Beschlüsse der Sitzung des Gemeinderats der Stadt Aalen am Donnerstag, 26. Januar 2022
Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter
www.aalen.de/Ratsinformationssystem
1 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
2 Gesamtfortschreibung Flächennutzungsplan 2030 - Beschluss der Bauflächenkulisse
6122/013-1 - Entscheidung
Der Gemeinderat fasste bei einer Enthaltung mehrheitlich die folgenden Beschlüsse:
- Der Gemeinderat stimmt über die Bauflächenkulisse der Stadt Aalen als Bestandteil der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans (FNP 2030) ab. Diese soll in den nächsten Verfahrensschritt der Auslegung eingestellt werden.
- Im Rahmen der Vorberatung in den Sitzungen des Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Technik (AUST) den Sitzungen der Ortschaftsräte im Oktober und November 2022 gab es zu 31 Bauflächenpotenzialen keine Anträge (vgl. Folien 54 bis 84 in der Anlage). Diese können entsprechend der nachfolgenden Auflistung im Sachverhalt gebündelt zur Abstimmung gebracht werden.
- In den Gremien wurden im Rahmen der Vorberatung zu 27 Bauflächenpotenzialen Anträge gestellt (vgl. Folien 10 bis 53 in der Anlage). Für diese soll über die Aufnahme in die Bauflächenkulisse oder eine mögliche Anpassung des Flächenumfangs anhand der Auflistung im Sachverhalt einzeln entschieden werden.
3 Landschaftsplan im Zuge der FNP-Gesamtfortschreibung 2030 - Zielsetzungen, Inhalte und Verfahren
6722/009 - Entscheidung
Der Gemeinderat fasste bei zwei Gegenstimmen den folgenden Beschluss:
Die Zielsetzungen und das weitere Vorgehen zur Fortschreibung des Landschaftsplans Aalen im Zuge der Gesamtfortschreibung des FNP der Verwaltungsgemeinschaft Aalen-Essingen-Hüttlingen (VG-Aalen) werden gebilligt.
4 Weiterentwicklung der Kita-Situation in Hofen:
- Erwerb des Grundstücks und Gebäudes (Gemeindezentrum und Kita), Fl.St. 160/4, Gemarkung Hofen, der kath. Kirchengemeinde Hofen
- Fortsetzung der Trägerschaft und des Betriebs der dreigruppigen Kita St. Georg durch die kath. Kirchengemeinde Hofen
- Interimsweise Einrichtung einer 4. Kita-Gruppe als Außenstelle der Kita St. Georg in der Wohnung des St. Georgsvereins, Pfarrgasse 6
- Grundsatzbeschluss zum Neubau einer zweiten Kita in Hofen
5022/029 - Entscheidung
Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:
- Die Stadt beabsichtigt grundsätzlich den Erwerb des Grundstücks und Gebäudes (Gemeindezentrum und Kita), Fl.St. 160/4, Gemarkung Hofen. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Gemeinderat das Ergebnis des beauftragten Wertgutachtens, einen Vorschlag zum Verkaufspreis sowie einen entsprechenden Finanzierungsvorschlag zur Entscheidung vorzulegen.
- Die Stadt verpachtet das Grundstück und Gebäude nach Erwerb an die kath. Kirchengemeinde Hofen. Die Kirchengemeinde setzt die Trägerschaft und den Betrieb der dreigruppigen Kita St. Georg fort.
- Der Einrichtung einer 4. Kita-Gruppe als Außenstelle der Kita St. Georg in der bisherigen Wohnung des St. Georgsvereins, Pfarrgasse 6, wird zugestimmt. Die Trägerschaft und der Betrieb der Außenstelle durch die katholische Kirchengemeinde Hofen werden auf einen voraussichtlichen Zeitraum von zehn Jahren festgelegt. Die Räume werden für diesen Zweck durch die katholische Kirchengemeinde vom St. Georgsverein angemietet.
