Beschlüsse der Sitzung des Gemeinderats der Stadt Aalen am Donnerstag, 29. April 2021
Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter
www.aalen.de/Ratsinformationssystem
1 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse gem. § 35 Abs. 1 GemO
2 Bebauungspläne
a) "Galgenberg-Ost" in den Planbereichen 04-01, 04-02 und 04-04, Plan Nr. 04-04/2 in Aalen-Kernstadt und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet, Plan Nr. 04-04/2
- Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen gem. § 3 (2) BauGB
- Satzungsbeschlüsse gem. § 10 (1) BauGB und § 74 (6) LBO
6121/002 - Entscheidung
Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:
- Der Gemeinderat stellt nach Abwägung die beigefügte Liste vom 16.03.2021 betreffend des genannten Bebauungsplanes und der zugehörigen Satzung über örtliche Bauvorschriften als Ergebnis der von ihm durchgeführten Prüfung der während der Auslegung abgegebenen Stellungnahmen fest (Anlage F).
- Das Deckblatt vom 16.03.2021 zum Bebauungsplan „Galgenberg-Ost“, Plan Nr. 04-04/2 wird gebilligt (redaktionelle Änderung, Anlage B). Die in der Anlage C erläuterten redaktionellen Änderungen und das Deckblatt vom 16.03.2021 (Anlage B) werden als Bestandteil des Bebauungsplans beschlossen.
- Die als Anlage beigefügten Satzungen werden beschlossen (Anlage A).
- Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften weichen vom Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses vom 13.10.2016 im Nordwesten, im Südwesten und Südosten ab.
- Durch den Bebauungsplan „Galgenberg-Ost“ wird teilweise folgender Bebauungsplan aufgehoben soweit dieser vom Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Galgenberg-Ost“, Plan Nr. 04-04/2 überlagert wird: Bebauungsplan „Schlatäcker II“, Plan Nr. 05-02/4 (in Kraft: 05.04.2017). Die Überlagerung betrifft einen kleinen Bereich im Kreuzungsbereich der Ziegelstraße.
b) Bebauungsplan "Herrenwiesen, zwischen Julius-Bausch-Straße und Kocher" im Planbereich 07-01, Plan Nr. 07-01/3 in Aalen-Kernstadt und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet, Plan Nr. 07-01/3
- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB
6121/012 - Entscheidung
Der Gemeinderat fasste bei drei Enthaltungen die folgenden Beschlüsse:
- Die in der Sitzungsvorlage beschriebenen städtebaulichen Ziele sollen der weiteren Gebietsentwicklung zu Grunde gelegt werden (siehe Anlage A).
- Es werden ein Bebauungsplan sowie eine Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet aufgestellt.
- Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB bzw. nach § 13 a BauGB als Maßnahme der Innenentwicklung durchgeführt.
- Dem Abgrenzungsplan zum Bebauungsplan wird zugestimmt (Stand 15.03.2021; siehe Anlage B).
- Folgende rechtskräftigen und im Verfahren befindlichen Bebauungspläne werden aufgehoben, soweit diese vom Geltungsbereich des B-Plans/ der Satzung über örtliche
Bauvorschriften, Plan Nr. 07-01/3 überlagert werden:
a) Rechtskräftige Bebauungspläne:
• Ortsbausatzung für Aalen, Rechtskräftig seit 17.03.1960 mit Änderungen vom 17.11.1960, 25.05.1961 und 21.02.1963.
b) Bebauungspläne im Verfahren:
• Änderung der Ortsbausatzung Aalen im Bereich der Gewerbezone Aalen-Süd zwischen der Alten Heidenheimer Straße und dem Burgstall, Plan Nr. 07-02 (Auslegungsbeschluss 03.11.1988).
• Innenstadtergänzung Aalen-Süd (1. Abschnitt), Plan Nr. 07-01/1 (Auslegungsbeschluss 13.07.2006).
c) Bebauungsplan "Zwischen Aal-, Julius-Leber-, Friedrich- und Brühlstraße", in Aalen-Kernstadt, Plan Nr. 02-07/2 sowie Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet, Plan Nr. 02-07/2
- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB und § 13 und § 13 a BauGB
6121/006 - Entscheidung
Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:
- Es werden ein Bebauungsplan sowie eine Satzung über örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO für das Bebauungsplangebiet aufgestellt (§ 2 BauGB).
- Dem Abgrenzungsplan zum Bebauungsplan wird zugestimmt (Stand 22.01.2021).
- Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13a BauGB als Maßnahme der Innenentwicklung durchgeführt.
- Von einer Umweltprüfung und einem Umweltbericht wird gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V. m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB abgesehen.
- Folgende rechtskräftige Bebauungspläne / Baulinien werden aufgehoben, soweit diese vom Geltungsbereich des Bebauungsplanes bzw. der Satzung über örtliche Bauvorschriften Nr. 02-07/2 überlagert werden:
a. Bebauungsplan SBB-1886-557: Baulinien v. 17.05.1886 aus Stadtbaublatt, genehmigt/in Kraft seit 17.05.1886;
b. Bebauungsplan II-07 zwischen Wilhelmstraße/Mahnmal, Gartenstraße/St.-Johann-Straße, genehmigt/in Kraft seit 16.09.1933.
3 Erlass einer Satzung über eine Veränderungssperre im Bereich des Bebauungsplans "Zwischen Aal-, Julius-Leber-, Friedrich- und Brühlstraße", in Aalen-Kernstadt, Plan Nr. 02-07/2
6121/007 - Entscheidung
Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:
- Der Gemeinderat beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung über den Erlass einer Veränderungssperre nach § 14 i.V.m. § 16 BauGB für den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Zwischen Aal-, Julius-Leber-, Friedrich- und Brühlstraße“, in Aalen-Kernstadt, Plan Nr. 02-07/2.
- Die Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen.
4 Bericht zum Umsetzungsstand des Antrags der Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN zur Erstellung eines Öffnungskonzepts für die Aalener Innenstadt
mündl. Bericht
5 Verschiedenes
© Stadt Aalen, 02.05.2021