Beschlüsse der Sitzung AUST der Stadt Aalen am Donnerstag, 11. November 2021
Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter
www.aalen.de/Ratsinformationssystem
1 Einwohnerantrag "Schüler-Schutzpaket für Aalen"
6521/024 - Vorberatung
Der Ausschuss beschließt keine Empfehlung dem Gemeinderat zu geben:
Der Gemeinderat befasst sich gemäß § 20b Abs. 3 Satz 2 GemO mit dem Einwohnerantrag „Schüler-Schutzpaket für Aalen“
2 Bebauungsplan "Wohnen am Tannenwäldle" in den Planbereichen 04-01 und 04-04 im Stadtbezirk Aalen-Kernstadt, Plan Nr. 04-04/3 sowie Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet 04-04/3 - Aufstellungsbeschlüsse gem. § 2 BauGB
6121/030 - Vorberatung
Der Ausschuss stimmte dem Beschlussantrag nicht zu:
- Es wird ein Bebauungsplan sowie eine Satzung über örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO für das Bebauungsplangebiet aufgestellt.
- Dem Abgrenzungsplan zum Bebauungsplan wird zugestimmt (Stand 12.10.2021; siehe Anlage B).
- Der rechtskräftige Bebauungsplan „Galgenberg-Ost“; Plan Nr. 04-04/ 2 vom 05.05.2021 wird aufgehoben, sobald der Bebauungsplan „Wohnen am Tannenwäldle“, Plan Nr. 04-04/3 rechtskräftig wird.
- Für die Belange des Umweltschutzes wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. (Für den rechtskräftigen Bebauungsplan „Galgenberg-Ost“ wurde ein Umweltbericht erstellt, dieser wird für den Bebauungsplan „Wohnen am Tannenwäldle“ aktualisiert.)
3 Baubeschluss zum Aufbau einer smarten Fußwegebeleuchtung vom Baugebiet "Wohnen am Tannenwäldle" bis zum Kombibad in Aalen
6621/032 - Vorberatung
- Der Herstellung der Beleuchtung des Fußweges mit Bewegungssensorik zwischen dem Baugebiet “Wohnen am Tannenwäldle“ und dem Kombibad wird zugestimmt.
- Die ermittelten Kosten betragen rund 119.000 € (brutto). Die Arbeiten werden an die Stadtwerke Aalen vergeben.
- Die Finanzierung erfolgt wie in der Sitzungsvorlage dargestellt.
4 Kinder- und Bildungszentrum KiBiZ, Dewangen - Vergabe der Landschaftsbauarbeiten 2. Bauabschnitt der Außenanlagen
6721/018 - Entscheidung
- Die Landschaftsbauarbeiten für den 2. Bauabschnitt der Außenanlagen werden an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Andreas Stark GmbH & Co. KG, Aalen, auf Grundlage des Angebots vom 05.10.2021 mit einer Auftragssumme von 253.735,10 € brutto vergeben.
- Die Finanzierung erfolgt im Rahmen des Baubeschlusses vom 06.05.2021 über die Plan-ansätze auf der Investitionsnummer I650174 (Neubau Kindergarten Dewangen). Die zusätzlich ausgeschriebenen Unterhaltungsleistungen sind über die Planansätze der Gebäudeunterhaltung finanziert.
5 Verkauf des Grundstücks Flst. 2507 (Ecke Gartenstraße/Fackelbrückenstraße) Gemarkung Aalen
6021/036 - Entscheidung
Der Gemeinderat beschloss über den Tagesordnungspunkt nicht abzustimmen:
- Dem Verkauf des Grundstücks Flst. 2507, Gemarkung Aalen an die Wohnungsbau Aalen GmbH, Südlicher Stadtgraben 13, 73430 Aalen wird zugestimmt.
- Der Kaufpreis beträgt für die in der Anlage 2 rot gekennzeichnete und als Baufläche genutzte Teilfläche mit ca. 500 m², 500 €/m². Für die in der Anlage 2 grün gekennzeichnet und als Grünfläche genutzte Teilfläche mit ca. 500 m² beträgt der Kaufpreis 125 €/m². Bei einer Gesamtgröße von 1.000 m² ergibt sich somit ein Kaufpreis von 312.500 €.
- Eine Innenentwicklungsumlage wird nicht festgelegt.
6 Bestellung eines Erbbaurechts an dem Grundstück Flst. 817 (Bertha-von-Suttner-Weg) Gemarkung Aalen
6021/041 - Vorberatung
Der Ausschuss empfiehlt einstimmig folgende Beschlüsse dem Gemeinderat:
- Die Stadt Aalen bestellt zugunsten des Aufwind e.V., Kettelerstraße 9, 73431 Aalen, vertreten durch den 1. Vorsitzenden Wilhelm Schiele an dem Grundstück Flst. 817, Gemarkung Aalen ein Erbbaurecht.
- Die Laufzeit des Erbbaurechtsvertrags beläuft sich auf 50 Jahre, beginnend mit der Eintragung des Erbbaurechts im Grundbuch.
- Der Erbbauzins wird auf jährlich 4.910,50 € festgelegt.
- Die Kosten des Vertrags sowie seines Vollzugs trägt der Erbbauberechtigte.
7 Verschiedenes
© Stadt Aalen, 13.11.2021