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Beschlüsse der Sitzung des Gemeinderats am 22.02.2017

1. Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse gem. § 35 Abs. 1 GemO

Gemäß § 35 Abs. 1 Satz 4 Gemeindeordnung werden folgende, nichtöffentlich gefasste Beschlüsse bekanntgegeben:

Kultur-, Bildungs- und Finanzausschuss 8. Februar 2017

- Niederschlagung von Forderungen

  1. 64.674,87 € werden unbefristet niedergeschlagen. Die Rechtsgrundlage ergibt sich aus § 3 Kommunales Abgabengesetz für Baden-Württemberg i. V. mit § 261 Abgabenordnung.
  2. Die niedergeschlagenen Beträge werden in das Niederschlagungsverzeichnis der Stadt Aalen aufgenommen. Gleichzeitig werden die Finanzadressen sowie die Finanzbuchhaltung berichtigt.

Technischer Ausschuss 15. Februar 2017

- Baubeschluss - Abbruch Restgebäude Eishalle

Der Technische Ausschuss stimmt dem Abbruch des Betriebsgebäudes der ehemaligen Eishalle in der Parkstraße 21 in Aalen mit einem Kostenvolumen von  240.000,00 Euro zu.

- Grunderwerb für das künftige Baugebiet "Krautgärten-Birkenmahd II" in Aalen-Ebnat

  1. Der aktuelle Stand der Grundstücksverhandlungen wird zur Kenntnis genommen.
  2.  
    1. Die Stadt Aalen ist bereit, das Grundstück Flst. 3089, Gemarkung Ebnat mit 1326 m² zu erwerben.
    2. Die Stadt Aalen ist bereit, das Grundstück 3090, Gemarkung Ebnat mit       4188 m² erwerben.
  3. Für die bereits in den Jahren 2007 – 2015 erworbenen Grundstücke, welche innerhalb des Plangebietes 34-02/2 liegen, erfolgt eine Nachzahlung des aktuellen Kaufpreises analog den Richtlinien der aktuellen Bodenpolitik (Beschluss des Gemeinderats vom 24.09.2015).
    Diese Regelung ergeht ohne die Anerkennung einer Rechtspflicht.
  4. Für die Grundstücke, welche westlich des Krautgartenwegs und dem Plangebiet 34-02/2 liegen, erfolgt eine Anpassung des Kaufpreises. Für bereits erworbene Grundstücke aus dem Zeitraum 2007 – 2015 in diesem Bereich erfolgt eine Nachzahlung analog den Richtlinien der aktuellen Bodenpolitik.
    Diese Regelung ergeht ohne die Anerkennung einer Rechtspflicht.

- 1. Erwerb des Grundstücks Flst. 1727, Gemarkung Aalen, Gewann Röte, sowie Flst. 1785, Gemarkung Aalen, Gewann Osterbucher Steige
- 2. Erwerb des Grundstücks Flst. 380, Gemarkung Aalen, Flur Unterrombach, sowie Flst. 1411/1 und 1411/2, Gemarkung und Flur Essingen

  1. Die Stadt Aalen ist bereit, die Flst. 1727,Gemarkung Aalen, Gewann Röte, sowie Flst.1785, Gemarkung Aalen, Gewann Osterbucher Steige zu erwerben. Der Kaufpreis ist innerhalb von 4 Wochen nach Beurkundung des Kaufvertrages fällig.
  2. Die Stadt Aalen ist bereit, die Flst. 380, Gemarkung Aalen, Flur Unterrombach, sowie die Flst. 1411/1 und 1411/2, Gemarkung und Flur Essingen zu erwerben. Der Kaufpreis ist innerhalb von 4 Wochen nach Beurkundung des Kaufvertrages fällig.
  3. Die Stadt Aalen trägt die Kosten der Beurkundung der Verträge, die Kosten des Vollzugs im Grundbuch, sowie die Grunderwerbsteuer.

- Erwerb der Grundstücke Flst. 166 und Flst. 169, Gemarkung Wasseralfingen, Flur Treppach

  1. Die Stadt Aalen ist bereit, die Flst. 166 und 169, Gemarkung Wasseralfingen, Flur Treppach zu erwerben. Der Kaufpreis ist innerhalb von 4 Wochen nach Beurkundung des Kaufvertrages fällig.
  2. Die Stadt Aalen trägt die Kosten der Beurkundung des Vertrags, die Kosten des Vollzugs im Grundbuch, sowie die Grunderwerbsteuer.

