Beschlüsse der Sitzung des Gemeinderats der Stadt Aalen am Donnerstag, 19. Mai 2022

Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter www.aalen.de/Ratsinformationssystem

Rathaussanierung

6522/015 - Entscheidung 

Der Gemeinderat fasste einstimmig folgende Beschlüsse:

  1. Um eine umfassende Planung und Ausrichtung der Rathaussanierung zusichern zu können, wird zur Klärung und Definition des Projektziels ein Zeitraum bis Ende 2022 eingeräumt. Die konkretisierte  Planung und das Vergabeverordnungsverfahren werden im Nachgang erfolgen und vom Bauausschuss Rathaussanierung begleitet. 
     
  2. Der Bericht zur Betonsanierung im 1. Bauabschnitt wird zur Kenntnis genommen. Das Budget für den 1. Bauabschnitt der Betonsanierung wird von 700.000 € auf 850.000 € erhöht. Die Budgets der weiteren Bauabschnitte in den Jahren 2023, 2024 und 2025 werden in die Haushaltsplanung aufgenommen.

    Der Gemeinderat fasste bei drei Gegenstimmen mehrheitlich folgenden Beschluss:
     
  3. Den Maßnahmen für die Jahre 2022/23 in Höhe von 1,85 Mio. € wird zugestimmt.

    Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss:

  4. Der Planung und Umsetzung des neuen Lieferanten- und Rathauszugang von Richtung der Stuttgarter Straße, sowie vorbereitenden Ergänzungen der Wärmeversorgung wird zugestimmt und im Haushalt berücksichtigt
     

Wohnraumakquise und präventiver Ansatz zur Vermeidung von Obdachlosigkeit

5022/010 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei keiner Gegenstimme und bei keiner Enthaltung folgende Beschlüsse:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der Wohnungsbau Aalen GmbH ein Konzept zur Wohnraumakquise zu erstellen, um stille Wohnraumreserven im Gemeinwesen zu nutzen und Personen, die durch einen bevorstehenden Wohnungsverlust akut von Wohnungslosigkeit bedroht oder bereits wohnungslos sind, zu unterstützen. Die zu akquirierenden Wohnungen sind darüber hinaus auch für die Erfüllung des gesetzlichen Auftrags zur Anschlussunterbringung von geflüchteten Menschen nach § 17 f. FlüAG vorgesehen.
     
  2. Die Konzeption der Wohnungsnotfallhilfe soll in diesem Zusammenhang erweitert werden, um insbesondere Aspekte der Prävention von Wohnungslosigkeit mit Instrumenten, wie der Einrichtung einer Fachberatungsstelle und eines Präventionsbudgets, zu stärken.
     

Hermann-Hesse-Schule: Sanierung 2022

6522/014 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig folgende Beschlüsse:

  1. Der Gemeinderat fasst den Baubeschluss für die WC-Sanierung im Haupttreppenhaus West, den Umbau des ehemaligen naturwissenschaftlichen Raumes einschließlich Vorbereitung, neues Eingangstürelement im Treppenhaus Ost sowie Austausch kaputter Fenster und Sonnenschutz im Zwischenbau Verwaltung mit einem Kostenvolumen von 607.000 Euro. 
     
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit einem externen Architektenbüro ein Konzept für die Weiterentwicklung der Hermann-Hesse-Schule in Bezug auf Barriere- freiheit, die Ganztagesbetreuung und das Beratungszentrum zu entwickeln. Hier ist an gedacht, an eine Machbarkeitsstudie gemäß Leistungsphase 1 und 2 HOAI mit einem Kostenvolumen von ca. 25.000 Euro.

Erweiterung des Förderschwerpunktes emotional-soziale Entwicklung um den Bildungsgang Lernen an der Hermann-Hesse-Schule Aalen (SBBZ)

4022/006 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig folgende Beschlüsse:

  1. Die Stadt Aalen als Schulträger begrüßt und unterstützt den Antrag der Hermann-Hesse-Schule Aalen (Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum) zum Schuljahr 2022/23 den Förderschwerpunkt „emotional-soziale Entwicklung“ um den Bildungsgang „Lernen“ zu erweitern.
     
