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Beschlüsse der Sitzung des Gemeinderats der Stadt Aalen am Donnerstag, 19. Dezember 2019

Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter
www.aalen.de/Ratsinformationssystem

1 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse gem. § 35 Abs. 1 GemO

2 Ehrungen von Stadträten

3    Haushaltsplanberatungen    

a)    Stellenplan 2020

1019/037, 1019/037-1, 1019/037-2 - Entscheidung
Der Gemeinderat fasste bei einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen mehrheitlich die folgenden Beschlüsse:

  1. Die unter Ziffer I. aufgeführten zusätzlichen 51,43 Stellen werden genehmigt.
  2. Die unter II. aufgeführten zahlenmäßig neutralen Stellenumwandlungen von Beamten in Beschäftigtenstellen und umgekehrt sind im Stellenplan entsprechend darzustellen
  3. Die unter III. dargestellten Anpassungen im Saldo mit 1,80 Beamten- und 25,65 Beschäftigtenstellen sind im Stellenplan vorzunehmen.
  4. Die Stellenabgänge unter Ziffer IV. im Saldo mit -1,00 Beamten- und -5,10 Beschäftigtenstellen werden als Planstellen im Stellenplan nicht mehr geführt.
  5. Die unter Ziffer V. aufgeführten 25,60 Stellen mit kw-Vermerken sind im Stellenplan darzustellen.
  6. Der Stellenplan 2020 wird – wie im beiliegenden Entwurf dargestellt – beschlossen.    

        
b)    Schlussberatung zu den Anträgen der Fraktionen 

2119/041, 2119/041-1 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei drei Enthaltungen mehrheitlich die folgenden Beschlüsse:

Im Gemeinderat wurden am 21. November 2019 die Haushaltsreden gehalten und Stellungnahmen und Anträge zum Haushaltsplanentwurf 2020 formuliert. Diese wurden zwischenzeitlich seitens der Verwaltung zusammengestellt und mit verwaltungsinternen Stellungnahmen versehen. In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 05. Dezember 2019 wurde über die Anträge und Stellungnahmen aus den Haushaltsreden zum Haushaltsplanentwurf 2020 beraten (siehe Anlage). Die Ergebnisse sind sowohl in der Fortschreibungsliste, dem Stellenplan und in der Haushaltssatzung, die jeweils zur Beschlussfassung aufgerufen sind, eingeflossen.    
        
c)    Fortschreibung des Haushaltsplanentwurfs 2020
hier: Änderungsliste

2119/040, 2119/040-1 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei einer Enthaltung mehrheitlich die folgenden Beschlüsse:

Der Gemeinderat entscheidet über die Fortschreibung des Haushaltsplanentwurfs 2020.    
        
d)    Verabschiedung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 und des Finanzplans für die Zeit bis 2023

2119/044 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei drei Enthaltungen mehrheitlich die folgenden Beschlüsse:

  1. Der Gemeinderat stimmt
    a.)    dem Haushaltsplan 2020 mit den aus der Sitzungsvorlage Nr. 2119/040-1 ersichtlichen Änderungen (Fortschreibung),
    b.)    der Mittelfristigen Finanzplanung bis 2023 mit den aus der Sitzungsvorlage Nr.2119/040-1 ersichtlichen Änderungen (Fortschreibung) und
    c.)    dem Stellenplan 2020 zu.

Der Gemeinderat beschließt aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. Seite 581, berichtigt Seite 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.05.2019 (GBl. S. 161, 186) die in der Anlage dargestellte Haushaltssatzung 2020.    

4    Aufarbeitung Ostalb-Festival 2019

 Information - Anlage

Auf Antrag der Fraktion zur Durchsetzung des Informationsrechts wurde der Tagesordnungspunkt abgesetzt.
  

