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Beschlüsse der Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Stadtentwicklung am Donnerstag, 09. Mai 2019

Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter
www.aalen.de/Ratsinformationssystem

1 Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans (FNP 2030) - Beschluss der Bauflächenkulisse

6119/004 - Vorberatung

Der Ausschuss spricht dem Gemeinderat keine Empfehlung für die Annahme des folgenden Beschlussantrags aus:

Der Gemeinderat beschließt die vorliegende Bauflächenkulisse für die Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans (FNP 2030).    

2 Unterzeichnung der Resolution "2030-Agenda für Nachhaltige Entwicklung" des Deutschen Städtetages

6719/006 - Vorberatung

Der Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat bei einer Enthaltung einstimmig die Annahme des folgenden Beschlussantrags:

Die Stadt unterzeichnet die Resolution des Deutschen Städtetages "2030-Agenda für Nachhaltige Entwicklung: Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten"   

3 Grundsatzbeschluss zur Landschaftsgestaltung am Ortseingang Ebnat (Freizeitanlage)

6019/009 - Entscheidung

Der Ausschuss beschließt einstimmig bei einer Enthaltung den folgenden Antrag:

Der AUSt stimmt dem Grundsatzbeschluss für die Landschaftsgestaltung am Ortseingang Ebnat zu.   

4 Einziehung der Teilfläche des Grundstücks Flst. 249/1, Gemarkung und Flur Ebnat

3019/021 - Entscheidung

Der Ausschuss beschließt einstimmig den folgenden Beschlussantrag:

Gemäß § 7 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg in der Fassung vom 11. Mai 1992 (GBl. S. 330), zuletzt geändert durch Art. 67 der Verordnung vom 23. Februar 2017 (GBl. S. 99, 107) wird als für den öffentlichen Verkehr entbehrlich eingezogen:
Teilfläche mit ca. 134 m² des Grundstücks Flst. 249/1 (Schießweg) Gemarkung und Flur Ebnat

Die Einziehung ist öffentlich bekannt zu machen.   

5 Bebauungspläne

a)    "Galgenberg-Ost" in den Planbereichen 04-01, 04-02 und 04-04, Plan Nr. 04-04/2 in Aalen-Kernstadt und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet, Plan Nr. 04-04/2
- 1. Auslegungsbeschlüsse gem. § 3 Abs. 2 BauGB

6119/003 - Vorberatung

Der Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig bei vier Enthaltungen folgenden Beschlussantrag zur Annahme:

Die Entwürfe des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften (Lageplan mit Textteil, 09.04.2019, Stadtmessungsamt Aalen / Stadtplanungsamt Aalen), und der Begründung (09.04.2019), Stadtplanungsamt Aalen mit Umweltbericht (09.04.2019), Landschaftsplanung.Langenholt, Stuttgart), Anlage A, B und C werden gebilligt.
Die Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung (Anlage D) sind Grundlage für die Planfassungen für die 1. öffentliche Auslegung.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften weicht vom Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses (13.10.2016) im südwestlichen Bereich ab.
Durch den Bebauungsplan „Galgenberg-Ost“ wird teilweise folgender Bebauungsplan aufgehoben soweit dieser vom Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Galgenberg-Ost“, Plan Nr. 04-04/2 überlagert wird: Bebauungsplan „Schlatäcker II“, Plan Nr. 05-02/4 (in Kraft: 05.04.2017). Die Überlagerung betrifft einen kleinen Bereich im Kreuzungsbereich der Ziegelstraße.
Der Aufstellungsbeschluss vom 12.04.2016 wird im südwestlichen Bereich aufgehoben, und zwar dort, wo sich der Anschlusspunkt an die Ziegelstraße geändert hat (s. Plananlage überholte Abgrenzung vom 12.04.2016 und Abgrenzungsplan vom 09.04.2019).
Die öffentliche Auslegung erfolgt auf die Dauer von 44 Tagen; dies ist aufgrund der Plangebietsgröße und der Komplexität der Planung erforderlich.
Es wird bestimmt, dass während der öffentlichen Auslegung nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Planungen unberücksichtigt bleiben können.
    
b)    "Hochschulforum", im Planbereich 03-07, Aalen-Kernstadt, Plan Nr. 03-07/7 und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet Plan Nr. 03-07/7
- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB

6119/008 - Vorberatung

Der Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig die Annahme des folgenden Beschlussantrags:

Es wird ein Bebauungsplan sowie eine Satzung über örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO für das Bebauungsplangebiet aufgestellt.
Dem Abgrenzungsplan zum Bebauungsplan wird zugestimmt (Stand 12.02.2019; siehe Anlage B).
Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 03-07/4 „Parkhaus Burren“ wird aufgehoben soweit er vom Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 03-07/7 überlagert wird. 
Für die Belange des Umweltschutzes wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
Der Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen ist im Parallelverfahren zu ändern und an den Bebauungsplan anzupassen.    
    
c)    "Ecke Friedhofstraße und Bischof-Fischer-Straße" im Planbereich 03-01, Plan Nr. 03-01/3 in Aalen-Kernstadt und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet, Plan Nr. 03-01/3
- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB und § 13 bzw. § 13 a BauGB
- 1. Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 13 bzw. 13 a BauGB

6119/011 - Vorberatung

Der Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die Annahme des folgenden Beschlussantrags einstimmig:

  1. Es wird ein Bebauungsplan sowie eine Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet aufgestellt.
  2. Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB bzw. nach § 13 a BauGB als Maßnahme der Innenentwicklung durchgeführt. 
  3. Dem Abgrenzungsplan zum Bebauungsplan wird zugestimmt (Stand 08.04.2019; siehe Anlage B).
  4. Die Entwürfe des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften (Lageplan mit Textteil, 08.04.2019, LK&P Ingenieure, Mutlangen / Amt für Vermessung, Liegenschaften und Bauverwaltung / Stadtplanungsamt Aalen), und der Begründung (08.04.2019, LK&P Ingenieure, Mutlangen, Anlage A und B) werden gebilligt. 
  5. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 wird  gemäß § 13 Abs. 2 BauGB abgesehen.
  6. Durch diesen Bebauungsplan (Plan Nr. 03-01/3) und die Satzung über örtliche Bauvorschriften werden folgende Bebauungsplanverfahren soweit sie vom Geltungsbereich dieses Bebauungsplans Plan Nr. 03-01/3 überlagert werden, aufgehoben:
    Baulinien v. 12.05.1893 aus Stadtbaublatt (SBB-1893-1004)
    Baulinien v. 16.09.1903 aus Stadtbaublatt (SBB-1903-3440)
  7. Die öffentliche Auslegung erfolgt auf die Dauer von 30 Tagen, da das Planungsverfahren keine hohe Komplexität aufweist. (Gründe sind unter anderem die geringe Plangebietsgröße und die geplante Nutzungsanpassung im vorhandenen Spektrum).
  8. Es wird bestimmt, dass während der öffentlichen Auslegung nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Planung unberücksichtigt bleiben können.
  9. Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung entsprechend anzupassen (siehe Anlage B, 84. Flächennutzungsplan-Änderung).

    
d)    "Krautgarten/ Birkenmahd II" Plan Nr. 34-02/2 in Aalen-Ebnat 
sowie Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet, Plan Nr. 34-02/2
- Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen gem. § 3 (2) BauGB
- Satzungsbeschlüsse gem. § 10 (1) BauGB und § 74 (6) LBO

6119/013 - Vorberatung

Der Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die Annahme des folgenden Beschlussantrags einstimmig:

  1. Der Gemeinderat stellt nach Abwägung die beigefügte Liste vom 22.03. 2019 betreffend des genannten Bebauungsplanes und der zugehörigen Satzung über örtliche Bauvorschriften als Ergebnis der von ihm durchgeführten Prüfung der während der Auslegung abgegebenen Stellungnahmen fest (Anlage B).
  2. Die als Anlage beigefügten S a t z u n g e n werden beschlossen (Anlage A).
  3. Folgende Bebauungspläne werden aufgehoben, soweit diese vom Geltungsbereich des B-Planes/ der Satzung über örtliche Bauvorschriften Nr. 34-02/2 überlagert werden:
    Plan Nr. 34-02, „Hohenberger Weg“, genehmigt/ in Kraft seit 26.06.1969
    Plan Nr. 34-01/2, „Änderung Bebauungsplan Gewerbegebiet und Mischgebiet nördlich der Jurastraße“, genehmigt/ in Kraft seit 27.02.2013

    
e)    "Aufhebung Straßenfläche Röntgenstraße", im Planbereich 08-05, Plan Nr. 08-05/6 in Aalen-Weststadt und Satzung über örtliche Bauvorschriften 
- Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen gem. § 3 (2) BauGB
- Satzungsbeschlüsse gem. § 10 (1) BauGB und § 74 (6) LBO

