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Beschlüsse der Sitzung AUST der Stadt Aalen am Donnerstag, 15. April 2021

Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter
www.aalen.de/Ratsinformationssystem

1 Wohnen am Tannenwäldle

6721/004 - Einbringung

a) Aktueller Stand und weiteres Vorgehen

Der Ausschuss nimmt die folgenden Erläuterungen der Stadtverwaltung zur Kenntnis:

  1. Der Straßenraum wird als verkehrsberuhigter Bereich (ohne östliche Zufahrtsstraße) ausgewiesen und niveaugleich mit einer Gliederung in Plätze und Straßenabschnitte gestaltet.
  2. Der Straßenraum ist zugleich klimaangepasster, öffentlicher Raum mit zahlreichen Straßenbäumen und drei Gemeinschaftsgärten (Quartiersplätze und Aufweitung westlich der privaten Grünfläche), welche um weitere Flächen ergänzt auch der Versickerung dienen. Um die Umsetzung der Straßenraumgestaltung zu sichern, müssen alle Grundstückszufahrten rechtlich verbindlich geregelt und ein Parken bis auf Ausnahmen auf privaten und öffentlichen Flächen ausgeschlossen werden. Für eine klimagerechte Straßenraumgestaltung muss die zusätzliche öffentliche Baumreihe an der östlichen Erschließungsstraße rechtlich verbindlich gesichert werden.
  3. Für das autoarme Quartier werden direkt am Quartierseingang Parkhaus bzw. Parkgarage sowohl für Bewohner als auch Besucher errichtet. Im verkehrsberuhigten Bereich ist Be- und Entladen zulässig, Stellplätze im öffentlichen Raum werden nur für Behinderte ausgewiesen. Im Rahmen der Investorenwettbewerbe werden bei den betroffenen Grundstücken die genaue Stellplatzanzahl bzw. Mobilitätskonzepte festgelegt.
  4. Sowohl der Straßenraum als auch die öffentlichen Grünflächen werden in einem Beteiligungsprozess mit dem Beirat für Menschen mit Behinderung soweit als möglich barrierefrei entwickelt. Das jeweilige behindertengerechte Konzept wird mit den Baubeschlüssen beschlossen.
  5. Zur Etablierung eines smarten und digitalen Wohngebietes werden im Zuge des Tiefbaus die technischen Grundlagen für die Infrastruktur gemeinsam mit den Stadtwerken Aalen erstellt. Dies umfasst das Basisnetz als Glasfaser-Passivnetz und eine Dauerstromversorgung der Straßenbeleuchtung, um diese flexibel und modular z.B. auch für Lademöglichkeiten oder WLAN nutzen zu können.
  6. In einem neuen Verfahren erfolgen insbesondere folgende Bebauungsplanänderungen zur Umsetzung des Grundsatzbeschlusses:
    1. Die westliche Grünfläche wird auf die heutige Gartenfläche (Flurstück 3239) mit Erhalt des großen Baumbestandes verschoben.
    2. Der westliche Quartiersplatz wird nach Westen einschließlich der Erschließungsstraße erweitert.
    3. Am Quartierseingang wird das notwendige Baufeld für eine Quartiersgarage vorgesehen.
    4. Im Bereich der geplanten Einzelhäuser sollen auf jedem Baugrundstück nur 2 Garagen mit jeweils 1 Stellplatz vor der Garage zulässig sein.
    5. Bei den geplanten Doppelhäusern soll für jede Doppelhaushälfte nur 1 Garage und 1 davorliegender Stellplatz zulässig sein.
  7. Für die Vergabe von Einzelgrundstücken werden dem Gemeinderat zum heutigen Modell ergänzende Kriterien mit Punkten für nachhaltiges Bauen zur Beschlussfassung vorgelegt; auch für die Konzeptvergabe werden dem Gemeinderat Nachhaltigkeitskriterien sowie Kaufpreisfestlegung für die Ausschreibung der Grundstücke im Investorenverfahren zum Beschluss vorgeschlagen.

6121/002 - Vorberatung

b) "Galgenberg-Ost" in den Planbereichen 04-01, 04-02 und 04-04, Plan Nr. 04-04/2 in Aalen-Kernstadt und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet, Plan Nr. 04-04/2
- Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen gem. § 3 (2) BauGB
- Satzungsbeschlüsse gem. § 10 (1) BauGB und § 74 (6) LBO

Der Ausschuss spricht dem Gemeinderat keine Empfehlung in Form einer Abstimmung aus, sondern verweist die Entscheidung nach wohlwollender Aufnahme an den Gemeinderat.

  1. Der Gemeinderat stellt nach Abwägung die beigefügte Liste vom 16.03.2021 betreffend des genannten Bebauungsplanes und der zugehörigen Satzung über örtliche Bauvorschriften als Ergebnis der von ihm durchgeführten Prüfung der während der Auslegung abgegebenen Stellungnahmen fest (Anlage F).
  2. Das Deckblatt vom 16.03.2021 zum Bebauungsplan „Galgenberg-Ost“, Plan Nr. 04-04/2 wird gebilligt (redaktionelle Änderung, Anlage B). Die in der Anlage C erläuterten redaktionellen Änderungen und das Deckblatt vom 16.03.2021 (Anlage B) werden als Bestandteil des Bebauungsplans beschlossen.
  3. Die als Anlage beigefügten Satzungen werden beschlossen (Anlage A).
  4. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften weichen vom Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses vom 13.10.2016 im Nordwesten, im Südwesten und Südosten ab.
  5. Durch den Bebauungsplan „Galgenberg-Ost“ wird teilweise folgender Bebauungsplan aufgehoben soweit dieser vom Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Galgenberg-Ost“, Plan Nr. 04-04/2 überlagert wird: Bebauungsplan „Schlatäcker II“, Plan Nr. 05-02/4 (in Kraft: 05.04.2017). Die Überlagerung betrifft einen kleinen Bereich im Kreuzungsbereich der Ziegelstraße.

