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Beschlüsse der Sitzung AUST der Stadt Aalen am Donnerstag, 4. Mai 2023

Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter
www.aalen.de/Ratsinformationssystem

1 Albaufstieg von der B 19 zur BAB 7: Öffentlichkeitsbeteiligung und Festlegung der Aalener Vorzugsvariante sowie Förderung der Verkehrsträger des Umweltverbundes und umweltfreundlicher Mobilität

6623/013 - Einbringung

  1. Die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Albaufstieg werden zur Kenntnis genommen.
     
  2. Die vorgestellten Ziele und Maßnahmen zur Förderung und weiteren Entwicklung der umweltfreundlichen Mobilität, insbesondere III.2 Radverkehr, werden beschlossen (Grundsatzbeschluss). Die beschriebenen Untersuchungen und Planungen sollen entsprechend beauftragt werden. Für die konkrete Umsetzung werden entsprechende Baubeschlüsse gefasst.
     
  3. Der Gemeinderat beschließt als Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung die Linienführungsvariante 32.4 (siehe Anlage 2, Plan 35) als Vorzugsvariante der Stadt Aalen. Die Verwaltung wird beauftragt, die vom Gemeinderat beschlossene Vorzugsvariante als Grundlage für die weiteren Planungen an das Bundesministerium für Digitales und Verkehr, das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg, das Regierungspräsidium Stuttgart und die Partner im Mobilitätspakt Aalen-Heidenheim zu übergeben.
     
  4. Den Mehrkosten in Höhe von ca. 45.000 € für Modus-Consult wird zugestimmt.

2 Beauftragung von vorbereitenden Untersuchungen zur Erweiterung des Sanierungsgebiets Stadtmitte/Wilhelm-Merz-Straße

6723/011 - Vorberatung

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat bei einer Enthaltung mehrheitlich die folgenden Beschlussanträge:

  1. Der Beauftragung der vorbereitenden Untersuchungen zur Überprüfung der Erweiterungsmöglichkeit des Sanierungsgebiets Stadtmitte/Wilhelm-Merz-Straße wird im vorgeschlagenen Umfang zugestimmt.
     
  2. Mit der Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen wird die LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH über eine Auftragserweiterung des bereits bestehenden Beratungsvertrags beauftragt.

3 Wiederherstellung Gaulbad und Begrünung Stuttgarter Straße Billigung der Vorentwurfsplanung

6723/012 - Information

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig den folgenden Beschlussantrag:

Kenntnisnahme des Sachstandberichts.

4 Greutschule Neubau Ganztagesbetreuung - Vergabe Objektplanung

6523/011 - Vorberatung

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig die folgenden Beschlussanträge:

  1. Der Gemeinderat nimmt das Ergebnis des VgV-Verfahrens für die Objektplanungsleistungen zur Herstellung eines Neubaus für den Ganztagesbereich an der Greutschule zur Kenntnis.
     
  2. Das Büro Leupold Brown Goldbach Architekten, München wird mit der Objektplanung beauftragt. Die Beauftragung erfolgt stufenweise.

5 Karl-Kessler-Schule Wasseralfingen: Baubeschluss für vorbereitende Maßnahmen sowie Weiterbeauftragung des bestehenden Planungsteams

6522/037 - Vorberatung

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat bei einer Gegenstimme mehrheitlich die folgenden Beschlussanträge:

  1. Der Gemeinderat fasst den Baubeschluss über die vorbereitenden Maßnahmen: Erstellung der Pausenhofzufahrt und des Interims-Pausenhofs mit einem Kosten-volumen von 450.000 €.
     
  2. Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung, das bestehende Planungsteam mit den Leistungsphasen 4-6 HOAI für den Neubau und die Sanierung des Gebäudeteils B mit einem Kostenvolumen von 1,51 Mio. € zu beauftragen.

6 Neubau Kindertagesstätte KiBiZ Dewangen: Schlussbericht, Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben sowie Beschluss zur Installation einer Photovoltaik-Anlage

6522/034 - Vorberatung

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat bei einer Enthaltung mehrheitlich die folgenden Beschlussanträge:

  1. Kenntnisnahme des aktuellen Schlussberichts
     
  2. Genehmigung der Gesamtkosten in Höhe von 3.527.300 € brutto.
     
  3. Baubeschluss für die Installation einer PV-Anlage auf den dafür geeigneten Dachflächen mit einer Anlagengröße von 52 kWp und einem Kostenvolumen von 110.000 €.

7 Bericht Förderprojekt smartALB und Erfahrungsbericht autonomer Kleinbus in Bad Birnbach (Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Gruppierung FDP/FW)

6723/010 - Information

Der Bericht zum Förderprojekt smartALB und zum Betrieb des autonomen Kleinbus in Bad Birnbach wird zur Kenntnis genommen.

