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Beschlüsse der Sitzung AUST der Stadt Aalen am Donnerstag, 11. März 2021

Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter
www.aalen.de/Ratsinformationssystem

1 Aufbau von 2 Mobilitätsstationen im Stadtgebiet Aalen (1. Umsetzungsschritt) – Baubeschluss

6721/002 - Entscheidung

Dem folgenden Beschlussantrag stimmt der Ausschuss einstimmig zu:

Der Aufbau von 2 Mobilitätsstationen an den Standorten Bohlschule und Wasseralfingen Schlossstraße wird, wie in der Sitzungsvorlage dargestellt, durchgeführt.

Die Planung, Bauleitung und Realisierung dieser Maßnahmen erfolgt in Zusammenarbeit von Tiefbauamt, Amt für Grünflächen, Umwelt und nachhaltige Mobilität und Gebäudewirtschaft.

Vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplans 2021 sind unter der Investitionsnummer I660183 Mobilitätsstationen im Haushaltsjahr 2021 215.000 € veranschlagt. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen der Planansätze.    

2 Bebauungspläne

a)    "Union-Areal" im Planbereich 07-01, Plan Nr. 07-01/4 in Aalen-Kernstadt und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Plangebiet, Plan Nr. 07-01/4
- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB

6121/001 - Vorberatung

Der Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig folgenden Beschlussantrag anzunehmen:

  1. Es werden ein Bebauungsplan sowie eine Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet aufgestellt. 
     
  2. Dem Abgrenzungsplan zum Bebauungsplan wird zugestimmt (Stand 02.02.2020; siehe Anlage B). 
     
  3. Für die Belange des Umweltschutzes wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einen Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. 
     
  4. Folgende rechtskräftigen und im Verfahren befindlichen Bebauungspläne/Baulinien werden aufgehoben, soweit diese vom Geltungsbereich des B-Plans/ der Satzung über örtliche Bauvorschriften, Plan Nr. 07-01/4 überlagert werden:

    a) Rechtskräftige Bebauungspläne:
    •    Ortsbausatzung für Aalen, Rechtskräftig seit 17.03.1960 mit Änderungen vom 17.11.1960, 25.05.1961 und 21.02.1963.
    •    Baulinien aus Stadtbaublatt, Plan Nr. SBB-1892-1262 (in Kraft seit 17.06.1892).
    •    Baulinien aus Stadtbaublatt, Plan Nr. SBB-1885-1114 (in Kraft seit 19.08.1885).

    b) Bebauungspläne im Verfahren:
    •    Änderung der Ortsbausatzung Aalen im Bereich der Gewerbezone Aalen-Süd zwischen der Alten Heidenheimer Straße und dem Burgstall, Plan Nr. 07-02 (Auslegungsbeschluss 03.11.1988).
    •    Innenstadtergänzung Aalen-Süd (1. Abschnitt), Plan Nr. 07-01/1 (Auslegungsbeschluss 13.07.2006).
    •    Wilhelm-Merz-Straße/ Aalen Süd, Plan Nr. 07-01/5 (Aufstellungsbeschluss 26.09.2019).

    

b)    "Gewerbepark Aalen-Ebnat/A7" im Planbereich 34-01, Plan Nr. 34-01/1 in Aalen-Ebnat und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Plangebiet, Plan Nr. 34-01/1 sowie 97. FNP-Änderung "Gewerbepark Aalen-Ebnat/A7" in Aalen-Ebnat
- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB

6121/005 - Vorberatung

Der Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat bei fünf Enthaltungen die Annahme des folgenden Beschlussantrags: 

Es wird ein Bebauungsplan sowie eine Satzung über örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO für das Bebauungsplangebiet aufgestellt (§ 2 BauGB). 
Dem Abgrenzungsplan zum Bebauungsplan wird zugestimmt (Stand 27.01.2021); siehe Anlage B. 
Für die Belange des Umweltschutzes wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. 
Der Flächennutzungsplan (FNP) für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen ist im Parallelverfahren zu ändern (97. FNP-Änderung).

3 Änderung des Flächennutzungsplanes für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen-Essingen-Hüttlingen

a)    im Bereich "Bolzensteig IV" in der Gemeinde Hüttlingen (91. FNP-Änderung)
- Ergebnis der Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen gem. § 3 (2) BauGB
- Feststellungsbeschluss

6121/004 - Vorberatung

Der Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die Annahme des folgenden Beschlussantrags bei fünf Enthaltungen:

  1. Dem Ergebnis der Prüfung der während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen (s. Anlage A) vom 04.02.2021 wird nach Abwägung gem. § 1 Abs. 7 BauGB zugestimmt.
     
  2. Das Ergebnis der Prüfung ist den Beteiligten schriftlich mitzuteilen.
    Die 91. Flächennutzungsplan-Änderung im Bereich "Bolzensteig IV" in der Gemeinde Hüttlingen bestehend aus dem Plan (gefertigt vom Stadtplanungsamt Aalen am 15.07.2020) und der Begründung (gefertigt am 09.10.2020) gemeinsam vom Büro Stadtlandingenieure im Auftrag der Gemeinde Hüttlingen und dem Stadtplanungsamt der Stadt Aalen) werden gebilligt.
     
