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Beschlüsse der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Stadtentwickklung am 12. und 13.1.2017

1. Stadtoval - Konzeptvorstellung und Weiterbeauftragung Hirschbachunterführung

Einstimmig wurde beschlossen:

1. Der Weiterführung der Planung des Büros Klaus Marek Architektur & Design bis Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) mit Kostenberechnung, als Grundlage für einen Baubeschluss, wird zugestimmt.

2. Bebauungspläne

a) Bebauungsplan "Parkhaus Ostalbklinikum" im Planbereich 03-04, Plan Nr. 03-04/3 in Aalen-Kernstadt sowie Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet, Plan Nr. 03-04/3

- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB und § 13 bzw. § 13 a BauGB

- 1. Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 und § 13 bzw. § 13 a BauGB (Vorberatung)

Einstimmig wurde dem Gemeinderat empfohlen:

1. Es wird ein Bebauungsplan sowie eine Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet aufgestellt.

2. Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB bzw. nach § 13 a BauGB als Maßnahme der Innenentwicklung durchgeführt.

3. Dem Abgrenzungsplan zum Bebauungsplan wird zugestimmt (Stand 08.12.2016; siehe Anlage B).

4. Die Entwürfe des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften (Lageplan mit Textteil 19.12.2016) und der Begründung (19.12.2016, beides Büro Stadtlandingenieure, Ellwangen; siehe Anlagen A und B) werden gebilligt.

5. Durch diesen Bebauungsplan (Plan Nr. 03-04/3) und die Satzung über örtliche Bauvorschriften werden folgende Bebauungspläne, soweit sie vom Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes Plan Nr. 03-04/3 überlagert werden, aufgehoben:

- Bebauungsplan 78-04/2 „Bereich nördlich des Ostalbklinikums und der verlängerten Steinbeisstraße“, in Kraft seit 16.11.2005.

6. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 wird  gemäß § 13 Abs. 2 BauGB abgesehen.

7. Es wird bestimmt, dass während der öffentlichen Auslegung nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Planung unberücksichtigt bleiben können.

8. Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung entsprechend anzupassen. (Siehe Anlage B, 66. Flächennutzungsplan-Änderung)

b) Bebauungsplan "Stadtoval" im Planbereich 04-02, Plan Nr. 04-02/3 in Aalen-Kernstadt sowie Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet, Plan Nr. 04-02/3

- Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB und

- 2. Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 und § 13 bzw. § 13 a BauGB

Einstimmig wurde vom Ausschuss empfohlen:

1. Dem geänderten Abgrenzungsplan zum Bebauungsplan wird zugestimmt (Stand 02.12.2016; siehe Anlage B).

2. Der Gemeinderat stellt nach Abwägung die beigefügte Liste vom 12.12.2016 als Ergebnis der von ihm durchgeführten Prüfung der während der 1. Auslegung abgegebenen Stellungnahmen fest (siehe Anlage D).

3. Die Neufassungen der Entwürfe des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften (Lageplan mit Textteil 12.12.2016) und der Begründung (12.12.2016, beides Büro Wick+Partner, Stuttgart/ Stadtplanungsamt Aalen; siehe Anlagen A + B) werden gebilligt.

4. Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB bzw. nach § 13 a BauGB als Maßnahme der Innenentwicklung durchgeführt.

5. Durch diesen Bebauungsplan (Plan Nr. 04-02/3) und die Satzung über örtliche Bauvorschriften werden folgende Bebauungspläne, soweit sie vom Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes Plan Nr. 04-02/3 überlagert werden, aufgehoben:

a) Bebauungsplanverfahren „Stadterweiterung östlich Bahnhof“, Plan Nr. 04-02/2, Aufstellungsbeschluss vom 18.09.2008.

b) Bebauungspläne und Satzungen über örtliche Bauvorschriften:

- Bebauungsplan „Schelmenstraße“, Plan Nr. 04-02, rechtskräftig ab 11.12.1965.

- Bebauungsplan „Heide und Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Rötenberg“, Plan Nr. IV-03/1, rechtskräftig ab 10.12.1962.

6. Es wird bestimmt, dass während der öffentlichen Auslegung nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Planung unberücksichtigt bleiben können.

