Beschlüsse der Sitzung des Gemeinderats der Stadt Aalen am Donnerstag, 23. Juli 2020
Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter
www.aalen.de/Ratsinformationssystem
1 Bekanntgaben
a) Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse gem. § 35 Abs. 1 GemO
b) Bekanntgabe einer Eilentscheidung
Bekanntgabe - Anlage
Hier: Vergabe über die digitale Ausstattung von Klassen- und Fachklassenzimmern an der Schillerschule und der Realschule auf dem Galgenberg
2 Positionspapier für einen Mobilitätspakt für den Lebens- und Wirtschaftsraum zwischen Aalen und Heidenheim
a) Urbane Seilbahnverbindung (Antrag der Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN)
0920/001 - Entscheidung
Der Gemeinderat hat mehrheitlich bei zwei Enthaltungen den folgenden Beschluss abgelehnt:
Der Antrag eine Machbarkeitsstudie für eine „Urbane Seilbahnverbindung von Aalen-Ebnat nach Oberkochen mit Variante via Unterkochen“ zu beauftragen sowie „mögliche Fördermaßnahmen abzuklären“ wird an den Landkreis wegen seiner raumschaftlichen Bedeutung weitergeleitet.
b) Positionspapier der Landkreise Ostalbkreis/Heidenheim und der beteiligten Kommunen
Entscheidung - Anlage
Der Gemeinderat entschied einstimmig bei mehreren Enthaltungen das Positionspapier.
3 Grundsatzbeschluss zur Weiterentwicklung des Schulzentrums im Tal und der umliegenden Bereiche in Wasseralfingen
6520/019 - Entscheidung
Der Gemeinderat fasste bei drei Enthaltungen die folgende Beschlüsse:
- Der Gemeinderat fasst den Grundsatzbeschluss zur Weiterentwicklung des Schulzentrums im Tal und der angrenzenden Bereiche auf Grundlage der städtebaulichen Konzeption der Arbeit 1 aus der Mehrfachbeauftragung zur städtebaulichen Untersuchung im Bereich Kocherwiesen und Schulzentrum sowie der Untersuchungen und Planungen zur Weiterentwicklung des Schulzentrums. Dies beinhaltet insbesondere:
a) den Abbruch des Gebäudes A (ehemaliges Talschulgebäude) inklusive anschließen der Neugestaltung der Freianlagen für das Talschulzentrum sowie den Bau eines Ersatzgebäudes mit direkter Anbindung an das Gebäude B (ehemalige Karl-KesslerRealschule) inkl. Pausenhofbereich für die Grundschule.
b) die Generalsanierung des Gebäudes B (ehemalige Karl-Kessler-Realschule) in einem zweiten Bauabschnitt.
c) die Überplanung der Fläche des bisherigen Parkplatzes sowie der Restflächen bis zur neu geplanten Feuerwache zum urbanen Gebiet.
- Der neue Feuerwehrstandort für Wasseralfingen wird mit dem Ziel einer baulichen Umsetzung weitergeplant. Das hierfür notwendige VgV-Verfahren wird vorbereitet.
- Die Finanzierung erfolgt wie in der Sitzungsvorlage dargestellt
4 Kombibad Hirschbach: Freigabe des Vorentwurfs und Festlegung der nächsten Verfahrensschritte
8120/019 - Entscheidung
Der Gemeinderat fasste mehrheitlich bei einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen die folgende Beschlüsse:
- Der Vorentwurfsplanung für den Neubau des Kombibads wird zugestimmt und die Kostenschätzung in Höhe von ca. 44,4 Mio. € wird zur Kenntnis genommen. Grundlage für die weitere Planung ist die Planungsvariante entsprechend dem Grundsatzbeschluss vom 14.12.2017 (Hallenbad u.a. mit 25-m-Becken und 10 Bahnen; Kursbecken, Freibad u.a. mit 50-m-Becken und 8 Bahnen) zzgl. einer Sauna in Anlehnung an das Saunaraumprogramm im heutigen Hallenbad (ca. 350 m²).
