Beschlüsse der Sitzung des Gemeinderats der Stadt Aalen am Donnerstag, 21. Juli 2022

Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter
www.aalen.de/Ratsinformationssystem

1 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner

2 Finanzzwischenbericht zum Juli 2022

2122/017, 2122/017-1 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei einer Enthaltung die folgenden Beschlüsse:

  1. Der Gemeinderat nimmt vom Finanzzwischenbericht zum Juli 2022 Kenntnis.
     
  2. Die Deckung der für die Finanzierung des Bildungscampus Braunenberg überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen erfolgt über die folgenden Verschiebungen bei im Haushaltsplan 2022 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen:
    a)    I650017 Investitionsbudget Gebäudewirtschaft für Schulen mit 2 Mio. €
    b)    I650186 Generalsanierung Theodor-Heuss-Gymnasium mit 1 Mio. €
    c)    I650114 Bauhof Aalen – Neubau mit 900.000 €    

3 Neubau Feuerwache Unterkochen: Baubeschluss

6522/019 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Der Gemeinderat fasst den Baubeschluss über den Neubau eines neuen Feuerwehrhauses in Unterkochen an der Ecke Aalener Straße/Wöhrstraße mit einem Kosten-volumen von 5,95 Mio. Euro.
     
  2. Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung, das Büro Liebel/Architekten, Aalen für die Objektplanung sowie das bestehende Planungsteam für die technischen Anlagen mit den Leistungsphasen 4-9 HOAI zu beauftragen.

4 Klimaaktionsplan: Der Weg zur Klimaneutralität - aktueller Stand, verwaltungsinterne Arbeitsstruktur, Bildungsprozess des Klimabeirats

6722/016, 6722/016-1 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei zwei Enthaltungen die folgenden Beschlüsse:

  1. Der Bericht zum aktuellen Stand wird vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen.
     
  2. Der Gemeinderat nimmt die verwaltungsinterne Arbeitsstruktur zum Klimaaktionsplan zur Kenntnis.

    Der Gemeinderat fasste bei keiner Enthaltung und keiner Gegenstimme den folgenden Beschluss: 
     
  3. Der Gemeinderat beschließt das vom Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Technik vorgeschlagene weitere Vorgehen zur Bildung des städtischen und des erweiterten Klimabeirats.

5 Einführung eines Namens für den Platz an der Ecke Südlicher Stadtgraben/An der Stadtkirche

6022/023, 6022/023-1 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei zwei Gegenstimmen und keiner Enthaltung mehrheitlich den folgenden Beschluss: 

  1. Der Platz an der Ecke Südlicher Stadtgraben/An der  Stadtkirche erhält den Namen Rudolf-Duala-Manga-Bell-Platz.

    Der Gemeinderat fasste einstimmig den folgenden Beschluss: 
     
  2. Der Gemeinderat unterstützt die Petition zur Rehabilitierung von Rudolf Duala Manga Bell und Ngoso Din.

6 Einführung eines Namens für den Treppenweg auf dem Rötenberg

6022/019 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig den folgenden Beschluss:

Der Treppenweg im Quartier Rötenberg erhält den Namen „Brigitte-Geßler-Weg“. 

7 Verkauf des ehemaligen Bahnwärterhäuschens "Burgstallstraße 4" in Aalen

6022/022 - Entscheidung

Der Tagesordnungspunkt wurde auf die Gemeinderatssitzung am 29. September 2022 vertagt.

8 Vergabe der Moderationsleistung des öffentlichen Beteiligungsprozesses sowie der Prozessbegleitung zur umweltfreundlichen Mobilität und Trassenfindung für den Albaufstieg von der B19 zur A7

 6622/011 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig den folgenden Beschluss: 

  1. Die Moderationsleistung auf Stundenlohnbasis wird an die Moderatoren Prof. Dr. Renz und Fr. Dutschmann vergeben.
     
  2. Die Machbarkeitsbewertung /Alternativenprüfung sowie Verkehrszählung in vorläufiger Höhe von 62.788 € wird an das Ingenieurbüro Modus Consult Gericke GmbH & Co. KG, Karlsruhe vergeben.
     
  3. Die Untersuchung zum Verlagerungspotential hin zur umweltfreundlichen Mobilität in vorläufiger Höhe von 79.135 € wird an raumkom – Institut für Raumentwicklung und Kommunikation vergeben  

9 Zwischenbericht zur Fortschreibung des Kindertagesbetreuungsplans der Stadt Aalen zum AKITA 2030

5022/014 - Information

Der Zwischenbericht zur Fortschreibung des Kindertagesbetreuungsplans der Stadt Aalen zum AKITA 2030 wird zur Kenntnis genommen.

