Beschlüsse der Sitzung AUST der Stadt Aalen am Donnerstag, 04. Februar 2021
Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter
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1 Bundesprogramm "Förderung von Investitionen in die Anpassung urbaner Räume an der Klimawandel": Umgestaltung Stuttgarter Straße, Aalen - neues Grün zur Klimaanpassung
6721/001 - Entscheidung Nachversand
Der Ausschuss beschließt einstimmig, dem folgenden Beschlussantrag zu folgen:
Der Projektskizze „Umgestaltung Stuttgarter Straße, Aalen – neues Grün zur Klimaanpassung“ wird zugestimmt.
2 Bebauungsplanänderung im Bereich "Ecke Bischof-Fischer-Straße und Parkstraße" im Planbereich 03-01, Plan-Nr. 03-01/4 in Aalen-Kernstadt und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Plangebiet, Plan Nr. 03-01/4 -Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB
6120/031 - Vorberatung
Der Ausschuss spricht nach der Beratung keine Empfehlung aus und verweist die Entscheidung über folgende Beschlussanträge an den Gemeinderat:
- Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften weicht vom Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses vom 25.06.2020 ab. Dem geänderten Abgrenzungsplan wird zugestimmt (Stand 04.01.2021, siehe Anlage C).
- Die Entwürfe des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften (Lageplan mit Textteil, 04.01.2021, LK&P Ingenieure GBR, Mutlangen / Amt für Vermessung, Liegenschaften und Bauverwaltung / Stadtplanungsamt Aalen) und der Begründung (04.01.2021, LK&P Ingenieure GBR, Mutlangen; Anlage A) werden gebilligt.
- Die Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung (Anlage B) sind Grundlage für die Planfassungen für die öffentliche Auslegung.
- Die öffentliche Auslegung erfolgt auf die Dauer von 39 Tagen, da der Bebauungsplan keine hohe Komplexität aufweist (geringe Plangebietsgröße, keine komplexe Nutzungsstruktur geplant), zwischenzeitlich aber voraussichtlich mehrere Feiertage liegen.
- Es wird bestimmt, dass während der öffentlichen Auslegung nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Planungen unberücksichtigt bleiben können.
- Folgende Bebauungspläne werden aufgehoben, soweit diese vom Geltungsbereich des B-Planes / der Satzung über örtliche Bauvorschriften überlagert werden:
- Gebiet zwischen der Bischof-Fischer-Straße und dem Schützenweg / Greut-Ost, Plan-Nr. 03-03/3, in Kraft seit 23.04.1997
- Der Bebauungsplan weicht von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft ab; dieser ist im Wege der Berichtigung an die Festsetzungen des Bebauungsplanes anzupassen (88. FNP-Änderung).
© Stadt Aalen, 07.02.2021