- Dem Investitionskostenzuschuss in Höhe von 100 % für die Anpassung der Räume der Wohnung in der Pfarrgasse 6 mit voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von 115.000 € wird zugestimmt. Die Einbauten werden von der Stadt Aalen nach Aufgabe der Kita-Gruppe zurückgebaut und gehen in das Eigentum der Stadt über.
- Dem Neubau einer zweiten Kita in Hofen wird grundsätzlich zugestimmt. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, einen geeigneten Standort zu identifizieren und die Vorplanungen aufzunehmen.
5 Vermarktung und Verkauf des Grundstücks "Spieselstraße 45" in Aalen-Wasseralfingen sowie Verwendung des Geldvermögens aus einem Nachlass
6022/042 - Entscheidung
Der Gemeinderat fasste bei zwei Enthaltungen die folgenden Beschlüsse:
- Der Vermarktung des Grundstücks Flst. 600/22, Gemarkung Wasseralfingen (Spieselstraße 45) durch die Wohnungsbau Aalen GmbH im Rahmen eines Maklervertrags wird zugestimmt.
- Der Verkauf des Grundstücks Flst. 600/22, Gemarkung Wasseralfingen (Spieselstraße 45) erfolgt unter der Voraussetzung, dass dieses Gebäude der Wohnraumakquise zugeführt wird.
- Das Geldvermögen aus dem Nachlass in Höhe von rund 430.000 € soll zu je 1/3 für die folgenden Zwecke verwendet werden:
a) zusätzliche einmalige Mittel zur Bewirtschaftung durch den OR Wasseralfingen, wobei die Mittel innerhalb der nächsten 2 Jahre zu bewirtschaften sind
b) Mittel für den noch zu gründenden Förderverein Freibad Spiesel
c) Aufstockung des Präventionsbudgets zur Stärkung der Prävention von Wohnungslosigkeit
- Der Beschluss über die Verwendung des Geldvermögens der Erbschaft ist der Rechtsaufsichtsbehörde zur Prüfung vorzulegen.
6 Beteiligung der Stadt Aalen an der Finanzierung von zwei Stiftungsprofessuren im Bereich Photonik an der Hochschule Aalen
0222/005 - Entscheidung
Der Gemeinderat fasste einstimmig den folgenden Beschluss:
Der finanziellen Beteiligung der Stadt Aalen an zwei Stiftungsprofessuren im Bereich Photonik an der Hochschule Aalen für eine Laufzeit von fünf Jahren beginnend ab dem Jahr 2024 mit 106.667 Euro pro Jahr (insgesamt 533.335 Euro) wird zugestimmt. Die Mittel sind entsprechend in der Haushaltsplanung sowie der mittelfristigen Finanzplanung zu berücksichtigen.
7 Neuorganisation des Beirats von Menschen mit Behinderung
5022/027 - Entscheidung
Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:
- Die Geschäftsordnung des Beirats von Menschen mit Behinderung wird beschlossen.
- Die Mitglieder werden zur ehrenamtlichen Tätigkeit jeweils für die Dauer von fünf Jahren bestellt.
8 Grundsatzbeschluss zum Gastronomiekonzept in der Stadthalle Aalen ab August 2023
4822/006 - Entscheidung
Der Gemeinderat beschloss bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung die Variante A mit Änderungen:
Der Gemeinderat entscheidet über das weitere Vorgehen in Bezug auf das Gastronomiekonzept der Stadthalle Aalen ab August 2023, es wird die
- Variante A: Ausschreibungsverfahren
- Variante B: Eigenbewirtschaftung durch aalen.kultur&event
weiterverfolgt.
Zu Variante A:
- Der Gemeinderat beauftragt aalen.kultur&event mit der Ausschreibung der gastronomischen Bewirtschaftung der Stadthalle
- Der Gemeinderat stimmt hierfür dem Vorschlag des im Sachverhalt genannten Zeitplans zum Ablauf des Ausschreibungsverfahrens zu.