- Erwerb des Grundstücks Flst. 3445, Gemarkung Ebnat

  1. Die Stadt Aalen ist bereit, das Flst. 3445, Gemarkung Ebnat, Gewann Schind-gasse, zu erwerben. Der Kaufpreis ist innerhalb von 4 Wochen nach Beurkundung des Kaufvertrages fällig.
  2. Die Stadt Aalen trägt die Kosten der Beurkundung des Vertrags, die Kosten des Vollzugs im Grundbuch, sowie die Grunderwerbsteuer.

- Verkauf einer Gewerbefläche im Gebiet "Brühl" in Hofen
  Grundstück Flst. 623, Gemarkung Hofen, Flur Attenhofen mit 2.186 m²

  1. Die Stadt Aalen ist bereit, das Grundstück Flst. 623, Gemarkung Hofen, Flur Attenhofen mit einer Größe von 2.186 m² zu veräußern.
  2. Der Kaufpreis beinhaltet bereits den Abwasserbeitrag und den Erschließungsbeitrag in Höhe von 20,00 €/m². Der Erwerber trägt zusätzlich die Kosten für die Grundstücksanschlüsse für Wasser und Kanal.
  3. Der Erwerber trägt die Kosten der Beurkundung des Vertrags, des Vollzugs im Grundbuch sowie die Grunderwerbsteuer.
  4. Im Übrigen gelten die „Allgemeinen Bestimmungen für die Abtretung städtischer Grundstücke“ mit der Maßgabe, dass auf dem zugesagten Grundstück innerhalb von 2 Jahren ein bezugsfertiges Betriebsgebäude zu erstellen ist, das den bau- und planungsrechtlichen Bestimmungen entspricht.

- Verkauf von Bauplätzen im Baugebiet "Westlich der Stollbergstraße" in Aalen-Dewangen

  1. Dem Verkauf von 4 Bauplätzen wird zugestimmt.
  2. Der Gesamtverkaufspreis beträgt insgesamt 406.600 €.
  3. Für den Verkauf gelten die „Allgemeinen Bestimmungen für die Abtretungstädtischer Grundstücke.“

- Verkauf von Baufeld 2.2 im Stadtoval

  1. Die Stadt Aalen ist bereit, das Baufeld 2.2 (Flst. 578/26) im Bereich Stadtoval an den Investor WILMA Immobilien AG, Kuhwaldstraße 46, 60486 Frankfurt zu verkaufen.
  2. Der Verkauf des Baufeldes erfolgt vorbehaltlich der Klärung der offenen Punkte bezüglich des Bebauungskonzeptes.
  3. Der Kaufpreis beträgt 350,- €/m².
  4. Der Investor hat sich an den Herstellungskosten für den Steg mit einem Betrag von 25,-€ je erworbenen m² sowie an den Gemeinkosten mit einem Betrag von 10,-€ je erworbenen m² zu beteiligen. Die Beteiligung an den Herstellungskosten für den Steg wird nur fällig, sofern der Gemeinderat hierzu einen Baubeschluss fasst.
    Im Übrigen trägt der Investor 50 % der Planungs- und Herstellungskosten für den zwischen dem Baufeld 2.2 und Baufeld 4 liegenden Wohnweg.
    Dies gilt analog auch für das bereits vergebene Baufeld 3.3
  5. Der Kaufpreis ist in zwei Raten zur Zahlung fällig. Die erste Rate in Höhe von 20% des Kaufpreises ist vier Wochen nach Abschluss des Kaufvertrages zur Zahlung fällig, die restlichen 80% innerhalb von vier Wochen nach Freigabe der Erschließungsanlagen, bzw. der provisorischen Baustraße für die Bebauung.
  6. Im Kaufpreis enthalten ist der Erschließungsbeitrag. Zusätzlich sind von dem Erwerber der Abwasserbeitrag, die Kosten der Grundstücks- und Hausanschlüsse, die Kosten der Vermessung, die Kosten des Vertrags sowie dessen Vollzugs sowie die Grunderwerbsteuer zu bezahlen.
  7. Die Stadt übernimmt bis zur Mitte des neu gebildeten Flurstücks 578/31 eine Abstandsflächenbaulast zugunsten des Baufelds 2.2. Der Wert der Baulast beträgt 64.925,- €.

