1 Fragestunde der Einwohner um 17:00 Uhr, falls erforderlich, wird die Reihenfolge der Tagesordnung geändert
Es wurden keine Fragen gestellt.
2 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse gem. § 35 Abs. 1 GemO
3 Abschluss der überörtlichen Prüfung der Bauausgaben der Stadt Aalen in den Haushaltsjahren 2011 bis 2015
Es erging einstimmiger Beschluss.
Der Gemeinderat nimmt gemäß Nr. 1 der Verwaltungsvorschriften zu § 114 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg vom Abschluss des Prüfungsverfahrens Kenntnis.
4 Haushaltsübertragungen
Übertragung von Ansätzen 2016 in das Folgejahr 2017
Es erging einstimmiger Beschluss.
- Aufgrund von § 21 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) werden die im Einzelnen aus der Anlage 1 und 2 ersichtlichen Haushaltsüberträge vom Haushaltsjahr 2016 in das Folgejahr festgestellt
a.) aufgrund von § 21 Abs. 1 GemHVO, Haushaltsüberträge von Ansätzen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 8.611.579,16 €.
b.) aufgrund von § 21 Abs. 2 GemHVO, Haushaltsüberträge von Ansätzen eines Budgets im Ergebnishaushalt in Höhe von 379.803,43 €.
- Mit der zweckgebundenen Verwendung der Haushaltsübertragungen im Haushalt 2017 erklärt sich der Gemeinderat einverstanden.
- Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass die Finanzierung der Haushaltsüberträge durch Liquiditätsreserven und noch eingehende Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen erfolgt.
- Für den nicht verwendeten Anteil von Spenden im Haushalt 2016 werden im Rahmen des Jahresabschlusses Passive Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von insgesamt 33.637,97 € gebildet. Der Gemeinderat erklärt sich mit der Verwendung der „übertragenen“ Spenden, die im Einzelnen aus der Anlage 3 ersichtlich sind, im Haushalt 2017 einverstanden
5 Bäderkonzeption - Zwischenpräsentation
Stefan Studer von der Firma Kannewischer präsentierte einen Zwischenbericht zur Bäderkonzeption. Am 4. April 2017, 18.30 Uhr ist eine Bürgerinformation zum Sachstand vorgesehen.
6 Bezuschussung der Kulturarbeit der Stiftung Schloss Fachsenfeld
Es erging einstimmiger Beschluss.
Die Bezuschussung der Kulturarbeit der Stiftung Schloss Fachsenfeld durch die Stadt Aalen wird für die Jahre 2017 bis einschließlich 2019 von jährlich 10.000,- auf 20.000,-€ erhöht.
7 Weiterbeschäftigung von Auszubildenden der Stadt Aalen nach Ausbildung-sende
Es erging einstimmiger Beschluss.
- Auszubildende nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und Erzieher/innen in Kindertagesbetreuungseinrichtungen, welche ihre Ausbildung mit der Gesamtnote gut und besser abschließen (Gesamtdurchschnitt der schulischen sowie beruflichen Ausbildung bis 2,0), werden in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis im Anschluss an die Ausbildung übernommen.
- In ein unbefristetes Arbeitsverhältnis werden auf Antrag und als Ermessensentscheidung des Arbeitgebers Auszubildende übernommen, welche ihre Ausbildung mit einer Gesamtnote (Gesamtdurchschnitt der schulischen sowie betrieblichen Ausbildung) von 2,1 bis 3,0 abschließen.
- Einen Jahresvertrag bekommen weiterhin diejenigen Auszubildenden, welche ihre Ausbildung mit einer Gesamtnote (Gesamtdurchschnitt der schulischen sowie betrieblichen Ausbildung) von 3,1 bis 3,5 abschließen sowie diejenigen Auszubildenden, die im Rahmen der Ermessensentscheidung nach Ziff. 2 kein unbe-fristetes Arbeitsverhältnis erhalten.
