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Beschlüsse der Gemeinderatssitzung vom 19. Juli 2017

Die entsprechenden Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter www.aalen.de im Bürgerinformationssystem

Fragestunde der Einwohner um 17:00 Uhr

Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse gem. § 35 Abs. 1 GemO

Sachstandsbericht Innovationszentrum Aalen
Innovationsmanager Dr. Andreas Erhardt informierte zur Arbeit des Innovationszentrums - mündlicher Bericht
 

Ergebnisse Wettbewerb Waldcampus - mündlicher Bericht

Erinnerung an die Opfer des Nationalsozialismus in Aalen - VorlagenNr. 8017/002

Der Gemeinderat fasste bei 1 Gegenstimme und 2 Enthaltungen die folgenden Beschlüsse:

Der Gemeinderat begrüßt und unterstützt die Erinnerung an die Opfer des Nationalsozialismus und des Holocaust in Aalen, wie sie durch die „Initiative Stolpersteine“ ermöglicht wird.

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Recherchearbeit der „Initiative-Stolpersteine“im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu unterstützen, den jährlichen Informationsaustausch zu pflegen und bei der Verlegung der Steine mit der Stiftung von Gunter Demnig behilflich zu sein.

Fortschreibung 2017 des Kindertagesbetreuungsplans AKITA+ 2025 - VorlagenNr. 5017/012

Die Mitglieder des Gemeinderats wurden über die folgenden Inhalte informiert:

  1. Der Flächennutzungsplan soll für das gesamte Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft Aalen-Essingen-Hüttlingen gemäß § 5 Abs. 1 BauGB im Zuge einer Gesamtfortschreibung neu aufgestellt werden.
  2. Der Landschaftsplan soll als Fachplan zum Flächennutzungsplan ebenfalls für das gesamte Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft Aalen-Essingen-Hüttlingen fortgeschrieben werden.

Erhöhung des Investitionskostenzuschusses für den Neubau einer Kindertagesstätte in Trägerschaft des Vereins Freie Waldorfpädagogik Aalen e.V. - VorlagenNr. 5017/015

Die Mitglieder des Gemeinderats fassten bei einer Gegenstimme die folgenden Beschlüsse:

  1. Der Investitionskostenzuschuss für den Neubau einer Kindertagesstätte in Trägerschaft des Vereins Freie Waldorfpädagogik Aalen e. V. wird aufgrund der gestiegenen Gesamtkosten um max. 105.000 € auf 755.000 € erhöht.
  2. Die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 105.000 € bei der Investitionsnummer I500004 Waldorfkindergarten wird genehmigt. Die Deckung dieser überplanmäßigen Ausgabe erfolgt über die Investitionsnummer I500065 Umsetzung Kita-Entwicklungsplan.

Verlängerung des G9-Schulversuchs am Theodor-Heuss-Gymnasium Aalen - VorlagenNr. 4017/008

Die Mitglieder des Gemeinderats fassten einstimmig die folgenden Beschlüsse:

Die Stadt Aalen unterstützt den Beschluss der Landesregierung, die bestehenden G9-Schulversuche zu verlängern.
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, den Antrag auf Verlängerung des Schulversuchs für das Theodor-Heuss-Gymnasium zu stellen.

Zuschuss zur Dokumentation der humanitären Hilfsprojekte in der türkischen Partnerstadt Antakya/ Hatay - VorlagenNr. 0117/005

Die Mitglieder des Gemeinderats fassten bei mehreren Enthaltungen die folgenden Beschlüsse

1. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung eine Dokumentation über die humanitären Hilfsprojekte in Antakya/ Hatay zu erstellen.
2. Für diese Dokumentation wird ein Budget in Höhe von 5.000 Euro bewilligt.

