Beschlüsse der Sitzung des Gemeinderats der Stadt Aalen am Donnerstag, 28. Oktober 2021

Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter
www.aalen.de/Ratsinformationssystem

1 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner

2 Antrag von Stadtrat Ulrich Starz auf Ausscheiden aus dem Gemeinderat

1021/033 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasst einstimmig folgende Beschlüsse:

  1. Für das von Stadtrat Ulrich Starz beantragte Ausscheiden aus dem Gemeinderat der Stadt Aalen liegt ein wichtiger Grund im Sinne von § 16 Abs. 1 GemO vor.
  2. Mit der nach Ziffer 1 getroffenen Feststellung endet die Zugehörigkeit von Herrn Starz zum Gemeinderat der Stadt Aalen.

3 Nachrücken von Herrn Hans Peter Stütz in den Gemeinderat der Stadt Aalen

1021/034 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasst einstimmig folgende Beschlüsse:

  1. Es wird festgestellt, dass Herr Hans Peter Stütz, Neu-Ziegelhütte Haus Nr. 15, 73432 Aalen, die Wählbarkeit für den Gemeinderat der Stadt Aalen (§ 28 GemO) besitzt und nicht durch einen Hinderungsgrund (§ 29 GemO) vom Eintritt in den Gemeinderat der Stadt Aalen ausgeschlossen ist.
  2. Herr Stütz rückt in das Direktmandat von Herrn Ulrich Starz nach.
  3. Die Verpflichtung von Herrn Stütz erfolgt in der Gemeinderatssitzung am 28. Oktober 2021.

4 Verpflichtung von Herrn Hans Peter Stütz als Mitglied des Gemeinderats der Stadt Aalen

5 Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderats der Stadt Aalen

1021/038 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasst bei sechs Gegenstimmen mehrheitlich folgenden Beschluss:

Die Geschäftsordnung des Gemeinderats der Stadt Aalen vom 2. September 1976, zuletzt geändert am 25. Juni 2020, wird entsprechend der Anlage geändert.

6 Antrag der Gemeinderatsfraktion zur Durchsetzung des Informationsrechts auf Wechsel in der Ausschuss- und Aufsichtsratsbesetzung

0121/004 - Entscheidung

Alt. 1:
Dem Antrag der Gemeinderatsfraktion zur Durchsetzung des Informationsrechts auf Wechsel in der Ausschuss- und Aufsichtsratsbesetzung vom 29.06.2020 wird zugestimmt.

Alt. 2:
Der Antrag der Gemeinderatsfraktion zur Durchsetzung des Informationsrechts auf Wechsel in der Ausschuss- und Aufsichtsratsbesetzung vom 29.06.2020 wird abgelehnt.

7 Neubesetzung von Gremien

1021/027-1 - Entscheidung

Der Gemeinderat verständigte sich in der Einigung auf folgende Neubesetzung:

1. Folgende Gremien werden neu besetzt:

  • Kultur-, Bildungs- und Finanzausschuss (KBFA)
  • Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Technik (AUST)
  • Betriebsausschuss der Stadtwerke Aalen Eigenbetrieb Abwasserentsorgung
  • Gemeinsamer Ausschuss Verwaltungsgemeinschaft
  • Ausschuss für Integration
  • Aufsichtsrat Stadtwerke Aalen GmbH
  • Aufsichtsrat der Wohnungsbau Aalen GmbH
  • Zweckverband Erholungsgebiet Rainau-Buch
  • Wasserverband Kocher-Lein
  • Zweckverband Abwasserklärwerk Niederalfingen
  • Zweckverband Gewerbegebiet Dauerwang
  • Zweckverband Landeswasserversorgung
  • Zweckverband Rombachgruppe
  • Zweckverband Härtsfeld-Albuch-Wasserversorgung
  • Stiftungsrat für die Stiftung "Jugendwerk Aalen"

2. Die Neubesetzung der Gremien erfolgt jeweils im Wege der Einigung entsprechend der „Anlage 3 neu“

8 Einwohneranträge nach §20b Gemeindeordnung

8.1 Einwohnerantrag "Aalen soll klimaneutral werden"

6721/015 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasst bei vier Gegenstimmen mehrheitlich folgenden Beschluss:

