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Beschlüsse der Sitzung des Gemeinderats der Stadt Aalen am Donnerstag, 22. Oktober 2020

Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter
www.aalen.de/Ratsinformationssystem

1. Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse gem. § 35 Abs. 1 GemO

2. Haushaltsplan 2021 und mittelfristige Finanzplanung hier: Einbringung des Haushaltsplanentwurfs

Einbringung

Der Gemeinderat nahm den Bericht zur Kenntnis:

3. Städtische Kita auf dem Waldcampus

5020/012 - Entscheidung

a) Abschluss eines Mietvertrags zwischen dem Jugendwerk Aalen und der Stadt Aalen
b) Beschaffung des Mobiliars, der Einrichtungsgegenstände und des Spielmaterials
c) Aufnahme in die Bedarfsplanung als viergruppige Kita in städtischer Trägerschaft
d) Konzeptionsentwicklung
Der Gemeinderat fasste mehrheitlich bei einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen die folgenden Beschlüsse:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Mietvertrag für das Gartengeschoss im Waldcampus Aalen mit Freifläche zwischen dem Jugendwerk Aalen für den Betrieb einer viergruppigen Kindertageseinrichtung in städtischer Trägerschaft zu verhandeln und nach den Rahmenbedingungen und Konditionen dieser Sitzungsvorlage abzuschließen. Der Mietpreis richtet sich nach den tatsächlich entstehenden Investitionskosten. Der voraussichtlichen monatlichen Miethöhe von 11,40 €/m² (Kaltmiete) bei 997 m² Mietfläche wird zugestimmt, ebenso einer Erhöhung der Mietkosten von bis zu 15 % bei entsprechend höheren Baukosten.
  2. Der dargestellten Planung für die Gestaltung des Außenspielbereichs der Kita Waldcampus wird zugestimmt. Der Außenspielbereich wird zu monatlichen Kosten von ca. 2.809 € angemietet. Für den Unterhalt und ggf. Ersatzbeschaffungen ist die Stadt Aalen verantwortlich. Zudem werden Pkw-Stellplätze für 200 €/Monat angemietet.
  3. Der Beschaffung der Innenausstattung, insbesondere des Mobiliars, diverser Einrichtungsgegenständen, IT-Ausstattung, Spielmaterial im Haushaltsjahr 2022 im Ergebnishaushalt mit Kosten von ca. 250.000 € wird zugestimmt (Baubeschluss).
  4. Die Kindertageseinrichtung wird unter städtischer Trägerschaft geführt und in die Bedarfsplanung der Stadt Aalen aufgenommen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufbau des Betriebs zu planen und insbesondere die Personalgewinnung rechtzeitig umzusetzen. Weitergehend wird die Verwaltung beauftragt, fortlaufend über die weiteren Entwicklungen im Gemeinderat zu berichten.
  5. Das Amt für Soziales, Jugend und Familie wird beauftragt in Kooperation mit der städtischen Wirtschaftsförderung, der Hochschule Aalen und der IHK Ostwürttemberg eine Konzeption für ein bilinguales Profil (deutsch/englisch) der Kita zu erarbeiten

4. Anpassung der Allgemeinen Bestimmungen für die Abtretung städtischer Grundstücke

6020/036 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste mehrheitlich bei einer Gegenstimme den folgenden Beschluss:

Die Allgemeinen Bestimmungen für die Abtretung städtischer Grundstücke werden wie inder Anlage dargestellt neu gefasst

5. Baubeschluss zur Jahresausschreibung Straßenbau 2021

6620/028 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Dem Jahresleistungsverzeichnis Straßenbau 2021 wird zugestimmt.
  2. Die Finanzierung in Höhe von rund 1.035.000 € geht zu Lasten der Produktgruppe 5410 (Gemeindestraßen) und auf die entsprechenden Investitionsstellen bei Neubaumaßnahmen, wie in der Sitzungsvorlage dargestellt.
  3. Die Bauleitung erfolgt durch das Tiefbauamt.

6. Vergabe der Arbeiten zur Erschließung des Gewerbegebiets Staudenfeld westlich Kellerhaus in Aalen-Oberalfingen

6620/027 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Die Arbeiten werden an den günstigsten Bieter, Firma Bortolazzi, Bopfingen  zu den Preisen und Bedingungen des Angebots vom 22.09.2020 mit einer vorläufigen Auftragssumme von 787.506,60 € vergeben.
  2. Die Finanzierung der Straßenbauarbeiten einschließlich der Löschwasserversorgung in Höhe von 495.461,98 € erfolgt über die Investitionsnummer I660170.
  3. Die Kosten für die Verlegung der Ver- und Entsorgungsleitungen in Höhe von 292.044,62 € gehen zu Lasten des Wirtschaftsplans der Stadtwerke.

