Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter
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3019/001 - Vorberatung
Folgender Beschlussantrag wurde dem Gemeinderat zur Annahme einstimmig empfohlen:
Der Vorgehensweise und den ersten Schritten zum Aktionsplan zur Verhinderung von wilden Müllablagerungen wird zugestimmt.
6118/039 - Entscheidung
Der Antrag zur Mehrfachbeauftragung wird einstimmig durch den Ausschuss beschlossen.
Der im Sachverhalt beschriebenen Vorgehensweise zur Durchführung der Mehrfachbeauftragung wird zugestimmt.
Der Aufgabenstellung zur geplanten Mehrfachbeauftragung (s. Anlagen) wird zugestimmt.
6018/073 - Vorberatung
Der folgende Beschlussantrag wird dem Gemeinderat einstimmig zur Annahme empfohlen:
Die beiliegende Satzung zur Aufhebung der Satzung über die förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets Soziale Stadt „Unterkochen“ mit den räumlichen Teilbereichen „Wöhr-/Knöcklingstraße“ (Bereich 1) und „Waldhäuser Straße“ (Bereich 2) wird nach § 162 BauGB beschlossen.
Die Satzung ist öffentlich bekannt zu machen.
6618/034 - Information
Der Beschlussantrag wird ohne Abstimmung vom Ausschuss zur Kenntnis genommen.
Der Sachstandsbericht wird zur Kenntnis genommen.
6618/048 - Information
Der Beschlussantrag wird durch die Verwaltung von der Tagesordnung des Technischen Ausschusses abgesetzt.
Der Technische Ausschuss beschließt, die Beleuchtung (Außenbereich) der Osterbucher Steige auf ein neues, funkgesteuertes Lichtmanagement-System mit LED-Leuchten umzurüsten.
a) EZcon Network GmbH
mündl. Bericht
b) ISO-Chemie GmbH
mündl. Bericht
Die mündlichen Berichte werden per Antrag zur Geschäftsordnung um einen Bericht von Thomas Schneider ergänzt und ohne Abstimmung zur Kenntnis genommen.
a) "Aufhebung Straßenfläche Röntgenstraße" im Planbereich 08-05, Plan Nr. 08-05/6 in Aalen-Weststadt sowie Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet,
Plan Nr. 08-05/6
6119/002 - Vorberatung
- Auslegungsbeschluss gem. §2 BauGB
Der Beschlussantrag wird vom Ausschuss bei drei Enthaltungen mehrheitlich dem Gemeinderat zur Annahme empfohlen.
b) "Westlich Grubenweg" im Planbereich 81-01, Plan Nr.81-01 in Aalen-Hofen sowie Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet, Plan Nr. 81-01
- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB und § 13 b BauGB
6118/033 - Vorberatung
- 1. Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 und § 13 b BauGB
Der Beschlussantrag wird bei zwei Gegenstimmen dem Gemeinderat zur Annahme empfohlen.
Es werden ein Bebauungsplan sowie eine Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet aufgestellt.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13 b BauGB (in entsprechender Anwendung des § 13 a BauGB) durchgeführt.
Dem Abgrenzungsplan zum Bebauungsplan wird zugestimmt (Stand 15.01.2019; siehe Anlage B).
Die Entwürfe des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften (Lageplan mit Textteil 15.01.2019) und der Begründung (15.01.2019, beides Büro Stadtlandingenieure, Ellwangen) werden gebilligt.
Gemäß § 13 b i. V. m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung abgesehen.
Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 wird gemäß § 13 Abs. 2 BauGB abgesehen.
Die öffentliche Auslegung erfolgt auf die Dauer von 30 Tagen, da das Plangebiet keine hohe Komplexität aufweist.
Es wird bestimmt, dass während der öffentlichen Auslegung nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Planung unberücksichtigt bleiben können.