10 Bebauungsplan "Änderung Bebauungsplan Rauental westlich der Straße Im Vogelsang" im Planbereich 10-09, Plan Nr. 10-09/3 in Aalen-Oberrombach und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Plangebiet, Plan Nr. 10-09/3 1. Auslegungsbeschlüsse gem. § 3 Abs. 2 BauGB

6122/020 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Die Entwürfe des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften (Lageplan mit Textteil, 16.05.2022, Büro stadtlandingenieure GmbH, Ellwangen/Amt für Vermessung, Liegenschaften und Bauverwaltung Aalen/Stadtplanungsamt Aalen), und der Begründung mit Umweltbericht (16.05.2022, Büro stadtlandingenieure GmbH, Ellwangen, Anlage A) werden gebilligt.
     
  2. Die Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung (16.05.2022, Büro stadtlandingenieure GmbH, Ellwangen, Anlage D) sind Grundlage für die o.g. Planfassung für die 1. Auslegung.
     
  3. Folgender Bebauungsplan wird aufgehoben, soweit dieser vom Geltungsbereich des BPlanes/der Satzung über örtliche Bauvorschriften, Plan Nr. 10-09/3 überlagert wird:
    - Plan Nr. 10-09/2, „Rauental“, genehmigt/in Kraft seit 21.07.2004.
     
  4. Die öffentliche Auslegung erfolgt auf die Dauer von 30 Tagen, da der Bebauungsplan keine hohe Komplexität aufweist (geringe Plangebietsgröße, keine komplexe Nutzungsstruktur).
     
  5. Es wird bestimmt, dass während der öffentlichen Auslegung nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Planung unberücksichtigt bleiben können.

11 Bebauungsplan "Quartier zwischen Bahnhofstraße, Eisenstraße, Oesterleinstraße und Gerberstraße" im Planbereich 03-06, Plan Nr. 03-06/9 in Aalen-Kernstadt und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Plangebiet, Plan Nr. 03-06/9 1. Auslegungsbeschlüsse gem. § 3 Abs. 2 BauGB

6122/022 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei einer Gegenstimme mehrheitlich die folgenden Beschlüsse:

  1. Die Entwürfe des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften (Lageplan mit Textteil und Legende vom 27.05.2022, Büro LK&P, Mutlangen / Amt für Vermessung, Liegenschaften und Bauverwaltung Aalen / Stadtplanungsamt Aalen) und der Begründung (25.05.2022, Büro Büro LK&P, Mutlangen) Anlage A, B und D werden gebilligt. 
     
  2. Die Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung (Anlage C) sind Grundlage für die o.g. Planfassung für die 1. Auslegung.
     
  3. Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB bzw. nach § 13 a BauGB als Maßnahme der Innenentwicklung durchgeführt.
     
  4. Gemäß § 13 b i.V. m. § 13 a wird von einer Umweltprüfung abgesehen.
     
  5. Folgende Bebauungspläne werden aufgehoben, soweit diese vom Geltungsbereich des BPlanes/ der Satzung über örtliche Bauvorschriften überlagert werden.

    Rechtskräftige Bebauungspläne:
    -    Ortsbausatzung Aalen (in Kraft seit 23.10.1960)
    -    „Industriegebiet Nord 1960“, Plan-Nr. III-06/3, in Kraft seit 04.11.1961
    -    „Änderung des Bebauungsplanes Industriegebiet Nord 1960 (Plan Nr. III-06/3)“, Plan-Nr. 03-06, in Kraft seit 24.10.1985
    -    „Bahnhofstraße“, Plan-Nr. 01-01/1, in Kraft seit 26.11.1965

    Bebauungspläne im Verfahren:
    -    „Nördliche Bahnhofstraße“, Plan-Nr. 01-01/7, Aufstellungsbeschluss vom 16.10.2008
    -    „Gewerbegebiet Nord“, Plan-Nr. 03-06/1, Auslegungsbeschluss vom 20.06.1991
     
  6. Die öffentliche Auslegung erfolgt auf die Dauer von 30 Tagen, da der Bebauungsplan keine hohe Komplexität aufweist (geringe Plangebietsgröße).
     
  7. Es wird bestimmt, dass während der öffentlichen Auslegung nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Planung unberücksichtigt bleiben können.