Städtisches Förderprogramm zur Stärkung der Innenentwicklung: Sachstandsbericht und Anpassung der Förderrichtlinie - VorlagenNr. 6017/039

Die Mitglieder des Gemeinderats fassten einstimmig die folgenden Beschlüsse

Der Sachstandsbericht zum städtischen Innenentwicklungsprogramm wird zur Kenntnis genommen.
Die Förderrichtlinie zum städtischen Innenentwicklungsprogramm wird wie in der Anlage dargestellt angepasst.

Einführung von Straßennamen

"Kampa-Platz" - VorlagenNr. 6217/006

Die Mitglieder des Gemeinderats fassten bei zwölf Gegenstimmen und einer Enthaltung den folgenden Beschluss:
Die Grundstücke östlich des bestehenden Kreisverkehrs in der Geißbergstraße erhalten die Bezeichnung „Kampa-Platz“


Baugebiet Hungerbühl in Unterkochen - VorlagenNr. 6217/004

Die Mitglieder des Gemeinderats fassten einstimmig  den folgenden Beschluss:
1.Die Erschließungsstraße (Straße A) des Baugebietes Hungerbühl erhält die Bezeichnung: „Im Hungerbühl“
Die Mitglieder des Gemeinderats fassten bei einer Enthaltung den folgenden Beschluss:

2.Die erste davon abzweigende Straße (Straße B) in West-Ost-Richtung erhält die Bezeichnung: „Otto-Palm-Straße“
Die Mitglieder des Gemeinderats fassten bei einer Enthaltung den folgenden Beschluss:
3.Die zweite von der Haupterschließungsstraße abzweigende Straße (Straße C) erhält die Bezeichnung: „Tugendhatstraße“

Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Aalen - Gesamtfortschreibung 2030, Aufstellungsbeschluss - VorlagenNr. 6117/009 und 6117/009-1

Die Mitglieder des Gemeinderats empfahlen mit acht Gegenstimmen und einer Enthaltung dem gemeinsamen Ausschuss die folgende Beschlüsse zu fassen:

  1. Der Flächennutzungsplan soll für das gesamte Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft Aalen-Essingen-Hüttlingen gemäß § 5 Abs. 1 BauGB im Zuge einer Gesamtfortschreibung neu aufgestellt werden.
  2. Der Landschaftsplan soll als Fachplan zum Flächennutzungsplan ebenfalls für das gesamte Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft Aalen-Essingen-Hüttlingen fortgeschrieben werden.

Die Mitglieder des Gemeinderats empfahlen mit zehn Gegen-stimmen und drei Enthaltungen dem gemeinsamen Ausschuss die folgende Beschlüsse zu fassen:

  1. Die Fläche am nordwestlichen Ortsrand in Hüttlingen - Sulzdorf wird als zusätzliches Wohnbauflächenpotenzial beim Aufstellungsbeschluss zur Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans für das gesamte Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft Aalen-Essingen-Hüttlingen berücksichtigt.

Ergänzende Anträge der CDU-Fraktion:
Die Mitglieder des Gemeinderats empfahlen mehrheitlich dem gemeinsamen Ausschuss die folgende Beschlüsse zu fassen:

  1. Die Gewerbefläche G 4 „Hafen Staudenfeld-Nord" (16,5 ha) in Aalen wird gemäß des Beschlusses des Ortschaftsrats Hafen vom 26.06.2017 aus dem Aufstellungsbeschluss als Bauflächenpotenzial für Gewerbegebiete herausgenommen.

Die Mitglieder des Gemeinderats empfahlen mit siebzehn Gegenstimmen und sechs Enthaltungen dem gemeinsamen Ausschuss die folgende Beschlüsse zu fassen:

2. Die Gewerbefläche G 14 „Attenhofen / Oberalfingen" (16,5 ha) in Aalen an der L 1029 als Bauflächenpotenzial ist beim Aufstellungsbeschluss zur Gesamt­fortschreibung des Flächennutzungsplans für das gesamte Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft Aalen - Essingen - Hüttlingen in den Flächennutzungsplan aufzunehmen und zu prüfen.

