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Beschlüsse der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Technik am 14. Mai 2020

Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter
www.aalen.de/Ratsinformationssystem

1 Bericht zur Pandemie

Information

Die Mitglieder des AUST nehmen den Bericht zu Kenntnis.     

2 Bebauungspläne

a)    "Bebauungsplan-Änderung Ortskern Unterkochen östlich der Zehntscheuergasse" im Planbereich 42-01, Plan Nr. 42-01/3 in Aalen-Unterkochen und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet, Plan Nr. 42-01/3
- 2. Auslegungsbeschlüsse gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 13 bzw. 13 a BauGB

6119/029 - Vorberatung

Die Mitglieder des AUST empfahlen mehrheitlich bei vier Gegenstimmen und vier Enthaltung dem Gemeinderat die folgenden Beschlüsse zu fassen:

  1. Der Gemeinderat stellt nach Abwägung die beigefügte Liste vom 28.10.2019 als Ergebnis der von ihm durchgeführten Prüfung der während der 1. Auslegung abgegebenen Stellungnahmen fest (Anlage B, Abwägungsvorschläge zur 1. Auslegung). 
  2. Die Neufassung der Entwürfe des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften (Lageplan mit Textteil, 28.10.2019, Büro LK&P., Mutlangen / Stadtmessungsamt Aalen / Stadtplanungsamt Aalen), und der Begründung (28.10.2019, Büro LK&P., Mutlangen, Anlage A) werden gebilligt. 
  3. Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Textteil, der Entwurf der Satzung über örtliche Bauvorschriften, die Begründung zum Bebauungsplan sowie vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen werden für die Dauer von 30 Tagen öffentlich ausgelegt, da es sich um die 2. Auslegung handelt und die vorgenommenen Änderungen keine hohe Komplexität aufweisen. 
  4. Es wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen abgegeben werden können. 
  5. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften weichen vom Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses vom 13.12.2012 im Süden und Westen ab. 
  6. Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB bzw. nach § 13 a BauGB als Maßnahme der Innenentwicklung durchgeführt. 
  7. Durch diesen Bebauungsplan (Plan Nr. 42-01/3) und die Satzung über örtliche Bauvorschriften werden folgende Bebauungspläne aufgehoben, soweit diese vom Geltungsbereich des Bebauungsplanes Plan Nr. 42-01/3 überlagert werden: 
    • Plan Nr. 40-01/2 „Änderung der Zweckbestimmung und Aufteilung der Verkehrsflächen der Bebauungspläne Nr. 43-01/1, 40-01 und 42-01“ vom 20.03.2013, Satzungsbeschluss vom 24.10.2013, in Kraft getreten am 13.11.2013.
    • Plan Nr. 42-01 „Ortskern Unterkochen im Bereich der Kocherstraße und Zehntscheuergasse sowie nördlich der Waldhäuser Straße“ vom 24.11.1982, gen. mit Erl. des Reg. Präs. Stuttgart Nr. 13-2210-42.01-Aalen vom 25.05.1983, rechtsverbindlich seit 17.06.1983. 
    • Plan Nr. 42-01/2 „Änderung Bebauungsplan Ortskern Unterkochen im Bereich Zehntscheuergasse“ vom 14.10.2013, Satzungsbeschluss vom 18.12.2014, in Kraft getreten am 21.01.2015. 
  8. Es wird bestimmt, dass während der öffentlichen Auslegung nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung der Planung unberücksichtigt bleiben können.    

b)    "zwischen Waldcampus und Waldstadion", im Planbereich 03-07, Aalen-Kernstadt, Plan Nr. 03-07/7 und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet Plan Nr. 03-07/7 sowie 81. Änderung Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Aalen-Essingen-Hüttlingen, im Bereich "Rohrwang" in Aalen-Kernstadt
- 2. Auslegungsbeschlüsse gem. § 3 (2) BauGB
- Feststellungsbeschluss 81. FNP-Änderung

6120/008 - Vorberatung

Die Mitglieder des AUST empfahlen einstimmig dem Gemeinderat die folgenden Beschlüsse zu fassen:

  1. Die Entwürfe des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften (Lageplan mit Textteil, Stadtmessungsamt Aalen / Stadtplanungsamt Aalen), und der Begründung (Stadtplanungsamt Aalen) mit Umweltbericht (Landschaftsplanung Langenholt, Stuttgart), Stand: 24.04.2020, Anlage A, B, C, und D werden gebilligt. 
  2. Die Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung (Anlage D) sowie die Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen aus der 1. Auslegung sind Grundlage für die Planfassungen für die 2. öffentliche Auslegung (Bebauungsplan). 
  3. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften weicht vom Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses (23.05.2019) und vom Geltungsbereich des 1. Auslegungsbeschlusses (30.01.2020) ab. 
  4. Der Aufstellungsbeschluss vom 23.05.2019 wird westlich des aktuellen Geltungsbereichs der und östlich im Bereich südlich des Stadions aufgehoben (s. Plananlage überholte Abgrenzung vom 12.02.2019 und Abgrenzungsplan vom 24.04.2020). 
  5. Es wird bestimmt, dass während der öffentlichen Auslegung nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Planungen unberücksichtigt bleiben können. 
  6. Dem Ergebnis der Prüfung der während der öffentlichen Auslegung der 81. FNP-Änderung eingegangenen Stellungnahmen (Anlage F) vom 24.04.2020 wird nach Abwägung gem. § 1 Abs. 7 BauGB zugestimmt.
  7. Die 81. FNP-Änderung im Bereich „Rohrwang“ (Stadtplanungsamt 06.11.2019) wird festgestellt (Anlagen B, E und F). Der Gemeinderat ermächtigt die Vertreter im Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Aalen mit den Gemeinden Essingen und Hüttlingen, dem Beschlussantrag zuzustimmen    