  2. Der Gemeinderat beauftragt die Stadtverwaltung für diese Erweiterung des Förderschwerpunkts die erforderliche Zustimmung des Regierungspräsidiums einzuholen.
     

Kinderzulage und Innenentwicklungsumlage - Sachstandsbericht zum städtischen Innenentwicklungsmanagement, Anpassung der Förderrichtlinie des städtischen Förderprogramms und Auslobung des Sonderpreises Baukultur

6122/001-1 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei zwei Gegenstimmen und zwei Enthaltungen folgende Beschlüsse:

  1. Beratung und Beschlussfassung über die Höhe der Kinderzulage und Innenentwicklungsumlage. 
     
  2. Die Beschlusspunkte 1, 2 und 4 der Sitzungsvorlage 6122/001 gelten unverändert. 3. Beratung der Ergebnisse in den Ortschaftsräten und anschließend Beschluss im Gemeinderat

Bebauungsplan "Änderung des Bebauungsplanes Plan Nr. 08-01/5 zur Steuerung von Vergnügungsstätten" im Planbereich 08-01, Plan Nr. 08-01/11 in Aalen-West - Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB, § 9 BauGB und § 13a BauGB - Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 13a BauGB

6122/014-1 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei vier Gegenstimmen mehrheitlich folgende Beschlüsse:

  1. Der Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss des Gemeinderats vom 17.02.2022 für den Bebauungsplan „Änderung des Bebauungsplanes Plan Nr. 08-01/5 zur Steuerung von Vergnügungsstätten“ im Planbereich 08-01, Plan Nr. 08-01/11 in Aalen-West (s. Sitzungsvorlage 6121/036) wird aufgehoben. 
     
  2. Es wird ein einfacher Bebauungsplan für das Bebauungsplangebiet aufgestellt (§ 2 BauGB und § 9 BauGB). 
     
  3. Dem Abgrenzungsplan zum Bebauungsplan wird zugestimmt (Stand 03.11.2021); siehe Anlage B. 
     
  4.  Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt. 
     
  5. Von einer Umweltprüfung und einem Umweltbericht wird gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB abgesehen. 
     
  6. Die Entwürfe des Bebauungsplans (Lageplan mit Textteil vom 11.04.2022, Stadtplanungsamt Aalen / Amt für Vermessung, Liegenschaften und Bauverwaltung) und der Begründung (11.04.2022, Stadtplanungsamt Aalen, Anlage A) werden gebilligt. 
     
  7. Es wird bestimmt, dass während der öffentlichen Auslegung nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. 
     
  8. Durch das Verfahren wird folgender rechtskräftiger Bebauungsplan geändert: 
    - Plan Nr. 08-01/5 "Änderung des Bebauungsplanes (Änderung des Bebauungsplanes Industriegebiet West 1963), Plan Nr. 08-01/1 bezüglich der planungsrechtlichen Festsetzungen zu Gewerbe- u. Indus


 

BCB - Bildungscampus Braunenberg Vergabe der Dachabdichtungs-, Estrich-, Fenster-, Elektro- und Trockenbauarbeiten

6522/017 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei einer Gegenstimme mehrheitlich folgende Beschlüsse:

  1. Vergabe der Dachabdichtungsarbeiten gemäß dem kurzfristig in der Sitzung bekanntgegebenen Vergabevorschlags auf Grundlage der geprüften Angebotsergebnisse 
     
  2. Vergabe der Estricharbeiten gemäß dem kurzfristig in der Sitzung bekanntgegebenen Vergabevorschlags auf Grundlage der geprüften Angebotsergebnisse
     