- Verkauf des Grundstücks Fl.Nr. 159/3 Gemarkung Hofen Flur Oberalfingen
  Ehemaliger Kindergarten Oberalfingen in der Ahelfinger Straße
  zur Nutzung für Gewerbe und Wohnen

  1. Die Stadt Aalen ist bereit, eine Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 159/3 Gemarkung Hofen Flur Oberalfingen mit ca. 939 m² zu veräußern.
  2. Der Kaufpreis ist innerhalb von 4 Wochen nach Beurkundung des Kaufvertragsfällig.
  3. Der Erwerber verpflichtet sich gegenüber der Stadt Aalen, die Backsteinfassade des Gebäudes sichtbar zu erhalten. Diese Verpflichtung wird durch eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit zugunsten der Stadt gesichert.
  4. Der Erwerber räumt der Stadt Aalen ein Vorkaufsrecht gem. § 463 BGB ein, wonach die Stadt Aalen für den ersten Verkaufsfall das Vorkaufsrecht hätte. Für den Fall, dass die Stadt das Vorkaufsrecht ausübt, wird der Kaufpreis auf der Basis eines Verkehrswertgutachtens des Gutachterausschusses der Stadt Aalen festgestellt. Dieses Recht wird durch eine Vormerkung gesichert.
  5. Die Stadt Aalen ist berechtigt, die im Garten des Grundstücks befindlichen Spielgeräte des ehemaligen Kindergartens bis spätestens 30.06.2017 abzubauen. Die nicht abgebauten Spielgeräte sowie die Sockel für die Spielgeräte werden vom Erwerber übernommen.
  6. Der Erwerber trägt die Kosten der Beurkundung des Kaufvertrags, des Vollzugs im Grundbuch sowie die Grunderwerbssteuer. Die Vermessungskosten trägt die Stadt Aalen.
  7. Die Verwaltung wird mit der näheren Ausgestaltung des Vertrags beauftragt.

- Herstellung öffentlicher Toilettenanlagen im Hauptbahnhof Aalen, Zuschuss der Stadt Aalen

  1. Die Stadt gewährt der Deutschen Bahn AG für die Erstellung einer öffentlichen Toilettenanlage im Hauptbahnhof Aalen einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 25.000,- EUR (netto), somit maximal 29.750,- EUR (brutto).
  2. Die Stadt Aalen beteiligt sich an den monatlichen Betriebskosten der öffentlichen Toilettenanlage im Hauptbahnhof Aalen mit 800,- EUR (netto), somit maximal 952,- EUR (brutto).

- Vorzeitige Auszahlung der 2. Kaufpreisrate für den Erwerb des Grundstücks Flst. 131/2, Gemarkung Wasseralfingen, Flur Treppach

  1. Der vorzeitigen Auszahlung der 2. Kaufpreisrate wird zugestimmt.
  2. Die Auszahlung erfolgt sofort.
  3. Der Auszahlungsbetrag ist bis zum Tage des Satzungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 70-03/2 Treppach-West zu verzinsen.

2. Bekanntgabe von Eilentscheidungen

a)        Erwerb des Grundstücks Fl.Nr. 2954 Gem. Aalen, Bahnhofstraße 55/1 im Zwangsversteigerungsverfahren

b)        Realschule auf dem Galgenberg - Realisierung der Fachräume im UG    

3. Breitbandentwicklung Aalen, weiteres Vorgehen Vorlage

Der Beschluss im Gemeinderat erging einstimmig.

1.         Der Gemeinderat der Stadt Aalen stimmt der Neustrukturierung des Bereichs Breitbandentwicklung zu.

2.         Der Gemeinderat der Stadt Aalen stimmt dem weiteren Vorgehen und den geplanten Projekten zu.

4. Weiterentwicklung der kommunalen Seniorenarbeit "Generationengerechtes Aalen 2035"

Der Beschluss erging einstimmig.

Die kommunale Seniorenarbeit wird unter dem Leitziel “Generationengerechtes Aalen 2035” weiterentwickelt. Hierzu wird die Verwaltung beauftragt, die in der Sitzungsvorlage empfohlenen konzeptionellen und organisatorischen Maßnahmen zu konkretisieren und dem Gemeinderat ein entsprechendes Konzept vorzulegen.

5. Übernahme des Bürgerspitals in städtische Trägerschaft und Umwandlung des Vereins in einen Förderverein

Der Beschluss erging einstimmig.

Dem Entwicklungskonzept „Bürgerspital“ wird zugestimmt.

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Verein Begegnungsstätte Bürgerspital e.V. Gespräche zur Übernahme der Trägerschaft durch die Stadt frühestens ab 01.05.2017 und zur Umwandlung des bisherigen Trägervereins in einen Förderverein aufzunehmen.

Vorbehaltlich einer positiven Mitgliederentscheidung zur Abgabe der Trägerschaft, wird einem Betriebsübergang nach § 613a BGB zugestimmt und die erforderlichen Haushaltsmittel bereitgestellt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Stelle der Leitung der Begegnungsstätte Bürgerspital auszuschreiben und zeitnah zu besetzen.

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Zeit- und Kostenplanung zur Fortsetzung der Gebäudemodernisierung einschließlich Ausstattung vorzulegen.