5    Weitergabe von nichtöffentlichen Sitzungsunterlagen an die Fraktionsgeschäftsführer und Teilnahme der Fraktionsgeschäftsführer an nichtöffentlichen Sitzungen der gemeinderätlichen Gremien

1019/039 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei drei Gegenstimmen und einer Enthaltung mehrheitlich die folgenden Beschlüsse:

  1. Die Fraktionsgeschäftsführer erhalten nichtöffentliche Sitzungsunterlagen bzw. den digitalen Zugang zum Ratsinformationssystem ALLRIS.
  2. Den Fraktionsgeschäftsführern wird die Teilnahme an nichtöffentlichen Sitzungen gemeinderätlicher Gremien, sowie an Vorberatungen zu nichtöffentlichen Tagesordnungspunkten in den Fraktionssitzungen erlaubt.
  3. Die förmliche Verpflichtung der Fraktionsgeschäftsführer zur Verschwiegenheit erfolgt entsprechend des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz).    

6    Einrichtung neue Organisationseinheit "aalen.kultur&event“

0819/001, 0819/001-1 - Entscheidung
Neuer Beschlussantrag

Der Gemeinderat fasste bei zehn Gegenstimmen und sieben Enthaltungen die folgenden geänderten Beschlüsse:

  1. Der Gemeinderat fasst den Grundsatzbeschluss zur Gründung eines Eigenbetriebs „aalen.kultur§event“ mit Veranstaltungshallenmanagement sowie Tagungs- und Kongressbetrieb zum 1.1.2020 (operativer Start zum 1.7.2020). Der Eigenbetrieb umfasst die Nutzung und Vermarktung der Veranstaltungsstätten Stadthalle und Kulturbahnhof (Veranstaltungssaal) in Abstimmung mit den weiteren Nutzern des Kulturbahnhofs.
  2. Die Entwürfe der Betriebssatzung und des Wirtschaftsplans werden zur Kenntnis genommen. Diese dienen der Vorbereitung für die endgültige Beschlussfassung durch den Gemeinderat im 2. Quartal 2020.
  3. Der Gemeinderat billigt den vorgeschlagenen Zeitplan mit einem operativen Start des Eigenbetriebs zum 1.7.2020 und beauftragt die Verwaltung, die erforderliche Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Stuttgart vorzunehmen. Die Verwaltung wird eine Prüfung der steuerlichen Auswirkungen der Eigenbetriebsgründung veranlassen und eine verbindliche Auskunft beim Finanzamt einholen.    

7    Entgeltordnung für - Veranstaltungssaal im Kulturbahnhof ab 01.06.2020 - Stadthalle ab 01.01.2021

4019/016 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen mehrheitlich den folgenden Beschluss:

  1. Für den Veranstaltungssaal im Kulturbahnhof Aalen gilt ab 01.06.2020 die als Anlage 1 beigefügte Entgeltordnung.
    Der Gemeinderat fasste bei sieben Gegenstimmen mehrheitlich den folgenden Beschluss:
  2. Für die Stadthalle Aalen gilt ab 01.01.2021 die als Anlage 2 beigefügte Entgeltordnung.    

8    Sport- und Bewegungs-Kita der Aalener Sportallianz e.V. -     Aufnahme in die örtliche Bedarfsplanung -     Investitionskostenzuschuss für den Bau einer     Kindertageseinrichtung -     Zuschuss im Rahmen der Sportförderung

 5019/019 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Träger einen Vertrag über den Betrieb und die Förderung der Kindertageseinrichtung durch die Stadt Aalen analog der Verträge mit anderen Trägern abzuschließen.
  2. Der Träger Aalener Sportallianz e. V. erhält für den Neubau einer Sport- und Bewegungs-Kita für zwei der drei entstehenden Gruppen gemäß des Vertrags über den Betrieb und die Förderung von Kindertageseinrichtungen einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 70 %, jedoch maximal 1.167.000 €, aus den durch sonstige öffentliche Zuschüsse nicht gedeckten Kosten.
  3. Die zusätzlich entstehenden drei Kita-Gruppen (10-15 U3-Plätze und 40-45 Ü3- Plätze) werden in die örtliche Bedarfsplanung der Stadt Aalen aufgenommen.
  4. Der Aalener Sportallianz e.V. wird das Recht eingeräumt, 20 Plätze ab Betriebsstart 8 Jahre lang zur Kooperation betriebliche Kinderbetreuung (KobeKi-Modell) zu belegen.
  5. Betriebskosten, die zum ordentlichen Aufbau der Einrichtung erforderlich sind, werden bereits bis zu 4 Monate vor voraussichtlicher Inbetriebnahme anerkannt, hierunter fällt insbesondere die Leitungsstelle.
  6. Die Aalener Sportallianz erhält aus dem Bereich der Sportförderung zum Bau der Sport- und Bewegungswelt einen 30%-igen Zuschuss von 75.000 €.
  7. Die Aalener Sportallianz erhält aus dem Sportentwicklungsplan einen Zuschuss zum Bau der Sport- und Bewegungskita von 286.000 €.
  8. Die Gewährung des Zuschuss gilt vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplans 2020.  

