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Beschlüsse der Sitzung des Gemeinderats der Stadt Aalen am Donnerstag, 27. Oktober 2022

Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter
www.aalen.de/Ratsinformationssystem

1 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner

2 Haushaltsplan 2023 und mittelfristige Finanzplanung hier: Einbringung des Haushaltsplanentwurfs

Einbringung

3 Handlungsprogramm Wohnen-Aalener Modell

  • Quote zur Schaffung von gefördertem Wohnungsbau
  • Förderung von Sanierungen
  • Wohnraumakquise

6022/018, 6022/018-1 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei drei Gegenstimmen und einer Enthaltung den folgenden Beschluss:

  1. Ab dem 01.11.2022 wird die Quote zur Schaffung von gefördertem Wohnungsbau auf 30 % der neu zu schaffenden Wohneinheiten und auf mindestens 30 % Prozent der Wohnfläche erhöht.

    Der Gemeinderat fasste bei einer Gegenstimme und keiner Enthaltung den folgenden Beschluss:
     
  2. Bei der Berechnung der Quote werden alle in einem Entwicklungsbereich (Bereiche des städtebaulichen Vertrags und durch den Verkauf von Grundstücken) entstehenden Wohneinheiten zu Grunde gelegt. Ausgenommen sind eigengenutzte Wohnungen durch den Projektentwickler.

    Der Gemeinderat fasste bei einer Gegenstimme und keiner Enthaltung den folgenden Beschluss:
     
  3. Für die Wohnungsbau Aalen GmbH wird die Quote ab dem 01.11.2022 im Mittel aller Projekte auf mindestens 35% der neu zu schaffenden Wohneinheiten und auf mindestens 35 % der Wohnflächen festgelegt. Im Gegenzug wird für drei weitere Jahre (Geschäftsjahre 2021-2023) auf die Gewinnausschüttung der Wohnungsbau Aalen GmbH verzichtet.

    Der Gemeinderat fasste einstimmig und bei keiner Gegenstimme und keiner Enthaltung den folgenden Beschluss:
     
  4. Förderzuschüsse:
    a)    Bau von Sozialmietwohnungen: Der Bindungszeitraum in Bezug auf den Baukostenzuschuss für den Neubau von gefördertem Wohnraum wird auf 30 Jahre, bei einem gleichbleibenden Betrag in Höhe von 180 €/m² Wohnfläche für diesen Zeitraum, festgesetzt.
    b)    Sanierungszuschuss für leerstehenden Wohnraum: Für die Sanierung von Wohnraum, der anschließend einer Wohnungsbindung für 10, 15 oder 20 Jahre unterworfen wird, zahlt die Stadt ab dem 01.11.2022 einen Förderbetrag für die Dauer der Wohnungsbindung in Höhe von 12 €/m²/Jahr des Bindungszeitraums.

    Der Gemeinderat fasste bei keiner Gegenstimme und keiner Enthaltung den folgenden Beschluss:
     
  5. Das Förderprogramm des Aalener Modells „Erwerb von Belegungsrechten für mittlere Einkommensbezieher“ wird zum 01.11.2022 eingestellt.

    Der Gemeinderat fasste bei keiner Gegenstimme und einer Enthaltung den folgenden Beschluss:
     
  6. Das Konzept „Wohnraumakquise“ soll als weitere Säule des Aalener Modells zur Wohnraumförderung eingeführt werden.

    Der Gemeinderat fasste bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung den folgenden Beschluss:
     
  7. Der jährliche HH-Ansatz von 500.000 € wird um 250.000 € auf nunmehr 750.000 € erhöht.

    Der Gemeinderat fasste bei keiner Gegenstimme und keiner Enthaltung den folgenden Beschluss:
     
  8. Die Verwaltung wird beauftragt nach drei Jahren eine Evaluation des „Handlungsprogramms Wohnen“ durchzuführen und ggf. Vorschläge zur Anpassung der Förderrichtlinien und der Vereinbarung im Rahmen der Wohnraumakquise zu formulieren.

4 Stärkung der Prävention von Wohnungslosigkeit

5022/017 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Der Etablierung eines Präventionsbudgets zur Stärkung der Prävention von Wohnungslosigkeit ab dem Jahr 2023 in Höhe von 20.000 €/Jahr wird zugestimmt.
     
  2. Zur Etablierung des Präventionsbausteins „Begleitetes Mietverhältnis“ wird der Aufsetzung einer auf drei Jahre befristeten Vereinbarung mit der Caritas Ost-Württemberg im Umfang von maximal 90.000 € pro Jahr zugestimmt.
     