  3. Vergabe der Fensterarbeiten gemäß dem kurzfristig in der Sitzung bekanntgegebenen Vergabevorschlags auf Grundlage der geprüften Angebotsergebnisse 
     
  4. Vergabe der Elektroarbeiten gemäß dem kurzfristig in der Sitzung bekanntgegebenen Vergabevorschlags auf Grundlage der geprüften Angebotsergebnisse 
     
  5. Vergabe der Trockenbauarbeiten gemäß dem kurzfristig in der Sitzung bekannt-gegebenen Vergabevorschlags auf Grundlage der geprüften Angebotsergebnis

Vergabe zum Breitbandausbau in den unterversorgten Gebieten "Weiße Flecken" des Stadtgebiets

6622/010 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig folgende Beschlüsse:

  1. Die Arbeiten werden an die Firma Aytac Bau GmbH, Darmstadt zu den Preisen und Bedingungen des Angebots vom 04.04.2022 mit einer vorläufigen Auftragssumme von 9.334.358,91 € (Los 1 Privatkunden, Los 2 Gewerbegebiete) vergeben. 
     
  2. Die Finanzierung der Arbeiten in Höhe von 9.334.358,91 € erfolgt über die Investitionsnummer I660062.

Vergabe Jahres-LV Straßenbau im Stadtgebiet Aalen

6622/012 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei keiner Enthaltung und bei keiner Gegenstimme folgende Beschlüsse:

  1. Die Arbeiten werden an den günstigsten Bieter Firma Haag-Bau, Neuler zu den Preisen und Bedingungen des Angebots vom 26.04.2022 mit einer vorläufigen Auftragssumme von 696.073,46 € vergeben. 
     
  2. Die Finanzierung der Straßenbauarbeiten in Höhe von 696.073,46 € erfolgt wie in der Sitzungsvorlage dargestellt

Bau- und Vergabebeschluss für die Fassade und Fördertechnik des Fußgängerstegs über die Bahngleise zum Stadtoval in Aalen

6622/009 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei sechsundzwanzig Ja-Stimmen, sechzehn Gegenstimmen und bei keiner Enthaltung folgende Beschlüsse:

  1. Der bereits kommunizierten Erhöhung der Finanzierung für die Gesamtmaßnahme von 8,71 Mio. € auf rund 10,39 Mio. € wird hiermit zugestimmt. Die Finanzierung erfolgt über die Planansätze bei der Investitionsnummer I600017 Sanierung Stadtoval Aalen. 
     
  2. Die Arbeiten für die Leistungen –VE03.1 - Förderanlagen werden an den günstigsten Bieter ATH GmbH & Co. KG, Heilbronn, zu den Preisen und Bedingungen des Angebots vom 17.03.2022 mit einer vorläufigen Auftragssumme von 401.315,60 € vergeben. 
     
  3.  Die Arbeiten für die Leistungen –VE03.2 - Fassadenbauarbeiten: Stahl-Glas-Bau, Dacheindeckung, Dachentwässerung- werden an den günstigsten Bieter Lacker GmbH, Waldachtal, zu den Preisen und Bedingungen des Angebots vom 12.04.2022 mit einer vorläufigen Auftragssumme von 380.542,70 € vergeben.

Theater der Stadt Aalen

1. Bericht zur Spielzeit 2020/2021 und Zwischenbericht zur 
    Spielzeit 2021/2022
2. Ausblick auf die Spielzeit 2022/2023
3. Rechnungsabschluss 2020/2021 mit Bericht
4. Bewirtschaftungsplan 2022/2023

4622/001 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei einer Gegenstimme folgende Beschlüsse:

  1. Der Bericht zur Spielzeit 2020/2021 sowie der Zwischenbericht der laufenden Spielzeit 2021/2022 wird zustimmend zur Kenntnis genommen. 
     