Begründung: Der Ortschaftsrat Hafen lehnt die Fläche G4 wegen des Verlusts hochwertiger landwirtschaftlicher Fläche und der schwierigen Erschließung ab. Daher wurde die besser erschlossene Fläche G 14 trotz ihrer Lage im Landschaftsschutzgebiet als Ersatzfläche benannt. Eine städtebauliche und ökologische Bewertung der Fläche ist aus Zeitgründen vor der frühzeitigen Bürgerbeteiligung bzw. der Unterrichtung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nicht möglich.

Bebauungspläne

"Bebauungsplan-Änderung Ortskern Unterkochen östlich der Zehntscheuergasse" im Planbereich 42-01, Plan Nr. 42-01/3 in Aalen-Unterkochen und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet, Plan Nr. 42-01/3
- 1. Auslegungsbeschlüsse gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 13 bzw. 13 a BauGB

VorlagenNr. 6117/007

Die Mitglieder des Gemeinderats fassten einstimmig die folgenden Beschlüsse:

1. Die Entwürfe des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften (Lageplan mit Textteil, 06.06.2017, Büro LK&P., Mutlangen / Stadtmessungsamt Aalen / Stadtplanungsamt Aalen), und der Begründung (06.06.2017, Büro LK&P., Mutlangen, Anlage A) werden gebilligt.

2. Die Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung (Anl. B) sind Grundlage für die o.g. Planfassungen für die 1. Auslegung.

3. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften weichen vom Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses vom 13.12.2012 im Süden und Westen ab.

4. Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB bzw. nach § 13 a BauGB als Maßnahme der Innenentwicklung durchgeführt.

5. Durch diesen Bebauungsplan (Plan Nr. 42-01/3) und die Satzung über örtliche Bauvorschriften werden folgende Bebauungspläne aufgehoben, soweit diese vom Geltungsbereich des Bebauungsplanes Plan Nr. 42-01/3 überlagert werden:

  • Plan Nr. 40-01/2 „Änderung der Zweckbestimmung und Aufteilung der Verkehrsflächen der Bebauungspläne Nr. 43-01/1, 40-01 und 42-01“ vom 20.03.2013, Satzungsbeschluss vom 24.10.2013, in Kraft getreten am 13.11.2013.
  • Plan Nr. 42-01 „Ortskern Unterkochen im Bereich der Kocherstraße und Zehntscheuergasse sowie nördlich der Waldhäuser Straße“ vom 24.11.1982, gen. mit Erl. des Reg. Präs. Stuttgart Nr. 13-2210-42.01-Aalen vom 25.05.1983, rechtsverbindlich seit 17.06.1983.
  • Plan Nr. 42-01/2 „Änderung Bebauungsplan Ortskern Unterkochen im Bereich Zehntscheuergasse“ vom 14.10.2013, Satzungsbeschluss vom 18.12.2014, in Kraft getreten am 21.01.2015.

6. Es wird bestimmt, dass während der öffentlichen Auslegung nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Planungen unberücksichtigt bleiben können.

7. Die Verwaltung wird beauftragt den zeichnerischen und den textlichen Teil des Bebauungsplan-Entwurfes anzupassen (Ziff. A. 1.4 Höhe baulicher Anlagen, neu bei HB 4 max. und Nutzungsschablone im Bereich Krumme Straße 5 neu o für offene Bauweise.

 

"Rombacher Straße östlich der Hochschule" im Planbereich 02-06, Plan Nr. 02-06/2 in Aalen-Kernstadt sowie Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet, Plan Nr. 02-06/2
- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB und § 13 bzw. § 13 a BauGB - VorlagenNr. 6117/023

Die Mitglieder des Gemeinderats fassten einstimmig die folgenden Beschlüsse:

1. Es wird ein Bebauungsplan sowie eine Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet aufgestellt.

2. Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB bzw. nach § 13 a BauGB als Maßnahme der Innenentwicklung durchgeführt.