8 Vergabe der Arbeiten zum Bau eines Kreisverkehrs in der Galgenbergstraße in Aalen

6623/017 - Vorberatung

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig die folgenden Beschlussanträge:

  1. Die Arbeiten werden an den günstigsten Bieter Firma Bortolazzi, Bopfingen zu den Preisen und Bedingungen des Angebots vom 17.04.2023 mit einer vorläufigen Auftragssumme von  1.186.777,46 € vergeben.
     
  2. Die Finanzierung der Straßenbauarbeiten in Höhe von 1.109.171,90 € erfolgt über die Investitionsnummer I660184.
     
  3. Die Kosten für die Verlegung der Versorgungsleitungen in Höhe von 77.605,56 € gehen zu Lasten des Wirtschaftsplans der Stadtwerke.

9 Bebauungsplan "Steine" im Planbereich 69-01, Plan Nr. 69-01/3 in Aalen Fachsenfeld sowie Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Plangebiet, Plan Nr. 69-01/3 sowie die 112. FNP-Änderung "Steine" - Aufstellungsbeschlüsse gem. § 2 BauGB

6122/036 - Vorberatung

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat bei zwei Enthaltungen die folgenden Beschlussanträge:

  1. Es wird ein Bebauungsplan sowie eine Satzung über örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO für das Bebauungsplangebiet aufgestellt.
     
  2. Dem Abgrenzungsplan zum Bebauungsplan wird zugestimmt (Stand 15.09.2022; siehe Anlage B).
     
  3. Für die Belange des Umweltschutzes wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
     
  4. Durch diesen Bebauungsplan (Plan Nr. 69-01/3 und die Satzung über örtliche Bauvorschriften werden folgende Bebauungspläne, soweit sie vom Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes überlagert werden, aufgehoben:
    -    Bebauungsplan „Wohnbebauung westl. In der Steine“ Plan Nr. 69-01/2, in Kraft seit 17.01.2018
     
  5. Der Flächennutzungsplan (FNP) für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen ist im Bereich Steine im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern (112. FNP-Änderung)
     
  6. Der Gemeinderat beauftragt die Vertreter der Stadt Aalen im Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Aalen mit den Gemeinden Essingen und Hüttlingen, dem Beschlussantrag zuzustimmen.

10 Bebauungsplan "Ecke Erwin-Rommel-Straße und Ruland-Ayßlinger-Weg" im Planbereich 02-04, Plan Nr. 02-04/3 in Aalen-Kernstadt und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Plangebiet, Plan Nr. 02-04/3 - 1. Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 13 a BauGB

6123/008 - Vorberatung

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig die folgenden Beschlussanträge:

  1. Die Entwürfe des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften (Lageplan mit Textteil und Legende vom 23.03.2023, Büro LKP, Mutlangen/Amt für Vermessung, Liegenschaften und Bauverwaltung Aalen/Stadtplanungsamt, Aalen) und der Begründung (23.03.2023, Büro LKP, Mutlangen) Anlage A,B und D werden gebilligt.
     
  2. Die Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung (Anlage C) sind Grundlage für die o.g. Planfassung für die 1. Auslegung.
     
  3. Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB bzw. nach § 13 a BauGB als Maßnahme der Innenentwicklung durchgeführt.
     
  4. Gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung abgesehen.
     
  5. Durch diesen Bebauungsplan (Plan Nr. 02-04/3) und die Satzung über örtliche Bauvorschriften werden folgende Bebauungspläne, soweit sie vom Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes überlagert werden, aufgehoben:
    -    Erwin-Rommel-Straße, Plan-Nr. II-04/1, in Kraft seit 30.01.1961
     
  6. Der Bebauungsplan weicht von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft ab; dieser ist im Wege der Berichtigung an die Festsetzungen des Bebauungsplanes anzupassen (110. FNP-Änderung).
     
  7. Die öffentliche Auslegung erfolgt auf die Dauer von 44 Tagen.
     
  8. Es ist bestimmt, dass während der öffentlichen Auslegung nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Planung unberücksichtigt bleiben können.

11 Ersatzbeschaffung eines Schmalspurgeräteträgers mit Winterdienstausrüstung

6823/002 - Entscheidung

Der Ausschuss hat den folgenden Beschlussantrag einstimmig beschlossen:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Technik stimmt der Ersatzbeschaffung eines Schmalspurgeräteträgers mit Winterdienstausrüstung zu.

Der Auftrag zur Lieferung des Fahrzeugs wird auf das wirtschaftlichste Angebot mit 9,52 Wertungspunkten der Fa. Hofmann, Günzburg, für das Fabrikat Multicar M29 zum Preis von 160.789,35 € erteilt.

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Mündl. Bericht

  • Sachstandsbericht Parkleitbeschilderung InKoMo    
© Stadt Aalen, 08.05.2023