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Beschlüsse der Sitzung des Gemeinderats der Stadt Aalen am Donnerstag, 11. April 2019

Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter
www.aalen.de/Ratsinformationssystem

1 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse gem. § 35 Abs. 1 GemO

2 Anträge zur Änderung der Hauptsatzung

a)    Antrag der Freien Wähler Aalen

    
b)    Interfraktioneller Antrag der Fraktionen CDU, Bündnis 90/Die Grünen, Freie Wähler Aalen
Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich bei einer Enthaltung den interfraktionellen Antrag
    

c)    Antrag zur Bildung einer interfraktionellen Arbeitsgruppe


Der Gemeinderat lehnte mehrheitlich den Antrag ab.

3 Bericht der SOLWODI BW e.V. zum Bündnis gegen Zwangsprostitution und Menschenhandel

0719/003 - Information

Der Bericht wird vom Gemeinderat zu Kenntnis genommen.

4 Fortschreibung der Einzelhandelskonzeption für die Stadt Aalen - Sachstandsbericht durch Dr. Acocella

6119/007 - Information

Von den Ergebnissen der Passantenbefragung und der Händlerbefragung wird Kenntnis genommen.

5. Theater der Stadt Aalen

  1. Bericht zur Spielzeit 2017/2018 und Zwischenbericht zur Spielzeit 2018/2019
  2. Ausblick auf die Spielzeit 2019/2020
  3. Rechnungsabschluss 2017/2018 mit Bericht und Besucherstatistik
  4. Bewirtschaftungsplan 2019/2020

4619/001 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Der Bericht zur Spielzeit 2017/2018 sowie der Zwischenbericht der laufenden Spielzeit 2018/2019 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
  2. Der Ausblick auf die Spielzeit 2019/2020 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
  3. Vom Rechnungsabschluss der Spielzeit 2017/2018 wird zustimmend Kenntnis genommen.
  4. Dem Bewirtschaftungsplan für die Spielzeit 2019/2020 mit Einnahmen im Ergebnishaushalt in Höhe von 558.000,- Euro und Ausgaben in Höhe von 1.663.000,- Euro wird zugestimmt. Der Zuschuss der Stadt Aalen beträgt für diesen Zeitraum 1.105.000,- Euro.
    Der Bewirtschaftungsplan für das Theater der Stadt Aalen wird als Anlage dem Haushaltsplan 2020 der Stadt beigefügt.

6 Aktionsplan zur Verhinderung von wilden Müllablagerungen

3019/001 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

Der Vorgehensweise und den ersten Schritten zum Aktionsplan zur Verhinderung von wilden Müllablagerungen wird zugestimmt.

7 Haushaltsübertragungen

Übertragung von Ansätzen 2018 in das Folgejahr 2019

2119/006 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Aufgrund von § 21 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) werden die im Einzelnen aus der Anlage 1 und 2 ersichtlichen Haushaltsüberträge vom Haushaltsjahr 2018 in das Folgejahr festgestellt
    a.) aufgrund von § 21 Abs. 1 GemHVO, Haushaltsüberträge von Ansätzen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 20.171.051,47 € sowie
    b.) aufgrund von § 21 Abs. 2 GemHVO, Haushaltsüberträge von Ansätzen eines Budgets im Ergebnishaushalt in Höhe von 1.110.991,11 €.
  2. Mit der zweckgebundenen Verwendung der Haushaltsüberträge im Haushalt 2019 erklärt sich der Gemeinderat einverstanden.
  3. Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass die Finanzierung der Haushaltsüberträge durch Liquiditätsreserven und noch eingehende Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen erfolgt.
  4. Für den nicht verwendeten Anteil von Spenden im Haushalt 2018 werden im Rahmen des Jahresabschlusses Passive Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von insgesamt 37.307,78 € gebildet. Der Gemeinderat erklärt sich mit der Verwendung der „übertragenen“ Spenden, die im Einzelnen aus der Anlage 3 ersichtlich sind, im Haushalt 2019 einverstanden

8 Quartiersentwicklung Rötenberg

a)    Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets "Soziale Stadt - Rötenberg"

6019/001 - Entscheidung

Der Gemeinde fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Die beiliegende Satzung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Soziale Stadt – Rötenberg“ wird beschlossen.
  2. Die Satzung ist öffentlich bekannt zu machen. 

    
b)    Wohnumfeldverbesserung Rötenberg

6719/004 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

Dem Maßnahmenkonzept zur Wohnumfeldverbesserung Aalen-Rötenberg wird zugestimmt.
Die erforderlichen Baumaßnahmen werden durch die Wohnungsbau Aalen GmbH durchgeführt und entsprechend den städtischen Grundstücksanteilen an die Stadt verrechnet. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind für den Haushaltsplan 2020 vorzumerken.

