Beschlüsse der Sitzung AUST der Stadt Aalen am Donnerstag, 15. September 2022

Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter
www.aalen.de/Ratsinformationssystem

1 Energiesparmaßnahmen der Stadt Aalen

6722/015 - Information

Der Gemeinderat unterstützt einstimmig die vorgeschlagenen Energieeinsparmaßnahmen. Der Teil der Bäder wird ausgeklammert.    

2 Handlungsprogramm Wohnen-Aalener Modell

  • Quote zur Schaffung von gefördertem Wohnungsbau
  • Förderung von Sanierungen
  • Wohnraumakquise

6022/018 - Einbringung

  1. Ab dem 01.11.2022 wird die Quote zur Schaffung von gefördertem Wohnungsbau auf 30 % der neu zu schaffenden Wohneinheiten und auf mindestens 30 % Prozent der Wohnfläche erhöht.
     
  2. Bei der Berechnung der Quote werden alle in einem Entwicklungsbereich (Bereiche des städtebaulichen Vertrags und durch den Verkauf von Grundstücken) entstehenden Wohneinheiten zu Grunde gelegt. Ausgenommen sind eigengenutzte Wohnungen durch den Projektentwickler.
     
  3. Für die Wohnungsbau Aalen GmbH wird die Quote ab dem 01.11.2022 im Mittel aller Projekte auf 35% der neu zu schaffenden Wohneinheiten und auf mindestens 35 % der Wohnflächen festgelegt. Im Gegenzug wird für drei weitere Jahre (Geschäftsjahre 2021-2023) auf die Gewinnausschüttung der Wohnungsbau Aalen GmbH verzichtet.
     
  4. Der Bindungszeitraum in Bezug auf den Baukostenzuschuss für den Neubau von gefördertem Wohnraum wird auf 30 Jahre, bei einem gleichbleibenden Betrag in Höhe von 180 €/m² Wohnfläche für diesen Zeitraum, festgesetzt. Für die Sanierung von Wohnraum, der anschließend einer Wohnungsbindung für 10, 15 oder 20 Jahre unterworfen wird, zahlt die Stadt ab dem 01.11.2022 einen Förderbetrag für die Dauer der Wohnungsbindung in Höhe von 12 €/m²/Jahr des Bindungszeitraums.
     
  5. Das Förderprogramm des Aalener Modells „Erwerb von Belegungsrechten für mittlere Einkommensbezieher“ wird zum 01.11.2022 eingestellt.
     
  6. Zum 01.11.2022 wird das Konzept „Wohnraumakquise“ als weitere Säule des Aalener Modells zur Wohnraumförderung eingeführt.
     
  7. Der jährliche HH-Ansatz von 500.000 € wird um 250.000 € auf nunmehr 750.000 € erhöht.

3 Änderung der Vergaberichtlinien für städtische Bauplätze

6022/017, 6022/017-1 - Vorberatung

  1. Die Vergaberichtlinien für städtische Bauplätze werden wie in der Anlage 2 dargestellt neu gefasst.
     
  2. Die sonstigen Vergabegrundsätze werden wie in Anlage 3 dargestellt neu gefasst.

4 Baubeschluss für die Flächen südlich der Grünen Mitte und zwischen dem Gebäude Bahnhof 8 und dem P & R Parkhaus

6722/013 - Vorberatung

  1. Die Entwurfsplanung des Büros Lohrer . Hochrein, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner aus München für die Neuanlage der beiden Flächen südlich der Grünen Mitte und zwischen dem Gebäude Bahnhof 8 und dem P&R Parkhaus wird gebilligt.
     
  2. Der Umsetzung der Baumaßnahme zur Herstellung der beiden Flächen südlich der Grünen Mitte und zwischen dem Gebäude Bahnhof 8 und dem P&R Parkhaus in Höhe von 595.600 € und der überdachten Fahrradstellplätze in Höhe von 250.000 € wird zugestimmt (Baubeschluss).
     
  3. Die Finanzierung der Gesamtkosten der Baumaßnahme inklusive der überdachten Fahrradabstellplätze in Höhe von 845.600 € erfolgt über die VE auf der Investitionsnummer I600017 Sanierungsgebiet “Stadtoval“ und die Ansätze im Haushaltsjahr 2023.

5 Umbau des alten Waaghäusle in Fachsenfeld zu einer Mobilitätsstation

6722/001 - Entscheidung

Der Ausschuss hat die Beschlussanträge einstimmig beschlossen:

  1. Dem Umbau des alten Waaghäusles zu einer Mobilitätsstation wird, wie in der Sitzungsvorlage dargestellt, zugestimmt.
     
  2. Die Planung, Bauleitung und Realisierung dieser Maßnahmen erfolgt in Zusammenarbeit von Gebäudewirtschaft und Amt für Umwelt, Grünflächen und umweltfreundliche Mobilität.
     
  3. Den außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von ca. 87.000 € wird zugestimmt. Die Deckung erfolgt über die Investitionsnummer I660101 Um- und Neubau von Geh- und Radwegen.

6 Vergabe der Arbeiten zum Rückbau des Gebäudebestands im Zuge der geplanten Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs Walkstraße in Aalen

6622/023 - Entscheidung

Der Ausschuss hat die Beschlussanträge einstimmig beschlossen:

  1. Die Arbeiten werden an den günstigsten Bieter, Firma BERB, Bösingen zu den Preisen und Bedingungen des Angebots vom 16.08.2022 mit einer vorläufigen Auftragssumme von 399.566,37 € vergeben.
     
  2. Die Finanzierung der o.g. Arbeiten erfolgt über die Investitionsnummer I660007.

7 Bildungscampus Braunenberg - Vergabepaket Technische Ausstattung (Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro, Gebäudeautomation, Entwässerung)

6522/024 - Vorberatung

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig die folgenden Beschlussanträge:

  1. Die Vergaben der Gewerke Lüftung, Elektro und Gebäudeautomation werden zur Kenntnis genommen.
     
  2. Der Gemeinderat beschließt die Vergaben der Gewerke Heizung und Sanitär, die über dem berechneten Angebotspreisen liegen, sowie die Vergabe Entwässerung (wird nachgereicht) gemäß dem Vergabevorschlag auf Grundlage der geprüften Angebotsergebnisse.

8 Lärmaktionsplanung - Sachstandsbericht und weiteres Vorgehen

6622/022 - Vorberatung

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat mehrheitlich die folgenden Beschlussanträge:

  1. Die Straßenverkehrsbehörde wird mit der Umsetzung der restlichen Maßnahmen aus der Lärmaktionsplanung 2. Stufe beauftragt. Die Abstimmungen mit dem Regierungspräsidium Stuttgart sind in die Wege zu leiten.
     
  2. Die Fortschreibung der Aalener Lärmaktionsplanung auf Basis der Umgebungslärmkartierung Stufe 4 ist zu beauftragen.
     
  3. Für die Bearbeitung der Fortschreibung der Aalener Lärmaktionsplanung auf Basis der Umgebungslärmkartierung Stufe 4 werden folgende Parameter festgelegt:
    •    Kartiert werden auch die Kreis- und Gemeindestraßen mit einer DurchschnittlichenTäglichenVerkehrsstärke größer 8.200 Fahrzeuge
    •    Die Brennpunkte werden auf Basis der 65 dB(A) DayEveningNight und 55 dB(A) Night festgelegt.

9 Verschiedenes

© Stadt Aalen, 17.09.2022