Beschlüsse der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Technik am 3. Dezember 2020
Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter Vorberatung www.aalen.de/Ratsinformationssystem
1. Rathaussanierung- Grundsatzbeschluss
Vorlage 6520/028 - Vorberatung
Der Ausschuss hat bezüglich der folgenden Punkte dem Gemeinderat keine Empfehlung zur Annahme abgegeben. Mit Änderungsanträgen wurde der Beschlussantrag zur Entscheidung an den Gemeinderat verwiesen.
- Der Gemeinderat fasst den Grundsatzbeschluss zur Rathaussanierung und -modernisierung (im Bestand).
- Das hierfür notwendige VgV-Verfahren für die Einbindung der externen Planer und Fachingenieure wird in die Wege geleitet.
- Der Durchführung der notwendigen Sofortmaßnahmen wird zugestimmt. Diese umfassen:
- Die Reparatur der schadhaften Stellen an der Betonfassade, als vorgezogene Maßnahme der eigentlichen Betonfassadensanierung
- Die Herstellung des Südeingangs als Zugang zur Andienung und als Vorbereitung für den späteren Nebeneingang und Fluchtweg
- Die Finanzierung erfolgt wie in der Sitzungsvorlage dargestellt.
2. Bericht zum Handlungsprogramm Wohnen (2020/2021)
Vorlage 0120/004 - Vorberatung
Der Ausschuss nimmt die folgenden zwei Punkte einstimmig zur Kenntnis:
- Der 4. Zwischenbericht zum Handlungsprogramm Wohnen der Stadt Aalen (Anlage 1) wird zur Kenntnis genommen.
Der Bericht zum Innenentwicklungsmanagement der Stadt Aalen (Anlage 2) wird zur Kenntnis genommen.
3. Nachhaltigkeit (er)leben - Handlungsprogramm Umwelt
a) Baubeschluss zum Aufbau von 4 Mobilitätsstationen im Stadtgebiet Aalen
Vorlage 6619/022-1 - Entscheidung - ENTFÄLLT
b) Energie- und Klimaschutzbericht 2019
Vorlage 6720/023 - Kenntnisnahme
Der Ausschuss hat den Bericht des Fachamts einstimmig zur Kenntnis genommen.
4. Konzept: "Bildungs-Campus-Braunenberg" in Wasseralfingen Aktueller Sachstandsbericht
Der Ausschuss hat den mündlichen Bericht ohne Abstimmung zur Kenntnis genommen.
5. Sachstandsbericht und Erweiterung des Baubudgets sowie Namensgebung und zukünftige Konzeption für den Neubau der Kindertagesstätte in Dewangen
Vorlage 6520/026 - Vorberatung
Bei zwei Gegenstimmen hat der Ausschuss die folgenden Beschlussanträge dem Gemeinderat mehrheitlich zur Annahme empfohlen:
- Kenntnisnahme des aktuellen Sachstandsberichts (Bau und Betrieb)
- Erweiterung des Baubudgets für Bauwerk und Technische Anlagen (560.000 €) gegenüber dem ursprünglichen Haushaltsansatzes. Unter Berücksichtigung des ursprünglich nicht erwartbaren aber mittlerweile bewilligten Zuschusses von 387.800€ brutto ergibt sich ein Netto-Mehraufwand für die Baukosten in Höhe von 167.000 €.
- Die städtische Kita in Aalen-Dewangen erhält den Namen „Kita im KiBiZ“ bzw. in der Langform „Kita im Kinder- und Bildungszentrum Dewangen“
Die Schwarzfeldschule und die neue städtische Kita bilden zukünftig gleichberechtigt den Kernbereich des „Kinder- und Bildungszentrum Dewangen“. Beide Einrichtungen vereinbaren unter dieser Dachmarke ein gemeinsames Wirken und Arbeiten, durch die Verzahnung der pädagogischen Arbeit wird eine durchgängige Bildungsbiographie der Kinder sichergestellt und Synergien erschlossen.
6. Verlängerung der Satzung über eine Veränderungssperre im Bereich des Bebauungsplans "Verkehrsführung und Freiraum Unterrombach im Bereich Wellandstraße", Plan-Nr. 03-07/6
Vorlage 6120/029 - Vorberatung
Der Ausschuss hat dem Gemeinderat bei einer Gegenstimme folgende Beschlussanträge mehrheitlich zur Annahme empfohlen:
- Der Gemeinderat beschließt die Verlängerung der in der Anlage beigefügten Satzung über den Erlass einer Veränderungssperre nach § 14 i.V.m. § 16 BauGB für den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Verkehrsführung und Freiraum Unterrombach im Bereich Wellandstraße“, Plan-Nr. 03-07/6 entsprechend dem Abgrenzungsplan des Stadtmessungamts/Stadtplanungsamts vom 25.06.2018 für die Geltungsdauer von einem Jahr.