  1. Aalen soll bis 2035 klimaneutral werden.
  2. Zur Erarbeitung der konkreten Umsetzungsschritte beauftragt die Stadt Aalen unverzüglich ein Planungsbüro zur Erstellung eines Klimaaktionsplans. Die Stadtverwaltung Aalen erstellt bis zum Herbst 2022 den Aktionsplan mit einem konkreten Maßnahmenkatalog für die gesamte Kommune. Der ausgearbeitete Aktionsplan wird dem Gemeinderat zu Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
  3. Der Klimaaktionsplan umfasst insbesondere die Themen Strom, Wärme und Kühlen (inklusive Wärmeplan), den Klimamobilitätsplan, die Bereiche Industrie und Gewerbe, Landnutzung und Klimaanpassung, klimaneutrale Stadtverwaltung und Öffentlichkeitsarbeit. Der Aktionsplan wird jährlich überprüft, um bei Bedarf nachsteuern zu können. Er wird unter aktiver Einbeziehung der Einwohner*innen Aalens erarbeitet.
  4. Für die Erarbeitung und Beauftragung fachlich geeigneter Planungsbüros werden im Haushaltsplan 2022 die erforderlichen Mittel bereitgestellt. Entsprechende Fördermittel des Bundes/Landes werden beantragt.
  5. Für die Umsetzung eines klimaneutralen und resilienten Aalens werden folgende Personalstellen neu geschaffen:
  • Klimaneutrale Stadtverwaltung, 100%, EG 11, Förderung 65% bis 5 Jahre.
  • Klima und Mobilität/Mobilitätsplanung, 100%, EG 12, Förderung 50% bis 4 Jahre.

8.2 Zulässigkeit des Einwohnerantrags "Schüler-Schutzpaket für Aalen" nach § 20 b GemO

1021/036 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat stellt fest, dass der am 22.09.2021 eingereichte Einwohnerantrag „Schüler-Schutzpaket für Aalen“ die formellen Voraussetzungen des § 20b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg erfüllt und damit zulässig ist.

9 Neubauprojekt am Bertha-von-Suttner-Weg für eine 2-gruppige Kita mit Mehrzweckraum und Inklusionsraum sowie Räume für die Schulkindbetreuung des Aufwind e. V.

5021/011 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasst einstimmig folgende Beschlüsse:

  1. Der Aufwind e.V. erhält für den Neubau der zweigruppigen Kindertageseinrichtung sowie Räume für die Schulkindbetreuung auf dem Flurstück 817 (bisheriger Bolz- und Parkplatz) am Bertha-von-Suttner-Weg entsprechend des Vertrags über den Betrieb und die Förderung von Kindertageseinrichtungen einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 1.849.300 € aus den zuschussfähigen Gesamtkosten von rund 4.055.400 €.
  2. Die zusätzlich entstehenden zwei Kita-Gruppen (8 U3-Plätze und 28 Ü3-Plätze) werden in die örtliche Bedarfsplanung der Stadt Aalen aufgenommen.
  3. Der Gemeinderat gewährt entsprechend des Vertrags über den Betrieb und die Förderung von Kindertageseinrichtungen einen Investitionskostenzuschuss für die Erneuerung des bestehenden Außenspielgeländes in Höhe von 195.900 € (70%) aus den zuschussfähigen Gesamtkosten von rund 279.866 €.
  4. Die Finanzierung erfolgt gemäß den im Haushaltsplan 2022 zu veranschlagenden Planansätzen; 2022: 1.150.000 € und 2023: 915.000 €. Es besteht aktuell keine Verpflichtungsermächtigung für diese Maßnahme im Haushaltsplan 2021, so dass eine verbindliche Zusage des städtischen Zuschusses erst mit Genehmigung des Haushaltsplans 2022 erfolgen kann. Der Verein Aufwind e. V. kann mit der Maßnahme beginnen. Dem vorzeitigen Maßnahmenbeginn wird hiermit zugestimmt.

10 "Grüne Mitte und öffentliche Plätze" im Stadtoval, Vergabe Bauleistung

6721/014 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasst bei einer Enthaltung folgende Beschluss:

Die Verkehrswege-, Beton- und Landschaftsbauarbeiten werden an den wirtschaftlichsten Bieter, Firma Rossaro Bauunternehmung GmbH u. Co.KG aus Aalen, mit einer vorläufigen Auftragssumme von 1.994.130,39 € vergeben.

11 Flussgebietsuntersuchung Oberer Kocher - Ergebnis der Untersuchung für Aalen - Weiteres Vorgehen

6621/006 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasst einstimmig den folgenden Beschluss:

  1. Das Ergebnis der Untersuchung wird zur Kenntnis genommen.
  2. Die vorgeschlagenen Maßnahmen am Pflaumbach, Taufbach und an der Aal sind bis zum Vorentwurf zu planen. Die notwendigen Mittel werden für die kommende Haushaltsplanberatung angemeldet.

