6623/023-1 - Entscheidung
Der Gemeinderat fasste bei einer Gegenstimme und keiner Enthaltung den folgenden Beschluss:
- Der Umsetzung der Zuwegung für das Kombibad sowie der Buswendeschleife und der Beleuchtung wird zugestimmt.
- Der Finanzierung der Kosten von Höhe von ca. 1.800.000 € erfolgt wie in der Sitzungsvorlage dargestellt.
- Planung und Bauleitung erfolgt durch AO-Landschaftsarchitekten.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die technische Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen auf den PKW- und Radparkierungsflächen zu prüfen.
12 Lüftungsanlagen in der Schillerschule und Karl-Kessler-Schule (Gebäude A, ehemals Talschule) - Teilweise Aufhebung des Baubeschlusses –
6523/017-1 - Entscheidung
Der Gemeinderat fasste einstimmig den folgenden Beschluss:
- Der Gemeinderat beschließt, den Baubeschluss vom 25.11.2023 (SV6521/024-2) zum Einbau von Lüftungsanlagen in Aalener Schulen für die Schillerschule und die Karl-Kessler-Schule (Gebäude A, ehemals Talschule) aufzuheben.
- Die drei Anlagen für die Schillerschule sind planerisch soweit vorbereitet, dass diese bei einer wiederholten Pandemie kurzfristig umgesetzt werden können.
13 Vergabe der Arbeiten zur Sanierung der Carl-Zeiss-Straße in Aalen, 3. Bauabschnitt
6623/021 - Entscheidung
Der Gemeinderat fasste einstimmig den folgenden Beschluss:
- Die Arbeiten werden an den günstigsten Bieter Firma Rossaro, Aalen zu den Preisen und Bedingungen des Angebots vom 23.05.2023 mit einer vorläufigen Auftragssumme von 732.437,46 € vergeben.
- Die Finanzierung der Straßenbauarbeiten in Höhe von 668.324,65 € erfolgt über die Investitionsnummer I660224.
- Die Kosten für die Verlegung der Versorgungsleitungen in Höhe von 64.112,81 € gehen zu Lasten des Wirtschaftsplans der Stadtwerke.
14 Bebauungsplan "Eichholzweg nördlich der Dorfstraße" im Planbereich 80-05, Plan Nr. 80-05 in Aalen-Hofen und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Plangebiet, Plan Nr. 80-05
- Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB
- Satzungsbeschlüsse gem. § 10 (1) BauGB und § 74 (6) LBO
6123/019 - Entscheidung
Der Gemeinderat fasste bei einigen Enthaltungen den folgenden Beschluss:
- Der Gemeinderat stellt nach Abwägung die beigefügte Liste vom 22.05.2023 betreffend des genannten Bebauungsplanes und der zugehörigen Satzung über örtliche Bauvorschriften als Ergebnis der von ihm durchgeführten Prüfung der während der Auslegung abgegebenen Stellungnahmen fest (Anlage E).
- Die als Anlage beigefügten S A T Z U N G E N werden beschlossen (Anlage A).
15 Bebauungsplan "Änderung Bebauungsplan Aal-Carrée" im Planbereich 02-03, Plan Nr. 02-03/7 in Aalen-Kernstadt und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet, Plan Nr. 02-03/7 - Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB
6123/014 - Entscheidung
Der TOP wurde durch den Gemeinderat von der Tagesordnung abgesetzt.
16 Theater der Stadt Aalen
- Bericht zur Spielzeit 2021/2022 und Zwischenbericht zur Spielzeit 2022/2023
- Ausblick auf die Spielzeit 2023/2024
- Rechnungsabschluss 2021/2022 mit Bericht
- Bewirtschaftungsplan 2023/2024
- Planungsgrundlage des künstlerischen Etats für die weiteren Spielzeiten bis inklusive 2027/2028
4623/001 - Entscheidung
Der Gemeinderat fasste bei zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung den folgenden Beschluss:
- Der Bericht zur Spielzeit 2021/2022 sowie der Zwischenbericht der laufenden Spielzeit 2022/2023 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
- Der Ausblick auf die Spielzeit 2023/2024 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
- Vom Rechnungsabschluss der Spielzeit 2021/2022 wird zustimmend Kenntnis genommen.
- a) Dem Bewirtschaftungsplan für die Spielzeit 2023/2024 mit Einnahmen im Ergebnishaushalt in Höhe von 624.000,- Euro, Ausgaben im künstlerischen Etat in Höhe von 1.912.000,- Euro sowie Gesamtausgaben in Höhe von 2.773.000,- Euro wird zugestimmt. Der Zuschuss der Stadt Aalen beträgt für diesen Zeitraum 1.999.000,- Euro. Der Bewirtschaftungsplan für das Theater der Stadt Aalen wird als Anlage dem Haushaltsplan 2024 der Stadt beigefügt. Für Investitionen im künstlerischen Bereich ist zusätzlich ein Betrag von 15.000,- Euro vorgesehen.
b) Die linearen Tariferhöhungen bei den Personalkosten entsprechend der Tarifabschlüsse werden darüber hinaus ausgeglichen.
- Der Zuschussbedarf im Ergebnishaushalt für den künstlerischen Etat des Theaters der Stadt Aalen bezogen auf die disponiblen Ertrags- und Aufwandspositionen wird für die Spielzeit 2024/2025 auf 1.200.000,- Euro, für die Spielzeit 2025/2026 auf 1.220.000,- Euro, für die Spielzeit 2026/2027 auf 1.240.000,- Euro und für die Spielzeit 2027/2028 auf 1.260.000,- Euro als Planungsgrundlage (Budget) festgelegt.
Für Investitionen im künstlerischen Bereich wird zusätzlich jährlich ein Betrag von 20.000,- Euro vorgesehen.
Die linearen Tariferhöhungen bei den Personalkosten entsprechend der Tarifabschlüsse werden darüber hinaus weiterhin ausgeglichen.
17 Aufstellung der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028
3023/014 - Entscheidung
Der Gemeinderat fasste einstimmig den folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat bestimmt 32 Personen aus der vorliegenden Bewerberliste zur Aufnahme in die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028.
18 Sportförderungsrichtlinien: Zuschuss an den Fußballverein Viktoria Wasseralfingen 1908 e.V. für die Sanierung und Erweiterung der Umkleidekabinen auf dem Gelände der Viktoria Wasseralfingen
4023/005-1 - Entscheidung
Der Gemeinderat fasste einstimmig den folgenden Beschluss:
- Der Fußballverein Wasseralfingen 1908 e.V. erhält für die Komplettsanierung der Umkleidekabinen und die Erweiterung um zwei Umkleidekabinen einen Zuschuss in Höhe von bis zu 96.000 € (30 % der reinen Baukosten).
- Zusätzlich erhält der Verein einen Zuschuss in Höhe von 100 % der Kosten für die Bauleitung, max. jedoch 30.000 €.
- Die Finanzierung erfolgt mit 75.000 € im Ergebnishaushalt 2023. Weitere bis 51.000 € werden im Ergebnishaushalt 2024 finanziert.
19 Abschluss einer Vereinbarung über ein einfaches Wegenutzungsrecht gem. § 46 (1) ENWG mit der Netze ODR GmbH (Netze ODR)
2123/017 - Entscheidung
Der Gemeinderat fasste einstimmig den folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss einer Vereinbarung über ein einfaches Wegenutzungsrecht gem. § 46 Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz (ENWG) zu.
20 Erteilung von Weisungen an den Vertreter der Stadt Aalen für die nächste außerordentliche Gesellschafterversammlung der Wohnungsbau Aalen GmbH - Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds der Wohnungsbau Aalen GmbH
2123/018 - Entscheidung
Der Gemeinderat fasste bei einigen Enthaltungen den folgenden Beschluss:
Dem Vertreter der Stadt Aalen wird gemäß § 104 Abs. 1 letzter Satz der GemO für Baden-Württemberg i. V. m. § 9 Abs. 4 Ziffer 26 der Hauptsatzung der Stadt Aalen die Weisung erteilt, in der nächsten außerordentlichen Gesellschafterversammlung der Wohnungsbau Aalen GmbH gemäß § 19 Abs. 2 e) des Gesellschaftsvertrags der Wohnungsbau Aalen GmbH der Wahl von Herrn Andreas Lachnit in den Aufsichtsrat der Wohnungsbau Aalen GmbH zuzustimmen.
21 Abwassergebühr
- Gebührennachkalkulation Abwasser für das Jahr 2022
- Ausgleich der Kostenüberdeckung bei der Schmutzwassergebühr und der Kostenüberdeckung bei der Niederschlagswassergebühr des Jahres 2022
8123/002 - Entscheidung
Der Gemeinderat fasste bei einer Enthaltung den folgenden Beschluss:
- Das gebührenrechtliche Ergebnis für 2022 wird mit einer Kostenüberdeckung bei der Schmutzwassergebühr mit 113.313,09 € und einer Kostenüberdeckung bei der Niederschlagswassergebühr mit 420.881,30 € festgestellt.