6621/005 - Vorberatung

c) Erschließung des Baugebiets "Wohnen am Tannenwäldle" in Aalen

Der Ausschuss spricht dem Gemeinderat keine formale Empfehlung zur Annahme der folgenden Beschlüsse aus, nimmt sie aber wohlwollend zur Kenntnis. Die Entscheidung darüber wird an den Gemeinderat verwiesen.

  1. Der Erschließung des Baugebiets „Wohnen am Tannenwäldle“, Plan-Nr. 04-04/2 in Aalen-Kernstadt entsprechend den Ausführungsplänen des Tiefbauamts und der Stadtwerke wird zugestimmt.
  2. Dem Kostenvoranschlag in Höhe von 2.400.000 € wird zugestimmt. Die Finanzierung erfolgt wie in der Sitzungsvorlage dargestellt.
  3. Die öffentliche Ausschreibung und Durchführung des Bauvorhabens erfolgt durch das Tiefbauamt.

2 Bebauungspläne

6121/012 - Vorberatung

a) "Herrenwiesen, zwischen Julius-Bausch-Straße und Kocher" im Planbereich 07-01, Plan Nr. 07-01/3 in Aalen-Kernstadt und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet, Plan Nr. 07-01/3
- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB

Der Ausschuss nimmt den Aufstellungsbeschluss wohlwollend zur Kenntnis, verweist die Entscheidung darüber aber an den Gemeinderat.

  1. Die in der Sitzungsvorlage beschriebenen städtebaulichen Ziele sollen der weiteren Gebietsentwicklung zu Grunde gelegt werden (siehe Anlage A).
  2. Es werden ein Bebauungsplan sowie eine Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet aufgestellt.
  3. Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB bzw. nach § 13 a BauGB als Maßnahme der Innenentwicklung durchgeführt.
  4. Dem Abgrenzungsplan zum Bebauungsplan wird zugestimmt (Stand 15.03.2021; siehe Anlage B).
  5. Folgende rechtskräftigen und im Verfahren befindlichen Bebauungspläne werden aufgehoben, soweit diese vom Geltungsbereich des B-Plans/ der Satzung über örtliche Bauvorschriften, Plan Nr. 07-01/3 überlagert werden:

a) Rechtskräftige Bebauungspläne: Ortsbausatzung für Aalen, Rechtskräftig seit 17.03.1960 mit Änderungen vom 17.11.1960, 25.05.1961 und 21.02.1963.

b) Bebauungspläne im Verfahren:

  • Änderung der Ortsbausatzung Aalen im Bereich der Gewerbezone Aalen-Süd zwischen der Alten Heidenheimer Straße und dem Burgstall, Plan Nr. 07-02 (Auslegungsbeschluss 03.11.1988).
  • Innenstadtergänzung Aalen-Süd (1. Abschnitt), Plan Nr. 07-01/1 (Auslegungsbeschluss 13.07.2006).

6121/006 - Vorberatung

b) "Zwischen Aal-, Julius-Leber-, Friedrich- und Brühlstraße", in Aalen-Kernstadt, Plan Nr. 02-07/2 sowie Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet, Plan Nr. 02-07/2
- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB und § 13 und § 13 a BauGB

Der Ausschuss nimmt den Aufstellungsbeschluss wohlwollend zur Kenntnis, verweist die Entscheidung darüber aber an den Gemeinderat.

  1. Es werden ein Bebauungsplan sowie eine Satzung über örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO für das Bebauungsplangebiet aufgestellt (§ 2 BauGB).
  2. Dem Abgrenzungsplan zum Bebauungsplan wird zugestimmt (Stand 22.01.2021).
  3. Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13a BauGB als Maßnahme der Innenentwicklung durchgeführt.
  4. Von einer Umweltprüfung und einem Umweltbericht wird gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V. m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB abgesehen.
  5. Folgende rechtskräftige Bebauungspläne / Baulinien werden aufgehoben, soweit diese vom Geltungsbereich des Bebauungsplanes bzw. der Satzung über örtliche Bauvorschriften Nr. 02-07/2 überlagert werden:
    • Bebauungsplan SBB-1886-557: Baulinien v. 17.05.1886 aus Stadtbaublatt, genehmigt/ in Kraft seit 17.05.1886;
    • Bebauungsplan II-07 zwischen Wilhelmstraße/Mahnmal, Gartenstraße/St.-Johann-Straße, genehmigt/in Kraft seit 16.09.1933.

3 Erlass einer Satzung über eine Veränderungssperre im Bereich des Bebauungsplans "Zwischen Aal-, Julius-Leber-, Friedrich- und Brühlstraße", in Aalen-Kernstadt, Plan Nr. 02-07/2

6121/007

Der Ausschuss nimmt die folgende Beschlussvorlage wohlwollend zur Kenntnis, verweist die Entscheidung darüber aber an den Gemeinderat.

  1. Der Gemeinderat beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung über den Erlass einer Veränderungssperre nach § 14 i.V.m. § 16 BauGB für den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Zwischen Aal-, Julius-Leber-, Friedrich- und Brühlstraße“, in Aalen-Kernstadt, Plan Nr. 02-07/2.
  2. Die Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen.
© Stadt Aalen, 17.04.2021