Beschlüsse der Sitzung AUST der Stadt Aalen am Donnerstag, 02. Juni 2022
Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter
www.aalen.de/Ratsinformationssystem.
1 Sachstandsbericht und Beschlussfassung zur weiteren Planung und dem Bau des Bahnhalts Aalen-West
6622/006 - Vorberatung
Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat mehrheitlich den folgenden Beschlussantrag:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen zum neuen
Bahnhaltepunkt AalenWest fortzuführen.
Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat bei zwei Gegenstimmen mehrheitlich den folgenden Beschlussantrag:
2. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Bebauungsplanverfahren
sowie einen Aufstellungsbeschluss für die genannten
Bereiche vorzubereiten.
Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig den folgenden Beschlussantrag:
3. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Verkehrsgutachten zu
beauftragen, welches die verkehrlichen Auswirkungen
des zukünftigen Bahnhaltepunktes Aalen-West darstellt.
Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat bei zwei Gegenstimmen mehrheitlich den folgenden Beschlussantrag:
4. Ein Freiraumkonzept wird im Jahr 2022 durch das Amt für
Grünflächen, Umwelt und umweltfreundliche Mobilität
erarbeitet, welches eine möglichst separate Fußgänger-
und Radwegeführung zum Bahnhalt Aalen-West mit
Erholungsnutzung, Artenschutz und Klimaanpassung
kombiniert.
2 Baubeschluss Gesamtmaßnahme Bahnübergangsbeseitigung Walkstraße in Aalen
6622/015 - Vorberatung
Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat bei einer Enthaltung mehrheitlich den folgenden Beschlussantrag:
- Der Planung des Tiefbauamtes sowie dem vorgesehenen Ablaufplan wird zugestimmt.
- Der vorläufigen Kostenberechnung wird zugestimmt.
- Dem Bau der Maßnahme sowie der Abwicklung wird zugestimmt.
- Der Finanzierung wird zugestimmt.
- Den arrondierenden, nicht kreuzungsbedingten Maßnahmen wird zugestimmt.
3 Baubeschluss zur Sanierung der Zebertstraße in Aalen
6622/018 - Entscheidung
Der Ausschuss fasste einstimmig die folgenden Beschlussanträge:
- Der Sanierung der Zebertstraße wird zugestimmt.
- Die Finanzierung der Maßnahme in Höhe von 500.000 € geht zu Lasten der Investitionsnummer I660209.
4 Neuer Containerplatz für Grünschnitt an der Jurahalle in Aalen-Ebnat (Genehmigung überplanmäßiger Mittel und Baubeschluss)
6722/010 - Entscheidung
Der Ausschuss fasste einstimmig die folgenden Beschlussanträge:
- Die Planungsvariante 3 des neuen Containerplatzes für Grünschnitt in Aalen-Ebnat an der Jurahalle wird beschlossen.
- Für den Bau des Containerplatzes werden die vorhandenen Haushaltsreste auf der Investitionsnummer I400164 – Festplatz Ebnat in Höhe von 22.790 € verwendet. Darüber hinaus werden überplanmäßig 70.000 € zur Verfügung gestellt. Die Deckung der überplanmäßigen Ausgaben erfolgt durch Einsparungen auf der Investitionsnummer I670002 – Naturnaher Stadtraum, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplans 2022.
5 Änderung der Vergaberichtlinien für städtische Bauplätze
6022/017 - Einbringung
- Die Vergaberichtlinien für städtische Bauplätze werden wie in der Anlage 2 dargestellt neu gefasst.
- Die sonstigen Vergabegrundsätze werden wie in Anlage 3 dargestellt neu gefasst.
6 Bebauungsplan "Wohnen am Tannenwäldle" in den Planbereichen 04-01 und 04-04 , Plan Nr. 04-04/3 im Stadtbezirk Aalen-Kernstadt und einer Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet Plan Nr. 04-04/3 1. Auslegungsbeschlüsse gem. § 3 Abs. 2 BauGB
6122/018 - Vorberatung
Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig die folgenden Beschlussanträge:
- Die Entwürfe des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften (Lageplan mit Textteil und Legende vom 12.05.2022, Amt für Vermessung, Liegenschaften und Bauverwaltung Aalen / Stadtplanungsamt Aalen) und der Begründung (12.05.2022, Stadtplanungsamt Aalen) mit Umweltbericht (12.05.2022, Landschaftsplanung Langenholt, Stuttgart), Anlage A, B, C und D werden gebilligt.
- Die Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung (Anl. E) sind Grundlage für die Planfassungen für die 1. Auslegung.
- Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften weicht vom Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses vom 25.11.2021 im Süden bzw. Südwesten ab (Bereich geplante Quartiersgarage).