9    Neukonzipierung zur Vergabe von Standorten für Schuh- und Altkleidercontainer

3019/029 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei sieben Gegenstimme und einer Enthaltungen mehrheitlich den folgenden Beschluss:

Variante 2: Die Containerstandorte werden in gleichem Verhältnis auf gewerbliche und gemeinnützige Organisationen aufgeteilt.    

10    Grundsatzbeschluss zur Zusammenlegung der Gutachterausschüsse Aalen und Essingen

 6019/035 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei einer Gegenstimme mehrheitlich den folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der geplanten Zusammenlegung der Gutachterausschüsse Aalen und Essingen im Grundsatz zu.  

11    Satzung über eine Veränderungssperre im Bereich des Bebauungsplans "Verkehrsführung und Freiraum Unterrombach im Bereich Wellandstraße", Plan-Nr. 03-07/6

6319/005 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei einer Enthaltung mehrheitlich die folgenden Beschlüsse:

  1. Der Gemeinderat beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung über den Erlass einer Veränderungssperre nach § 14 i.V.m. § 16 BauGB für den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Verkehrsführung und Freiraum Unterrombach im Bereich Wellandstraße“, Plan-Nr. 03-07/6 entsprechend dem Abgrenzungsplan des Stadtmessungsamts/Stadtplanungsamts vom 25.06.2018 für die Geltungsdauer von zwei Jahren.
  2. Die Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen.    

12    Bebauungsplan "Bebauungsplan-Änderung Ortskern Unterkochen östlich der Zehntscheuergasse" im Planbereich 42-01, Plan Nr. 42-01/3 in Aalen-Unterkochen und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet, Plan Nr. 42-01/3 - 2. Auslegungsbeschlüsse gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 13 bzw. 13 a BauGB

6119/029 - Entscheidung

Der Gemeinderat verwies die weitere Beratung des Sachverhalts in den Ausschuss für Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Technik. 

  1. Der Gemeinderat stellt nach Abwägung die beigefügte Liste vom 28.10.2019 als Ergebnis der von ihm durchgeführten Prüfung der während der 1. Auslegung abgegebenen Stellungnahmen fest (Anlage B, Abwägungsvorschläge zur 1. Auslegung).
  2. Die Neufassung der Entwürfe des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften (Lageplan mit Textteil, 28.10.2019, Büro LK&P., Mutlangen / Stadtmessungsamt Aalen / Stadtplanungsamt Aalen), und der Begründung (28.10.2019, Büro LK&P., Mutlangen, Anlage A) werden gebilligt.
  3. Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Textteil, der Entwurf der Satzung über örtliche Bauvorschriften, die Begründung zum Bebauungsplan sowie vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen werden für die Dauer von 30 Tagen öffentlich ausgelegt, da es sich um die 2. Auslegung handelt und die vorgenommenen Änderungen keine hohe Komplexität aufweisen.
  4. Es wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen abgegeben werden können.
  5. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften weichen vom Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses vom 13.12.2012 im Süden und Westen ab.
  6. Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB bzw. nach § 13 a BauGB als Maßnahme der Innenentwicklung durchgeführt.
  7. Durch diesen Bebauungsplan (Plan Nr. 42-01/3) und die Satzung über örtliche Bauvorschriften werden folgende Bebauungspläne aufgehoben, soweit diese vom Geltungsbereich des Bebauungsplanes Plan Nr. 42-01/3 überlagert werden:
    •    Plan Nr. 40-01/2 „Änderung der Zweckbestimmung und Aufteilung der Verkehrsflächen der Bebauungspläne Nr. 43-01/1, 40-01 und 42-01“ vom 20.03.2013, Satzungsbeschluss vom 24.10.2013, in Kraft getreten am 13.11.2013.
    •    Plan Nr. 42-01 „Ortskern Unterkochen im Bereich der Kocherstraße und Zehntscheuergasse sowie nördlich der Waldhäuser Straße“ vom 24.11.1982, gen. mit Erl. des Reg. Präs. Stuttgart Nr. 13-2210-42.01-Aalen vom 25.05.1983, rechtsverbindlich seit 17.06.1983.
    •    Plan Nr. 42-01/2 „Änderung Bebauungsplan Ortskern Unterkochen im Bereich Zehntscheuergasse“ vom 14.10.2013, Satzungsbeschluss vom 18.12.2014, in Kraft getreten am 21.01.2015.
  8. Es wird bestimmt, dass während der öffentlichen Auslegung nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung der Planung unberücksichtigt bleiben können.    

