Beschlüsse der Sitzung des Gemeinderats der Stadt Aalen am Donnerstag, 15. Dezember 2022

Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter www.aalen.de/Ratsinformationssystem

1 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner

2 Ehrungen von Stadträten

  • Verleihung der Großen Ehrenplakette in Silber der Stadt Aalen für 15-jährige Gremienmitgliedschaft an Stadtrat Thomas Wagenblast

3 Wahl von Frau Martina Lechner als Ortsvorsteherin der Ortschaft Unterkochen

1022/029 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Gemäß § 71 Abs. 1 GemO wird auf Vorschlag des Ortschaftsrats Unterkochen Frau Martina Lechner zur Ortsvorsteherin der Ortschaft Aalen-Unterkochen gewählt.
     
  2. Frau Lechner wird mit Wirkung vom 16.12.2022 unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamtin auf Zeit ernannt.

4 Ortschaftsbudgets für die Jahre 2023 bis 2025

2122/022, 2122/022-1 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig den folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Weiterführung und Abwicklung der Ortschaftsbudgets, wie im Sachverhalt der Sitzungsvorlage 2122/022-1 aufgeführt, für die Jahre 2023 bis einschließlich 2025 zu.

5 Fortschreibung des Haushaltsplanentwurfs 2023 hier: Änderungsliste

2122/036-1 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig den folgenden Beschluss:

Der Fortschreibung des Haushaltsplanentwurfs 2023 wird zu-gestimmt.

6    Haushaltsplanentwurf 2023 Beratung der Anträge des Gemeinderates einschließlich Stellungnahmen der Verwaltung

2122/037-1 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei einer Gegenstimme den folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt den in der Anlage aufgeführten Beschlussempfehlungen bzw. Stellungnahmen zu.

7 Stellenplan 2023

1022/026, 1022/026-1 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei einer Enthaltung die folgenden Beschlüsse:

  1. Die unter I. aufgeführten zusätzlichen 68,45 Stellen entsprechend Anlage 1 werdengenehmigt.
     
  2. Die Anpassungen im Umfang von 34,89 zusätzlichen Beamten- und Beschäftigtenstellen sind im Stellenplan vorzunehmen.
     
  3. Die unter II. aufgeführten 25,86 Stellen mit kw-Vermerken sind im Stellenplan darzustellen.
     
  4. Die unter III. aufgeführten zahlenmäßig neutralen ku-Vermerke sind im Stellenplan entsprechend darzustellen.
     
  5. Der Stellenplan 2023 wird – wie im beiliegenden Entwurf als Anlage 2 dargestellt – beschlossen.

8 Haushaltsplanberatungen 2023: Verabschiedung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 und des Finanzplans für die Zeit bis 2026

2122/038 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei zwei Gegenstimmen und keiner Enthaltung die folgenden Beschlüsse:

  1. Der Gemeinderat stimmt
    a)    dem Haushaltsplan 2023 mit den aus der Sitzungsvorlage Nr. 2122/036-1 ersichtlichen Änderungen (Fortschreibung),
    b)    der Mittelfristigen Finanzplanung bis 2026 mit den aus der Sitzungsvorlage Nr. 2122/036-1 ersichtlichen Änderungen (Fortschreibung) und
    c)    dem Stellenplan 2023 zu.
     
  2. Der Gemeinderat beschließt aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg die in der Anlage dargestellte Haushaltssatzung 2023.

9 Klimaaktionsplan: Besetzung der Sitze im städtischen Klimabeirat für die Expert*innen

6722/024 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei keiner Gegenstimme und zwei Enthaltungen die folgenden Beschlüsse:

  1. Der Beschluss des Gemeinderats vom 21.07.2022 zur Bildung des städtischen Klimabeirats wird dahingehend geändert, dass nunmehr 4 Wissenschaftler*innen und je 1 Vertreter bzw. Vertreterin des Klimaentscheids und der lokalen Agenda sowie 4 Bürger*innen, davon mindestens einer/eine unter 35 Jahren, dem städtischen Klimabeirat angehören.
     
  2. Der im Sachverhalt dargestellten Besetzung des städtischen Klimabeirats mit den vorgeschlagenen 4 Wissenschaftlern*in sowie jeweils einem/einer aus der Organisation benannten Vertreters/Vertreterin des Klimaentscheids und der lokalen Agenda wird zugestimmt.