9 Ersatzbeschaffung eines LKW 18 to mit Kranaufbau

6819/003 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

Der Gemeinderat stimmt der Ersatzbeschaffung eines LkW 18 to mit Kranaufbau für den Bau- u. Grünflächenbetrieb zu.
 
Der Auftrag zur Lieferung des Fahrzeugs wird der Fa. MAN GmbH, Neu-Ulm für das Fahrzeug MAN TGM 18.320 4x4 BB mit dem Aufbaukran Fabr. HMF 1120-K3 zum Preis von 181.989,08 € erteilt.

10 Beschluss zur Vereinbarung zwischen Bund und Stadt zur Änderung der Anbindung der Daimlerstraße an die B 29 im Zuge des Ausbaus zwischen Essingen und Aalen nach den Straßen-Kreuzungsrichtlinien - (StraKR)

6619/005 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste bei acht Gegenstimmen und zwei Enthaltungen die folgenden Beschlüsse:

Der Vereinbarung zwischen Bund und Stadt zur Kostenbeteiligung nach Straßenkreuzungsrichtlinie wird zugestimmt. 
 
Die Finanzierung erfolgt über den Ergebnishaushalt ab dem Jahr 2020.

11 Werbesatzung für Anlagen der Außenwerbung in der Stadt Aalen

- Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen gem. § 3 (2) BauGB
- 2. Auslegungsbeschluss gem. § 3 (2) BauGB für eine Satzung über örtliche Bau-vorschriften (Werbesatzung) gem. § 74 Abs. 1, 5 und 6 der LBO für Baden-Württemberg i.V. mit § 1 (3) 2 und (8), § 4 (2), § 9 (7) und § 13 BauGB und i. V. mit § 4 GemO

6119/006 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Der Gemeinderat stellt nach Abwägung die beigefügte Liste vom 13.02.2019 betreffend der „Werbesatzung für Anlagen der Außenwerbung in der Stadt Aalen“ als Ergebnis der von ihm durchgeführten Prüfung der während der öffentlichen Auslegung abgegebenen Stellungnahmen fest (Anlage A, Abwägungsvorschläge zur öffentlichen Auslegung).
  2. Der Entwurf der Werbesatzung mit Begründung (Stand 13.02.2019) wird gebilligt.
  3. Den Abgrenzungsplänen zur Satzung (Stand 13.02.2019) wird zugestimmt.
  4. Die öffentliche Auslegung erfolgt auf die Dauer von 30 Tagen, da keine grundsätzlichen Änderungen vorgenommen werden, es sich um die 2. Auslegung handelt und somit keine hohe Komplexität vorliegt.
  5. Es wird bestimmt, dass während der öffentlichen Auslegung nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Planungen unberücksichtigt bleiben können.
  6. Mit Inkrafttreten der Werbesatzung treten im Geltungsbereich der Satzung die Regelungen zu Werbeanlagen in Bebauungsplänen außer Kraft. (überwiegend entlang Hauptverkehrsstraßen)
  7. Die Gestaltungssatzung „Satzung über örtliche Bauvorschriften für den Bereich der Altstadt“ (in Kraft seit dem 03.07.2002) behält ihre Gültigkeit. Werbeanlagen, Hinweisschilder und Beschriftungen sind nur an der Stätte der Leistung zulässig. Ausgenommen sind die Anlagen der Stadtinformation.

12 Bebauungspläne

a)    "Kombibad Hirschbach Aalen", im Planbereich 04-02 und 04-04 in Aalen-Kernstadt, Plan Nr. 04-02/4 und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet Plan Nr. 04-02/4
- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB

6119/009 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Es wird ein Bebauungsplan sowie eine Satzung über örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO für das Bebauungsplangebiet aufgestellt.
  2. Dem Abgrenzungsplan zum Bebauungsplan wird zugestimmt (Stand 11.02.2019; sie-he Anlage B).
  3. Für die Belange des Umweltschutzes wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einen Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. 
  4. Durch diesen Bebauungsplan (Plan Nr. 04-02/4) und die Satzung über örtliche Bauvorschriften werden folgende Bebauungsplanverfahren soweit sie vom Geltungsbereich dieses Bebauungsplans, Plan Nr. 04-02/4 überlagert werden, aufgehoben:
    a) Bebauungsplan und Satzungen über örtliche Bauvorschriften: Bebauungsplan „Sport- und Freizeitgelände im Hirschbachtal“, Plan Nr. 04-04, in Kraft seit 15.02.1980.
    b) Bebauungsplanverfahren: „Campingplatz Hirschbachtal“, Plan Nr. 04-04/1, Aufstellungsbeschluss vom 25.08.1988.
  5. Der Flächennutzungsplan (FNP) für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen ist im Bereich des geplanten Kombibads im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern und an den Bebauungsplan anzupassen (76. Änderung).