  2. Der Ausblick auf die Spielzeit 2022/2023 wird zustimmend zur Kenntnis genommen. 
     
  3. Vom Rechnungsabschluss 2020/2021 wird zustimmend Kenntnis genommen. 

Der Gemeinderat fasste bei sechs Gegenstimmen und einer Enthaltung mehrheitlich folgenden Beschluss:

4.

a)    Dem Bewirtschaftungsplan für die Spielzeit 2022/2023 mit Einnahmen im Ergebnishaushalt in Höhe von 963.800,- Euro, Ausgaben im künstlerischen Etat in Höhe von 2.180.600,- Euro sowie Gesamtausgaben in Höhe von 3.034.500,- Euro wird zugestimmt. Der Zuschuss der Stadt Aalen beträgt für diesen Zeitraum 1.920.700,- Euro. Der Bewirtschaftungsplan für das Theater der Stadt Aalen wird als Anlage dem Haushaltsplan 2023 der Stadt beigefügt. Für Investitionen im künstlerischen Bereich ist zusätzlich ein Betrag von 15.000,- Euro vorgesehen. 

b)    Die linearen Tariferhöhungen bei den Personalkosten entsprechend der Tarifabschlüsse werden darüber hinaus weiterhin ausgeglichen.

Neufestsetzung des kalkulatorischen Zinssatzes für die Berechnung der kalkulatorischen Zinsen für das Vermögen der Stadt Aalen

2122/008 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt von der Berechnung des Zinssatzes für die kalkulatorische Verzinsung des Vermögens der Stadt Aalen und dessen Auswirkungen Kenntnis. 
Der Zinssatz für die Berechnung der kalkulatorischen Zinsen für das Vermögen der Stadt Aalen wird zum 01. Januar 2022 auf 2,55 % festgelegt. Der Zinssatz ist auch Grundlage für die Gebührenkalkulation bei der Stadt Aalen.
 

Auflösung der Projektgesellschaft "Quartier am Stadtgarten" zwischen der Wohnungsbau Aalen GmbH und der Essinger Wohnbau GmbH und Beteiligung der Wohnungsbau Aalen GmbH an der Projektgesellschaft "Triumph-Areal" mit i Live und Triumph.

2122/006 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss:

  1. Dem Vertreter der Stadt Aalen wird gemäß § 104 Abs. 1 letzter Satz GemO für Baden-Württemberg i. V. m. § 9 Abs. 4 Ziffer 26 der Hauptsatzung der Stadt Aalen die Weisung erteilt, in der nächsten Gesellschafterversammlung der Wohnungsbau Aalen GmbH der Beteiligung der Wohnungsbau Aalen GmbH an der Projektgesellschaft „Triumph-Areal“ mit i Live und Triumph zuzustimmen. 
     
  2. Die Beteiligungsverwaltung wird beauftragt, die Beschlüsse des Gemeinderates beim Regierungspräsidium Stuttgart gemäß § 108 GemO für Baden-Württemberg vorzulegen. 

Erteilung von Weisungen an den Vertreter der Stadt Aalen für die nächste ordentliche Gesellschafterversammlung der Ostwürttemberg Beteiligungsfonds P.E.G.A.S.U.S. GmbH & Co. KG

2122/012 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig folgende Beschlüsse:

Dem Vertreter der Stadt Aalen wird gemäß § 104 Abs. 1 letzter Satz GemO für Baden-Württemberg i. V. m. § 9 Abs. 4 Ziffer 26 der Hauptsatzung der Stadt Aalen die Weisung erteilt, in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Ostwürttemberg Beteiligungsfonds P.E.G.A.S.U.S. GmbH & Co. KG 

a)    dem Prüfungsbericht 2021 und der Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021, 

b)    der Verrechnung des Jahresfehlbetrags mit den Kapitalverlustkonten der Gesellschafter, 

c)    der Entlastung der Geschäftsführung und des Beirats und 

d)    der Wahl einer regionalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022

Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse gem. § 35 Abs. 1 GemO

© Stadt Aalen, 07.06.2022