10 Bebauungsplan "Technologiepark Aalen-Ebnat/A7" im Planbereich 35-03, Plan Nr. 35-03 in Aalen-Ebnat und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Plangebiet, Plan Nr. 35-03 sowie 118. FNP-Änderung "Technologiepark Aalen-Ebnat/A7" in Aalen-Ebnat

  • Aufstellungsbeschlüsse gem. § 2 BauGB

6122/042 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei einer Enthaltung die folgenden Beschlüsse:

  1. Es wird ein Bebauungsplan sowie eine Satzung über örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO für das Bebauungsplangebiet aufgestellt (§ 2 BauGB).
     
  2. Dem Abgrenzungsplan zum Bebauungsplan wird zugestimmt (Stand 08.11.2022); siehe Anlage B.
     
  3. Für die Belange des Umweltschutzes wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
     
  4. Der Flächennutzungsplan (FNP) für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen ist im Parallelverfahren zu ändern (118. FNP-Änderung).

11 Städtebaulicher Entwicklungsbereich "Technologiepark Aalen-Ebnat/A7 - nördlich der B 29a" Einleitung der vorbereitenden Untersuchungen

6022/036 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei einer Enthaltung die folgenden Beschlüsse:

  1. Der Gemeinderat der Stadt Aalen beschließt den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen gem. § 165 Abs. 4 Satz 2 i. V. m. § 141 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu dem im beigefügten Lageplan vom 09.11.2022 abgegrenzten Untersuchungsbereich.
     
  2. Der Beschluss wird nach § 165 Abs. 4 Satz 2 i. V. m. § 141 Abs. 3 Satz 2 und 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Dabei ist auf die Auskunftspflicht nach § 138 BauGB hinzuweisen.
     
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, Angebote für die Durchführung der vorbereitenden Untersuchung durch Externe einzuholen.

12 Erlass einer Vorkaufssatzung für das Gebiet "Technologiepark Aalen-Ebnat/A7 - nördlich der B29a" in Aalen-Ebnat, Besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB

6122/043 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei keiner Gegenstimme und einer Enthaltung die folgenden Beschlüsse:

  1. Die Stadt Aalen beschließt die in der Anlage 1 beigefügte Satzung über das Besondere Vorkaufsrecht (Satzungsbeschluss) nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB.
     
  2. Die betroffenen Flurstücke sind in der Satzung aufgeführt. Das Satzungsgebiet in Aalen-Ebnat ist zeichnerisch in der Anlage B abgegrenzt.

13 Bebauungsplan "Union-Areal" im Planbereich 07-01, Plan Nr. 07-01/4 in Aalen-Kernstadt und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Plangebiet, Plan Nr. 07-01/4

  • 1. Auslegungsbeschlüsse gem. § 3 Abs. 2 BauGB

6122/037 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Die Entwürfe des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften (Lageplan mit Textteil und Legende vom 30.09.2022, LK&P Ingenieure, Mutlangen/Amt für Vermessung, Liegenschaften und Bauverwaltung Aalen/Stadtplanungsamt Aalen) und der Begründung mit Umweltbericht (30.09.2022, LK&P Ingenieure, Mutlangen), (Anlagen A, B und C) werden gebilligt.
     
  2. Die Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung (Anlage D) sind Grundlage für die Planfassungen für die 1. Auslegung.
     
  3. Die Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung des früher eingeleiteten Bebauungsplanverfahren „Wilhelm-Merz-Straße/Aalen-Süd“, Plan Nr. 07-01/5 (Anlage E) sind ebenfalls Grundlage für die Planfassungen für die 1. Auslegung.
     
  4. Die öffentliche Auslegung erfolgt auf die Dauer von 30 Tagen, da der Bebauungsplan keine besonders hohe Komplexität aufweist.
     
  5. Es wird bestimmt, dass während der öffentlichen Auslegung nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Planungen unberücksichtigt bleiben können.
     
