Beschlüsse der Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Stadtentwicklung am Donnerstag, 07. Februar 2019

Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter
www.aalen.de/Ratsinformationssystem

1 Aktionsplan zur Verhinderung von wilden Müllablagerungen

3019/001 - Vorberatung

Folgender Beschlussantrag wurde dem Gemeinderat zur Annahme einstimmig empfohlen:

Der Vorgehensweise und den ersten Schritten zum Aktionsplan zur Verhinderung von wilden Müllablagerungen wird zugestimmt.    

2 Geplante Mehrfachbeauftragung "Städtebauliche Untersuchung Bereich Feuerwehrgelände Kocherwiesen und Schulzentrum" Information zur geplanten Vorgehensweise und Aufgabenstellung

6118/039 - Entscheidung

Der Antrag zur Mehrfachbeauftragung wird einstimmig durch den Ausschuss beschlossen.

Der im Sachverhalt beschriebenen Vorgehensweise zur Durchführung der Mehrfachbeauftragung wird zugestimmt.
Der Aufgabenstellung zur geplanten Mehrfachbeauftragung (s. Anlagen) wird zugestimmt.    

3 Aufhebung der Satzung vom 29.03.2007 über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Soziale Stadt "Unterkochen" mit den räumlichen Teilbereichen "Wöhr-/Knöcklingstraße" (Bereich 1) und "Waldhäuser Straße" (Bereich 2)

 6018/073 - Vorberatung

Der folgende Beschlussantrag wird dem Gemeinderat einstimmig zur Annahme empfohlen:

Die beiliegende Satzung zur Aufhebung der Satzung über die förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets Soziale Stadt „Unterkochen“ mit den räumlichen Teilbereichen „Wöhr-/Knöcklingstraße“ (Bereich 1) und „Waldhäuser Straße“ (Bereich 2) wird nach § 162 BauGB beschlossen.
Die Satzung ist öffentlich bekannt zu machen.  

4 Sachstandsbericht Verkehrsentwicklungsplan / Mobilitätskonzept 2030 für das Jahr 2018

6618/034 - Information

Der Beschlussantrag wird ohne Abstimmung vom Ausschuss zur Kenntnis genommen.

Der Sachstandsbericht wird zur Kenntnis genommen.    

5 Bau- und Vergabeschluss zur Herstellung einer neuen Straßenbeleuchtung Osterbucher Steige in Aalen

6618/048 - Information

Der Beschlussantrag wird durch die Verwaltung von der Tagesordnung des Technischen Ausschusses abgesetzt.

Der Technische Ausschuss beschließt, die Beleuchtung (Außenbereich) der Osterbucher Steige auf ein neues, funkgesteuertes Lichtmanagement-System mit LED-Leuchten umzurüsten.    

6 Bericht über die geplanten Firmenerweiterungen

a)    EZcon Network GmbH   

mündl. Bericht


b)    ISO-Chemie GmbH

mündl. Bericht

Die mündlichen Berichte werden per Antrag zur Geschäftsordnung um einen Bericht von Thomas Schneider ergänzt und ohne Abstimmung zur Kenntnis genommen.    

7 Bebauungspläne

a)    "Aufhebung Straßenfläche Röntgenstraße" im Planbereich 08-05, Plan Nr. 08-05/6 in Aalen-Weststadt sowie Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet,
Plan Nr. 08-05/6

 6119/002 - Vorberatung

- Auslegungsbeschluss gem. §2 BauGB

Der Beschlussantrag wird vom Ausschuss bei drei Enthaltungen mehrheitlich dem Gemeinderat zur Annahme empfohlen.

