Beschlüsse der Sitzung AUST der Stadt Aalen am Donnerstag, 08. Juli 2021
Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter
www.aalen.de/Ratsinformationssystem
1 Nachhaltigkeit (er)leben - Handlungsprogramm Umwelt Baumpflanzprogramm 2021
6721/009 - Entscheidung
Folgender Beschlussantrag wird einstimmig angenommen:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Technik billigt die Planung für das Baumpflanzprogramm 2021.
2 Verkauf von Doppelhausbauplätzen
a) im Baugebiet "Maiergasse" in Aalen-Wasseralfingen
6021/012 - Entscheidung
Folgender Beschlussantrag wird einstimmig angenommen:
- Dem Verkauf des Bauplatzes Flst. 38/31, Gemarkung Wasseralfingen an Herrn Daniel Leicht u. Frau Lena Grimmelsmann, Warthelandstraße 67, 73431 wird zugestimmt.
- Dem Verkauf des Bauplatzes Flst. 38/32, Gemarkung Wasseralfingen an die Eheleute Dr. Nikolay u.
Dr. Katja Tsyrulin, Kirchenstraße 6b, 85464 Finsing wird zugestimmt.
- Der Gesamtverkaufspreis beträgt insgesamt
281.010 €.
b) im Bebauungsplangebiet "Sandfeld IV" in Aalen-Fachsenfeld
6021/013 - Entscheidung
Folgender Beschlussantrag wird bei 8 Enthaltungen einstimmig beschlossen:
- Dem Verkauf des Bauplatzes Flst. 885/5, Gemarkung Fachsenfeld an die Eheleute Alexander u. Sabrina Joos, Klemens-Eisenbarth-Straße 8/1, 73433 Aalen wird zugestimmt.
- Dem Verkauf des Bauplatzes Flst. 885/4, Gemarkung Fachsenfeld an die Grundstücksgemeinschaft Baumann, bestehend aus den Eheleuten Michael u. Manuela Baumann und deren Kinder Theo u. Elena Baumann, Nördlinger Weg 2, 73485 Zipplingen wird zugestimmt.
- Der Gesamtverkaufspreis beträgt insgesamt
199.615 €.
3 Bebauungspläne
a) Änderung im Bereich Ecke Bischof-Fischer-Straße und Parkstraße im Planbereich 03-01, Plan Nr. 03-01/4 in Aalen-Kernstadt und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Plangebiet, Plan Nr. 03-01/4
6121/022 - Vorberatung
Der Ausschuss empfiehlt einstimmig mit einer Enthaltung dem Gemeinderat folgenden Beschlussantrag:
- Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen gem. § 3 (2) BauGB
- Satzungsbeschlüsse gem. § 10 (1) BauGB und § 74 (6) LBO
- Der Gemeinderat stellt nach Abwägung die beigefügte Liste vom 26.05.2021 betreffend des genannten Bebauungsplanes und der zugehörigen Satzung über örtliche Bauvorschriften als Ergebnis der von ihm durchgeführten Prüfung der während der Auslegung abgegebenen Stellungnahmen fest (Anlage D).
- Die als Anlage beigefügten Satzungen werden beschlossen (Anlage A).
- Folgende im Verfahren befindliche und rechtskräftige Bebauungspläne werden aufgehoben, soweit diese vom Geltungsbereich des B-Planes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften, Plan Nr. 03-01/4, überlagert werden:
a. Gebiet zwischen der Bischof-Fischer-Straße und dem Schützenweg / Greut-Ost, Plan-Nr. 03-03/3, in Kraft seit 23.04.1997
- Der Bebauungsplan weicht von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft ab; dieser ist im Wege der Berichtigung an die Festsetzungen des Bebauungsplanes anzupassen (88. FNP-Änderung).
b) Änderung des Bebauungsplans 07-06 im Bereich südlich der Vogtlandstraße und östlich der Saarstraße im Planbereich 07-06, Plan Nr. 07-06/8 in Aalen-Kernstadt und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet, Plan Nr. 07-06/8
6121/023 - Vorberatung
Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat mit 2 Gegenstimmen und einer Enthaltungen mehrheitlich die folgenden Beschlüsse:
- Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB und
- 2. Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 13 a BauGB
- Der Gemeinderat stellt nach Abwägung die beigefügte Liste vom 08.06.2021 als Ergebnis der von ihm durchgeführten Prüfung der während der 1. Auslegung abgegebenen Stellungnahmen fest (Anlage C, Abwägungsvorschläge zur 1. Auslegung).
- Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB bzw. nach § 13 a BauGB als Maßnahme der Innenentwicklung durchgeführt.
- Die Neufassung der Entwürfe des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften (Lageplan mit Textteil, 08.06.2021, LK&P Ingenieure, Mutlangen / Amt für Vermessung, Liegenschaften und Bauverwaltung / Stadtplanungsamt Aalen), und der Begründung (08.06.2021, LK&P Ingenieure, Mutlangen, Anlagen A + B) werden gebilligt.
- Durch diesen Bebauungsplan (Plan Nr. 07-06/8) und die Satzung über örtliche Bauvorschriften werden folgende Bebauungsplanverfahren soweit sie vom Geltungsbereich dieses Bebauungsplans Plan Nr. 07-06/8 überlagert werden, aufgehoben:
• Bebauungsplan „Saarstraße - Langertstraße 1965“, Plan Nr. 07-06, in Kraft seit 21.05.1965
- Die öffentliche Auslegung erfolgt auf die Dauer von 30 Tagen, da es sich um die 2. Auslegung handelt und die vorgenommenen Änderungen keine besonders hohe Komplexität aufweisen.