3. Dem Abgrenzungsplan zum Bebauungsplan wird zugestimmt (Stand 29.06.2017; siehe Anlage B).

4. Durch diesen Bebauungsplan (Plan Nr. 02-06/2) und die Satzung über örtliche Bauvorschriften werden folgende Bebauungspläne, soweit sie vom Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes Plan Nr. 02-06/2 überlagert werden, aufgehoben:

  • Bebauungsplan II-06 „Ludwigstraße“, in Kraft seit 14.10.1932.

5. Die in der Sitzungsvorlage beschriebenen städtebaulichen Ziele sollen der weiteren Gebietsentwicklung zu Grunde gelegt werden (Siehe Anlage A).

 

"Wohnbebauung westlich In der Steine" im Planbereich 69-01, Plan Nr. 69-01/2 in Aalen-Fachsenfeld sowie Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet, Plan Nr. 69-01/2
- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB und § 13 a BauGB
- 1. Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 und § 13 a BauGB
VorlagenNr. 6117/017

Die Mitglieder des Gemeinderats fassten einstimmig die folgenden Beschlüsse:

1. Es wird ein Bebauungsplan sowie eine Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet aufgestellt.

2. Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gem.  § 13 BauGB bzw. nach § 13 a BauGB als Maßnahme der Innenentwicklung durchgeführt.

3. Dem Abgrenzungsplan zum Bebauungsplan wird zugestimmt (Stand 22.05.2017; siehe Anlage B).

4. Die Entwürfe des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften (Lageplan mit Textteil 22.05.2017) und der Begründung (22.05.2017; siehe Anlage A) werden gebilligt.

5. Durch diesen Bebauungsplan (Plan Nr. 69-01/2) und die Satzung über örtliche Bauvorschriften werden folgende Bebauungspläne, soweit sie vom Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes überlagert werden, aufgehoben:

  • Baulinie entlang der Scherrenbergstraße vom 03.04.1903
  • Bebauungsplan Schloßäcker/ Buchäcker, Plan Nr. 67-01, in Kraft seit 23.11.1995
  • Aufstellungsbeschluss „Friedhofserweiterung Steine – Fachsenfeld“, Plan Nr. 69-01 vom 16.11.2000

6. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 abs. 1 wird gemäß § 13 Abs. 2 BauGB abgesehen (vgl. Sachverhalt)

7. Es wird bestimmt, dass während der öffentlichen Auslegung nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Planung unberücksichtigt bleiben können.

8. Der Flächennutzungsplan soll im Wege der Berichtigung an die Festsetzungen des künftigen Bebauungsplanes angepasst werden.

9. Die Verwaltung wird beauftragt den zeichnerischen Teil des Bebauungsplan-Entwurfes und die Begründung (Ziff. 8.1. Dachform und Dachreinigung) um die Festsetzung WD 20-35° zu ergänzen, sowie Korrektur der Legende (abweichende Bauweise).

 

"Änderung im Bereich nördlich der Zebert- und Wielandstraße" in den Planbereichen 06-01 und 06-03, Plan Nr. 06-03/3 in Aalen-Kernstadt sowie Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet, Plan Nr. 06-03/3
- Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB
- 2. Auslegungsbeschlüsse gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 13, § 13 a BauGB
VorlagenNr. 6117/014

Die Mitglieder des Gemeinderats fassten bei einer Enthaltung die folgenden Beschlüsse:

1. Der Gemeinderat stellt nach Abwägung die beigefügte Liste vom 15.05.2017 als Ergebnis der von ihm durchgeführten Prüfung der während der 1. Auslegung abgegebenen Stellungnahmen fest (siehe Anlage C).

2. Die Neufassung der Entwürfe des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften (Lageplan mit Textteil 15.05.2017, Büro Pfrommer+Roeder, Stuttgart / Stadtplanungsamt Aalen / Stadtmessungsamt Aalen)und der Begründung (15.05.2017, Büro Pfrommer+Roeder, Stuttgart; siehe Anlagen A+B), werden gebilligt.

3. Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Textteil, der Entwurf der Satzung über örtliche Bauvorschriften, die Begründung zum Bebauungsplan sowie vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen und Gutachten sind auf die Dauer von zwei Wochen öffentlich auszulegen.

4. Es wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen abgegeben werden können.

5. Es wird bestimmt, dass während der öffentlichen Auslegung nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Planungen unberücksichtigt bleiben können.

6. Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB bzw. nach § 13a BauGB als Maßnahme der Innenentwicklung durchgeführt.

7. Durch diesen Bebauungsplan (Plan Nr. 06-03/3) und die Satzung über örtliche Bauvorschriften werden folgende Bebauungspläne, soweit sie vom Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes Plan Nr. 06-03/3 überlagert werden, aufgehoben:

  • Bebauungsplan VI-03 „Pelzwasen III“, in Kraft seit 08.02.1958
  • Bebauungsplan 06-01/1 „Östlich des Amselweges“, in Kraft seit 11.08.1973

8. Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung entsprechend anzupassen. (Siehe Anlage B, 65. Flächennutzungsplan-Änderung).

 

"Maiergasse Süd" in den Planbereichen 74-03 und 74-05, Plan Nr. 74-03 in Aalen-Wasseralfingen und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet, Plan Nr. 74-03 sowie Änderung des Flächennutzungsplanes für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen (59. FNP-Änderung)
- Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen gem. § 3 (2) BauGB
- Satzungsbeschlüsse gem. § 10 (1) BauGB und § 74 (6) LBO
- Feststellungsbeschluss FNP
VorlagenNr. 6117/015

Die Mitglieder des Gemeinderats fassten einstimmig die folgenden Beschlüsse:

1. Der Gemeinderat stellt nach Abwägung die beigefügte Liste vom 06.06.2017 betreffend des genannten Bebauungsplanes und der zugehörigen Satzung über örtliche Bauvorschriften als Ergebnis der von ihm durchgeführten Prüfung der während der 1. Auslegung und im frühzeitigen Beteiligungsverfahren abgegebenen Stellungnahmen fest (Anlage B, Abwägungsvorschläge zur öffentlichen Auslegung, Anlage E, Abwägungsvorschläge frühzeitige Beteiligung).

2. Die als Anlage beigefügten S a t z u n g e n werden beschlossen (Anlage A).

3. Folgende Bebauungspläne, Bebauungsplanentwürfe oder Satzungen werden aufgehoben, soweit diese vom Geltungsbereich des B-Planes/der Satzung über örtliche Bauvorschriften Nr. 74-03 überlagert werden:

  • Ortsbausatzung Wasseralfingen vom 03.05.1956
  • Bebauungsplan „Zur Baulinienfestlegung in der Maiergasse“, Plan Nr. LXXIV-03 (in Kraft: 31.01.1956)
  • Teilweise der Bebauungsplan „Weinbachstraße“, Plan Nr. LXXIV-03/1 (in Kraft: 18.01.1961)
  • Auslegungsbeschluss des am 03.11.1988 gebilligten Bebauungsplanentwurfes „Zur Änderung des Bebauungsplans Ortsbausatzung Wasseralfingen im Bereich des Gewerbegebiets östlich des Kochers in Verlängerung der Maiergasse“, Plan Nr. 74-03.

4. Die 59. FNP-Änderung im „Bereich Maiergasse Süd“ vom 15.10.2016 des Stadtplanungsamtes Aalen, wird festgestellt (Anlage D).

5. Der Gemeinderat ermächtigt die Vertreter im Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Aalen mit den Gemeinden Essingen und Hüttlingen, dem Beschlussantrag zuzustimmen.