12 113. Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Aalen mit den Gemeinden Essingen und Hüttlingen im Bereich Streichhoffeld West in der Gemeinde Essingen - Aufstellungsbeschluss

6122/015 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei 12 Gegenstimmen und einer Enthaltung mehrheitlich die folgenden Beschlüsse:

  1. Der Flächennutzungsplan (FNP) für die Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Aalen mit den Gemeinden Essingen und Hüttlingen ist im Bereich Streichhoffeld West in Essingen im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern (113. FNP-Änderung).
     
  2. Nach Aufstellung eines Bebauungsplans durch die Gemeinde Essingen erfolgt der Aufstellungsbeschluss durch den Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft zur Änderung des Flächennutzungsplans.    

13 Erstellung eines Tourismusleitbildes/-konzeptes für die Stadt Aalen

8022/005 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei einer Enthaltung die folgenden Beschlüsse:

  1. Die Zusammenstellung geeigneter Büros für die Erarbeitung eines Tourismuskonzeptes für die Stadt Aalen wird zur Kenntnis genommen. 
     
  2. Die Verwaltung wird mit der Angebotseinholung für die Erstellung eines Kultur- und Tourismusleitbilds beauftragt. Die Auswahl eines geeigneten Büros erfolgt anschließend durch den Gemeinderat.

14 Vorstellung des Projekts "Hoffnungshäuser"

0722/005 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei einer Enthaltung die folgenden Beschlüsse:

Die Verwaltung wird beauftragt, das Projekt „Hoffnungshäuser“ weiter zu verfolgen. Dem Gemeinderat soll das Projekt „Hoffnungshäuser“ hierzu in einem ersten Schritt von einem/
einer Vertreter/in der Stiftung „Hoffnungsträger“ nach der Sommerpause im Detail vorgestellt werden.

15 Zustimmung zu Mehrkosten/überplanmäßigen Ausgaben bei der Sanierung der Wilhelmstraße zwischen Hasennest und Stiewingstraße in Aalen-Wasseralfingen

6622/021 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei einer Enthaltung und keiner Gegenstimme die folgenden Beschlüsse:

  1. Den voraussichtlichen Mehrkosten in Höhe 200.000 € wird zugestimmt. Die Gesamtkosten belaufen sich somit auf ca. 530.000 €.
     
  2. Die notwendigen überplanmäßigen Ausgaben werden, wie in der Sitzungsvorlage dargestellt, finanziert.

16 Erteilung von Weisungen an den Vertreter der Stadt Aalen für die nächste ordentliche Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Aalen GmbH - Jahresabschluss 2021

2122/015 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei einer Gegenstimme mehrheitlich die folgenden Beschlüsse:

Dem Vertreter der Stadt Aalen wird gemäß § 104 Abs. 1 letzter Satz GemO für Baden-Württemberg i. V. m. § 9 Abs. 4 Ziffer 26 der Hauptsatzung der Stadt Aalen die Weisung erteilt, in der
nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Aalen GmbH
a)    der Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021,
b)    der Einstellung des Jahresüberschusses in Höhe von 1.673.336,43 € in die Gewinnrücklage sowie 
c)    der Entlastung des Geschäftsführers der Stadtwerke Aalen GmbH für das Geschäftsjahr 2021 zuzustimmen.

17 Erteilung von Weisungen an den Vertreter der Stadt Aalen für die nächste ordentliche Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Aalen GmbH - Entlastung des Aufsichtsrats der Stadtwerke Aalen GmbH für das Geschäftsjahr 2021

2122/016 - Entscheidung

Mangels Beschlussfähigkeit wurde der TOP auf die Sitzungsrunde im September vertagt. 

In Abwesenheit der befangenen Aufsichtsratsmitglieder der Stadtwerke Aalen GmbH wird dem Vertreter der Stadt Aalen gemäß § 104 Abs. 1 letzter Satz GemO für Baden-Württemberg
i. V. m. § 9 Abs. 4 Ziffer 26 der Hauptsatzung der Stadt Aalen die Weisung erteilt, in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Aalen GmbH der Entlastung des Aufsichtsrats der Stadtwerke Aalen GmbH für das Geschäftsjahr 2021 zuzustimmen.

18 12. Bericht zu Projektgesellschaften der Trianel Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG (TEE)

8122/015 - Information

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

19 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse gem. § 35 Abs. 1 GemO

© Stadt Aalen, 23.07.2022