    
b)    "Änderung Bebauungsplan 02-04 im Bereich nördlich der Eugen-Bolz-Straße" im Planbereich 02-04, Plan Nr. 02-04/2 in Aalen-Kernstadt und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet, Plan Nr. 02-04/2
- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB und § 13 bzw. § 13 a BauGB
- 1. Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 13 bzw. 13 a BauGB

6119/010 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Es wird ein Bebauungsplan sowie eine Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet aufgestellt.
  2. Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB bzw. nach § 13 a BauGB als Maßnahme der Innenentwicklung durchgeführt. 
  3. Dem Abgrenzungsplan zum Bebauungsplan wird zugestimmt (Stand 28.02.2019; siehe Anlage B).
  4. Die Entwürfe des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften (Lageplan mit Textteil, 28.02.2019, Amt für Vermessung, Liegenschaften und Bauverwaltung / Stadtplanungsamt Aalen), und der Begründung (28.02.2019, Stadtplanungs-amt, Anlage A und B) werden gebilligt. 
  5. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 wird  gemäß § 13 Abs. 2 BauGB abgesehen.
  6. Durch diesen Bebauungsplan (Plan Nr. 02-04/2) und die Satzung über örtliche Bauvorschriften werden folgende Bebauungsplanverfahren soweit sie vom Geltungsbereich dieses Bebauungsplans Plan Nr. 02-04/2 überlagert werden, aufgehoben:
    a) Bebauungsplanverfahren: „Änderung Bebauungsplan Eugen-Bolz-Straße und Gartenstraße“, Plan Nr. 02-04/1, Aufstellungsbeschluss vom 26.10.2006.
    b) Bebauungspläne und Satzungen über örtliche Bauvorschriften: Bebauungsplan „Eugen-Bolz-Straße und Gartenstraße“, Plan Nr. 02-04, in Kraft seit 05.07.1963.
  7. Die öffentliche Auslegung erfolgt auf die Dauer von 30 Tagen, da das Planungsverfahren keine hohe Komplexität aufweist. (Gründe sind unter anderem die geringe Plangebietsgröße und die geplante Nutzungsanpassung im vorhandenen Spektrum).
  8. Es wird bestimmt, dass während der öffentlichen Auslegung nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Planung unberücksichtigt bleiben können.

13 Vergaben

a)    Kocherburgschule - 3.BA: Sanierung Gebäude B (ehem. Realschule) - Vergabe der Elektroarbeiten -

6519/006 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:
Es werden folgende Gewerke vergeben:

Die Elektroarbeiten an die Firma Elektro Jerg, Aalen zu den Preisen und Bedingungen des Angebotes vom 25.02.2019 mit einer Auftragssumme von 624.219,53 € inkl. 19% MWSt. 

Die Finanzierung erfolgt wie in der Sitzungsvorlage dargestellt.


b)    Arbeiten zum Ersatzneubau der Kocherbrücke Burgstallstraße in Aalen

6619/011 - Entscheidung

Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Die Arbeiten werden an den günstigsten Bieter Fa. AWUS Bau GmbH & Co. KG, Aalen zu den Preisen und Bedingungen des Angebots vom 11.03.2019 mit einer Auftragssumme von 793.505,10 € vergeben.
  2. Die Finanzierung der Brückenbauarbeiten ist über die Investitionsnummer I660143, die Straßensanierung über die Produktgruppe 5410 Gemeindestraßen, Sachkonto 4212110 
    Unterhaltung Straßen und Gehwege, Kostenstelle Tiefbau 2661 000 000, Kostenträger 5410-0101 und die Radwegquerung über die Investitionsnummer I660101 sichergestellt. 
  3. Die Kosten für die Verlegung der Versorgungsleitungen (Strom, Gas, Wasser) in Höhe von 202.345,70 € gehen zu Lasten des Wirtschaftsplans der Stadtwerke.

14 Verschiedenes

u. a. Informationen über die Gesamtfortschreibung des  Flächennutzungsplans (FNP 2030)    

6119/004 - Information

© Stadt Aalen, 23.04.2019