6. Neuordnung der vertraglichen Regelung mit dem Aufwind e. V. zur Schulsozialarbeit an der Schillerschule und den Leistungen im Rahmen des Ganztagsbetriebs an der Hermann-Hesse-Schule

1.         Die Verwaltung wird beauftragt, unter Berücksichtigung der im Sachver halt dargestellten Nummern 1 bis 9 einen unbefristeten Vertrag mit dem Aufwind e.V. zum 1.1.2017 abzuschließen. Dieser ist für beide Seiten zu jedem Schuljahr kündbar, die Kündigungsfrist beträgt 4 Monate auf Schuljahresende. Die Stadt Aalen stellt die notwendigen Finanzmittel in den Haushaltsjahren 2017 ff. zur Verfügung.

2.         Zur Übernahme der Hauswirtschaftskräfte des Aufwinds ist der Stellenplan 2017 zum gegebenen Zeitpunkt fortzuschreiben. Der Personalbedarf bemisst sich an den tatsächlichen Essenszahlen an der Hermann-Hesse-Schule im Schuljahr 2017/2018. Es wird von einem 0,5 Stellenanteil in

7. Allgemeinverfügung über die Ladenöffnungszeiten in Aalen hinsichtlich der Durchführung der verkaufsoffenen Sonntage 2017

Der Beschluss erging mehrheitlich.

Aufgrund § 8 Abs. 1 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten in Baden-Württemberg (Gesetzblatt für Baden-Württemberg 2007, Nr. 4, S. 135) soll die als Anlage beigefügte Allgemeinverfügung hinsichtlich der Durchführung der verkaufsoffenen Sonntage für das Jahr 2017 erlassen werden. Der Gemeinderat stimmt dem Erlass der Allgemeinverfügung zu.       

8. Limesmuseum Aalen hier: Genehmigung des Stufenplans zur städtebaulichen und freiraumplanerischen Einbindung des ehemaligen römischen Reiterkastells in die Stadt Aalen

Der Beschluss erging einstimmig.

1. Der Gemeinderat stimmt dem städtebaulichen Rahmenplan des Büro Planstatt Senner zu.

2. Der Gemeinderat beschließt die Umgestaltung des Vorbereiches des Limesmuseums (St. Johann-Straße und Berliner Platz) weiter zu verfolgen (Stufe

9. Stellplatzablösungen

a) Sachstandsbericht
b) Verwendung der Einnahmen     Vorlage Nr.: 6016/053
Der Beschluss erging mehrheitlich.

1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Verwendung der 2009 – 2016 vereinnahmten Stellplatzablösebeträge für die aufgeführten Maßnahmen wird zugestimmt.

10. Erhöhung von Stellplatzablösebeträgen nach § 37 Abs. 6 Landesbauordnung (LBO)

Der Beschluss erging mehrheitlich.
    
1. Die Ablösebeträge werden festgesetzt:
In Zone 1 auf 7.500,00 Euro/Kfz-Stellplatz
In Zone 2 auf 4.500,00 Euro/Kfz-Stellplatz
Die Beträge gelten für abzuschließende Ablöseverträge ab dem 01.03.2017.

2. Die Ablösebeträge werden festgesetzt:
In Zone 1 auf 10.000,00 Euro/Kfz-Stellplatz
In Zone 2 auf 6.000,00 Euro/Kfz-Stellplatz
Die Beträge gelten für abzuschließende Ablöseverträge ab dem 01.01.2019.

11. Abschluss eines Erschließungsvertrags mit der Wohnungsbau Aalen GmbH über die Erschließung des ehemaligen Bereichs der Evangelischen Kirchengemeinde nördlich der Zebert- und Wielandstraße

Der Beschluss erging einstimmig.
    
Die Verwaltung wird beauftragt, einen Erschließungsvertrag mit der Wohnungsbau Aalen GmbH abzuschließen.

12. Erteilung von Weisungen an den Vertreter der Stadt Aalen für die nächste ordentliche Gesellschafterversammlung der Wohnungsbau Aalen GmbH zur Änderung des Gesellschaftsvertrags

Der Beschluss erging mehrheitlich.

Dem Vertreter der Stadt Aalen wird gemäß § 104 Abs. 1 letzter Satz der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit § 9 Abs. 4 Ziffer 26 der Hauptsatzung der Stadt Aalen die Weisung erteilt, in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Wohnungsbau Aalen GmbH die in der Anlage 1 dargestellte Änderung des Gesellschaftsvertrags zu beschließen und die Zahl der Aufsichtsratsmitglieder auf 14 festzulegen.

© Stadt Aalen, 03.03.2017