12 Revision Medienentwicklungsplan 2021

1321/005 - Information

Der Gemeinderat nahm den Sachverhalt zur Kenntnis:

Der Gemeinderat billigt die Änderungen durch die Revision 2021 des Medienentwicklungsplans (MEP) 2019. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Budgets für die Jahre 2022 bis 2024 bei der Erstellung des jeweiligen Haushaltsentwurfs zu etatisieren.

13 Entgeltordnung aalen.kultur&event

4821/002 - 4821/002-1 - Entscheidung

Der Tagesordnungspunkt wurde von der Tagesordnung abgesetzt und nicht beraten:

Für die von aalen.kultur&event betriebenen Veranstaltungsstätten (Stadthalle und Veranstaltungssaal im KulturBahnhof) wird vorbehaltlich einer positiven Entscheidung der Finanzbehörde im Rahmen einer verbindlichen Auskunft die als Anlage 1 beigefügte Entgeltordnung beschlossen. Die Entgeltordnung tritt unter diesem Vorbehalt zum 01.01.2022 in Kraft.

14 Paul-Ulmschneider-Saal - Neuregelung der Entgeltordnung zum 01.12.2021

4021/014 - 4021/014-1 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasst einstimmig den folgenden Beschluss:

  1. Die Entgeltordnung für die Benützung von Räumen im Torhaus vom 01.01.2002 tritt zum 31.11.2021 außer Kraft.
  2. Die Neuregelung der Entgeltordnung zur Benutzung des Paul-Ulmschneider-Saals tritt zum 01.12.2021 in Kraft.

15 Spionkarte der Stadt Aalen: Neuaufnahme von Partnern und Angeboten

5021/009 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Aufnahme der neuen Partner und Angebote in die Angebotspalette der Spionkarte wird zugestimmt.

16 Bericht des Innovationsmanagers des Innovationszentrums an der Hochschule Aalen sowie Wirtschaftsförderungszuschuss

0221/005 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasst einstimmig folgende Beschlüsse:

  1. Der Gemeinderat nimmt den Bericht des Geschäftsführers zur Kenntnis.
  2. Der Auszahlung eines jährlichen Zuschusses für weitere drei Jahre ab 2022 bis 2025 wird zugestimmt.

17 Bebauungspläne/Flächennutzungsplan

17.1 Bebauungsplan "Änderung Bebauungsplan Rauental westlich der Straße Im Vogelsang" im Planbereich 10-09, Plan Nr. 10-09/3 in Aalen-Oberrombach und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Plangebiet, Plan Nr. 10-09/3 - Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB

6121/026 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasst einstimmig folgende Beschlüsse:

  1. Es werden ein Bebauungsplan sowie eine Satzung über örtliche Bauvorschriften gem.
    § 74 LBO für das Bebauungsplangebiet aufgestellt.
  2. Dem Abgrenzungsplan zum Bebauungsplan wird zugestimmt (Stand 10.08.2021); siehe Anlage B.
  3. Durch diesen Bebauungsplan (Plan Nr. 10-09/3) und die Satzung über örtliche Bauvorschriften wird der
    - Bebauungsplan Rauental, Plan Nr. 10-09/2
    soweit er vom Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes überlagert wird, aufgehoben.
  4. Für die Belange des Umweltschutzes wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
  5. Das Plangebiet ist aus dem Flächennutzungsplan (FNP) für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen entwickelt.

17.2 Bebauungsplan "Ecke Aalener Straße/Wöhrstraße" in den Planbereichen 40-01, 40-02 und 40-03; Plan Nr. 40-01/3 in Aalen-Unterkochen und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet, Plan Nr. 40-01/3 und Änderung des Flächennutzungsplans für die Verwaltungsgemeinschaft im Bereich "Aalener Straße/ Wöhrstraße" (79. FNP-Änderung)- - Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen gem. § 3 (2) BauGB - Satzungsbeschlüsse gem. § 10 (1) BauGB und § 74 (6) LBO - Feststellungsbeschluss FNP

6121/020 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasst einstimmig folgende Beschlüsse:

