Beschlüsse der Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Stadtentwicklung am 8. November 2018

Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter
www.aalen.de/Ratsinformationssystem

1 Attraktives Aalen 2030 - integriertes Stadtentwicklungskonzept

6118/035 - Vorberatung

Der Beschlussantrag wird dem Gemeinderat einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen.

  1. Die Konzeption wird als Leitlinie für die Stadtentwicklung beschlossen.
  2. Die Konzeption wird im Zusammenhang mit der Antragstellung für ein Sanierungsgebiet „Aalen-Süd / Union-Areal an das Regierungspräsidium Stuttgart weitergeleitet.    

2 Bebauungsplan "Krautgarten/ Birkenmahd II" Plan Nr. 34-02/2 in Aalen-Ebnat sowie Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet, Plan Nr. 34-02/2 Auslegungsbeschluss gem. § 3 (2) BauGB

6118/036 - Vorberatung

Der ergänzte Beschlussantrag der Vorlage wird dem Gemeinderat einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen.

  1. Die Entwürfe des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften (Lageplan mit Textteil vom 18.10.2018, LK&P, Mutlangen/ Stadtmessungsamt Aalen/ Stadtplanungsamt Aalen), der Begründung und des Umweltberichts (18.10.2018, LK&P, Mutlangen; Anlage A) werden gebilligt.
  2. Folgende Bebauungspläne werden aufgehoben, soweit diese vom Geltungsbereich des B-Planes/ der Satzung über örtliche Bauvorschriften Nr. 34-02/2 überlagert werden:
    - Plan Nr. 34-02, „Hohenberger Weg“, genehmigt/ in Kraft seit 26.06.1969
    - Plan Nr. 34-01/2, „Änderung Bebauungsplan Gewerbegebiet und Mischgebiet nördlich der Jurastraße“, genehmigt/ in Kraft seit 27.02.2013
  3. Der Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplanentwurfes und des vorliegenden Entwurfes der Satzung über örtliche Bauvorschriften weicht vom Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses vom 22.07.2004 im Nord-Westen, Süd-Osten und Osten ab.
  4. Die öffentliche Auslegung erfolgt auf die Dauer von 44 Tagen; dies ist aufgrund der Plangebietsgröße und der Ausdehnung des Plangebietes in Richtung benachbartes Gewerbe- und Mischgebiet erforderlich.
  5. Es wird bestimmt, dass während der öffentlichen Auslegung nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Planung unberücksichtigt bleiben können. 
© Stadt Aalen, 09.11.2018