7. Bebauungspläne

6120/020 - Entscheidung

a) Bebauungsplan "Kombibad Hirschbach Aalen" in den Planbereichen 04-02, 04-04, Plan Nr. 04-02/4 in Aalen-Kernstadt sowie Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet, Plan Nr. 04-02/4
- 1. Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat fasste mehrheitlich bei drei Gegenstimmen und einer Enthaltung die folgenden Beschlüsse:

  1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften weicht vom Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses vom 11.04.2019 ab. Dem geänderten Abgrenzungsplan wird zugestimmt (Stand 12.08.2020, siehe Anlage B).
  2. Der Gemeinderat stellt nach Abwägung die beigefügte Liste vom 16.09.2020 als Ergebnis der von ihm durchgeführten Prüfung der während der frühzeitigen Beteiligung abgegebenen Stellungnahmen fest (Anlage D).
  3. Die Entwürfe des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften (Lageplan mit Textteil, 16.09.2020, LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH), und der Begründung (16.09.2020, LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH) mit Umweltbericht (16.09.2020, Landschaftsplanung Langenholt), Anlage A, B und C werden gebilligt.
  4. Die öffentliche Auslegung erfolgt auf die Dauer von 44 Tagen, dies ist aufgrund der Komplexität der Planung erforderlich.
  5. Folgende im Verfahren befindliche und rechtskräftige Bebauungspläne werden aufgehoben, soweit diese vom Geltungsbereich des B-Planes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften, Plan Nr. 04-02/4, überlagert werden:
    a) Rechtskräftige Bebauungspläne:
    • „Sport- und Freizeitgelände im Hirschbachtal“, Plan Nr. 04-04, in Kraft seit 15.02.1980.
    • „Hirschbach/Heide“, Plan Nr. 04-03/1, in Kraft seit 12.08.1972
    b) Bebauungspläne im Verfahren:
    • „Campingplatz Hirschbachtal“, Plan Nr. 04-04/1, Aufstellungsbeschluss vom 25.08.1988.
  6. Es wird bestimmt, dass während der öffentlichen Auslegung nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Planungen unberücksichtigt bleiben können

 

6120/021 - Entscheidung

b) Bebauungsplan "Änderung des Bebauungsplans 07-06 im Bereich südlich der Vogtlandstraße und östlich der Saarstraße " im Planbereich 07-06, Plan Nr. 07-06/8 in Aalen-Kernstadt und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Be-bauungsplangebiet, Plan Nr. 07-06/8
- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB
- 1. Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 13 a BauGB

Der Gemeinderat fasste mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen und zwei Enthaltungen die folgenden Beschlüsse:

  1. Es wird ein Bebauungsplan sowie eine Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet aufgestellt.
  2. Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB bzw. nach § 13 a BauGB als Maßnahme der Innenentwicklung durchgeführt.
  3. Dem Abgrenzungsplan zum Bebauungsplan wird zugestimmt (Stand 18.06.2020; siehe Anlage B).
  4. Die Entwürfe des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften (Lageplan mit Textteil, 13.08.2020, LK&P Ingenieure, Mutlangen / Amt für Vermessung, Liegenschaften und Bauverwaltung / Stadtplanungsamt Aalen), und der Begründung (13.08.2020, LK&P Ingenieure, Mutlangen, Anlage A und B) werden gebilligt.
  5. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 wird  gemäß § 13 Abs. 2 BauGB abgesehen.
  6. Durch diesen Bebauungsplan (Plan Nr. 07-06/8) und die Satzung über örtliche Bauvorschriften werden folgende Bebauungsplanverfahren soweit sie vom Geltungsbereich dieses Bebauungsplans Plan Nr. 07-06/8 überlagert werden, aufgehoben:
    * Bebauungsplan „Saarstraße - Langertstraße 1965“, Plan Nr. 07-06, in Kraft seit 21.05.1965
  7. Die öffentliche Auslegung erfolgt auf die Dauer von 30 Tagen, da das Planungsverfahren keine hohe Komplexität aufweist. (Gründe sind unter anderem die geringe Plangebietsgröße und die geplante Nutzungsanpassung im vorhandenen Spektrum).
  8. Es wird bestimmt, dass während der öffentlichen Auslegung nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Planung unberücksichtigt bleiben können.

 

6120/023 - Entscheidung

c) Bebauungsplan "Änderung der Bebauungspläne in der Innenstadt Aalen zur Steuerung von Wasserpfeifengaststätten" in den Planbereichen 01-01, 01-02, 01-03, 02-01, 02-07, 03-03 und 04-02, Plan Nr. 01-02/9 in Aalen-Kernstadt und Sat-zung über örtliche Bauvorschriften für das Plangebiet, Plan Nr. 01-02/9
- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB und § 9 BauGB

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Es wird ein Bebauungsplan sowie eine Satzung über örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO für das Bebauungsplangebiet aufgestellt (§ 2 BauGB).
  2. Dem Abgrenzungsplan zum Bebauungsplan wird zugestimmt (Stand 25.08.2020); siehe Anlage B).
  3. Der Bebauungsplan wird als einfacher Bebauungsplan gem. § 9 BauGB aufgestellt.
  4. Durch das Verfahren werden rechtskräftige Bebauungspläne/ Baulinien teilweise aufgehoben, ergänzt oder abgeändert, soweit diese vom Geltungsbereich des B-Planes / der Satzung über örtliche Bauvorschriften Nr. 01-02/9 überlagert werden.

8. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen-Essingen-Hüttlingen

6120/025 - Vorberatung

a) Bereich "Bolzensteig IV" in der Gemeinde Hüttlingen (91. FNP-Änderung)
- Auslegungsbeschluss gem. § 3 (2) BauGB

Der Gemeinderat fasste einstimmig bei zwei Enthaltungen die folgenden Beschlüsse:

  1. Dem Inhalt der 91. FNP-Änderung wird zugestimmt (Stand 15.07.2020; siehe Anlage C).
  2. Für die Belange des Umweltschutzes wurde eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden.

 

6120/027 - Vorberatung

b) Bereich "Hüttlingen-Süd II" in der Gemeinde Hüttlingen (93. FNP-Änderung)
- Auslegungsbeschluss gem. § 3 (2) BauGB

Der Gemeinderat fasste einstimmig bei drei Enthaltungen die folgenden Beschlüsse:

  1. Dem Inhalt der 91. FNP-Änderung wird zugestimmt (Stand 15.07.2020; siehe Anlage C).
  2. Für die Belange des Umweltschutzes wurde eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden

9. Erteilung von Weisungen an den Vertreter der Stadt Aalen für die nächste ordentliche Gesellschafterversammlung der Wohnungsbau Aalen GmbH

2120/024 - Entscheidung

a) Jahresabschluss 2019

Der Gemeinderat fasste mehrheitlich bei einer Gegenstimme den folgenden Beschluss:

Dem Vertreter der Stadt Aalen wird gemäß § 104 Abs. 1 letzter Satz GemO für Baden-Württemberg i. V. m. § 9 Abs. 4 Ziffer 26 der Hauptsatzung der Stadt Aalen die Weisung erteilt, in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Wohnungsbau Aalen GmbH

a) dem Geschäftsbericht 2019 und der Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019,
b) der Zuführung des Bilanzgewinns in Höhe von 1.861.341,79 € zu den Anderen Gewinnrücklagen und
c) der Entlastung der Geschäftsführung der Wohnungsbau Aalen GmbH

zuzustimmen.

 

2120/025 - Entscheidung

b) Entlastung des Aufsichtsrats der Wohnungsbau Aalen GmbH

Der Gemeinderat fasste mehrheitlich bei einer Gegenstimme den folgenden Beschluss:

In Abwesenheit der befangenen Aufsichtsratsmitglieder der Wohnungsbau Aalen GmbH wird dem Vertreter der Stadt Aalen gemäß § 104 Abs. 1 letzter Satz GemO für Baden-Württemberg i. V. m. § 9 Abs. 4 Ziffer 26 der Hauptsatzung der Stadt Aalen die Weisung erteilt, in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Wohnungsbau Aalen GmbH der Entlastung des Aufsichtsrats der Wohnungsbau Aalen GmbH zuzustimmen.

10. Erteilung von Weisungen an den Vertreter der Stadt Aalen für die nächste ordentliche Gesellschafterversammlung der Innovationszentrum Aalen Betreibergesellschaft mbH

2120/027 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig den folgenden Beschluss:

Dem Vertreter der Stadt Aalen wird gemäß § 104 Abs. 1 letzter Satz Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i. V. m. § 9 Abs. 4 Nr. 26 der Hauptsatzung der Stadt Aalen die Weisung erteilt, in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Innovationszentrum Aalen Betreibergesellschaft mbH

a) der Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019,
b) der Entlastung der Geschäftsführung und
b) der Wahl einer regionalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020

zuzustimmen.

11. Bestellung von Frau Andrea Hahn für eine ehrenamtliche Tätigkeit als Eheschließungsstandesbeamtin für den Standesamtsbezirk Aalen

3020/010 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig den folgenden Beschluss:

Der Bestellung von Frau Andrea Hahn für eine ehrenamtliche Tätigkeit nach § 15 Abs. 2 Gemeindeordnung als Eheschließungsbeamtin für den Standesamtsbezirk Aalen wird zugestimmt.

12. Abgrenzung der Geschäftskreise der Beigeordneten

- Eigenbetrieb aalen.kultur&event
- Rechtsamt
- Amt für IT und Digitalisierung

1020/023 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste mehrheitlich bei drei Gegenstimmen den folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat erteilt das Einvernehmen gem. § 44 Abs. 1 GemO zur Abgrenzung der Geschäftskreise der Dezernenten entsprechend der Anlage.

© Stadt Aalen, 27.10.2020