- Die Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen.
7. Bebauungspläne
a) "zwischen Waldcampus und Waldstadion", im Planbereich 03-07, Aalen-Kernstadt, Plan Nr. 03-07/7 und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet Plan Nr. 03-07/7
- Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen gem. § 3 (2) BauGB
- Satzungsbeschlüsse gem. § 10 (1) BauGB und § 74 (6) LBO
Vorlage 6120/016 - Vorberatung
Der Ausschuss hat mit einer Gegenstimme und einer Enthaltung die folgenden Beschlussanträge dem Gemeinderat mehrheitlich zur Annahme empfohlen:
- Der Gemeinderat stellt nach Abwägung die beigefügte Liste vom 12.11.2020 als Ergebnis der von ihm durchgeführten Prüfung der während der Auslegung abgegebenen Stellungnahmen fest (Anlage C)
Die als Anlage beigefügten S a t z u n g e n werden beschlossen (Anlage B).
b) "Bebauungsplan-Änderung Ortskern Unterkochen östlich der Zehntscheuergasse" im Planbereich 42-01, Plan Nr. 42-01/3 in Aalen-Unterkochen und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet, Plan Nr. 42-01/3
- Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen gem. § 3 (2) BauGB
- Satzungsbeschlüsse gem. § 10 (1) BauGB und § 74 (6) LBO sowie § 13, § 13a BauGB
Vorlage 6120/024 - Vorberatung
Der Ausschuss hat mit drei Gegenstimmen und zwei Enthaltungen die folgenden Anträge dem Gemeinderat mehrheitlich zur Annahme empfohlen:
- Der Gemeinderat stellt nach Abwägung die beigefügte Liste vom 26.10.2020 betreffend des genannten Bebauungsplanes und der zugehörigen Satzung über örtliche Bauvorschriften als Ergebnis der von ihm durchgeführten Prüfung der während der Auslegung abgegebenen Stellungnahmen fest (Anlage B).
- Die als Anlage beigefügten S a t z u n g e n werden beschlossen (Anlage A).
- Durch diesen Bebauungsplan (Plan Nr. 42-01/3) und die Satzung über örtliche Bauvorschriften werden folgende Bebauungspläne aufgehoben, soweit diese vom Geltungsbereich des Bebauungsplanes Plan Nr. 42-01/3 überlagert werden:
- Plan Nr. 40-01/2 „Änderung der Zweckbestimmung und Aufteilung der Verkehrsflächen der Bebauungspläne Nr. 43-01/1, 40-01 und 42-01“ vom 20.03.2013, Satzungsbeschluss vom 24.10.2013, in Kraft getreten am 13.11.2013.
- Plan Nr. 42-01 „Ortskern Unterkochen im Bereich der Kocherstraße und Zehntscheuergasse sowie nördlich der Waldhäuser Straße“ vom 24.11.1982, gen. mit Erl. des Reg. Präs. Stuttgart Nr. 13-2210-42.01-Aalen vom 25.05.1983, rechtsverbindlich seit 17.06.1983.
- Plan Nr. 42-01/2 „Änderung Bebauungsplan Ortskern Unterkochen im Bereich Zehntscheuergasse“ vom 14.10.2013, Satzungsbeschluss vom 18.12.2014, in Kraft getreten am 21.01.2015.
Der Bebauungsplan wird im Vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB bzw. nach § 13 a BauGB als Maßnahme der Innenentwicklung durchgeführt
c) "Ecke Aalener Straße/ Wöhrstraße" in den Planbereichen 40-01, 40-02, und 40-03; Plan Nr. 40-01/3 in Aalen-Unterkochen und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet, Plan Nr. 40-01/3 und
Änderung des Flächennutzungsplans für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen-Essingen-Hüttlingen im Bereich "Ecke Aalener Straße/ Wöhrstraße" (79. FNP-Änderung)
1. Auslegungsbeschlüsse gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Vorlage 6120/026 - Vorberatung
Der Ausschuss empfiehlt folgende Beschlussanträge dem Gemeinderat einstimmig zur Annahme:
- Die Entwürfe des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften (Lageplan mit Textteil vom 03.11.2020, Amt für Vermessung, Liegenschaften und Bauverwaltung Aalen / Stadtplanungsamt Aalen) und der Begründung (03.11.2020, Stadtplanungsamt Aalen) mit Umweltbericht (03.11.2020; Landschaftsplanung. Langenholt, Stuttgart), Anlage A, B und C werden gebilligt.
- Die Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung (Anl. D) sind Grundlage für die Planfassungen für die 1. Auslegung.
- Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften weicht vom Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses vom 20.10.2011 im Süden und Westen ab.