  6. Folgende rechtskräftige und im Verfahren befindliche Bebauungspläne/Baulinien werden aufgehoben, soweit diese vom Geltungsbereich des B-Plans/der Satzung über örtliche Bauvorschriften, Plan Nr. 07-01/4 überlagert werden:

    a)    Rechtskräftige Bebauungspläne:
    •    Ortsbausatzung für Aalen, rechtskräftig seit 17.03.1960 mit Änderungen vom 17.11.1960, 25.05.1961 und 21.02.1963.
    •    Baulinien aus Stadtbaublatt, Plan Nr. SBB-1892-1262 (in Kraft seit 17.06.1892).
    •    Baulinien aus Stadtbaublatt, Plan Nr. SBB-1885-1114 (in Kraft seit 19.08.1885).

    b)     Bebauungspläne im Verfahren:
    •    Änderung der Ortsbausatzung Aalen im Bereich der Gewerbezone Aalen-Süd zwischen der Alten Heidenheimer Straße und dem Burgstall, Plan Nr. 07-02 (Auslegungsbeschluss 03.11.1988).
    •    Innenstadtergänzung Aalen-Süd (1. Abschnitt), Plan Nr. 07-01/1 (Auslegungsbeschluss 13.07.2006).
    •    Wilhelm-Merz-Straße/Aalen-Süd, Plan Nr. 07-01/5 (Aufstellungsbeschluss 26.09.2019).

14 Bebauungsplan "Wohnen am Tannenwäldle" in den Planbereichen 04-01 und 04-04, Plan Nr. 04-04/3 im Stadtbezirk Aalen-Kernstadt und einer Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet Plan Nr. 04-04/3

  • Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen gem. § 3 (2) BauGB
  • Satzungsbeschlüsse gem. § 10 (1) BauGB und § 74 (6) LBO

6122/029 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei einer Gegenstimme die folgenden Beschlüsse:

  1. Der Gemeinderat stellt nach Abwägung die beigefügte Liste vom 17.11.2022 betreffend des genannten Bebauungsplans und der zugehörigen Satzung über örtliche Bauvorschriften als Ergebnis der von ihm durchgeführten Prüfung der während der Auslegung abgegebenen Stellungnahmen fest (Anlage F).
     
  2. Die als Anlage beigefügten Satzungen werden beschlossen (Anlage A).
     
  3. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften weicht vom Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses vom 25.11.2021 im Süden bzw. Südwesten ab (Bereich geplante Quartiersgarage).
     
  4. Der rechtskräftige Bebauungsplan „Galgenberg-Ost“, Plan Nr. 04-04/2 vom 05.05.2021 wird aufgehoben, sobald der Bebauungsplan „Wohnen am Tannenwäldle“, Plan Nr. 04-04/3, rechtskräftig wird.

15 Bebauungsplan "Quartier zwischen Bahnhofstraße, Eisenstraße, Oesterleinstraße und Gerberstraße" im Planbereich 03-06, Plan Nr. 03-06/9 in Aalen Kernstadt und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Plangebiet, Plan Nr. 03-06/9

  • Prüfung der abgebebenen Stellungnahmen gem. § 3 (2) BauGB
  • Satzungsbeschlüsse gem. § 10 (1) BauGB und § 74 (6) LBO

6122/038 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei keiner Gegenstimme und einigen Enthaltungen die folgenden Beschlüsse:

  1. Der Gemeinderat stellt nach Abwägung die beigefügte Liste vom 14.10.22 betreffend des genannten Bebauungsplanes und der zugehörigen Satzung über örtliche Bauvorschriften als Ergebnis der von ihm durchgeführten Prüfung der während der Auslegung abgegebenen Stellungnahmen fest (Anlage B). 
     
  2. Im Rahmen der redaktionellen Änderungen werden Planzeichnung, textliche Festsetzungen und die Begründung zum Bebauungsplan angepasst (Anlage C und D).
     
  3. Die als Anlagen beigefügten S a t z u n g e n werden beschlossen (Anlage A)
     
  4. Durch diesen Bebauungsplan (Plan Nr. 03-06/9) und die Satzung über örtliche Bauvorschriften werden folgende Bebauungspläne aufgehoben, soweit diese vom Geltungsbereich des B-Planes/der Satzung über örtliche Bauvorschriften überlagert werden.

