Die Mitglieder des Gemeinderats nahmen die Informationen zur Kenntnis.
Der Überblick/IST-Analyse zur Bürgermitwirkung in Aalen wird vom
Kultur-, Bildungs- und Finanzausschuss zur Kenntnis genommen.
Der Gemeinderat fasste einstimmig den Beschluss zur Teilnahme am Wettbewerb. Die Schaffung einer befristeten Vollzeitstelle wurde mit 25 Neinstimmen bei 1 Enthaltung und 24 Jastimmen abgelehnt.
1. Die Stadt Aalen beteiligt sich aktiv am Ideenwettbewerb der Landesregierung „Quartier 2020 - Gemeinsam. Gestalten.“ und stimmt einer befristeten 100 % Stelle zu Projektentwicklung und ggf. Durchführung zu.
a) Bürgerbeteiligung
b) Teilhabe
Der Gemeinderat fasste bei 1 Gegenstimme und 2 Enthaltungen die folgenden Beschlüsse:
Der Gemeinderat begrüßt und unterstützt die Erinnerung an die Opfer des Nationalsozialismus und des Holocaust in Aalen, wie sie durch die „Initiative Stolpersteine“ ermöglicht wird.
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Recherchearbeit der „Initiative-Stolpersteine“im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu unterstützen, den jährlichen Informationsaustausch zu pflegen und bei der Verlegung der Steine mit der Stiftung von Gunter Demnig behilflich zu sein.
Die Mitglieder des Gemeinderats wurden über die folgenden Inhalte informiert:
Der Gemeinderat fasste bei 2 Enthaltungen die folgenden Beschlüsse:
Die Entgeltordnung für die Stadthalle Aalen wird zum 1. Januar 2018 bzw. zum 1. Januar 2020 entsprechend Anlage 5a und 5b mit folgenden Parametern angepasst:
Der Gemeinderat fasste bei 3 Enthaltungen folgenden Beschluss:
1. Ab 1. Januar 2018:
a) Erhöhung der Entgelte um rd. 10%
Der Gemeinderat fasste bei 9 Gegenstimmen und 5 Enthaltungen mehrheitlich folgenden Beschluss:
b) Reduzierung der in der regulären Grundmiete enthaltenen Inanspruchnahme im Tarif A von 10 auf 8 Stunden.
Der Gemeinderat fasste bei 3 Gegenstimmen und 5 Enthaltungen mehrheitlich folgenden Beschluss:
2. Ab 1. Januar 2020: Erhöhung der Entgelte um weitere rd. 5%
Der Gemeinderat fasste bei 2 Enthaltungen die folgenden Beschlüsse:
1. Bericht zur Spielzeit 2015/2016 und Zwischenbericht zur Spielzeit 2016/2017
Der Bericht zur Spielzeit 2015/2016 sowie der Zwischenbericht der laufenden Spielzeit 2016/2017 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
2. Ausblick auf die Spielzeit 2017/2018
Der Ausblick auf die Spielzeit 2017/2018 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
3. Rechnungsabschluss 2015/2016 mit Bericht
Vom Rechnungsabschluss der Spielzeit 2015/2016 wird zustimmend Kenntnis genommen.
4. Bewirtschaftungsplan 2017/2018
Dem Bewirtschaftungsplan für die Spielzeit 2017/2018 mit Einnahmen im Ergebnishaushalt in Höhe von 599.000,- Euro und Ausgaben in Höhe von 1.593.600,- Euro wird zugestimmt. Der Zuschuss der Stadt Aalen beträgt für diesen Zeitraum 994.600,- Euro. Der Bewirtschaftungsplan für das Theater der Stadt Aalen wird als Anlage dem Haushaltsplan 2018 der Stadt beigefügt.
5. Planungsgrundlage des künstlerischen Etats für die weiteren Spielzeiten bis inklusive 2020/2021
a) Der Zuschussbedarf im Ergebnishaushalt für den künstlerischen Etat des Theaters der Stadt Aalen bezogen auf die disponiblen Ertrags- und Aufwandspositionen wird für die Spielzeit 2018/2019 auf 792.500,- Euro, für die Spielzeit 2019/2020 auf 805.500,- Euro und für die Spielzeit 2020/2021 auf 818.500,- Euro als Planungsgrundlage (Budget) festgelegt. Für Investitionen im künstlerischen Bereich ist zusätzlich jährlich ein Betrag von 15.000,- Euro vorgesehen.
b) Die linearen Tariferhöhungen bei den Personalkosten entsprechend der Tarifabschlüsse werden darüber hinaus weiterhin ausgeglichen.
Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:
Quartier 10 Unterkochen - VorlagenNr. 5017/009
Dem Antrag zur Errichtung eines Naturkindergartens in Unterkochen durch die evangelische Kirchengemeinde Unterkochen-Ebnat wird zugestimmt. Von den Investitionskosten in Höhe von 70.000 Euro übernimmt die Stadt Aalen max. 49.000 Euro entsprechend 70%. Die Finanzierung erfolgt über die Haushaltsstelle I500065, Umsetzung Kita-Entwicklungsplan.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Architekturbüro Isin die Unterbringung und Anmietung einer 4-gruppigen Kita im geplanten Mehrgenerationenprojekt in der Waldhäuser Strasse 101 zu verhandeln und dem Gemeinderat zur Einzelbeschlussfassung vorzulegen.
Die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt, zur Schaffung eines bedarfsgerechten Kinderbetreuungsangebots in Unterkochen weitere Alternativen zu Ziffer 2 zu entwickeln.
Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:
Quartier 11 Dewangen - VorlagenNr. 5017/010
Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen zur Kombination einer Kindertagesstätte mit zwei Gruppen an der Schwarzfeldschule in Dewangen fortzuführen. Hierbei soll bewusst eine räumliche Verbindung zwischen Kita und Schule geschaffen werden, mit dem Ziel ein „Bildungshaus Dewangen 0-10 Jahre“ aufzubauen.Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Planungen der katholischen Kirchengemeinde Dewangen zu unterstützen und zur gegebener Zeit entscheidungsreife Unterlagen zur Beschlussfassung den kommunalen Gremien vorzulegen.
Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:
Quartiere Kernstadt
Die Interessensbekundung der Arbeiterwohlfahrt gGmbH Aalen (AWO) zur Errichtung eines Ersatzneubaus am Standort des AWO Kinderhauses im Tännich wird dem Grunde nach befürwortet. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der AWO die Planungen und Förderung zu verhandeln und dem Gemeinderat einen förderfähigen Antrag zur Einzelbeschlussfassung vorzulegen.
Die Interessensbekundung zur Errichtung einer 3-gruppigen Kita durch das Gemeinnützige Institut für Berufsbildung Dr. Engel GmbH, Ulm, (ifb) in der Mohlstrasse 3 (Umbau im bestehenden Schulgebäude der ifb) wird geprüft.
Die Interessensbekundung zur Errichtung eines 2- bzw. 3-gruppigen Sport- und Bewegungskindergartens durch dem MTV Aalen 1846 e.V. wird geprüft. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem MTV die Planungen und Förderung zu verhandeln und dem Gemeinderat einen förderfähigen Antrag zur Einzelbeschlussfassung vorzulegen.
Der Errichtung eines städtischen Naturkindergartens in Form einer Schutzhütte bei der Kita Greut wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bau und Betrieb umzusetzen. Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2017 vorhanden.
Der Antrag der evangelischen Kirchengemeinde Unterrombach-Hofherrnweiler vom 20.04.2017 zur Erweiterung der Kindertageseinrichtung Weilernest durch Anbau eines weiteren Gruppenraums wird dem Grunde nach befürwortet. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Kirchengemeinde die Planungen und Förderung auf der Grundlage des bestehenden Kindergartenvertrags zu verhandeln und dem Gemeinderat einen förderfähigen Antrag zur Einzelbeschlussfassung vorzulegen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Machbarkeit einer Kita im Hüttfeld in Abstimmung mit der Wohnungsbau Aalen GmbH insbesondere am Standort Hofackerschule zu prüfen und dem Gemeinderat zur Einzelbeschlussfassung vorzulegen.
Die Erweiterung der Kita auf dem Stadtoval durch das Deutsche Rote Kreuz Kreisverband Aalen e.V. (DRK) auf eine 6-gruppige Kindertageseinrichtung wird zustimmend zur Kenntnis genommen und insofern der Beschluss des Gemeinderats vom 20.07.2016 erweitert.
Der Gemeinderat fasste bei 11 Gegenstimmen und 4 Enthaltungen mehrheitlich die folgenden Beschlüsse:
Der Gemeinderat fasste bei einer Gegenstimme die folgenden Beschlüsse:
Der Gemeinderat nahm bei einer Gegenstimme den Schlussbericht zu Kenntnis.