- Durch den Bebauungsplan „Ecke Aalener Straße/ Wöhrstraße“ sollen teilweise folgende Bebauungspläne aufgehoben werden, soweit diese vom Geltungsbereich des Bebauungsplanes “Ecke Aalener Straße/ Wöhrstraße“; Plan Nr. 40-01/3 überlagert werden:
- Bebauungsplan „Änderung der Zweckbestimmung und Aufteilung der Verkehrsflächen der Bebauungspläne Nr. 43-01/1, 40-01 und 42-01; Plan Nr. 40-01/2 (in Kraft: 13.11.2013)
- Bebauungsplan „Änderung des Bebauungsplans Ortskern Unterkochen zwischen Aalener Straße und Bahnlinie“; Plan Nr. 43-01/1 (in Kraft: 21.08.1986)
- Bebauungsplan „Ortskern Unterkochen zwischen Aalener Straße, Bockgasse und Kocherstraße“, Plan Nr. 40-01/1 (in Kraft: 22.08.1991)
- Bebauungsplan „Änderung des Bebauungsplanes „Langäcker“ zwischen Himmlinger Weg, Kopernikusstraße und Aalener Straße, Plan Nr. 40-02/1 (in Kraft: 04.09.2002)
- Bebauungsplan „Karlstraße, Mühlstraße“, Plan Nr. XL-03 (in Kraft: 07.04.1907).
- Der Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen ist im Parallelverfahren zu ändern und an den Bebauungsplan anzupassen. Der Entwurf der 79. Flächennutzungsplan-Änderung im Bereich „Aalener Straße/ Wöhrstraße“ (Stadtplanungsamt Aalen, 03.11.2020) wird gebilligt.
- Die öffentliche Auslegung erfolgt auf die Dauer von 30 Tagen, da das Plangebiet keine besonders hohe Komplexität aufweist.
- Es wird bestimmt, dass während der öffentlichen Auslegung nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Planungen unberücksichtigt bleiben können.
d) "Eichholzweg nördlich der Dorfstraße" im Planbereich 80-05, Plan Nr. 80-05 in Aalen-Hofen
und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Plangebiet, Plan Nr. 80-05
- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB
Vorlage 6120/028 - Vorberatung
Der Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat ohne Gegenstimmen die folgenden Beschlussanträge zur Annahme:
- Es werden ein Bebauungsplan sowie eine Satzung über örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO für das Bebauungsplangebiet aufgestellt.
- Dem Abgrenzungsplan zum Bebauungsplan wird zugestimmt (Stand 12.10.2020); siehe Anlage B.
- Für die Belange des Umweltschutzes wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
- Der Flächennutzungsplan (FNP) für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen ist im Parallelverfahren zu ändern und an den Bebauungsplan anzupassen (78. FNP-Änderung).
8. Bau- und Vergabebeschluss der Arbeiten zur Sanierung der Stützmauer im Kollmannweg in Aalen-Unterkochen
Vorlage 6620/029 - Entscheidung
Der Ausschuss beschließt einstimmig die Annahme der folgenden Beschlussanträge:
- Der Sanierung der Stützwand „Kollmannweg“ wird, wie in der Sitzungsvorlage dargestellt, zugestimmt.
- Die Arbeiten werden an den günstigsten Bieter, Firma Kurt Motz, zu den Preisen und Bedingungen des Angebots vom 07.09.2020 mit einer Auftragssumme von 130.325,13 € vergeben.
Die Finanzierung der Sicherungsarbeiten erfolgt wie in der Sitzungsvorlage dargestellt.
9.
Vergabe der Arbeiten zur Auswechslung der Hirschbachverdolung südlich der Hirschbachstraße im Freibadgelände Flst. Nr. 3220 in Aalen
Vorlage 6620/031 - Entscheidung
Der Ausschuss beschließt folgende Beschlussanträge einstimmig:
- Die Arbeiten werden an den günstigsten Bieter Firma Hans Fuchs, Ellwangen zu den Preisen und Bedingungen des Angebots vom 3.11.2020 mit einer vorläufigen Auftragssumme von 343.602,37 € vergeben.
Die Finanzierung der Tiefbauarbeiten in Höhe von 343.602,37 € erfolgt über die Investitionsnummer I660132.
10. Ersatzbeschaffung eines Transporters 7,5 to
Vorlage 6820/004 - Entscheidung
Der Ausschuss beschließt einstimmig die folgenden Punkte:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Technik stimmt der Ersatzbeschaffung eines Transporters 7,5 to für den Bau- und Grünflächenbetrieb zu.
Der Auftrag zur Lieferung des Fahrzeugs wird der Fa. B+R Autohaus, Ulm für das Fabrikat Iveco Daily 70 C zum Angebotspreis von 60.584,69 € erteilt.
© Stadt Aalen, 18.12.2020