  3. Der Gemeinderat ermächtigt die Vertreter der Gemeinde im Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Aalen mit den Gemeinden Essingen und Hüttlingen dem Beschlussantrag zuzustimmen.


b)    im Bereich "Hüttlingen-Süd II" in der Gemeinde Hüttlingen (93. FNP-Änderung)
- Ergebnis der Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen gem. § 3 (2) BauGB
- Feststellungsbeschluss

6121/003 - Vorberatung

Der Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die Annahme des folgenden Beschlussantrags bei einer Gegenstimme und zehn Enthaltungen mehrheitlich.

  1. Dem Ergebnis der Prüfung der während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen (s. Anlage A) vom 04.02.2021 wird nach Abwägung gem. § 1 Abs. 7 BauGB zugestimmt.
     
  2. Das Ergebnis der Prüfung ist den Beteiligten schriftlich mitzuteilen.
    Die 93. Flächennutzungsplan-Änderung im Bereich "Hüttlingen-Süd II" in der Gemeinde Hüttlingen bestehend aus dem Plan (gefertigt vom Stadtplanungsamt Aalen am 09.10.2020) und der Begründung (gefertigt am 09.10.2020) gemeinsam vom Büro Stadtlandingenieure im Auftrag der Gemeinde Hüttlingen und dem Stadtplanungsamt der Stadt Aalen) werden gebilligt.
     
  3. Der Gemeinderat ermächtigt die Vertreter der Gemeinde im Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Aalen mit den Gemeinden Essingen und Hüttlingen dem Beschlussantrag zuzustimmen.

4 Vergaben

a)    Arbeiten der Jahresausschreibung Straßenbau 2021

6621/001 - Vorberatung

Der Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig die Annahme des folgenden Beschlussantrags:

Die Arbeiten werden an den günstigsten Bieter Firma Leonhard Weiss, Günzburg, zu den Preisen und Bedingungen des Angebots vom 02.02.2021 mit einer vorläufigen Auftragssumme von 971.647,04 € vergeben.
Die Finanzierung der Straßen- und Tiefbauarbeiten in Höhe von 971.647,04 € erfolgt wie in der Sitzungsvorlage dargestellt.
     
b)    Arbeiten zur Geh- und Radwegeunterführung Kettelerstraße sowie zur Straßenumgestaltung der Kettelerstraße und Alten Heidenheimer Straße in Aalen

6621/002 - Vorberatung Nachversand

Der Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die Annahme des Beschlussantrags einstimmig:

Die Arbeiten werden an den günstigsten Bieter Bietergemeinschaft AWUS-Bortolazzi zu den Preisen und Bedingungen des Angebots und der Nebenangebote Nr. 1 und 3 vom 22.02.2021 mit einer vorläufigen Auftragssumme von 2.410.788,94 € vergeben.

Die Finanzierung der Straßenbauarbeiten in Höhe von 2.240.883,29 € erfolgt über die Investitionsnummer I660184 (Radwegeunterführung Kettelerstraße)
Die Finanzierung der Kanalarbeiten in Höhe von 169.905,65 € erfolgt über den Wirtschaftsplan der Stadtwerke Eigenbetrieb Abwasser.
    
c)    Arbeiten zur Abwasserentsorgung und Leitungsverlegung Einzelhöfe Welland

6620/036 - Vorberatung

Der Ausschuss beschließt einstimmig die Annahme des folgenden Beschlussantrags durch den Gemeinderat:

Los 1 (Bauabschnitt 1):
Die Arbeiten werden an den günstigsten Bieter Firma Haag-Bau, Neuler zu den Preisen und Bedingungen des Angebots vom 15.01.2021 mit einer vorläufigen Auftragssumme von 1.130.455,39 € brutto vergeben.

Los 2 (Bauabschnitt 2):
Die Arbeiten werden an den günstigsten Bieter Firma Rossaro, Aalen zu den Preisen und Bedingungen des Angebots vom 19.01.2021 mit einer vorläufigen Auftragssumme von 2.027.967,19 € brutto vergeben.

Die Finanzierung der Breitbandbauarbeiten für Los 1 in Höhe von 223.610,15 € und für Los 2 in Höhe von 343.988,31 € erfolgt über die Investitionsnummer I660062. 

Die Kosten für die Abwasserleitungen für Los 1 in Höhe von 670.859,01 € und für Los 2 in Höhe von 1.216.423,08 € gehen zu Lasten des Wirtschaftsplans der Stadtwerke Eigenbetrieb Abwasserentsorgung.

Die Kosten für die Verlegung der Wasserleitungen für Los 1 in Höhe von 235.986,23 € und für Los 2 in Höhe von 467.555,80 € gehen zu Lasten des Wirtschaftsplans der Rombachgruppe.

5 Ersatzbeschaffung eines LKW 18to mit Absetzkipper

6821/001 - Entscheidung Nachversand

Der Ausschuss stimmt dem Beschlussantrag einstimmig zu:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Technik stimmt der Ersatzbeschaffung eines LKW 18to mit Absetzkipper für den Bau- und Grünflächenbetrieb zu.
Der Auftrag zur Lieferung des Fahrzeugs wird der Fa. Daimler Truck AG, Berlin für das Fabrikat MB Arocs 5 zum Angebotspreis von 173.740,-- € erteilt.    

© Stadt Aalen, 13.03.2021