  3. Die Verwaltung wird beauftragt nach zwei Jahren eine Evaluation des „Begleiteten Mietverhältnisses“ durchzuführen und ggf. Vorschläge zur Anpassung des Angebots zu formulieren.
     
  4. Der Gemeinderat bekennt sich zur grundlegenden Zielsetzung, bedürftige Menschen in eigenen Wohnraum mit regulärem Mietvertrag zu bringen – eine obdachlosenrechtliche Unterbringung soll nur vorübergehend in Anspruch genommen werden.

5 Investitionskostenzuschüsse an die Lebenshilfe Aalen e. V.

  • für Sanierungsmaßnahmen in der Kita Tausendfüßler in Höhe von maximal rd. 562.000 €
  • zur Einrichtung eines Naturkindergartens auf dem Außenspielgelände der Kita Tausendfüßler in Höhe von maximal rd. 250.000 €

5022/018 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei keiner Gegenstimme und keiner Enthaltung die folgenden Beschlüsse:

  1. Die Lebenshilfe Aalen e. V. erhält für Sanierungsmaßnahmen in der Kita Tausendfüßler entsprechend des Vertrags über den Betrieb und die Förderung von Kindertageseinrichtungen einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von maximal rund 562.000 €.
     
  2. Die Lebenshilfe Aalen e. V. erhält zur Einrichtung eines Naturkindergartens auf dem Außenspielgelände der Kita Tausendfüßler entsprechend des Vertrags über den Betrieb und die Förderung von Kindertageseinrichtungen einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von maximal rund 250.000 €.
     
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Vertragsmodalitäten des bestehenden Pachtvertrags zwischen der Lebenshilfe und der Stadt Aalen für das Grundstück Fl.St. 867/24 anzupassen.
     
  4. Die zusätzliche Kita-Gruppe mit 20 Ü3-Plätzen des Naturkindergartens wird in die Bedarfsplanung der Stadt Aalen aufgenommen.
     
  5. Die Finanzierung erfolgt durch verfügbare Haushaltsmittel im Jahr 2022 der I500078 der Lebenshilfe und der I500029 des Aufwind sowie durch die im Haushaltsplan 2023 für das Jahr 2023 vorgemerkten Haushaltsmittel der I500078 der Lebenshilfe. Zudem wird die im Jahr 2022 nicht benötigte Verpflichtungsermächtigung der I500029 des Aufwind teilweise zur Finanzierung herangezogen.

6 Bildungscampus Braunenberg - Änderung der für das Haushaltsjahr 2022 genehmigten überplanmäßigen Ausgaben

2122/028 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig den folgenden Beschluss:

Die Deckung der noch im Haushaltsjahr 2022 erforderlichen Finanzmittel in Höhe von 2 Mio. € für die Baumaßnahme Bildungscampus Braunenberg erfolgt über die im Haushaltsjahr 2022 nicht benötigten Mittel auf den Investitionsnummern I650017 (Investitionsbudget für Schulen), I650097 (Generalsanierung Rathaus) und I640114 (Bauhof Aalen).

7 Antrag der CDU-Fraktion: Standorte für Kneippanlagen

8022/009 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei keiner Gegenstimme und keiner Enthaltung die folgenden Beschlüsse:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung der beantragten Maßnahmen zu prüfen und beim Tourismusinfrastrukturprogramm des Landes anzumelden.
     
  2. Bei Gewässerrenaturierungen soll künftig die Umsetzung natürlicher Wassertretanlagen mit untersucht werden.

8 Baubeschluss zum barrierefreien Ausbau von zwölf Bushaltestellen im Stadtgebiet Aalen

6622/032 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei keiner Gegenstimme und keiner Enthaltung die folgenden Beschlüsse:

  1. Dem barrierefreien Umbau der 12 Bushaltestellen wird, wie in der Sitzungsvorlage dargestellt, zugestimmt.
     
  2. Die Finanzierung in Höhe von ca. 580.000 € erfolgt wie in der Sitzungsvorlage dargestellt.

9 Bebauungsplan "Westlich der Eichelbergstraße" in den Planbereichen 75-06, 75-07 und 75-08 in Aalen-Wasseralfingen; Plan Nr. 75-06/1 und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet Plan Nr. 75-06/1

  • Aufstellungsbeschlüsse gem. § 2 BauGB

6122/027 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei keiner Gegenstimme und keiner Enthaltung die folgenden Beschlüsse:

  1. Es wird ein Bebauungsplan sowie eine Satzung über örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO für das Bebauungsplangebiet aufgestellt.
     