Rechtskräftige Bebauungspläne:

  • Ortsbausatzung Aalen (in Kraft seit 23.10.1960)  
  • „Industriegebiet Nord 1960“, Plan-Nr. III-06/3, in Kraft seit 04.11.1961
  • „Änderung des Bebauungsplanes Industriegebiet Nord 1960 (Plan Nr. III-06/3)“, Plan Nr. 03-06, in Kraft seit 24.10.1985
  • „Bahnhofstraße“, Plan-Nr. 01-01/1, in Kraft seit 26.11.1965

Bebauungspläne im Verfahren:

  • „Nördliche Bahnhofstraße“, Plan-Nr. 01-01/7, Aufstellungsbeschluss vom 16.10.2008
  • „Gewerbegebiet Nord“, Plan-Nr. 03-06/1, Auslegungsbeschluss vom 20.06.1991

16 Bebauungsplan "Nördlich der Querspange Stiewingstraße im Bereich der ehemaligen Eisengießerei" im Planbereich 71-07, Plan Nr. 71-07/2 in Aalen-Wasseralfingen und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Plangebiet, Plan Nr. 71-07/2

  • Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB und
  • Satzungsbeschlüsse gem. § 10 Abs. 1 BauGB und § 74 Abs. 6 LBO

6122/039 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Der Gemeinderat stellt nach Abwägung der beigefügten Liste vom 18.10.2022 betreffend des Bebauungsplans und der zugehörigen Satzung über örtliche Bauvorschriften als Ergebnis der von ihm durchgeführten Prüfung der während der Auslegung abgegebenen Stellungnahmen fest (Anlage G).
     
  2. Die als Anlage beigefügten Satzungen werden beschlossen (Anlage A).
     
  3. Folgende gebilligte und rechtskräftige Bebauungspläne / Baulinien werden aufgehoben, soweit diese vom Geltungsbereich des B-Planes / der Satzung über örtliche Bauvorschriften Nr. 71-07/2 überlagert werden:

Rechtskräftige Bebauungspläne

  • Ortsbausatzung von Wasseralfingen, in Kraft seit: 25.07.1957; diese gilt im Bebauungsplanbereich Plan Nr. 01-02
  • Plan Nr. LXXI-05, „Wilhelmstraße-Süd“; in Kraft seit: 10.02.1939
  • Plan Nr. LXXI-01-T2, „Ortsbauplan Wasseralfingen Südteil“, in Kraft seit: 03.03.1893

Gebilligter Bebauungsplan

  • Plan Nr. 07-07; „Gewerbe- und Industriegebiet zwischen K 3311, Kocher- und Wilhelmstraße, südlich der Schafgasse im Bereich Eisenschmelze“; Billigungsbeschluss: 27.05.1987

17 Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Hinterer Keßler" in den Planbereichen 10-07, 79-02 und 79-03, Plan Nr. 10-07/5 in Aalen-Hammerstadt und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Plangebiet, Plan Nr. 10-07/5 sowie 116. FNP-Änderung "Hinterer Keßler" in Aalen-Hammerstadt

  • Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gem. § 12 BauGB
  • Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB

6122/032 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei zwei Enthaltungen die folgenden Beschlüsse:

  1. Dem Antrag des Vorhabenträgers auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird stattgegeben (§ 12 BauGB).
     
  2. Es wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan sowie eine Satzung über örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO für das Bebauungsplangebiet aufgestellt (§ 2 BauGB).
     
  3. Dem Abgrenzungsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird zugestimmt (Stand 09.11.2022, siehe Anlage D).
     
  4. Für die Belange des Umweltschutzes wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
     
  5. Der Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen ist im Bereich „Hinterer Keßler“ im Parallelverfahren zu ändern.

18 Bebauungsplan "Änderung Bebauungsplan Rauental westlich der Straße Im Vogelsang" im Planbereich 10-09, Plan Nr. 10-09/3 in Aalen-Oberrombach und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Plangebiet, Plan Nr. 10-09/3

  • Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen gem. § 3 (2) BauGB
  • Satzungsbeschlüsse gem. § 10 (1) BauGB und § 74 (6) LBO

6122/040 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Der Gemeinderat stellt nach Abwägung die beigefügte Liste vom 24.10.2022 betreffend des genannten Bebauungsplanes und der zugehörigen Satzung über örtliche Bauvorschriften als Ergebnis der von ihm durchgeführten Prüfung der während der Auslegung abgegebenen Stellungnahmen fest (Anlage E).
     