7. Der Flächennutzungsplan soll im Wege der Berichtigung an die Festsetzungen des künftigen Bebauungsplanes angepasst werden. (Siehe Anlage B, 30. Flächennutzungsplan-Änderung)

8. Die Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung vom 29.09.2008 bis 07.11.2008 zum bisherigen B-Plan-Verfahren „Stadterweiterung östlich Bahnhof“, Plan Nr. 04-02/2 (Stand 03.02.2015; siehe Anlage E) werden den o.g. Planfassungen zugrunde gelegt.

c) Bebauungsplan "Ecke Stuttgarter Straße / Friedrichstraße" in den Planberiechen 01-01, 01-03 und 03-06, Plan Nr. 02-01/1 in Aalen-Kernstadt sowie Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet, Plan Nr. 02-01/1

- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB und § 13 bzw. § 13 a BauGB

- 1. Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 und § 13 bzw. § 13 a BauGB

Einstimmige Empfehlung an den Gemeinderat:

1. Es wird ein Bebauungsplan sowie eine Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet aufgestellt.

2. Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB bzw. nach § 13 a BauGB als Maßnahme der Innenentwicklung durchgeführt.

3. Dem Abgrenzungsplan zum Bebauungsplan wird zugestimmt (Stand 14.12.2016; siehe Anlage B).

4. Die Entwürfe des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften (Lageplan mit Textteil 14.12.2016, Stadtplanungsamt Aalen / Stadtmessungsamt Aalen) und der Begründung (14.12.2016, Stadtplanungsamt Aalen; siehe Anlagen B und A) werden gebilligt.

5. Durch diesen Bebauungsplan (Plan Nr. 02-01/1) und die Satzung über örtliche Bauvorschriften werden folgende Bebauungspläne, soweit sie vom Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes Plan Nr. 02-01/1 überlagert werden, aufgehoben:

- Stadtbaublätter für die Stadt Aalen; festgesetzt sind Baulinien vom 17.05.1886

- Baulinienplan-Änderung Ecke Julius-Leber-, Bischof-Fischer-Straße, Plan II-01/1, genehmigt / in Kraft 29.04.1960.

6. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 wird  gemäß § 13 Abs. 2 BauGB abgesehen.

7. Es wird bestimmt, dass während der öffentlichen Auslegung nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Planung unberücksichtigt bleiben können.

8. Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung entsprechend anzupassen (siehe Anlage B, 68. Flächennutzungsplan-Änderung).

3. Planungsstand B29/ B29a/ Planungen des Landkreises zur Westumfahrung (Affalterried, Albanus, Kellerhaus) zu Gast: Leitender Baudirektor Herr Weiß, Geschäftsbereich Straßenbau beim Landratsamt Ostalbkreis (mündl. Bericht)

Die Ausführungen von Leitendem Baudirektor Weiß werden zur Kenntnis genommen.

4. Jährlicher Sachstandsbericht zur Radwege-/Radinfrastruktur der Stadt Aalen

Der Bericht wurde zur Kenntnis genommen.

5. Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 2.6.2016 zum Verkehrsentwicklungsplan/Mobilitätskonzept

Die Stellungnahmen der Verwaltung zu den Anträgen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen wurden zur Kenntnis genommen. Die Stellungnahmen sind im Ratsinformationssystem zu entnehmen. https://ratsportal.aalen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=7661

6. Mobilitätskonzept 2030 hier: Vorberatung der Maßnahmenpläne

Der Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung hat die Maßnahmen vorberaten und in 5 Kategorien eingeteilt:

Kategorie I: Sinnvolle Maßnahmen, Umsetzung bis 2020

Kategorie II: Sinnvolle Maßnahmen, Umsetzung ab 2020

Kategorie III: Maßnahmen zur vertiefenden Prüfung

Kategorie IV: Maßnahmen, die derzeit keine Priorität haben

Kategorie V: Maßnahmen werden verworfen

7. Konzept städtebauliche Einbindung Limesmuseum (mündl. Bericht)

Das Konzept wurde vom Ausschuss zur Kenntnis genommen.

© Stadt Aalen, 02.02.2017