  2. Dem Abgrenzungsplan zum Bebauungsplan wird zugestimmt (Stand 30.08.2022; siehe Anlage B)
     
  3. Für die Belange des Umweltschutzes wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

10 Erlass einer Satzung über eine Veränderungssperre für alle Grundstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Westlich der Eichelbergstraße" in Aalen-Wasseralfingen, Plan Nr. 75-06/1

6122/028 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei keiner Gegenstimme und keiner Enthaltung die folgenden Beschlüsse:

  1. Der Gemeinderat der Stadt Aalen beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung über den Erlass einer Veränderungssperre nach § 14 BauGB i.V.m. § 16 BauGB für den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Westlich der Eichelbergstraße“, Plan Nr. 75-06/1 für die Geltungsdauer von zwei Jahren.
     
  2. Dem Abgrenzungsplan des Amtes für Vermessung, Liegenschaften und Bauverwaltung und des Stadtplanungsamtes wird zugestimmt.
     
  3. Die Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen.    

11 Auflösung der Projektgesellschaft "Quartier am Stadtgarten" zwischen der Wohnungsbau Aalen GmbH und der Essinger Wohnbau GmbH und Beteiligung der Wohnungsbau Aalen GmbH an der Projektgesellschaft "Triumph-Areal" mit i Live und Triumph

2122/006-1 - Entscheidungc

Der Gemeinderat fasste bei keiner Gegenstimme und keiner Enthaltung die folgenden Beschlüsse:

  1. Dem Vertreter der Stadt Aalen wird gemäß § 104 Abs. 1 letzter Satz GemO für Baden-Württemberg i. V. m. § 9 Abs. 4 Ziffer 26 der Hauptsatzung der Stadt Aalen die Weisung erteilt, in der nächsten Gesellschafterversammlung der Wohnungsbau Aalen GmbH der Auflösung der Projektgesellschaft "Quartier am Stadtgarten" zwischen der Wohnungsbau Aalen GmbH und der Essinger Wohnbau GmbH zuzustimmen.
     
  2. Die Beteiligungsverwaltung wird beauftragt, den Beschluss des Gemeinderates beim Regierungspräsidium Stuttgart gemäß § 108 GemO für Baden-Württemberg vorzulegen.    

12 Erteilung von Weisungen an den Vertreter der Stadt Aalen für die nächste ordentliche Gesellschafterversammlung der Wohnungsbau Aalen GmbH - Jahresabschluss 2021

2122/023 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei einer Gegenstimme und keiner Enthaltung den folgenden Beschluss:

Dem Vertreter der Stadt Aalen wird gemäß § 104 Abs. 1 letzter Satz GemO für Baden-Württemberg i. V. m. § 9 Abs. 4 Ziffer 26 der Hauptsatzung der Stadt Aalen die Weisung erteilt, in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Wohnungsbau Aalen GmbH
a)    dem Geschäftsbericht 2021 und der Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021,
b)    der Zuführung des Bilanzgewinns in Höhe von 2.360.545,99 € zu den Anderen Gewinnrücklagen und
c)    der Entlastung der Geschäftsführung der Wohnungsbau Aalen GmbH für das Geschäftsjahr 2021
zuzustimmen.

13 Erteilung von Weisungen an den Vertreter der Stadt Aalen für die nächste ordentliche Gesellschafterversammlung der Wohnungsbau Aalen GmbH - Entlastung des Aufsichtsrats der Wohnungsbau Aalen GmbH für das Geschäftsjahr 2021

2122/024 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei einer Gegenstimme und keiner Enthaltung den folgenden Beschluss:

In Abwesenheit der befangenen Aufsichtsratsmitglieder der Wohnungsbau Aalen GmbH wird dem Vertreter der Stadt Aalen gemäß § 104 Abs. 1 letzter Satz GemO für Baden-Württemberg i. V. m. § 9 Abs. 4 Ziffer 26 der Hauptsatzung der Stadt Aalen die Weisung erteilt, in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Wohnungsbau Aalen GmbH der Entlastung des Aufsichtsrats der Wohnungsbau Aalen GmbH für das Geschäftsjahr 2021 zuzustimmen.

14 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse gem. § 35 Abs. 1 GemO

15 Verschiedenes

© Stadt Aalen, 29.10.2022