Der Gemeinderat nimmt den Schlussbericht des städtischen Rechnungsprüfungsamtes über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2015 der Stadt Aalen zur Kenntnis.
Der Gemeinderat fasste bei einer Gegenstimme den folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte Rechnungsprüfungsordnung für die Stadt Aalen.
VorlagenNr. 6117/012
Bebauungsplan "Ecke Stuttgarter Straße / Friedrichstraße" im Planbereich 02-01, Plan Nr. 02-01/1 in Aalen-Kernstadt sowie Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet, Plan Nr. 02-01/1
- Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen gem. § 3 (2) BauGB
- Satzungsbeschlüsse gem. § 10 (1) BauGB und § 74 (6) LBO sowie § 13, § 13 a BauGB
Der Gemeinderat fasste bei einer Gegenstimme die folgenden Beschlüsse:
VorlagenNr. 6117/013
Bebauungsplan "Stadtoval" in den Planbereichen 04-02 und 04-03, Plan Nr. 04-02/3 in Aalen-Kernstadt sowie Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet, Plan Nr. 04-02/3
- Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen gem. § 3 (2) BauGB
- Satzungsbeschlüsse gem. § 10 (1) BauGB und § 74 (6) LBO
Der Gemeinderat fasste bei einer Gegenstimme die folgenden Beschlüsse:
Der Gemeinderat stellt nach Abwägung die beigefügte Liste vom 05.05.2017 betreffend des genannten Bebauungsplanes und der zugehörigen Satzung über örtliche Bauvorschriften als Ergebnis der von ihm durchgeführten Prüfung der während der Auslegung abgegebenen Stellungnahmen fest (Anlage B).
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes (Plan Nr. 04-02/3) wird angepasst (Anlage E).
Der gebilligte Bereich des Bebauungsplan-Entwurfes, der mit dieser Sitzungsvorlage nicht als Satzung beschlossen werden soll (Flst. 578/17, Lokschuppen), wird aufgehoben. Hier gilt weiterhin der Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 04-02/2 „Stadterweiterung östlich Bahnhof“ (s. Kap. 2 der Begründung, Anlage C).
Die als Anlage beigefügten S a t z u n g e n werden beschlossen (Anlage A).
Durch diesen Bebauungsplan (Plan Nr. 04-02/3) und die Satzung über örtliche Bauvorschriften werden folgende Bebauungspläne, soweit sie vom Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes Plan Nr. 04-02/3 überlagert werden, aufgehoben:
a) Bebauungsplanverfahren „Stadterweiterung östlich Bahnhof“, Plan Nr. 04-02/2, Aufstellungsbeschluss vom 18.09.2008.
b) Bebauungspläne und Satzungen über örtliche Bauvorschriften:
Bebauungsplan „Schelmenstraße“, Plan Nr. 04-02, rechtskräftig ab 11.12.1965.
Bebauungsplan „Heide und Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Rötenberg“, Plan Nr. IV-03/1, rechtskräftig ab 10.12.1962.
Der Bebauungsplan wird im Vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB bzw. nach § 13 a BauGB als Maßnahme der Innenentwicklung durchgeführt.
Der Bebauungsplan weicht von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft ab; dieser ist im Wege der Berichtigung an die Festsetzungen des Bebauungsplanes anzupassen (30. FNP-Änderung).
Die Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung vom 29.09.2008 bis 07.11.2008 zum B-Plan-Verfahren „Stadterweiterung östlich Bahnhof“, Plan Nr. 04-02/2 (Stand 03.02.2015; siehe Anlage F) werden den o.g. Planfassungen zugrunde gelegt.
VorlagenNr. 6517/19
Schubart-Gymnasium: Neubau Fachklassentrakt - Vergabe der Rohbauarbeiten
Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:
Es werden folgende Gewerke vergeben: Die Rohbauarbeiten an die Firma Hans Fuchs, Ellwangen zu den Preisen und Bedingungen des Angebotes vom 23.05.2017 mit einer Auftragssumme von 910.626,50 € inkl. 19% MWSt.
Die Finanzierung erfolgt wie in der Sitzungsvorlage dargestellt.
VorlagenNr. 6617/030
Vergabe der Arbeiten zum Ausbau der Bahnhofstraße vom Nördlichen Stadtgraben bis Kreisel Curfeßstraße in Aalen
Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse: