Beschlüsse der Sitzung AUST der Stadt Aalen am Donnerstag, 06. Oktober 2022

Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter
www.aalen.de/Ratsinformationssystem

1 Gesamtfortschreibung Flächennutzungsplan und Land-schaftsplan 2030 - Gesamtverfahren, aktueller Stand, Inhalte der vorbereitenden Bauleitplanung und insbesondere neue Bauflächenkulisse

6122/013 Vorberatung

  1. Der Gemeinderat nimmt den aktuellen Stand des Verfahrens zur Gesamtfortschreibung des Flächenutzungsplans (FNP 2030) zur Kenntnis.
  2. Die vorliegende Bauflächenkulisse für die Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans (FNP 2030) wird beschlossen und soll in den nächsten Verfahrensschritt der Auslegung eingestellt werden.

2 Landschaftsplan im Zuge der FNP-Gesamtfortschreibung 2030 - Zielsetzungen, Inhalte und Verfahren

6722/009 Vorberatung

Die Zielsetzungen und das weitere Vorgehen zur Fortschreibung des Landschaftsplans Aalen im Zuge der Gesamtfortschreibung des FNP der Verwaltungsgemeinschaft Aalen-Essingen-Hüttlingen (VG-Aalen) werden gebilligt.

3 Handlungsprogramm Wohnen-Aalener Modell - Quote zur Schaffung von gefördertem Wohnungsbau - Förderung von Sanierungen - Wohnraumakquise

6022/018 Vorberatung

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat bei zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung den folgenden Beschlussantrag:

  1. Ab dem 01.11.2022 wird die Quote zur Schaffung von gefördertem Wohnungsbau auf 30 % der neu zu schaffenden Wohneinheiten und auf mindestens 30 % Prozent der Wohnfläche erhöht.

    Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat bei einer Gegenstimme die folgenden Beschlussanträge:
  2. Bei der Berechnung der Quote werden alle in einem Entwicklungsbereich (Bereiche des städtebaulichen Vertrags und durch den Verkauf von Grundstücken) entstehenden Wohneinheiten zu Grunde gelegt. Ausgenommen sind eigengenutzte Wohnungen durch den Projektentwickler.
  3. Für die Wohnungsbau Aalen GmbH wird die Quote ab dem 01.11.2022 im Mittel aller Projekte auf mindestens 35% der neu zu schaffenden Wohneinheiten und auf mindestens 35 % der Wohnflächen festgelegt. Im Gegenzug wird für drei weitere Jahre (Geschäftsjahre 2021-2023) auf die Gewinnausschüttung der Wohnungsbau Aalen GmbH verzichtet.
    Alternativ: Verpflichtung zur Vermietung auf zehn Jahre mit einer jeweils um 33 Prozent reduzierten Miete zum aktuellen Mietspiegel.
  4. Der Bindungszeitraum in Bezug auf den Baukostenzuschuss für den Neubau von gefördertem Wohnraum wird auf 30 Jahre, bei einem gleichbleibenden Betrag in Höhe von 180 €/m² Wohnfläche für diesen Zeitraum, festgesetzt. Für die Sanierung von Wohnraum, der anschließend einer Wohnungsbindung für 10, 15 oder 20 Jahre unterworfen wird, zahlt die Stadt ab dem 01.11.2022 einen Förderbetrag für die Dauer der Wohnungsbindung in Höhe von 12 €/m²/Jahr des Bindungszeitraums.
  5. Das Förderprogramm des Aalener Modells „Erwerb von Belegungsrechten für mittlere Einkommensbezieher“ wird zum 01.11.2022 eingestellt.
  6. Zum 01.11.2022 wird das Konzept „Wohnraumakquise“ als weitere Säule des Aalener Modells zur Wohnraumförderung eingeführt.
  7. Der jährliche HH-Ansatz von 500.000 € wird um 250.000 € auf nunmehr 750.000 € erhöht.

4 Finanzielle Zuwendungen von Betreibern für erneuerbare Energien an die Gemeinde gem. § 6 EEG - Regelung in Aalen

6722/023 Vorberatung

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig die folgenden Beschlussanträge:

  1. Die Verwaltung führt mit potenziellen Investoren Gespräche mit dem Ziel der freiwilligen Abführung der Zuwendung gem. § 6 EEG an die Stadt Aalen.
  2. 50% der Zuwendungen gem. § 6 EEG sollen jeweils die Stadtteile mit den Standorten von erneuerbaren Energien-Anlagen erhalten für Landschafts- und Freiraumprojekte, Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekte oder soziale Projekte in dem Teilort.
  3. 50% der Erlöse soll in neue innovative Projekte des Klimaschutzes und der Klimaanpassung in den Gesamthaushalt der Stadt fließen.
  4. Die Hauptsatzung muss entsprechend angepasst werden.