  1. Der Gemeinderat stellt nach Abwägung die beigefügte Liste vom 23.08.2021 betreffend des genannten Bebauungsplanes und der zugehörigen Satzung über örtliche Bauvorschriften als Ergebnis der von ihm durchgeführten Prüfung der während der Auslegung abgegebenen Stellungnahmen fest (Anlage H).
  2. Das Deckblatt vom 23.08.2021 zum Bebauungsplan „Ecke Aalener Straße/ Wöhrstraße“, Plan Nr. 04-04/2 wird gebilligt (redaktionelle Änderung, Anlage B). Die in der Anlage C erläuterten redaktionellen Änderungen und das Deckblatt vom 23.08.2021 (Anlage B) werden als Bestandteil des Bebauungsplans beschlossen.
  3. Die als Anlage beigefügten S a t z u n g e n werden beschlossen (Anlage A).
  4. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften weichen vom Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses vom 20.10.2011 im Süden und Westen ab, ebenso vom Geltungsbereich des 1. Auslegungsbeschlusses vom 03.11.2020 zwischen Kreisverkehr und Gemeinbedarfsfläche Feuerwehr.
  5. Durch den Bebauungsplan „Ecke Aalener Straße/ Wöhrstraße“ sollen teilweise folgende Bebauungspläne aufgehoben werden, soweit diese vom Geltungsbereich des Bebauungsplanes “Ecke Aalener Straße/ Wöhrstraße“; Plan Nr. 40-01/3 überlagert werden:
    1. Bebauungsplan „Änderung der Zweckbestimmung und Aufteilung der Verkehrsflächen der Bebauungspläne Nr. 43-01/1, 40-01 und 42-01; Plan Nr. 40-01/2 (in Kraft: 13.11.2013)
    2. Bebauungsplan „Änderung des Bebauungsplans Ortskern Unterkochen zwischen Aalener Straße und Bahnlinie“; Plan Nr. 43-01/1 (in Kraft: 21.08.1986)
    3. Bebauungsplan „Ortskern Unterkochen zwischen Aalener Straße, Bockgasse und Kocherstraße“, Plan Nr. 40-01/1 (in Kraft: 22.08.1991)
    4. Bebauungsplan „Änderung des Bebauungsplanes „Langäcker“ zwischen Himmlinger Weg, Kopernikusstraße und Aalener Straße, Plan Nr. 40-02/1 (in Kraft: 04.09.2002)
    5. Bebauungsplan „Karlstraße, Mühlstraße“, Plan Nr. XL-03 (in Kraft: 07.04.1907)
  6. Die 79. FNP-Änderung im Bereich „Aalener Straße/ Wöhrstraße“ vom 03.11.2020 des Stadtplanungsamtes Aalen, wird festgestellt (Anlage E).
  7. Der Gemeinderat ermächtigt die Vertreter im Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Aalen mit den Gemeinden Essingen und Hüttlingen, dem Beschlussantrag zuzustimmen.

17.3 Änderung des Flächennutzungsplanes für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen-Essingen-Hüttlingen im Bereich "Hasenweide-Süd" in der Gemeinde Essingen (95. FNP-Änderung) - Auslegungsbeschluss gem. § 3 (2) BauGB

6121/008 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasst bei einer Enthaltung die folgende Beschlüsse:

  1. Dem Inhalt der 95. FNP-Änderung wird zugestimmt (Stand 16.09.2021; siehe Anlage B).
  2. Für die Belange des Umweltschutzes wurde eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden.

18 Grundsatzbeschluss zur Neuerstellung eines qualifizierten Mietspiegels

6021/032 - Entscheidung

Folgender Beschlussantrag wird mit einer Gegenstimme mehrheitlich angenommen:

Der Gemeinderat stimmt der Neuerstellung eines qualifizierten Mietspiegels in Kooperation zwischen der Stadt Aalen und der Gemeinde Essingen zu.

19 Wohnungsbau Aalen GmbH

19.1 Erteilung von Weisungen an den Vertreter der Stadt Aalen für die nächste ordentliche Gesellschafterversammlung der Wohnungsbau Aalen GmbH - Jahresabschluss 2020

2121/036 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasst bei einer Enthaltung die folgende Beschlüsse:

Dem Vertreter der Stadt Aalen wird gemäß § 104 Abs. 1 letzter Satz GemO für Baden-Württemberg i. V. m. § 9 Abs. 4 Ziffer 26 der Hauptsatzung der Stadt Aalen die Weisung erteilt, in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Wohnungsbau Aalen GmbH

a)      dem Geschäftsbericht 2020 und der Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020,

b)      der Zuführung des Bilanzgewinns in Höhe von 2.475.792,74 € zu den anderen Gewinnrücklagen und

c)      der Entlastung der Geschäftsführung der Wohnungsbau Aalen GmbH

19.2 Erteilung von Weisungen an den Vertreter der Stadt Aalen für die nächste ordentliche Gesellschafterversammlung der Wohnungsbau Aalen GmbH - Entlastung des Aufsichtsrats der Wohnungsbau Aalen GmbH für das Geschäftsjahr 2020