6119/014 - Vorberatung

Der Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat mehrheitlich bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung die Annahme des Beschlussantrags:

Der Gemeinderat stellt nach Abwägung die beigefügte Liste vom 10.04.2019 betreffend des genannten Bebauungsplanes und der zugehörigen Satzung über örtliche Bauvorschriften als Ergebnis der von ihm durchgeführten Prüfung der während der Auslegung abgegebenen Stellungnahmen fest (Anlage B).
Die als Anlage beigefügten S a t z u n g e n werden beschlossen (Anlage A).
Durch diesen Bebauungsplan (Plan Nr. 08-05/6) werden folgende Bebauungspläne aufgehoben, soweit sie vom Geltungsbereich des Bebauungsplanes (Plan Nr. 08-05/6) überlagert werden:
Bebauungsplan „südlich der Robert-Bosch-Straße und westlich der Osterbucher Steige“, Plan Nr. 08-05 vom 16.09.1974, in Kraft seit 04.01.1975
Bebauungsplan „2. Änderung des Bebauungsplanes südlich der Robert-Bosch-Straße und westlich der Osterbucher Steige im Bereich der Siemensstraße und im östlichen Teil der Röntgenstraße – Gewerbegebiet Froschkrägel“, Plan Nr. 08-05/3 vom 15.01.1998/ 15.06.1998, in Kraft seit 05.08.1998
Bebauungsplan „Änderung der Bebauungspläne 08-05, 08-05/3 und 08-05/4 im Bereich Röntgenstraße-Ost“, Plan Nr. 08-05/5 vom 30.09.2008/16.03.2009, in Kraft seit 20.05.2009
    
f)    "Weilerstraße westl. Rombach u. östl. Im Heimatwinkel", Planbereich 09-04 u. 09-03, Aalen-Weststadt, Plan Nr. 09-04/1 sowie Satzung über örtliche Bauvorschriften für B-Plangebiet Plan Nr. 09-04/1 u. Änderung Flächennutzungsplan VG Aalen-Essingen-Hüttlingen, Bereich "Weilerstraße / Rombach" in Aalen-Weststadt (75.  FNP-Änderung)
- Prüfung abgegebene Stellungnahmen gem. § 3 (2) BauGB 
- Satzungsbeschlüsse gem. § 10 (1) BauGB und § 74 (6) LBO 
- Feststellungsbeschluss zur 75. FNP-Änderung

6119/016 - Vorberatung

Der Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat mehrheitlich bei einer Gegenstimme und vier Enthaltungen die Annahme des Beschlussantrags:

Der Gemeinderat stellt nach Abwägung die beigefügte Liste vom 10.04.2019 betreffend des genannten Bebauungsplanes und der zugehörigen Satzung über örtliche Bauvorschriften als Ergebnis der von ihm durchgeführten Prüfung der während der Auslegung abgegebenen Stellungnahmen fest (Anlage B).
Die als Anlage beigefügten  S a t z u n g e n  werden beschlossen (Anlage A).
Durch diesen Bebauungsplan wird folgender Bebauungsplan aufgehoben, soweit er vom Geltungsbereich des B-Planes/der Satzung über örtliche Bauvorschriften Nr. 09-04/1 überlagert wird:
Bebauungsplan „Südlich der Gartenstraße III“, Plan Nr. 02-03 (in Kraft: 21.05.1966).
Die Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung (Anlage E) zum B-Plan-Verfahren „Weilerstraße westlich Rombach und östlich Im Heimatwinkel“ sind der o.g. Planfassung zugrunde gelegt.
Die 75. FNP-Änderung im Bereich „Weilerstraße / Rombach“ (Stadtplanungsamt Aalen, 12.12.2018), wird festgestellt (Anlage D).
Der Gemeinderat ermächtigt die Vertreter im Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Aalen mit den Gemeinden Essingen und Hüttlingen, dem Beschlussantrag zuzustimmen.   

© Stadt Aalen, 12.05.2019