- Diese Regelungen gelten, sofern keine personen- oder verhaltensbedingten Gründe entgegenstehen.
- Die Umsetzung erfolgt rückwirkend ab dem Ausbildungsabschluss 2016.
8 Weiterentwicklung der Schulsozialarbeit an den Aalener Schulen
- Verabschiedung der Konzeption Schulsozialarbeit an Aalener Schulen
- Weiterbewilligung der Stellen der Schulsozialarbeit an der Karl-Kessler-Schule und der Hermann-Hesse-Schule
Es erging einstimmiger Beschluss
Die Konzeption Schulsozialarbeit an Aalener Schulen wird in der vorliegenden Fassung verabschiedet
Die Stellen der Schulsozialarbeit an der Karl-Kessler- Schule im Umfang von 150% wird unter der Voraussetzung der Bezuschussung durch den Ostalbkreis und des Landes Baden-Württemberg für die Dauer dieser Bezuschussung weiterbewilligt.
Die Stelle der Schulsozialarbeit an der Hermann-Hesse-Schule im Umfang von 50 % wird unter der Voraussetzung der Bezuschussung durch den Ostalbkreis und des Landes Baden-Württemberg für die Dauer dieser Bezuschussung weiterbewilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Anträge beim Landratsamt Ostalbkreis, Fachbereich Jugend und Familie, und dem Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg zu stellen.
9 Bebauungsplan "Schlatäcker II", Plan Nr. 05-02/4 in Aalen-Kernstadt sowie Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet, Plan Nr. 05-02/4
- Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen gem. § 3 (2) BauGB
- Satzungsbeschlüsse gem. § 10 (1) BauGB und § 74 (6) LBO
Es erging mehrheitlicher Beschluss.
- Der Gemeinderat stellt nach Abwägung die beigefügte Liste vom 21.02.2017 betreffend des genannten Bebauungsplanes und der zugehörigen Satzung über örtliche Bauvorschriften als Ergebnis der von ihm durchgeführten Prüfung der während der öffentlichen Auslegung abgegebenen Stellungnahmen fest (Anlage B, Abwägungsvorschläge zur öffentlichen Auslegung; Anl. D, Abwägungsvor-schläge frühzeitige Beteiligung).
- Die als Anlage beigefügten S a t z u n g e n werden beschlossen (Anlage A).
- a) Der bestehende Aufstellungsbeschluss „Schlatäcker“, Plan Nr. 05-02/4 vom 23.10.1978 wird komplett aufgehoben.
b) Durch den Bebauungsplan „Schlatäcker II“ wird teilweise der folgende Bebauungsplan aufgehoben, soweit dieser vom Geltungsbereich des Bebauungsplanes 05-02/4 überlagert wird: „Grauleshof 3“, Plan Nr. 05-03 (in Kraft: 02.10.1964)
- Südwestlich der Ziegelstraße überlagert der Bebauungsplan „Schlatäcker II“ die Maßnahmenfläche M 6 des Bebauungsplanes „Schlatäcker I“, Plan Nr. 05-02/5.
10 Flächennutzungsplan
a) Änderung des Flächennutzungsplanes für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen-Essingen-Hüttlingen im Bereich "Dauerwang I" im Gebiet des Zweckverbandes Dauerwang (67. FNP-Änderung)
- 1. Auslegungsbeschluss gem. § 3 (2) BauGB
Es erging einstimmige Beschlussempfehlung an die Verwaltungsgeschmeinschaft.
Der Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung im Bereich „Dauerwang I“ im Gebiet des Zweckverbandes Dauerwang (67. FNP-Änderung, gefertigt vom Stadt-planungsamt Aalen am 19.12.2016) und die Begründung zur 67. FNP-Änderung (gefertigt vom Büro Stadtlandingenieure im Auftrag des Zweckverbandes. am 05.12.2016) werden gebilligt.