- Die Finanzierungkonzeption Bäderinvestition wird fortgeschrieben. Die Finanzierung des Investitionsvolumens gem. Beschluss des GR vom 14.12.2017 in Höhe von 35 Mio. € netto für den Neubau des Kombibads ist von der Stadtwerke Aalen GmbH gesichert und für die nächsten Jahre im Wirtschaftsplan festgeschrieben. Die Stadt Aalen leistet Investitionskostenzuschüsse in den Jahren 2021 – 2025 in Höhe von 2 Mio. €/Jahr sowie 1 Mio. € im Jahr 2026, vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltpläne in den jeweiligen Jahren.
- Die Finanzmittel für die geplante Renaturierung/Offenlegung des Hirschbaches, den erforderlichen Hochwasserschutz sowie die Anfahrts- und Parksituation werden im städtischen Haushalt bereitgestellt.
- Der Rahmenterminplan des Projektes wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
- Die Entscheidung des Gemeinderates gilt als Weisungsbeschluss an den Vertreter der Stadt Aalen in der Gesellschaftsversammlung und damit an die Geschäftsführung der Stadtwerke Aalen GmbH, sowie als Weisung an die Vertreter der Stadt Aalen im Aufsichtsrat der Stadtwerke Aalen GmbH gemäß § 104 Abs. 1 GemO für Baden-Württemberg.
5 Kultursommer 2020 in Aalen
a) Kultursommer 2020 - Bewerbung Kunterbunt e.V.
8020/005 - Entscheidung
Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:
- Dem Antrag von Kunterbunt e.V. und Galgenbergfreunde e.V. wird zugestimmt.
- Die Finanzierung erfolgt über das Budget der Reichsstädter Tage 2020.
b) Veranstaltungen über den Sommer im Rahmen von Aalen City blüht
0320/002 - Entscheidung
Der Gemeinderat fasste mehrheitlich bei drei Gegenstimmen und vier Enthaltungen den folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat begrüßt den Antrag von Wirtschaftsförderung, Amt für Kultur und Tourismus sowie Aalen City aktiv, die Sommeraktion „Aalen City blüht – Verliebt in Aalen“ bis Ende September zu verlängern. Anschließend soll die Innenstadt mit Chrysanthemen geschmückt werden. Für diese Maßnahme werden einmalig zusätzliche Mittel in Höhe von 30.000 € benötigt.
6 Zusätzliche Unterstützung der VHS Aalen e. V. in den Jahren 2020 und 2021
2120/022 - Entscheidung
Der Gemeinderat fasste einstimmig den folgenden Beschluss:
- Die Stadt Aalen gewährt der VHS Aalen e. V. für das Jahr 2020 einen Sonderzuschuss, aufgrund der durch die Corona-Pandemie entstandenen schwierigen wirtschaftlichen Situation, in Höhe von 88 T€. Zur Finanzierung dieses Sonderzuschusses werden die Mittel aus dem Sofortprogramm des Landes für die Kommunen anteilig verwendet.
Der Gemeinderat fasste mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen den folgenden Beschluss:
- Für das Haushaltsjahr 2021 wird im Bedarfsfall ein weiterer Sonderzuschuss in noch zu bestimmender Höhe in Aussicht gestellt.
7 Bebauungsplan "Nördlich der Querspange Stiewingstraße im Bereich der ehemaligen Eisengießerei" im Planbereich 71-07, Plan Nr. 71-07/2 in Aalen-Wasseralfingen und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Plangebiet, Plan Nr. 71-07/2 - 1. Auslegungsbeschlüsse gem. § 3 Abs. 2 BauGB
6120/014 - Entscheidung
Der Gemeinderat fasste die folgenden Beschlüsse:
- Der Geltungsbereich des Bebauungsplans und der Satzung über örtliche Bauvorschriften weicht vom Geltungsberiech des Aufstellungsbeschlusses vom 27.06.2019 im Westen sowie im mittleren und östlichen Bereich ab. Der geänderten Abgrenzung des Geltungsbereichs (Anlage B) wird zugestimmt.
- Die Entwürfe des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften (Lageplan mit Textteil, 27.05.2020, Amt für Vermessung; Liegenschaften und Bauverwaltung Aalen / Stadtplanungsamt Aalen), und der Begründung (27.05.2020), Stadtplanungsamt Aalen, Anlage A und B werden gebilligt.
- Die Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung (Anlage C) sind Grundlage für die Planfassungen für die 1. öffentliche Auslegung.
- Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB als Maßnahme der Innenentwicklung durchgeführt.
- Von einer Umweltprüfung und einem Umweltbericht wird gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V. m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB abgesehen.
- Folgende gebilligte und rechtskräftige Bebauungspläne / Baulinien werden aufgehoben, soweit diese vom Geltungsbereich des B-Planes / der Satzung über örtliche Bauvorschriften Nr. 71-07/2 überlagert werden: Rechtskräftige Bebauungspläne:
• Ortsbausatzung von Wasseralfingen, in Kraft seit: 25.07.1957; diese gilt im Bebauungsplanbereich Plan Nr. 01-02
• Plan Nr. LXXI-05, „Wilhelmstraße-Süd“; In Kraft seit: 10.02.1939;
• Plan Nr. LXXI-01-T2, „Ortsbauplan Wasseralfingen Südteil“, in Kraft seit: 03.03.1893; Gebilligter Bebauungsplan:
• Plan Nr. 71-07; „Gewerbe- und Industriegebiet zwischen K 3311, Kocher- und Wilhelmstraße, südlich der Schafgasse im Bereich Eisenschmelze“, (Billigungsbeschluss: 27.05.1987)
- Die öffentliche Auslegung erfolgt auf die Dauer von 44 Tagen; dies ist aufgrund der Plangebietsgröße und der Komplexität der Planung erforderlich.
- Es wird bestimmt, dass während der öffentlichen Auslegung nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Planungen unberücksichtigt bleiben können.
8 Baubeschlüsse
a) Baubeschluss zur Erschließung des Gewerbegebiets Staudenfeld in Aalen-Hofen
6620/014 - Entscheidung
Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:
- Der Erschließung des Gewerbegebiets „Staudenfeld“, Plan-Nr. 83-04/1 in Aalen-Oberalfingen, entsprechend den Ausführungsplänen des Tiefbauamts, wird zugestimmt.
- Dem Kostenvoranschlag in Höhe von 760.000 € wird zugestimmt.
- Die Finanzierung erfolgt wie in der Sitzungsvorlage dargestellt.
b) Baubeschluss Hochwasserschutzmaßnahme Braunenberg und erstmalige Herstellung eines Regen- und Mischwasserkanals in der Steinstraße in Aalen-Wasseralfingen
6620/016 - Entscheidung
Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:
- Der Hochwasserschutzmaßnahme Braunenberg und erstmaligen Herstellung eines Regen- und Mischwasserkanals in der Steinstraße wird, wie in der Sitzungsvorlage dargestellt, zugestimmt.
- Die Finanzierung der Kosten in Höhe von ca. 610.000 € erfolgt wie in der Sitzungsvorlage dargestellt.
- Die Planung und Bauleitung erfolgt über das Tiefbauamt.
- Die Anpassung und Regeneration des Spielplatzes erfolgt durch das Amt für Umwelt, Grünflächen und umweltfreundliche Mobilität.
c) Schulzentrum Galgenberg - Baubeschluss zur Neugestaltung des Schulhofs
(Bauabschnitte 1 und 2)
6720/011 - Entscheidung
Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:
- Die Entwurfsplanung des Amtes für Umwelt, Grünflächen und umweltfreundliche Mobilität für die Neugestaltung des Schulhofes beim Schulzentrum Galgenberg vom 13.05.2020 (Bauabschnitte 1 bis 3) wird gebilligt.
- Der Umsetzung des 1. Bauabschnittes im Jahr 2020 und des 2. Bauabschnittes im Jahr 2021 mit geschätzten Kosten von jeweils 280.000 € pro Bauabschnitt wird zugestimmt (Baubeschluss)
- Die Kosten für den 1. und den 2. Bauabschnitt in Höhe von jeweils 280.000 € pro Bauabschnitt (zusammen 560.000 €) gehen zu Lasten der Investitionsnummer I650048 (Außenanlagen Schulen, gemeinsamer Ansatz), auf der im Haushaltsplan 2020 unter Berücksichtigung des am 28.05.2020 vom Gemeinderat beschlossenen Haushaltssicherungskonzeptes 2020 für das Galgenbergschulzentrum in den Jahren 2020 und 2021 jeweils 280.000 € anteilig zur Verfügung stehen (2020 Verpflichtungsermächtigung für 2021 in entsprechender Höhe).
