Beschlüsse der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Technik am Donnerstag 7. November 2019

Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter
www.aalen.de/Ratsinformationssystem

1    Nachhaltigkeit (er)leben - Handlungsprogramm Umwelt (Beratungsteil III)    

a)    Sachstandsbericht zum Aktionsplan zur Verhinderung von wilden Müllablagerungen

 3019/027 - Information Nachversand

Der Zwischenbericht zum Aktionsplan zur Verhinderung von wilden Müllablagerungen wird zur Kenntnis genommen.  
        
b)    Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN: Mehrwegbecher statt Wegwerfbecher - Einführung eines Pfandsystems für 
To-Go-Mehrwegbecher in Aalen
    

Information Anlage
        
c)    Vorstellung der Planung zum Kocherradweg - 3. BA zwischen Burgstallstraße und Industriestraße in Aalen    

mündl. Bericht

2    Maßnahmen zur Verbesserung im Bereich der Hofherrnstraße im Umfeld des Markt- und Festplatzes in der Weststadt

0919/002 - Entscheidung

Anträge: 1 – 3: Die Mitglieder des AUST fassten einstimmig die folgenden Beschlüsse:

  1. Der Bericht über die möglichen Maßnahmen im Bereich der Hofherrnstraße zur Verbesserung des Umfeldes im Bereich des Markt- und Festplatzes wird zur Kenntnis genommen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgeschlagenen Maßnahmen vertiefend zu untersuchen und dem Gemeinderat entsprechende Beschlussvorlagen vorzugelegen.
  3. Der Ausbau des Querungsbereichs zwischen Friedhof und Festplatz soll als erster Schritt weiter verfolgt werden.

    Die Mitglieder des AUST lehnten mehrheitlich den folgenden Beschlussantrag ab:
  4. Die barrierefreie Querung des Rombachs mit einer Brücke soll nicht weiter verfolgt werden.    

3    Beschluss der Variante zur Herstellung des Parkplatzes vor der Festhalle in Unterkochen

6619/028 - Vorberatung

Die Mitglieder des AUST stimmen einstimmig für eine Vertagung des TOP:

  1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt Variante 1 umzusetzen.
  2. Dem Kostenansatz der Variante 1 für die Entsorgung des belasteten Materials wird zugestimmt.
  3. Dem Gesamtkostenansatz für die Herstellkosten des Parkplatzes wird zugestimmt. Die Haushaltsmittel sind in den Haushaltsplan 2020 aufzunehmen.
  4. Die Maßnahme wird 2020 umgesetzt. Die Koordinierung der Leistung erfolgt durch das Tiefbauamt.  

4    Werbesatzung für Anlagen der Außenwerbung in der Stadt Aalen  -    Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen gem. § 3 (2) BauGB •    Satzungsbeschluss gem. § 74 Abs. 6 LBO BW i. V. mit § 4 GemO BW

6119/024 - Vorberatung

Die Mitglieder des AUST empfahlen einstimmig dem Gemeinderat die folgenden Beschlüsse zu fassen:

  1. Der Gemeinderat stellt nach Abwägung die beigefügte Liste vom 02.10.2019 betreffend der „Werbesatzung für Anlagen der Außenwerbung in der Stadt Aalen“ als Ergebnis der von ihm durchgeführten Prüfung der während der öffentlichen 2. Auslegung abgegebenen Stellungnahmen fest (Anlage B, Abwägungsvorschläge zur öffentlichen Auslegung).
  2. Die als Anlage beigefügten S a t z u n g wird beschlossen (Anlage A)
  3. Die Satzung tritt mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig treten im Geltungsbereich der Satzung die Regelungen zu Werbeanlagen der folgenden Bebauungspläne außer Kraft, die sind insbesondere: 
    Nr. 81-02/1, Nr. 71-02, Nr. 71-01, Nr. 71-03/5, Nr. 03-05, Nr. 03-06/3, Nr. 03-06/4, Nr. 10-01/5, Nr. 03-07/4, Nr. 09-04, Nr. 02- 03/5, Nr. 02-03/3, Nr. 02-03/6, Nr. 02-03/2, Nr. 07-08/3, Nr. 07-01/2, Nr. 07-02/1, Nr. 05- 01/3, Nr. 05-02/5, Nr. 05-02/4, Nr. 05-06/1, Nr. 40-04/5, Nr. 40-02/1, Nr. 01-03/11, Nr. 01- 03/9, Nr. 01-01/8, Nr. 73-01/1, Nr. 74-03, Nr. 02-06/3, Nr. 01-03/13, Nr. 03-01/3, Nr. 09- 04/1. (überwiegend entlang Hauptverkehrsstraßen)
  4. Die Gestaltungssatzung „Satzung über örtliche Bauvorschriften für den Bereich der Altstadt“ (in Kraft seit dem 03.07.2002) behält ihre Gültigkeit. Werbeanlagen, Hinweisschilder und Beschriftungen sind nur an der Stätte der Leistung zulässig. Ausgenommen sind die Anlagen der Stadtinformation.    

5    Bebauungsplan "Östlich Burgstallkreisel zwischen L1080, Industriestraße und Kocher" in den Planbereichen 07-02 und 07-03, Plan Nr. 07-02/3 in Aalen-Kernstadt und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Plangebiet, Plan Nr. 07-02/3  -    Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB

6119/027 - Vorberatung

Die Mitglieder des AUST empfahlen einstimmig dem Gemeinderat die folgenden Beschlüsse zu fassen:

  1. Es werden ein Bebauungsplan sowie eine Satzung über örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO für das Bebauungsplangebiet aufgestellt.
  2. Dem Abgrenzungsplan zum Bebauungsplan wird zugestimmt (Stand 18.06.2019); siehe Anlage B).
  3. Für die Belange des Umweltschutzes wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einen Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
  4. Folgende gebilligte und rechtskräftige Bebauungspläne/ Baulinien werden aufgehoben, soweit diese vom Geltungsbereich des B-Planes / der Satzung über örtliche Bauvorschriften Nr. 07-02/3 überlagert werden:
    a.    Rechtskräftige Bebauungspläne:
    -    Ortsbausatzung für Aalen vom 17.03.1960 mit Änderungen vom 17.11.1960, 25.05.1961 und 21.02.1963
    -    Industriegebiet Süd III, Plan Nr. 07-03 (in Kraft seit 25.03.1967)
    -    Änderung des Bebauungsplanes Industriegebiet Süd III, Plan Nr. 07-03 bezüglich der planungsrechtlichen Festsetzungen zu Industriegebieten und Aufhebung des Bebauungsplanes Änderung des Bebauungsplanes Industriegebiet Süd III, Plan Nr. 07-03/2 (in Kraft seit 05.04.2000)
    b.    Bebauungspläne im Verfahren:
    -    Innenstadtergänzung Aalen-Süd (1. Abschnitt), Plan Nr. 07-01/1 (Auslegungsbeschluss 13.07.2000)
    -    Änderung der Ortsbausatzung Aalen im Bereich der Gewerbezone Aalen-Süd zwischen der Alten Heidenheimer Straße und dem Burgstall, Plan Nr. 07-02 (Auslegungsbeschluss 03.11.1988)  
© Stadt Aalen, 09.11.2019