  2. Die als Anlage beigefügten Satzungen werden beschlossen (Anlage A).
     
  3. Folgender Bebauungsplan wird aufgehoben, soweit dieser vom Geltungsbereich des Bebauungsplanes/der Satzung über örtliche Bauvorschriften überlagert werden:
    - Plan Nr. 10-09/2, „Rauental“, genehmigt/in Kraft seit 21.07.2004

19 Grundsatzbeschluss zur baulichen Weiterentwicklung des Schulstandortes "Greutschule"

5022/025 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Der Gemeinderat fasst den Grundsatzbeschluss zur Weiterentwicklung der Greutschule und des angrenzenden Außenbereichs auf Grundlage der vorgestellten Schülerzahlen, des Flächenbedarfs, des Raumprogrammes und der vorgestellten Machbarkeitsstudie. Die Weiterentwicklung beinhaltet folgende Bausteine:
    a)    Neubau eines Gebäudes für die Ganztagesbetreuung mit direkter Anbindung an das Gebäude A (Bestandsgebäude).
    b)    Nachhaltige Ertüchtigung des Bestandsbaus für kommende 4,5-Zügigkeit, um den Schulbetrieb für die kommenden Jahre sicherzustellen.
    c)    Neugestaltung der Freianlagen als pädagogischer Außenbereich für die Greutschule inkl. Pausenhofbereich für Grundschule und Ganztagesbetreuung.
     
  2. Die Verwaltung wird ermächtigt, die für die Vergabe der Planungen notwendigen Leistungen zu beauftragen. Dazu gehören u.a. Gutachten, vorbereitende Maßnahmen und Begleitung. Der Durchführung eines „Verhandlungsverfahrens (VgV) mit Teilnahmewettbewerb und Lösungsvorschlägen“ für den Hochbau, wie Konzept und Planungsvergabe für die Außenanlagen wird zugestimmt.

20 Bildungscampus Braunenberg - Budgeterhöhung und Erweiterung des Baubeschlusses

6522/033 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Der Umfang der Maßnahme wird erweitert.
     
  2. Das Budget für das Projekt Bildungscampus Braunenberg wird für die Erweiterung und gemäß der aktuellen Kostensteigerungen auf 14,88 Mio. € erhöht.

21 Finanzielle Zuwendungen von Betreibern für erneuerbare Energien an die Gemeinde gem. § 6 EEG - Regelung in Aalen

6722/023, 6722/023-1 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Der Gemeinderat beschließt, dass Betreiber von Windenergieanlagen und Freiflächenanlagen entsprechend § 6 EEG eine Zuwendung an die Stadt Aalen entrichten.
     
  2. Die Stadt Aalen verlangt für den Abschluss der Vereinbarungen von den Betreibern von Freiflächenanlagen ein Konzept, dass den fachlichen Kriterien für die naturschutzverträgliche Gestaltung von Freiflächenanlagen entspricht.
     
  3. 50% der Zuwendungen gem. § 6 EEG sollen jeweils die Stadtteile mit den Standorten von erneuerbaren Energien Anlagen erhalten für Landschafts- und Freiraumprojekte, Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekte oder soziale Projekte in dem Teilort.
     
  4. 50% der Zuwendungen soll in neue innovative Projekte des Klimaschutzes und der Klimaanpassung in den Gesamthaushalt der Stadt fließen.
     
  5. Die Stadtverwaltung wird beauftragt eine Änderungssatzung für die Hauptsatzung vorzubereiten, um die Zuständigkeit der Ortschaftsräte auf die in Ziffer 3 genannten Bereiche zu erweitern.

22 Einführung eines Mehrwegbecher-Systems in Aalen

0222/004 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung mehrheitlich die folgenden Beschlüsse:

  1. Der Umsetzung des Projekts (Becher aus nachwachsenden Rohstoffen, 1 € Pfand) wird zugestimmt.
     
  2. Dem jährlichen Zuschuss an Aalen City Aktiv i. H. v. 5.000 Euro p.a. wird zugestimmt und im Haushalt 2023ff berücksichtigt.

23 Tätigkeitsbericht des Beirats von Menschen mit Behinderung

5022/024 - Information

Der Tätigkeitsbericht des Beirats von Menschen mit Behinderung wird zur Kenntnis genommen.

