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Beschlüsse der Sitzung AUST der Stadt Aalen am Donnerstag, 30. März 2023

Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter
www.aalen.de/Ratsinformationssystem

1 Rathaus Aalen: Rathaussanierung - Neue Arbeitswelten

6523/008 - Vorberatung

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig die folgenden Beschlussanträge:

  1. Den Zielformulierungen aus Anlage 1 wird als Basis für das Projekt „Neue Arbeitswelten“ und Rathaussanierung zugestimmt. Sie soll als Fundament und Leitplanke für weitere Teilprojekte im Rahmen der Rathaussanierung dienen.
     
  2. Die Verwaltung wird mit der Erstellung einer Machbarkeitsstudie durch einen externen Planungspartner beauftragt. Ziel soll die Überprüfung der Umsetzbarkeit (über alle Geschosse) des angestrebten Arbeitsplatzkonzeptes sein. 
     
  3. Das Amt für Bürgerdienste (Standesamt, Bürgeramt, Ausländerbehörde) wird damit beauftragt die Strategie und Anforderungen für die Zukunft zu entwickeln, um eine Bearbeitung der Sonderflächen im Gesamtkontext zu ermöglichen. Hierzu gehört u. a. die strategische Ausrichtung für die Zukunft, die Ermittlung des Flächenbedarfs und die Erstellung eines Raumprogrammes. Diese Anforderungen bilden die Basis zur Ermittlung des Flächenbedarfs und Überprüfung der Machbarkeit.
     
  4. Das Amt für Soziales, Jugend und Familie (Abteilung Familie) wird mit der Entwicklung eines Betriebs- und Nutzungskonzeptes sowie der Koordinierung eines Raumprogrammes für die Kinderbetreuung im Rathaus beauftragt. Diese Anforderungen und die Vorgaben des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales bilden die Basis zur Ermittlung des Flächenbedarfs und Überprüfung der Machbarkeit.

2 Sachstandsbericht B29 Ausbau Aalen-Essingen

Mündl. Bericht

3 Aufbau von Fahrradüberdachungen an der Stadthalle und am Kulturbahnhof

6723/008 - Entscheidung

Der Ausschuss hat die folgenden Beschlussanträge bei zwei Enthaltungen mehrheitlich beschlossen:

  1. Der Aufbau von Fahrradüberdachungen an der Stadthalle und am Kulturbahnhof (Standort 1 und 2) wird wie in der Sitzungsvorlage dargestellt umgesetzt. Die baulichen Anlagen werden nach dem Beschluss zur Ausführung beauftragt.
     
  2. Unter der Investitionsnummer I660101 „Ausbau von Geh- und Radwegen“ sind im Haushaltsjahr 2023 1.400.000 € veranschlagt. Die geplante Fahrradüberdachung mit 4 Feldern am Kulturbahnhof entlang der Düsseldorfer Straße kostet ca. 39.000 € (brutto). Zusätzlich fallen Kosten für den Einbau der Fundamente, Fahnenmasten und des Bodenbelages in Höhe von ca. 94.000 € (brutto) an. Die Planungskosten sind inkludiert. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen der Planansätze. Auf der Ostseite wird für die beiden bestehenden Standorte der Fahrradbügel eine Überdachung vorgesehen. Die Kosten belaufen sich hierbei auf ca. 71.000 € (brutto).
     
  3. Die geplante Fahrradüberdachung an der Stadthalle mit 3 Feldern kostet ca. 28.000 € (brutto). Zusätzlich fallen Kosten für den Einbau der Fundamente und des Bodenbelages in Höhe von ca. 58.000 € (brutto) an. Hierin sind die Planungskosten enthalten. Die Finanzierung erfolgt aus dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs aalen.kultur&event.

4 Umbau und Sanierung der Hausmeisterwohnung über der THG-Turnhalle zu einem Unterrichtsraum

6523/002 - Vorberatung

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig die folgenden Beschlussanträge:

  1. Der Gemeinderat fasst den Baubeschluss über den Umbau der ehemaligen Hausmeisterwohnung im Obergeschoss der THG-Turnhalle zu einem Unterrichtsraum mit angrenzendem Lehrmittel- bzw. Büchereiraum sowie der Sanierung des Treppenhauses mit einem Kostenvolumen von 255.000 €.
     