Vergaben

Karl-Kessler-Schule, Wasseralfingen - Schulbausanierung: Beauftragung der Architektenleistungen, Beauftragung der Fachingenieure - VorlagenNr. 6517/034

Die Mitglieder des Gemeinderats fassten einstimmig die folgenden Beschlüsse:

1. Es wird vorgeschlagen die Architektenleistungen für die Objektplanung zur Schulbausanierung der Karl-Kessler-Schule Wasseralfingen an das Büro L/A Liebel / Architekten aus Aalen auf Grundlage des Ergebnisses des VgV-Verfahrens zu vergeben.

2. Es wird vorgeschlagen die Leistung für Fachplanung Elektro zur Schulbausanierung der Karl-Kessler-Schule Wasseralfingen an das Büro Fritz Planung GmbH aus Bad Urach (Standort Aalen) auf Grundlage des Ergebnisses des VgV-Verfahrens zu vergeben.

3. Es wird vorgeschlagen die Leistung für Fachplanung Sanitär/Heizung/Lüftung zur Schulbausanierung der Karl-Kessler-Schule Wasseralfingen an das Büro Herp Ingenieure GmbH & Co. KG aus Salach auf Grundlage des Ergebnisses des VgV-Verfahrens zu vergeben.

 

Schubart-Gymnasium: Neubau Fachklassentrakt - Vergabe der Zimmerer- und Holzbauarbeiten - VorlagenNr. 6517/024

Die Mitglieder des Gemeinderats fassten einstimmig die folgenden Beschlüsse:

Es wird folgendes Gewerk vergeben: Die Zimmerer- und Holzbauarbeiten an die Firma Kielwein, Eschach zu den Preisen und Bedingungen des Angebotes vom 19.06.2017 mit einer Auftragssumme von 545.385,76 € inkl. 19% MWSt

 

Limesmuseum Aalen: Energetische und bauliche Ertüchtigung - Vergabe der Elektro-, Dachdecker- und Dachabdichtungs-, Metallbau- und Innenverglasungs-, sowie Gebäudeautomationsarbeiten
VorlagenNr. 6517/033

Die Mitglieder des Gemeinderats fassten bei einer Gegenstimme  die folgenden Beschlüsse:

Im Rahmen seiner Zuständigkeit vergibt der Technische Ausschuss folgende Gewerke:

  • Die Elektroarbeiten an die Fa. Prinzing Aalen, zu den Preisen und Bedingungen des Angebotes vom 29.06.2017 mit einer Auftragssumme von 473.406,58€ inkl. 19% MWSt.
  • Die Dachdecker- und Dachabdichtungsarbeiten an die Firma Werner Scholz, Fachsenfeld zu den Preisen und Bedingungen des Angebotes vom 21.06.2017 mit einer Auftragssumme von 389.153,67 € inkl. 19% MWSt.
  • Die Gebäudeautomationsarbeiten an die Firma Kieback & Peter, Leinfelden-Echterdingen zu den Preisen und Bedingungen des Angebotes vom 27.06.2017 mit einer Auftragssumme von 294.105.41 € inkl. 19% MWSt.

Die Finanzierung erfolgt wie in der Sitzungsvorlage dargestellt.
Der Gemeinderat bevollmächtigt die Verwaltungsspitze, anstehende terminkritische Vergabebeschlüsse zu fassen (Stahl-Glas-Fassade, Metallbau- und Innenverglasungsarbeiten, Trockenbau-/ Putz und Stuckarbeiten, Heizungsarbeiten und Kältetechnik). Diese Vergabebeschlüsse werden in der nächsten Sitzung des Gemeinderates im Oktober 2017 bekannt gegeben.