24 Mountainbike-World Cup 2023 und 2024

4022/010 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei einer Enthaltung die folgenden Beschlüsse:

  1. In den Jahren 2023 und 2024 soll erneut je ein Mountainbike-World Cup-Rennen in Aalen stattfinden.
     
  2. Die Stadt Aalen unterstützt die Durchführung des Rennens im Jahr 2023 und 2024 mit einem finanziellen Beitrag in Höhe von 95.000 € zzgl. MwSt.

25 Neufassung der Marktsatzung der Stadt Aalen

3022/015, 3022/015-1 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei keiner Gegenstimme und keiner Enthaltung die folgenden Beschlüsse:

  1. Die Neufassung der Marktsatzung der Stadt Aalen wird wie in der Anlage 2 dargestellt beschlossen. Dabei werden in § 16 „Aalener Straße 1 – 8“ durch „Rathausplatz 1 – 9“ sowie im § 17 Abs. 3 die Uhrzeitangabe „12:15 Uhr“ durch „12:00 Uhr“ ersetzt.
     
  2. Die Satzung ist öffentlich bekannt zu machen und der Rechtsaufsichtsbehörde anzuzeigen.

26 Neufassung der Satzung über die Erhebung von Marktgebühren der Stadt Aalen

3022/016 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Marktgebühren der Stadt Aalen wird wie in der Anlage 2 dargestellt beschlossen.
     
  2. Die Satzung ist öffentlich bekannt zu machen und der Rechtsaufsichtsbehörde anzuzeigen.

27 Änderung Friedhofsordnung (FHO) durch Aufnahme des § 12d Urnenrasengräber

6722/017 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig den folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Änderung der Friedhofsordnung und stimmt somit der Aufnahme des § 12d Urnenrasengräber zu.

28 Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung); Abwassergebührenvorauskalkulation für das Jahr 2023

8122/025 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Zum 01.01.2023 wird die Schmutzwassergebühr auf 1,56 € pro m³ Abwasser festgesetzt
     
  2. Die Niederschlagswassergebühr wird zum 01.01.2023 auf 0,54 € pro m² versiegelter Fläche und Jahr festgesetzt.
     
  3. Die als Anlage 2 beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung vom 15.12.2022 wird beschlossen.
     
  4. Die Satzung ist öffentlich bekannt zu machen und der Rechtsaufsichtsbehörde gem. § 4 Abs. 3 der Gemeindeordnung anzuzeigen.

29 Wirtschaftsplan der Stadtwerke Aalen Eigenbetrieb Abwasserentsorgung für das Wirtschaftsjahr 2023

8122/024 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2023 wird mit folgenden Summen festgestellt:
    •    Erfolgsplan 
    Erträge 11.135.000,00 €
    Aufwendungen 11.099.000,00 €
    Jahresgewinn 36.000,00 €

    •    Vermögensplan 
    Einnahmen 13.583.000,00 €
    Ausgaben 13.583.000,00 €
     
  2. Die im Vermögensplan 2023 vorgesehene Kreditaufnahme mit 9.300.000,00 € wird genehmigt.
     
  3. Der Liquiditätsplan einschließlich der Finanzplanung für die Jahre 2022-2026 wird genehmigt.
     
  4. Die Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Ausgaben für Investitionsvorhaben des Jahres 2023 in Höhe von 9.640.000,00 € werden genehmigt.
     
  5. Die Kassenkreditermächtigung für das Wirtschaftsjahr 2023 wird auf 2.500.000,00 € festgesetzt.
     
  6. Die Stadtwerke Aalen Eigenbetrieb Abwasserentsorgung werden mit der Durchführung des Wirtschaftsplans beauftragt.

30 Baubeschuss zur Kanalsanierung im Innensanierungsverfahren in Aalen-Waldhausen 2023

6622/040 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Den Kanalsanierungen im Innensanierungsverfahren in Aalen-Waldhausen wird zugestimmt.
     
  2. Den Gesamtkosten von ca. 1,1 Mio. € wird zugestimmt.
     
  3. Die Finanzierung erfolgt über den Wirtschaftsplan der Stadtwerke Aalen.
     
  4. Die Durchführung erfolgt durch das Tiefbaumt    

31 Baubeschluss zur Kanalsanierung im Innensanierungsverfahren in Aalen-Ebnat (südlicher Teil) 2023

6622/039 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Der Kanalsanierung im Innensanierungsverfahren wird zugestimmt.
     