Es wird bestimmt, dass während der öffentlichen Auslegung nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Planungen un-berücksichtigt bleiben können.
b) Änderung des Flächennutzungsplanes für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen-Essingen-Hüttlingen im Bereich "Bolzensteig II" in der Gemeinde Hüttlingen (69. FNP-Änderung)
- Auslegungsbeschluss gem. § 3 (2) BauGB
Es erging mehrheitliche Beschlussempfehlung an die Verwaltungsgemeinschaft.
- Der Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung im Bereich „Bolzensteig“ in der Gemeinde Hüttlingen (69. FNP-Änderung, gefertigt vom Stadtplanungsamt Aalen am 16.06.2017), die Begründung zur 69. FNP-Änderung (gefertigt am 22.02.2017 vom Büro Stadtlandingenieure im Auftrag der Gemeinde Hüttlingen und in Abstimmung mit der Stadt Aalen) werden gebilligt.
- Es wird bestimmt, dass während der öffentlichen Auslegung nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Planungen unberücksichtigt bleiben können.
11. THG-Turnhalle, Grundsatzbeschluss für die energetische Sanierung
Es erging einstimmiger Beschluss.
- Gemeinderat erteilt den Grundsatzbeschluss für die energetische Sanierung der THG–Turnhalle und stimmt der weiteren Vorgehensweise zu.
- Der Gemeinderat stimmt der stufenweisen Beauftragung eines externen Architekturbüros bis zunächst Leistungsphase 3, Entwurfsplanung inkl. Kostenberechnung zu. Die Beauftragung erfolgt nach Einholung entsprechender Angebote.
- Das Kostenvolumen wird im Zuge der Entwurfsplanung detailliert ermittelt und im Rahmen des Baubeschlusses dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgebracht.
12 Baubeschlüsse
a) Karl-Kessler-Schule, Aalen Wasseralfingen Schulbausanierungsprogramm: Grundsatzbeschluss Sanierung/Ertüchtigung
Es erging einstimmiger Beschluss.
- Zur Planung der Sanierung der Karl-Kessler-Schule, wird die Verwaltung beauftragt, gemäß VGV-Auswahlverfahren ein Planungsbüro auszusuchen.
- Falls sich herausstellen sollte, dass keine Förderungsmöglichkeit nach der 2.Tranche des Kommunalinvestitionsförderungsgesetz besteht, wird von der Verwaltung erwartet, dass bis Ende 2017 die naturwissenschaftlichen Fachräume saniert werden.
b) Erschließung des Baugebiets "Schlatäcker II" in Aalen
Es erging mehrheitlicher Beschluss.
- Der Erschließung des Baugebiets „Schlatäcker II“, Plan-Nr. 05-02/04 in Aalen-Kernstadt, entsprechend den Ausführungsplänen des Tiefbauamts, wird zugestimmt.
- Dem Kostenvoranschlag für die Herstellung des Anschlusses an die Ziegelstraße (Kreuzung) in Höhe von 270.000 € und der Erschließung des Baugebiets in Höhe von 615.000 € wird zugestimmt. Die Finanzierung erfolgt wie in der Sitzungsvorlage dargestellt.
- Die Ausschreibung erfolgt öffentlich am 24.05.2017 im Stadtinfo.
c) Ausbau des ZOB, 2. BA und Ausbau der Bahnhofstraße bis zum Kreisver-kehr Curfeßstraße in Aalen
Es erging mehrheitlicher Beschluss.
Der Baumaßnahme wird, entsprechend der Ausführungsplanung des Tiefbauamtes, zugestimmt. Das Tiefbauamt wird mit der Ausschreibung und Durchführung beauftragt.
Der Erweiterung des bestehenden ZOB mit der Verlegung der Bushaltestelle 8 vom Bereich der Wilhelm-Zapf-Straße zum nördlichen Bereich des ZOB wird zugestimmt.
Der Lage der Fernbushaltestellen vor der Alten Post wird zugestimmt.
Den überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 190.000,-- € wird zugestimmt.
© Stadt Aalen, 11.04.2017