  2. Die außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 255.000 € werden genehmigt.

5 Reinhard-von-Koenig-Schule Fachsenfeld: Baubeschluss für den Umbau des bestehenden Flachdachbaus zur 3-gruppigen Kindertagesstätte einschließlich Sanierung und Umgestaltung der Fassade der angrenzenden Bibliothek

6523/005 - Vorberatung

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig die folgenden Beschlussanträge:

  1. Der Gemeinderat fasst den Baubeschluss für den Umbau des bestehenden Flachdachbaus  der Reinhard-von-Koenig Schule zu einer 3-gruppigen Kindertagesstätte mit einem Kostenvolumen von 3,88 Mio. € sowie für die Sanierung und Umgestaltung der Fassade der angrenzenden Bibliothek mit einem Kostenvolumen von 344.000 €.
     
  2. Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung, das bestehende Planungsteam mit den Leistungsphasen 6 bis 9 HOAI weiter zu beauftragen.

6 Bebauungsplan "Campus Burren Nord" im Planbereich 03-07, Plan Nr. 03-07/8 in Aalen-Unterrombach und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Plangebiet, Plan Nr. 03-07/8 - Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB

6123/012 - Vorberatung

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig die folgenden Beschlussanträge:

  1. Es wird ein Bebauungsplan sowie eine Satzung über örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO für das Bebauungsplangebiet aufgestellt.
     
  2. Dem Abgrenzungsplan zum Bebauungsplan wird zugestimmt (Stand 24.02.2023; siehe Anlage B).
     
  3. Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 03-07 „Neubau Fachhochschule“ wird aufgehoben soweit er vom Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 03-07/8 „Campus Burren Nord“ überlagert wird.
     
  4. Für die Belange des Umweltschutzes wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

7 Bebauungsplan "Änderung des Bebauungsplanes Plan Nr. 08-01/5 zur Steuerung von Vergnügungsstätten" im Planbereich 08-01, Plan Nr. 08-01/11 in Aalen-West

  • Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB und
  • Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB

6123/010 - Vorberatung

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat bei vier Enthaltungen mehrheitlich die folgenden Beschlussanträge:

  1. Der Gemeinderat stellt nach Abwägung der beigefügten Liste vom 21.02.2023 betreffend des Bebauungsplans als Ergebnis der von ihm durchgeführten Prüfung der während der Auslegung abgegebenen Stellungnahmen fest (Anlage F).
     
  2. Die als Anlage beigefügte Satzung wird beschlossen (Anlage A).
     
  3. Durch das Verfahren wird folgender rechtskräftiger Bebauungsplan geändert:
    •    Plan Nr. 08-01/5 “Änderung des Bebauungsplanes (Änderung des Bebauungsplanes Industriegebiet West 1963), Plan Nr. 08-01/1 bezüglich der planungsrechtlichen Festsetzungen zu Gewerbe- u. Industriegebieten u. zur Steuerung von Vergnügungsstätten“, in Kraft seit 28.03.2001

8 Baubeschluss für den Geh- und Radweg Dewangen-Forst, 1. Bauabschnitt von Forst nach Rauental

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig die folgenden Beschlussanträge:

  1. Dem Neubau des Geh- und Radwegs von Gemarkungsgrenze vor Forst bis nach Rauental wird zugestimmt.
     
  2. Die Finanzierung der Kosten in Höhe von ca. 1.005.000 € erfolgt wie in der Sitzungsvorlage darstellt.

9 Preisanpassung Umweltkarte

6723/009 - Entscheidung

Der Ausschuss hat den folgenden Beschlussantrag einstimmig beschlossen:

Der AUST beschließt die Förderung der Umweltkarte im Stadtverkehr für Abonnementkunden von derzeit 14 € pro Ticket und Monat auf 16 € pro Ticket und Monat, zeitgleich mit der Preiserhöhung des ÖPNVs im Ostalbkreis, zu erhöhen.

10 Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets "Nördliche Innenstadt"

6723/002 - Vorberatung

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig die folgenden Beschlussanträge:

  1. Die beiliegende Satzung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Nördliche Innestadt“ wird beschlossen.
     
  2. Die Satzung ist öffentlich bekannt zu machen.

11 Verlängerung der Satzung über eine Veränderungssperre im Bereich des Bebauungsplans "Zwischen Aal-, Julius-Leber-, Friedrich- und Brühlstraße" im Planbereich 02-07 in Aalen-Kernstadt, Plan Nr. 02-07/2

6123/009 - Vorberatung

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig die folgenden Beschlussanträge:

  1. Der Gemeinderat der Stadt Aalen beschließt die Verlängerung der in der Anlage beigefügten Satzung über den Erlass einer Veränderungssperre nach § 14 i.V.m. § 16 BauGB für den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Zwischen Aal-, Julius-Leber-, Friedrich- und Brühlstraße " im Planbereich 02-07 in Aalen-Kernstadt, Plan Nr. 02-07/2 für die Geltungsdauer von einem Jahr.
     
  2. Die Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen.    

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© Stadt Aalen, 01.04.2023