Beschlüsse der Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Stadtentwicklung am 8. November 2018
Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter
www.aalen.de/Ratsinformationssystem
1 Attraktives Aalen 2030 - integriertes Stadtentwicklungskonzept
6118/035 - Vorberatung
Der Beschlussantrag wird dem Gemeinderat einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen.
- Die Konzeption wird als Leitlinie für die Stadtentwicklung beschlossen.
- Die Konzeption wird im Zusammenhang mit der Antragstellung für ein Sanierungsgebiet „Aalen-Süd / Union-Areal an das Regierungspräsidium Stuttgart weitergeleitet.
2 Bebauungsplan "Krautgarten/ Birkenmahd II" Plan Nr. 34-02/2 in Aalen-Ebnat sowie Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet, Plan Nr. 34-02/2 Auslegungsbeschluss gem. § 3 (2) BauGB
6118/036 - Vorberatung
Der ergänzte Beschlussantrag der Vorlage wird dem Gemeinderat einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen.
- Die Entwürfe des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften (Lageplan mit Textteil vom 18.10.2018, LK&P, Mutlangen/ Stadtmessungsamt Aalen/ Stadtplanungsamt Aalen), der Begründung und des Umweltberichts (18.10.2018, LK&P, Mutlangen; Anlage A) werden gebilligt.
- Folgende Bebauungspläne werden aufgehoben, soweit diese vom Geltungsbereich des B-Planes/ der Satzung über örtliche Bauvorschriften Nr. 34-02/2 überlagert werden:
- Plan Nr. 34-02, „Hohenberger Weg“, genehmigt/ in Kraft seit 26.06.1969
- Plan Nr. 34-01/2, „Änderung Bebauungsplan Gewerbegebiet und Mischgebiet nördlich der Jurastraße“, genehmigt/ in Kraft seit 27.02.2013
- Der Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplanentwurfes und des vorliegenden Entwurfes der Satzung über örtliche Bauvorschriften weicht vom Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses vom 22.07.2004 im Nord-Westen, Süd-Osten und Osten ab.
- Die öffentliche Auslegung erfolgt auf die Dauer von 44 Tagen; dies ist aufgrund der Plangebietsgröße und der Ausdehnung des Plangebietes in Richtung benachbartes Gewerbe- und Mischgebiet erforderlich.
- Es wird bestimmt, dass während der öffentlichen Auslegung nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Planung unberücksichtigt bleiben können.
© Stadt Aalen, 09.11.2018