- Der Gemeinderat stimmt dem Inhalt des Informationsmemorandums (Anlage 1) inkl. der maßgeblichen Änderungen im Vergleich zum bisherigen Vertrag zu.
o Umsatzpacht von 5 % auf 7 % erhöht, keine Staffelung
o jährlich 8.000 € Abmangel als Entschädigung für die verpflichtende Pausenbewirtung entfallen
Zu Variante B:
- Der Gemeinderat beauftragt aalen.kultur&event mit der Ausarbeitung eines detaillierten Betriebskonzeptes inkl. Kostenkalkulation zur Aufnahme der Eigenbewirtschaftung. Hierfür wird aalen.kultur&event in der Konzeptphase und bis zur Einstellung einer Objektleitung/Gastronomieleitung durch externe Beratung fachkundige Unterstützung erhalten.
9 Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs aalen.kultur&event für das Wirtschaftsjahr 2023
4822/004 - Entscheidung
Der Gemeinderat beschloss Variante 1 bei einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen:
Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2023 wird mit folgenden Summen festgestellt:
Variante 1:
Erfolgsplan:
Erträge: 449.200
Aufwendungen: 2.416.700
Veranschlagtes Ergebnis: - 1.967.500
Finanz- und Liquiditätsplan:
Zahlungsmittelbedarf des Erfolgsplans: - 1.649.300
Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit: - 280.000
Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf: - 1.929.300
Fehlbetragsübernahme aus dem städt. Haushalt: 1.929.300
oder Variante 2: Eigenbewirtschaftung des gastronomischen Angebots durch aalen.kultur&event
Erfolgsplan:
Erträge: 479.200
Aufwendungen: 2.579.200
Veranschlagtes Ergebnis: - 2.100.000
Finanz- und Liquiditätsplan:
Zahlungsmittelbedarf des Erfolgsplans: - 1.781.800
Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit: - 280.000
Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf: - 2.061.800
Fehlbetragsübernahme aus dem städt. Haushalt: 2.061.800
Kreditermächtigungen und Kassenkreditermächtigungen sind im Wirtschaftsjahr 2023 nicht vorgesehen.
10 Fassadenprogramm | sanieren und begrünen für Aalen - Sachstandsbericht, Erhöhung der Förderung und Einführung einer Förderrichtlinie
6122/044, 6122/044-1 - Entscheidung
Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:
- Der Sachstandsbericht zum Fassadenprogramm wird zur Kenntnis genommen.
- Der Erhöhung der Förderobergrenze beim Förderschwerpunkt Fassadensanierungen von 5.000 € auf 8.000 € wird zugestimmt.
- Der Einführung des Förderschwerpunktes Fassadenbegrünung mit Geltungsbereich für das gesamte Stadtgebiet wird zugestimmt.
- Die Förderrichtlinie zum Fassadenprogramm wird beschlossen.
11 Herstellung Straßen und öffentliche Plätze im Stadtoval 2. BA, Vergabe Bauleistung
6722/028 - Entscheidung
Der Gemeinderat fasste bei drei Enthaltungen die folgenden Beschlüsse:
- Die Verkehrswege- und Landschaftsbauarbeiten für die Herstellung der Stegplätze, der provisorischen Grünfläche, des Geschwister-Scholl-Platzes, der Steinernen Fuge und der Bepflanzung in der Eugen-Hafner-Straße werden an den wirtschaftlichsten Bieter, Firma Stark Bauunternehmung GmbH u. Co.KG aus Aalen, mit einer vorläufigen Auftragssumme von rund 1.093.000 € vergeben. Die Vergabe erfolgt über die laufenden Planansätze in 2023 auf der Investitionsnummer I600017 - Sanierungsgebiet Stadtoval.
- Der Erhöhung des Gesamtbudgets für die Stegplätze und die provisorische Grünfläche von 595.600 € um 26.400 € auf insgesamt 622.000 € wird zugestimmt.