- Die Umsetzung des 3. Bauabschnittes mit geschätzten Gesamtkosten in Höhe von ca. 463.000 €, davon ca. 210.000 € über den Ergebnishaushalt und ca. 253.000 € über den Investitionshaushalt erfolgt je nach Mittelbereitstellung in den Folgejahren ab 2022.
9 Vergaben
a) Vergabe der Klärschlammentsorgung für die Kläranlage Aalen und Unterkochen
6620/011 - Entscheidung
Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:
- Die Leistungen werden wie folgt vergeben:
• Los 1 – Kläranlage Aalen an die Firma Umweltdienste Bohn GmbH, Alsfeld Auftragssumme: 1.790.712 €
• Los 2 – Kläranlage Unterkochen an die GOA mbH, Schwäbisch Gmünd Auftragssumme: 1.507.968 €
- Die Kosten gehen zu Lasten des Wirtschaftsplans der Stadtwerke Eigenbetrieb Abwasserentsorgung.
b) Vergabe der Arbeiten der Jahresausschreibung Straßenbau 2020 und der barrierefreien Umgestaltung der Bushaltestellen in der Dewanger Straße in Aalen-Fachsenfeld
6620/015 - Entscheidung
Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:
- Die Arbeiten werden an den günstigsten Bieter Firma Leonhard Weiss, Günzburg zu den Preisen und Bedingungen des Angebots vom 08.06.2020 mit einer vorläufigen Auftragssumme von 935.003,40 € vergeben.
- Die Finanzierung der Straßen- und Tiefbauarbeiten in Höhe von 935.003,40 € erfolgt wie in der Sitzungsvorlage dargestellt.
c) Ersatzbeschaffung eines Kleingeräteträgers
6820/003 - Entscheidung
Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:
- Der Gemeinderat stimmt der Ersatzbeschaffung eines Kleingeräteträgers zu.
- Der Auftrag zur Lieferung des Fahrzeugs wird der Fa. Mayer Nutzfahrzeuge, Neu-Ulm für das Fabrikat Hansa APZ 1003 M zum Preis von 102.312,-- € erteilt.
10 Erteilung von Weisungen an den Vertreter der Stadt Aalen für die nächste ordentliche Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Aalen GmbH
a) Jahresabschluss 2019
2120/019 - Entscheidung
Der Gemeinderat fasste bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung die folgenden Beschlüsse:
Dem Vertreter der Stadt Aalen wird gemäß § 104 Abs. 1 letzter Satz GemO für Baden-Württemberg i. V. m. § 9 Abs. 4 Ziffer 26 der Hauptsatzung der Stadt Aalen die Weisung erteilt, in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Aalen GmbH
a) der Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019,
b) der Zuführung des Jahresüberschusses in Höhe von 1.085.749,81 € in die Gewinnrücklage sowie
c) der Entlastung des Geschäftsführers der Stadtwerke Aalen GmbH für das Geschäftsjahr 2019
zuzustimmen
b) Entlastung des Aufsichtsrats der Stadtwerke Aalen GmbH
2120/020 - Entscheidung
Der Gemeinderat fasste bei einer Gegenstimme den folgenden Beschluss:
In Abwesenheit der befangenen Aufsichtsratsmitglieder der Stadtwerke Aalen GmbH wird dem Vertreter der Stadt Aalen gemäß § 104 Abs. 1 letzter Satz GemO für Baden-Württemberg i. V. m. § 9 Abs. 4 Ziffer 26 der Hauptsatzung der Stadt Aalen die Weisung erteilt, in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Aalen GmbH der Entlastung des Aufsichtsrats der Stadtwerke Aalen GmbH zuzustimmen.
11 Übertragung der Zuständigkeit im Einzelfall an den Oberbürgermeister zur Beschaffung von mobilen Endgeräten im Home-Schooling für Schüler ohne geeignete Geräte
4020/004 - Entscheidung
Der Gemeinderat fasste einstimmig den folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat überträgt die Zuständigkeit im Einzelfall an Herrn Oberbürgermeister Rentschler zur Beschaffung von mobilen Endgeräten im Home-Schooling für Schüler ohne geeignete Geräte.
© Stadt Aalen, 30.07.2020