5 Bildungscampus Braunenberg - Änderung der für das Haus-haltsjahr 2022 genehmigten überplanmäßigen Ausgaben

2122/028 Vorberatung

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat bei keiner Gegenstimme und keiner Enthaltung den folgenden Beschlussantrag:

Die Deckung der noch im Haushaltsjahr 2022 erforderlichen Finanzmittel in Höhe von 2 Mio. € für die Baumaßnahme Bildungscampus Braunenberg erfolgt über die im Haushaltsjahr 2022 nicht benötigten Mittel auf den Investitionsnummern I650017 (Investitionsbudget für Schulen), I650097 (Generalsanierung Rathaus) und I640114 (Bauhof Aalen).

6 Baubeschluss zum barrierefreien Ausbau von zwölf Bushal-testellen im Stadtgebiet Aalen

6622/032 Vorberatung

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig den folgenden Beschlussantrag:

  1. Dem barrierefreien Umbau der 12 Bushaltestellen wird, wie in der Sitzungsvorlage dargestellt, zugestimmt.
  2. Die Finanzierung in Höhe von ca. 580.000 € erfolgt wie in der Sitzungsvorlage dargestellt.

7 Radverkehrskonzept - Bericht und Prioritäten

6722/021 Information

Der Sachstandsbericht zum Thema Radverkehr wird zur Kenntnis genommen.

8 Trinkwasserbrunnen im Stadtgebiet Aalen

6722/020 Vorberatung

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat bei keiner Gegenstimme und keiner Enthaltung die folgenden Beschlussanträge:

  1. Der Gemeinderat nimmt die Informationen der Stadtwerke zum Thema Trinkwasserbrunnen zur Kenntnis.
  2. Der Gemeinderat stimmt dem Vorgehen zur Standortfindung zu.
  3. Die Umsetzung der Trinkwasserbrunnen sowie Betrieb und Unterhaltung werden durch die Stadtwerke Aalen GmbH erfolgen.
  4. Die erforderlichen Mittel für die Investition und der Unterhalt der Trinkwasserbrunnen werden im städtischen Haushalt bereitgestellt.

9 Bebauungsplan "Westlich der Eichelbergstraße" in den Plan-bereichen 75-06, 75-07 und 75-08 in Aalen-Wasseralfingen; Plan Nr. 75-06/1 und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet Plan Nr. 75-06/1 - Aufstellungsbeschlüsse gem. § 2 BauGB

6122/027 Vorberatung

Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig die folgenden Beschlussanträge:

  1. Es wird ein Bebauungsplan sowie eine Satzung über örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO für das Bebauungsplangebiet aufgestellt.
  2. Dem Abgrenzungsplan zum Bebauungsplan wird zugestimmt (Stand 30.08.2022; siehe Anlage B)
  3. Für die Belange des Umweltschutzes wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

10 Lüftungsanlagen für Klassenzimmer in der Greutschule - Vergabe des Gewerks Lüftung –

6522/026 Entscheidung

Der Ausschuss hat den Beschlussantrag einstimmig beschlossen:

Vergabe der Lüftungsarbeiten an die Firma Bernd Müllmaier, Aalen-Ebnat zu den  Preisen und Bedingungen des Angebotes vom 13.09.2022 mit einer Auftragssumme von 576.410,28 € inkl. 19 % MWSt.

11 Vergabe: Kombinierter Geh- und Radweg zwischen Wald-hausen und Beuren entlang der L 1080

6622/025 Entscheidung

Der Ausschuss hat die Beschlussanträge einstimmig beschlossen:

  1. Die Arbeiten werden an den günstigsten Bieter Firma Bortolazzi, Bopfingen, zu den Preisen und Bedingungen des Angebots vom 06.09.2022 mit einer vorläufigen Auftragssumme von 362.823,63 € vergeben.
  2. Die Finanzierung der Straßenbauarbeiten in Höhe von 362.823,63 € erfolgt über die Investitionsnummer I660101.

12 Medienentwicklung in Schulen: Vergabe von Elektroarbei-ten für die passive Medienverkabelung in der Greutschule

6522/028 Entscheidung

Der Ausschuss hat den Beschlussantrag einstimmig beschlossen:

  1. Vergabe der Elektroarbeiten an die Firma Elektro Jerg GmbH, Aalen zu den Preisen und Bedingungen des Angebots vom 13.09.22 mit einer Auftragssumme von 205.933,68 € inkl. 19 % Mwst.

13 Verschiedenes

© Stadt Aalen, 08.10.2022