- Der Erhöhung des Gesamtbudgets für den Geschwister-Scholl-Platz und die Steinerne Fuge von 490.000 € um 145.000 € auf 635.000 € wird zugestimmt.
12 Kunstwettbewerb Stadtoval
8022/011 - Entscheidung
Es besteht grundsätzlicher Konsens im Gemeinderat. Die Beschlussfassung dieses TOPs wurde auf die nächste Sitzung des AUST vertagt.
- Der Gemeinderat stimmt dem Vorschlag zu, die öffentlichen Plätze im Stadtoval (Nordplatz, Bereich zwischen Fußgängertunnel und Treppenaufgang zum Multifunktionsplatz, südöstliches und westliches Ende des Geschwister-Scholl-Platzes) mit künstlerischen Mitteln zu gestalten.
- Die Stadtverwaltung wird beauftragt, einen Kunst-am-Bau-Wettbewerb zur Erlangung von künstlerischen Entwürfen durchzuführen.
- Über die Umsetzung der von der Jury ausgewählten Entwürfe wird der Gemeinderat im Herbst 2023 beraten.
13 Vergabe der Arbeiten zum barrierefreien Ausbau von zwölf Bushaltestellen im Stadtgebiet Aalen
6622/037 - Entscheidung
Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:
- Die Arbeiten werden an den günstigsten Bieter Firma Thannhauser, Fremdingen zu den Preisen und Bedingungen des Angebots vom 29.11.2022 mit einer vorläufigen Auftragssumme von 565.568,79 € vergeben.
- Die Finanzierung der Bauarbeiten in Höhe von 565.568,79 € erfolgt über die Investitionsnummer I660096.
14 Theodor-Heuss-Gymnasium: Antrag auf Einführung des Profilfaches IMP (Informatik, Mathematik und Physik) zum Schuljahr 2023/2024
4022/011 - Entscheidung
Der Gemeinderat fasste bei keiner Gegenstimme und keiner Enthaltung die folgenden Beschlüsse:
- Die Stadt Aalen als Schulträger unterstützt den Wunsch des Theodor-Heuss-Gymnasiums zum Schuljahr 2023/24 das Profilfach IMP (Informatik, Mathematik und Physik) einzuführen.
- Die Stadtverwaltung wird beauftragt, den dafür notwendigen Antrag beim Regierungspräsidium Stuttgart zu stellen.
15 Erteilung von Weisungen an den Vertreter der Stadt Aalen für die nächste Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Aalen GmbH - Gewährung eines nachrangigen Gesellschafterdarlehens an die Trianel Windkraftwerk Borkum II GmbH & Co. KG
2123/001 - Entscheidung
Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:
Dem Vertreter der Stadt Aalen wird gemäß § 104, Abs. 1, letzter Satz GemO für Baden-Württemberg i.V.m. § 9 Abs. 4 Ziffer 26 der Hauptsatzung der Stadt Aalen die Weisung erteilt, in der nächsten Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Aalen GmbH (Stadtwerke) Folgendem zuzustimmen:
- Die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke stimmt der Gewährung eines nachrangigen Gesellschafterdarlehens der Stadtwerke Aalen GmbH an die Trianel Windkraftwerk Borkum II GmbH & Co.KG (TWB II) von in Summe bis zu 216.775 € zu. Das Darlehen soll mit einer Bereitstellungsprovision von 2% p.a. und einem Nominalzins von 12% p.a. vergütet werden und nur bei tatsächlichem Liquiditätsbedarf in Anspruch genommen werden.
- Die Beteiligungsverwaltung wird beauftragt, den Beschluss gem. § 108 GemO bei der Rechtsaufsichtsbehörde anzuzeigen.
16 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse gem. § 35 Abs. 1 GemO
17 Verschiedenes
© Stadt Aalen, 28.01.2023