13    Baubeschluss zum Aufbau von Mobilitätsstationen und Radabstellanlagen im Stadtgebiet Aalen

 6619/022 - Einbringung

  1. Dem Aufbau von Mobilitätsstationen im Stadtgebiet Aalen wird, wie in der Sitzungsvorlage dargestellt, zugestimmt. Es werden insgesamt 11 Stationen bis zum Jahr 2021 realisiert.
  2. Die Planung, Bauleitung und Realisierung dieser Maßnahmen erfolgt in Zusammenarbeit des Tiefbauamts mit der Gebäudewirtschaft.
  3. Die Finanzierung erfolgt über die Investitionsnummer I660183 (Mobilitätsstationen) im Rahmen der Planansätze 2020 und 2021.  

14    Beschluss der Variante zur Herstellung des Parkplatzes vor der Festhalle in Unterkochen

6619/028 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei zwölf Gegenstimmen und einer Enthaltung mehrheitlich die folgenden Beschlüsse:

  1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt Variante 1 umzusetzen.
  2. Dem Kostenansatz der Variante 1 für die Entsorgung des belasteten Materials wird zugestimmt.
  3. Dem Gesamtkostenansatz für die Herstellkosten des Parkplatzes wird zugestimmt. Die Haushaltsmittel sind in den Haushaltsplan 2020 aufzunehmen.
  4. Die Maßnahme wird 2020 umgesetzt. Die Koordinierung der Leistung erfolgt durch das Tiefbauamt.  

15    Beteiligungsbericht 2018 der Stadt Aalen

2119/036 - Kenntnisnahme

Der Gemeinderat nimmt vom Beteiligungsbericht 2018 der Stadt Aalen Kenntnis.  

16    7. Bericht zu Projektgesellschaften der Trianel Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG (TEE)

8119/038 - Information

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.    

17    Anmietung von Druckern, Kopierern und Multifunktionsgeräten für die Stadt Aalen

1019/036 - Entscheidung

Der Gemeinderat hat die nachfolgenden Beschlüsse bei zwei Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt. 

  1. Der KBFA-Beschluss zur Vergabe des Auftrags für Los 1 zur Anmietung von Druckern, Kopierern und Multifunktionsgeräten für die Stadtverwaltung an die Ricoh Deutschland GmbH vom 11.09.2019 wird aufgehoben
  2. Der Auftrag zur Anmietung von Druckern, Kopierern und Multifunktionsgeräten für die Stadtverwaltung Aalen für die Dauer von 4 Jahren wird mit 462 Gewichtungspunkten und zum Gesamtpreis von 572.576,02 € an MSH Print & Service GmbH, Gewerbering 3, 86510 Ried als das wirtschaftlichste Angebot vergeben.    
© Stadt Aalen, 21.12.2019