  1. Die Entwürfe des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften (Lageplan mit Textteil, 17.01.2019, Stadtplanungsamt Aalen / Stadtmessungsamt Aalen), die Begründung (17.01.2019, Stadtplanungsamt Aalen, Anlage A), der Umweltbericht (Büro Langenholt, Okt. 2018, Anlage D), die artenschutzrechtlicher Potenzialanalyse (Büro Fußer, Sept. 2018, Anlage E) sowie die Verkehrsuntersuchung Röntgenstraße (brenner Bernard Jan. 2019, Anlage C) werden gebilligt.
  2. Die Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung (Anlage F und Anlage G) sind Grundlage für die o.g. Planfassungen für die 1. Auslegung.
  3. Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Textteil, der Entwurf der Satzung über örtliche Bauvorschriften, die Begründung inkl. Umweltbericht und artenschutzrechtliche Potentialanalyse zum Bebauungsplan sowie vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen sind für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch 30 Tage, öffentlich auszulegen. Eine Verlängerung der Auslegungsdauer ist nicht angezeigt. Es bestehen keine Anhaltspunkte, um von der gesetzlich geregelten Frist abzuweichen. Die Planung ist sowohl räumlich als auch inhaltlich überschaubar. Es werden nicht derart viele Unterlagen und Gutachten ausgelegt, deren Einsichtnahme und Verarbeitung innerhalb der Monatsfrist für Bürger zu erheblichen Schwierigkeiten führt. Mit dem Bebauungsplan soll die Röntgenstraße teilweise eingezogen werden. Neben dem Planentwurf und dessen Begründung ist daher v.a. noch das Verkehrsgutachten von wesentlicher Bedeutung. Auch aufgrund des Verkehrsgutachtens erreicht die Planung nicht einen solchen Komplexitätsgrad, der es Privaten unzumutbar macht, binnen der gewährten Frist (auch über das Internet) Einsicht zu nehmen und die Informationen zu verarbeiten.
  4. Es wird bestimmt, dass während der öffentlichen Auslegung nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Planungen unberücksichtigt bleiben können.
  5. Durch diesen Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften werden folgende Bebauungspläne, soweit sie vom Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes, Plan Nr. 08-05/6, überlagert werden, aufgehoben: Bebauungsplan „südlich der Robert-Bosch-Straße und westlich der Osterbucher Steige“, Plan Nr. 08-05 vom 16.09.1974, in Kraft seit 04.01.1975; Bebauungsplan „2. Änderung des Bebauungsplanes südlich der Robert-Bosch-Straße und westlich der Osterbucher Steige im Bereich der Siemensstraße und im östlichen Teil der Röntgenstraße – Gewerbegebiet Froschkägel“, Plan Nr. 08-05/3 vom 15.01.1998 / 15.06.1998, in Kraft seit 05.08.1998; Bebauungsplan „Änderung der Bebauungspläne 08-05, 08-05/3 und 08-05/4 im Bereich Röntgenstraße-Ost“, Plan Nr. 08-05/5 vom 30.09.2008/16.03.2009, in Kraft seit 20.05.2009.

  
b)    "Westlich Grubenweg" im Planbereich 81-01, Plan Nr.81-01 in Aalen-Hofen sowie Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet, Plan Nr. 81-01
- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB und § 13 b BauGB

6118/033 - Vorberatung
- 1. Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 und § 13 b BauGB

Der Beschlussantrag wird bei zwei Gegenstimmen dem Gemeinderat zur Annahme empfohlen.

Es werden ein Bebauungsplan sowie eine Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet aufgestellt.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13 b BauGB (in entsprechender Anwendung des § 13 a BauGB) durchgeführt.
Dem Abgrenzungsplan zum Bebauungsplan wird zugestimmt (Stand 15.01.2019; siehe Anlage B).
Die Entwürfe des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften (Lageplan mit Textteil 15.01.2019) und der Begründung (15.01.2019, beides Büro Stadtlandingenieure, Ellwangen) werden gebilligt.
Gemäß § 13 b i. V. m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung abgesehen.
Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 wird  gemäß § 13 Abs. 2 BauGB abgesehen.
Die öffentliche Auslegung erfolgt auf die Dauer von 30 Tagen, da das Plangebiet keine hohe Komplexität aufweist.
Es wird bestimmt, dass während der öffentlichen Auslegung nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Planung unberücksichtigt bleiben können.    

© Stadt Aalen, 08.02.2019