3 Änderung des Flächennutzungsplanes für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen-Essingen-Hüttlingen im Bereich "Hasenwiese" in der Gemeinde Essingen (87. FNP-Änderung)

- Ergebnis der Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen gem. § 3 (2) BauGB
- Feststellungsbeschluss

 6120/009 - Vorberatung

Die Mitglieder des AUST empfahlen einstimmig dem Gemeinderat die folgenden Beschlüsse zu fassen:

  1. Dem Ergebnis der Prüfung der während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen (Anlage A) vom 24.04.2020 wird nach Abwägung gem. § 1 Abs. 7 BauGB zugestimmt. Das Ergebnis der Prüfung ist den Beteiligten schriftlich mitzuteilen. 
  2. Die 87. Flächennutzungsplan-Änderung im Bereich „Hasenwiese“ in der Gemeinde Essingen bestehend aus dem Plan und der Begründung vom 11.11.2019 (gefertigt vom Stadtplanungsamt Aalen) wird festgestellt. 
  3. Der Gemeinderat ermächtigt die Vertreter der Gemeinde im Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Aalen mit den Gemeinden Essingen und Hüttlingen dem Beschlussantrag zuzustimmen.  

4 Luftqualität in Aalen

6720/010 - Information

Die Mitglieder des AUST nahmen den Bericht ohne Abstimmung zur Kenntnis.    

5 Landschaftsentwicklung "Bei der Steingrube", Ebnat – Baubeschluss

6720/006 . Entscheidung

Die Mitgliedes des AUST fassten einstimmig folgenden Beschlüsse (die Punkte 3.-5. wurden dabei der Beschlussvorlage durch den OR Ebnat hinzugefügt):

  1. Die Planung für die Landschaftsentwicklung „Bei der Steingrube“ in Ebnat wird beschlossen. 
  2. Das Finanzierungsmodell für die Landschaftsentwicklung „Bei der Steingrube“ in Ebnat wird beschlossen.
  3. Mit Baurecht des Lärmschutzwalls entlang der Nordumfahrung im Bereich Baugebiet Hölläcker und Krautgarten-Birkenmahd, hat die Auffüllung dort Vorrang vor der Auffüllung bei der Steingrube.
  4. Im Ortschaftsrat Ebnat ist jährlich über den Stand der Auffüllung bei der Steingrube zu berichten.
  5. Sind 90 % der Auffüllung erfolgt, hat Aushub von der Markung Ebnat Vorrang vor Erden der weiteren Markung. Dies gilt insbesondere für dann in Ebnat entstehende Baugebiete.    

6 Schubart-Gymnasium - Umbau der ehemaligen Chemieräume zu Ganztagesbetreuungsräumen

6520/012 - Entscheidung

Die Mitglieder des AUST fassten einstimmig den folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Technik fasst den Baubeschluss zum Umbau der ehemaligen Chemieräume zu Ganztagesbetreuungsräumen.
Die Finanzierung erfolgt vorbehaltlich eines genehmigten Haushaltes wie in der Sitzungsvorlage dargestellt    

7 Ersatzbeschaffung eines Geräteträgers/Traktor 6to zur Grünpflege und Winterdienst

6820/001 - Entscheidung

Die Mitglieder des AUST fassten einstimmig den folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Technik stimmt der Ersatzbeschaffung eines Geräteträgers/Traktor zu. Der Auftrag zur Lieferung des Fahrzeugs wird der Fa. Wilhelm Mayer Nutzfahrzeuge, NeuUlm für das Fabrikat Lintrac 90, vorbehaltlich der Genehmigung des HHplans 2020, zum Preis von 107.662,82 € erteilt.    

8 Vergaben

a)    Neubau Kita Dewangen: Vergabe verschiedener Gewerke

6520/011 - Entscheidung

Die Mitglieder des AUST fassten einstimmig den folgenden Beschluss:

Vergabe der Metallbau- und Verglasungsarbeiten an die Firma Lutz Metallbau, Ellwangen zu den Preisen und Bedingungen des Angebotes vom 23.03.20 und den Ergebnissen des Bietergesprächs vom 08.04.20 mit einer Auftragssumme von 252.055,59 € inkl. 19% MwSt    
        
b)    Arbeiten zur Erstellung eines Radwegs zwischen Burgstall- und Industriestraße in Aalen

6620/013 - Vorberatung

Der Tagesordnungspunkt wurde von der Tagesordnung abgesetzt, da die Vergabe wegen Kostenüberschreitung aufgehoben worden war:

  1. Die Arbeiten werden an die Firma Stark, Aalen zu den Preisen und Bedingungen des Angebotes vom 14.04.2020 mit einer vorläufigen Auftragssumme von 686.137,26 Euro vergeben.
  2. Die Kosten für die Straßenbauarbeiten gehen zu Lasten der Investitionsnummer I660101. Ein Antrag zur Kostenförderung wurde bewilligt.    
© Stadt Aalen, 20.05.2020