- Es wird bestimmt, dass während der öffentlichen Auslegung nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Planung unberücksichtigt bleiben können.
4 Torhaus Aalen: Baubeschluss für Maßnahmen zur Verbesserung des vorbeugenden Brandschutzes - 1. Bauabschnitt
6521/004 - Entscheidung
Der Ausschuss stimmt dem Beschluss einstimmig zu:
- Der Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Technik fasst den Baubeschluss für die Erweiterung der im Bestand vorhandenen Brandmeldeanlage mit einem Kostenvolumen von 210.000 € als ersten Bauabschnitt.
- Der Beauftragung des Planungsbüros E+E Ingenieure in 71334 Waiblingen-Hegnach für die externe Unterstützung bei der Umsetzung dieser Maßnahme wird zugestimmt.
5 Vergaben
a) der Arbeiten zur Erschließung des Baugebiets Treppach-West in Aalen-Wasseralfingen
6621/012 - Vorberatung
Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat mit 3 Enthaltungen mehrheitlich die folgenden Beschlüsse:
- Die Arbeiten werden an den günstigsten Bieter Firma Georg Eichele zu den Preisen und Bedingungen des Angebots vom 28.05.2021 mit einer vorläufigen Auftragssumme von 1.177.265,92 € vergeben.
- Die Finanzierung der Straßenbauarbeiten in Höhe von 469.954,30 € erfolgt über die Investitionsnummer I660151.
- Die Kosten für die Verlegung der Kanäle in Höhe von 644.750,87 € gehen zu Lasten des Wirtschaftsplans der Stadtwerke Eigenbetrieb Abwasser.
- Die Kosten für die Verlegung der Versorgungsleitungen in Höhe von 62.560,75 € gehen zu Lasten des Wirtschaftsplanes der Stadtwerke.
b) Belagsanierungsarbeiten im Talweg in Hofherrnweiler
6621/014 - Entscheidung
Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig die folgenden Beschlüsse:
- Die Arbeiten werden an den günstigsten Bieter Firma Rossaro, Aalen zu den Preisen und Bedingungen des Angebots vom mit einer vorläufigen Auftragssumme von 263.566,51 € vergeben.
- Die Finanzierung der Straßenbauarbeiten in Höhe von 263.566,51 € erfolgt über die Investitionsnummer I660193.
c) Planungsleistungen VGV-Verfahren "Weiße Flecken" im Stadtgebiet Aalen
6621/021 - Vorberatung
- Die Ingenieurleistungen werden an den günstigsten Bieter s&p Beratungs- und Planungsgesellschaft mbH, Wiesbaden vergeben zu den Preisen und Bedingungen des Angebotes vom 25.06.2021 mit einer vorläufigen Auftragssumme in Höhe von 884.872,10 €.
- Die Finanzierung der Ingenieurleistung erfolgt über die Investitionsnummer I660062.
d) Außenanlage Kindertagesstätte Waldhausen - Vergabe der Landschaftsbauarbeiten
6721/007 - Entscheidung NEU
Der Ausschuss beschloss bei einer Enthaltung einstimmig den folgenden Beschluss:
Die Landschaftsbauarbeiten werden an den günstigsten Bieter, Firma Stark GmbH & Co.KG,
Aalen, mit einer vorläufigen Auftragssumme von 211.003,56 € vergeben.
6 Ermächtigung des Oberbürgermeisters bzw. dessen ständigen Vertreters zur Vergabeentscheidung für die Erschließung des Baugebiets "Wohnen am Tannenwäldle" in Aalen
6621/016 - Vorberatung
Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig die folgenden Beschlüsse:
- Der Gemeinderat überträgt die Zuständigkeit im Einzelfall dem Oberbürgermeister bzw. dessen ständigen Vertreter zur Vergabe der Erschließungsarbeiten für das Baugebiet "Wohnen am Tannenwäldle" bis zu einer Vergabesumme von 2,4 Mio € (siehe Baubeschluss vom 29.04.2021) zuzüglich potenzieller Kostensteigerung von 10 %, somit max. 2,64 Mio €.
- Der Gemeinderat überträgt die Zuständigkeit im Einzelfall dem Oberbürgermeister bzw. dessen ständigen Vertreter zur Vergabe der Kanalbaumaßnahmen im Zuge der Erschließung des Baugebiets „Wohnen am Tannenwäldle“ bis zu einer Vergabesumme von 1,8 Mio. Euro zuzüglich potenzieller Kostensteigerungen von 10 %, somit max. 1,98 Mio. Euro. Die Kosten der Kanalbaumaßnahmen gehen zu Lasten des Wirtschaftsplans der Stadtwerke Aalen, Eigenbetrieb Abwasserentsorgung.
- Die betroffenen Gremien werden in den nächsten darauffolgenden ordentlichen Sitzungen von den Entscheidungen in Kenntnis gesetzt.
7 Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN vom 28.05.2021 zur Prüfung von Flutlichtanlagen auf Sportplätzen
4021/011 - Information
Der Ausschuss hat den Antrag ohne Abstimmung zur Kenntnis genommen:
Der Bericht zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN vom 28.05.2021 zur Prüfung von Flutlichtanlagen auf Sportplätzen nach § 21 Absatz 3 NatSchG BaWü wird
zur Kenntnis genommen.
8 Aktueller Sachstandsbericht in Bezug auf die Situation im Baugewerbe
mündl. Bericht
Der Ausschuss hat den Antrag zur Kenntnis genommen:
9 Verschiedenes
© Stadt Aalen, 10.07.2021