- Die Kostenüberdeckung bei der Schmutzwassergebühr in Höhe von 113.313,09 € soll in den Jahren 2024 bis 2027 wie folgt ausgeglichen werden:
Vortrag eines Teilbetrages aus der Kostenüberdeckung 2022 in Höhe von 28.329,09 € nach 2024
Vortrag eines Teilbetrages aus der Kostenüberdeckung 2022 in Höhe von 28.328,00 € nach 2025
Vortrag eines Teilbetrages aus der Kostenüberdeckung 2022 in Höhe von 28.328,00 € nach 2026
Vortrag eines Teilbetrages aus der Kostenüberdeckung 2022 in Höhe von 28.328,00 € nach 2027
Die Kostenüberdeckung bei der Niederschlagswassergebühr in Höhe von 420.881,30 € soll in den Jahren 2024 bis 2027 wie folgt ausgeglichen werden.
Vortrag eines Teilbetrages aus der Kostenüberdeckung 2022 in Höhe von 105.221,30 € nach 2024
Vortrag eines Teilbetrages aus der Kostenüberdeckung 2022 in Höhe von 105.220,00 € nach 2025
Vortrag eines Teilbetrages aus der Kostenüberdeckung 2022 in Höhe von 105.220,00 € nach 2026
Vortrag eines Teilbetrages aus der Kostenüberdeckung 2022 in Höhe von 105.220,00 € nach 2027
- Die Gebührenüberdeckung in Höhe von insgesamt 534.194,39 € (Kostenüberdeckung Schmutzwassergebühren 113.313,09 €, Kostenüberdeckung Niederschlagswassergebühr 420.881,30 €) wird zu Gunsten der Gebührenausgleichsrücklage eingestellt.
22 Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes zum Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebs Stadtwerke Aalen Abwasserentsorgung
1423/002 - Entscheidung
Der Gemeinderat fasste einstimmig den folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt den Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebs Stadtwerke Aalen Abwasserentsorgung zur Kenntnis.
23 Feststellung des Jahresabschlusses der Stadtwerke Aalen Eigenbetrieb Abwasserentsorgung für das Wirtschaftsjahr 2022
8123/003 - Entscheidung
Der Gemeinderat fasste einstimmig den folgenden Beschluss:
- Der Jahresabschluss der Stadtwerke Aalen Abwasserentsorgung zum 31.12.2022 wird in der vorgelegten Fassung mit folgenden Zahlen festgestellt:
Bilanzsumme: 102.600.356,72 €
davon entfallen auf der Aktivseite auf
- Anlagevermögen: 100.997.294,36 €
- Umlaufvermögen: 1.603.062,36 €
davon entfallen auf der Passivseite auf
- Eigenkapital: 28.858.209,19 €
- Sonderposten für Investitionszuwendungen: 3.498.855,73 €
- empfangene Ertragszuschüsse: 7.876.108,64 €
- Rückstellungen: 829.913,45 €
- Verbindlichkeiten: 61.537.269,71 €
Jahresgewinn: 2.716,61 €
Summe der Erträge: 11.240.504,24 €
Summe der Aufwendungen: 11.237.787,63 €
- Der Jahresüberschuss i. H. v. 2.716,61 € wird mit dem Verlustvortrag i. H. v. 179.796,13 € verrechnet und der verbleibende Bilanzverlust von 177.079,52 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
- Die Werkleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2022 entlastet.
- Die Stadtwerke werden mit der Veröffentlichung des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2022 und des Lageberichts für das Wirtschaftsjahr 2022 beauftragt.
24 Beauftragung des Abschlussprüfers 2023 der Stadtwerke Aalen Eigenbetrieb Abwasserentsorgung
8123/006 - Entscheidung
Der Gemeinderat fasste einstimmig den folgenden Beschluss:
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Baker Tilly, Stuttgart, wird außerplanmäßig um ein weiteres Jahr mit der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 und des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2023 beauftragt.
25 14. Bericht zu Projektgesellschaften der Trianel Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG (TEE)
8123/005 - Information
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.
26 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse gem. § 35 Abs. 1 GemO
27 Verschiedenes
© Stadt Aalen, 03.07.2023