- Der rechtskräftige Bebauungsplan „Galgenberg-Ost“; Plan Nr. 04-04/ 2 vom 05.05.2021 wird aufgehoben, sobald der Bebauungsplan „Wohnen am Tannenwäldle“, Plan Nr. 04- 04/3, rechtskräftig wird.
- Die öffentliche Auslegung erfolgt auf die Dauer von 30 Tagen, da die Bebauungsplanänderung des rechtskräftigen Bebauungsplangebietes „Galgenberg-Ost“ keine besonders hohe Komplexität aufweist.
- Es wird bestimmt, dass während der öffentlichen Auslegung nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Planungen unberücksichtigt bleiben können.
7 Bebauungsplan "Ecke Erwin-Rommel-Straße und Ruland-Ayßlinger-Weg" im Planbereich 02-04, Plan Nr. 02-04/3 in Aalen-Kernstadt und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Plangebiet, Plan Nr. 02-04/3 - Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB und § 13a BauGB
6122/019 - Vorberatung
Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig die folgenden Beschlussanträge.
- Es werden ein Bebauungsplan sowie eine Satzung über örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO für das Bebauungsplangebiet aufgestellt.
- Dem Abgrenzungsplan zum Bebauungsplan wird zugestimmt (Stand 29.04.2022); siehe Anlage B.
- Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB bzw. nach § 13a BauGB als Maßnahme der Innenentwicklung durchgeführt.
- Durch diesen Bebauungsplan (Plan Nr. 02-04/3) und die Satzung über örtliche Bauvorschriften werden folgende Bebauungspläne, soweit sie vom Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes überlagert werden aufgehoben: - Erwin-Rommel-Straße, Plan-Nr. II-04/1, in Kraft seit 30.01.1961
- Der Bebauungsplan weicht von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft ab; dieser ist im Wege der Berichtigung an die Festsetzungen des Bebauungsplanes anzupassen (110. FNP-Änderung).
8 Vergabe der Vorabmaßnahmen Kocherverdolung und Umlegung des Kochers im Zuge der Erstellung des Kreisverkehrsplatzes in der Aalener Straße in Aalen-Unterkochen
6622/016 - Vorberatung
Der Ausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig die folgenden Beschlussanträge:
- Die Arbeiten werden an den günstigsten Bieter Firma Georg Eichele, Untergröningen zu den Preisen und Bedingungen des Angebots mit Nebenangebot vom 16.05.2022 mit einer vorläufigen Auftragssumme von 604.726,76 € vergeben.
- Die Finanzierung der o.g. Arbeiten in Höhe von 604.726,76 € erfolgt über die Investitionsnummer I660073.
9 Leerung städtischer Müllcontainer und Mülltonnen - Zeitraum 01.08.2022 bis 31.07.2024
6522/020 - Entscheidung
Der Ausschuss fasste einstimmig den folgenden Beschlussantrag:
Es werden folgende Leistungen vergeben:
Die Entsorgungs- und Leerungsleistung wird an die Firma GOA mbH, Mögglingen zu den Preisen und Bedingungen des Angebotes vom 27.04.2022 mit einer Auftragssumme von 237.395,03 €/brutto (für 2 Jahre) vergeben.
10 Einziehung einer Teilfläche des Grundstücks Flst. 1470/2, Gemarkung und Flur Unterkochen
3022/001 - Entscheidung
Der Ausschuss fasste bei einer Enthaltung mehrheitlich die folgenden Beschlussanträge:
- Gemäß § 7 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg in der Fassung vom 11. Mai 1992 (GBl. S. 330), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. November 2020 (GBl. S. 1039) wird als für den öffentlichen Verkehr entbehrlich eingezogen: Teilfläche mit ca. 1.633 m² des Grundstücks Flst. 1470/2 Gemarkung und Flur Unterkochen
- Die Einziehung ist öffentlich bekannt zu machen.
10.1 Einziehung einer Teilfläche des Grundstücks Flst. 1470/2, Gemarkung und Flur Unterkochen
3022/001-1 - Entscheidung
Der Ausschuss fasste bei einer Enthaltung mehrheitlich die folgenden Beschlussanträge:
1. Gemäß § 7 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg in der
Fassung vom 11. Mai 1992 (GBl. S. 330), zuletzt geändert durch
Gesetz vom 12. November 2020 (GBl. S. 1039) wird als für den
öffentlichen Verkehr entbehrlich eingezogen:
- Teilfläche mit ca. 1633 m² des Grundstücks Flst. 1470/2
Gemarkung und Flur Unterkochen
2. Die Einziehung ist öffentlich bekannt zu machen.
© Stadt Aalen, 08.06.2022