  2. Den Gesamtkosten von ca. 1,35 Mio. € wird zugestimmt.
     
  3. Die Finanzierung erfolgt über den Wirtschaftsplan der Stadtwerke Aalen.
     
  4. Die Durchführung erfolgt durch das Tiefbauamt.    

32 Vergabe Kanalsanierung TIP-Verfahren im Stadtgebiet Aalen

6622/036, 6622/036-1 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Die Arbeiten werden an den wirtschaftlichsten Bieter, Firma Diringer & Scheidel, Dessau, zu den Preisen und Bedingungen des Angebotes vom 15.11.2022 mit einer vorläufigen Auftragssumme von 366.094,52 € vergeben.
     
  2. Die Finanzierung erfolgt über den Wirtschaftsplan der Stadtwerke Aalen
     
  3. Die Durchführung erfolgt durch das Tiefbauamt    

33 Vergabe Sanierung Regenüberlaufbecken Aalen

6622/035 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Die Arbeiten werden wie folgt an den jeweils wirtschaftlichsten Bieter vergeben:

    Gewerk 1 Bauarbeiten:
    Die Arbeiten werden an die Firma Hermann Fuchs, Ellwangen zu den Preisen und Bedingungen des Angebots vom 25.10.2022 mit einer vorläufigen Auftragssumme von 740.545 € vergeben.

    Gewerk 2.1 Maschinelle Ausrüstung
    Die Arbeiten werden an die Firma SC-Konstruktionen, Herbrechtingen zu den Preisen und Bedingungen des Angebots vom 25.10.2022 mit einer vorläufigen Auftragssumme von 233.437,40 € vergeben.

    Gewerk 2.2 Klappenwehr
    Die Arbeiten werden an die Firma BGU, Bretzfeld zu den Preisen und Bedingungen des Angebots vom 25.10.2022 mit einer vorläufigen Auftragssumme von 113.750,91 € vergeben.

    Gewerk 3 Elektrotechnische Ausrüstung
    Die Arbeiten werden an die Firma Elektro Jerg, Aalen zu den Preisen und Bedingungen des Angebots vom 25.10.2022 mit einer vorläufigen Auftragssumme von 148.530,54 € vergeben.
     
  2. Die Finanzierung der Sanierungsarbeiten erfolgt über den Wirtschaftsplan der Stadtwerke Aalen, Eigenbetrieb Abwasser.

34 Vergabe Erweiterung des Regenüberlaufbeckens (RÜB) HO in Aalen-Hofen

6622/034 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Die Arbeiten werden wie folgt, an den jeweils günstigsten Bieter, vergeben:

    Gewerk 1 Bauarbeiten:
    Die Arbeiten werden an die Firma Hans Fuchs GmbH, Ellwangen zu den Preisen und Bedingungen des Nebenangebots vom 24.10.2022 mit einer vorläufigen Auftragssumme von 1.200.915,77 € vergeben.

    Gewerk 2 maschinelle Ausrüstung:
    Die Arbeiten werden an die Firma Scharr Tec GmbH, Hunderdorf zu den Preisen und Bedingungen des Angebots vom 24.10.2022 mit einer vorläufigen Auftragssumme von 267.522,12 € vergeben.

    Gewerk 3 elektrotechnische Ausrüstung:
    Die Arbeiten werden an die Firma Elektro Jerg, Aalen zu den Preisen und Bedingungen des Angebots vom 24.10.2022 mit einer vorläufigen Auftragssumme von 96.112,17 € vergeben.
     
  2. Die Finanzierung der Sanierungsarbeiten erfolgt über den Wirtschaftsplan der Stadtwerke Aalen, Eigenbetrieb Abwasser.

35 Beauftragung des Abschlussprüfers 2022 des Eigenbetriebes Stadtwerke Aalen Abwasserentsorgung

8122/026 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

Die Baker Tilly Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, wird mit der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 und des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2022 beauftragt.

36 Beteiligungsbericht 2021 der Stadt Aalen

2122/025 - Kenntnisnahme

Der Gemeinderat nimmt vom Beteiligungsbericht 2021 der Stadt Aalen Kenntnis.

37 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse gem. § 35 Abs. 1 GemO

38 Verschiedenes

© Stadt Aalen, 17.12.2022