2121/035 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasst bei einer Enthaltung die folgende Beschlüsse:

In Abwesenheit der befangenen Aufsichtsratsmitglieder der Wohnungsbau Aalen GmbH wird dem Vertreter der Stadt Aalen gemäß § 104 Abs. 1 letzter Satz GemO für Baden-Württemberg i. V. m. § 9 Abs. 4 Ziffer 26 der Hauptsatzung der Stadt Aalen die Weisung erteilt, in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Wohnungsbau Aalen GmbH der Entlastung des Aufsichtsrats der Wohnungsbau Aalen GmbH für das Geschäftsjahr 2020 zuzustimmen.

19.3 Erteilung von Weisungen für die nächste ordentliche Gesellschafterversammlung der Wohnungsbau Aalen GmbH - Abberufung von Herrn Robert Ihl als Geschäftsführer der Wohnungsbau Aalen GmbH

2121/039 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasst einstimmig folgende Beschlüsse:

Dem Vertreter der Stadt Aalen wird gem. § 104 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i. V. m. § 9 Abs. 4 Nr. 26 der Hauptsatzung der Stadt Aalen die Weisung erteilt, in der nächsten Gesellschafterversammlung der Wohnungsbau Aalen GmbH der Abberufung von Herrn Robert Ihl als Geschäftsführer der Wohnungsbau Aalen GmbH zuzustimmen.

19.4 Erteilung von Weisungen an den Vertreter der Stadt Aalen für die nächste ordentliche Gesellschafterversammlung der Wohnungsbau Aalen GmbH - Abberufung und Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Wohnungsbau Aalen GmbH

2121/043 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasst einstimmig folgende Beschlüsse:

Dem Vertreter der Stadt Aalen wird gemäß § 104 Abs. 1 letzter Satz der GemO für Baden-Württemberg i. V. m. § 9 Abs. 4 Ziffer 26 der Hauptsatzung der Stadt Aalen die Weisung erteilt, in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Wohnungsbau Aalen GmbH gemäß § 19 Abs. 2 e) des Gesellschaftsvertrags der Wohnungsbau Aalen GmbH

a.)    der Abberufung von Frau Ilse Schmelzle als Aufsichtsratsmitglied der Wohnungsbau Aalen GmbH,

b.)    der Wahl von Herrn Dr. Philipp Frank in den Aufsichtsrat der Wohnungsbau Aalen GmbH sowie

c.)    der Abberufung von Frau Inge Birkhold als Aufsichtsratsmitglied der Wohnungsbau Aalen GmbH und

d.)    der Wahl von Frau Margit Schmid in den Aufsichtsrat der Wohnungsbau Aalen GmbH

zuzustimmen.

20 Abschluss der Allgemeinen Finanzprüfung der Stadt Aalen für die Jahre 2012 - 2017 einschließlich des Eigenbetriebs Stadtwerke Aalen Abwasserentsorgung für die Jahre 2013 - 2017 durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg

2121/032- Kenntnisnahme

Der Gemeinderat fasst einstimmig folgende Beschlüsse:

Der Gemeinderat nimmt gemäß Nr. 1 der Verwaltungsvorschriften zu § 114 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg vom Abschluss des Prüfungsverfahrens Kenntnis.

21 Stammkapitalrückführung des Stadtwerke Aalen Eigenbetriebs Abwasserentsorgung an die Stadt Aalen und Änderung der Betriebssatzung

2121/037 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasst bei einer Enthaltung folgende Beschlüsse:

  1. Das Stammkapital des Stadtwerke Aalen Eigenbetriebs Abwasserentsorgung wird um 2.000.000 € herabgesetzt und an die Stadt Aalen abgeführt.
  2. Die Betriebssatzung des Stadtwerke Aalen Eigenbetriebs Abwasserentsorgung wird in    § 3 Stammkapital wie folgt neu gefasst: „Das Stammkapital des Eigenbetriebs beträgt 650 T€.“
  3. Die Werkleitung des Stadtwerke Aalen Eigenbetriebs Abwasserentsorgung sowie die Beteiligungsverwaltung werden mit der Umsetzung der vorgenannten Beschlüsse und der Anzeige bei der Rechtsaufsicht beauftragt.

22 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse gem. § 35 Abs. 1 GemO

23 Verschiedenes

© Stadt Aalen, 30.10.2021