Der Ausschuss nimmt einstimmig den Beschlussantrag zur Kenntnis:
Der Abschlussbericht Fußverkehrs-Check 2017 wird zur Kenntnis genommen. 6618/013
Information
Dem unten genannten Beschlussantrag wurde bei einer Enthaltung mehrheitlich angenommen.
Gemäß § 7 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg in der Fassung vom 11. Mai 1992, zuletzt geändert durch 7. Anpassungsverordnung vom 25.04.2007, wird als für den öffentlichen Verkehr entbehrlich eingezogen:
Teilfläche mit ca. 1826 m² des Grundstücks Flst. 2096 (Daimlerstraße) Gemarkung und Flur Aalen.
Die Einziehung ist öffentlich bekannt zu machen. 3018/014
Entschei-dung
a) "Feuerwehrgelände Kocherwiesen" im Planbereich 73-01 in Aalen-Wasseralfingen, Plan Nr. 73-01/2 und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet Plan Nr. 73-01/2
6118/006 - Vorberatung
Dem folgenden Beschlussantrag wurde vom Ausschuss einstimmig entsprochen.
Es wird ein Bebauungsplan sowie eine Satzung über örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO für das Bebauungsplangebiet aufgestellt. Dem Abgrenzungsplan zum Bebauungsplan wird zugestimmt (Stand 21.03.2018; siehe Anlage B). Für die Belange des Umweltschutzes wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
Der Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemein-schaft Aalen ist im „Bereich Feuerwehrgelände Kocherwiesen“ im Parallelverfahren zu ändern und an den Bebauungsplan anzupassen.
b) "Weilerstraße westlich Rombach und östlich Im Heimat-winkel", im Planbereich 09-04 und 09-03 in Aalen-Weststadt, Plan Nr. 09-04/1 und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet Plan Nr. 09-04/1
6118/009 - Vorberatung
Über den folgenden Beschlussantrag stimmte der Ausschuss nicht ab. Er wurde dem Gemeinderat zur Entscheidung im Mai übertragen.
Es wird ein Bebauungsplan sowie eine Satzung über örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO für das Bebauungsplangebiet aufgestellt.
Dem Abgrenzungsplan zum Bebauungsplan wird zugestimmt (Stand 12.04.2018; siehe Anlage B).
Für die Belange des Umweltschutzes wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
Der Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen ist im Parallelverfahren zu ändern und an den Bebauungsplan anzupassen.
Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 02-03 „Südlich der Gartenstraße III“ wird aufgehoben soweit er vom Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 09-04/1 überlagert wird.
mündl. Bericht
Der Bericht wurde ohne Abstimmung vom Ausschuss zur Kenntnis genommen.