Baubeschlüsse

Neugestaltung der Außenanlagen des Limesmuseum Aalen - VorlagenNr. 6717/008

Die Mitglieder des Gemeinderats fassten bei zwei Enthaltungen die folgenden Beschlüsse:

Der Gestaltung der Außenanlagen des Limesmuseum und des Berliner Platzes (Entwurf Büro Planstatt Senner) wird zugestimmt.
Als erster Bauabschnitt werden die Bereiche
1a- Vorplatz Limesmusum,
1b- Parkplatz,
1c- Straßengestaltung Sankt-Johann-Straße (inkl. Anpassung Hüttfeldstraße) sowie Rampe /barrierefreier Zugang LIZ umgesetzt (gemäß dem Planungskonzept).
Der Kostenberechnung des Büro Planstatt Senner für den ersten Bauabschnitt in Höhe von 1.193.000 € brutto wird zugestimmt. Die Finanzierung erfolgt wie in der Sitzungsvorlage dargestellt

Zum Endausbau des Baugebiets Beckenhalde Nord II in Aalen-Dewangen - VorlagenNr. 6617/035

Die Mitglieder des Gemeinderats fassten einstimmig die folgenden Beschlüsse:
1. Dem endgültigen Ausbau der Verkehrsflächen im Baugebiet „Beckenhalde Nord II“, entsprechend den Ausführungsplänen des Tiefbauamts wird zugestimmt.
2. Dem Kostenvoranschlag in Höhe von 520.000,00 € wird zugestimmt. Die Finanzierung erfolgt wie in der Sitzungsvorlage dargestellt.
3. Die Ausschreibung erfolgt öffentlich am 26.07.2017 im Stadtinfo.

 

Kopernikus-Gymnasium: Umbau und Sanierung des Lehrer- und Verwaltungsbereiches im Bestandsgebäude (Ebene 4) - VorlagenNr. 6517/039

Die Mitglieder des Gemeinderats fassten einstimmig die folgenden Beschlüsse:
Der Gemeinderat fasst den Baubeschluss über den Umbau bzw. Sanierung des Lehrer- und Verwaltungsbereiches im Bestandsgebäude (Ebene 4) auf Grundlage der vorgestellten Planung und der dargestellten Kosten von 911.000€ brutto. Für die weitere Planung wird das Büro Liebel Architekten (Architektur) und das Büro Kummich & Weißkopf (Elektroplanung) beauftragt. Die Fachplanung Haustechnik wird von der Gebäudewirtschaft selbst übernommen. Die Finanzierung erfolgt wie in der Sitzungsvorlage dargestellt.

Erteilungen von Weisungen

Erteilung von Weisungen an den Vertreter der Stadt Aalen für die nächste ordentliche Gesellschafterversammlung der Innovationszentrum Aalen Betreibergesellschaft mbH - VorlagenNr. 2117/024

Die Mitglieder des Gemeinderats fassten einstimmig die folgenden Beschlüsse:
Dem Vertreter der Stadt Aalen wird gemäß § 104 Abs. 1 letzter Satz Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i. V. m. § 9 Abs. 4 Nr. 26 der Hauptsatzung der Stadt Aalen die Weisung erteilt, in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Innovationszentrum Aalen Betreibergesellschaft mbH

a) der Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2016,
b) der Entlastung der Geschäftsführung und
c) der Wahl einer regionalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017zuzustimmen.

 

Erteilung von Weisungen an den Vertreter der Stadt Aalen für die nächste ordentliche Gesellschafterversammlung der Technologiezentrum Aalen GmbH i. L. . VorlagenNr. 2117/020

Die Mitglieder des Gemeinderats fassten einstimmig die folgenden Beschlüsse:
Dem Vertreter der Stadt Aalen wird gemäß § 104 Abs. 1 letzter Satz GemO für Baden-Württemberg i. V. m. § 9 Abs. 4 Nr. 26 der Hauptsatzung der Stadt Aalen die Weisung erteilt, in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Technologiezentrum Aalen GmbH i. L. der Wahl einer regionalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer für die Liquidationsschlussbilanz für den Zeitraum vom 01.01.2017 bis zum 30.06.2017 zuzustimmen.

 

Erteilung von Weisungen an den Vertreter der Stadt Aalen für die nächste Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Aalen GmbH zum Verkauf von Gesellschaftsanteilen an der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH an das Land Baden-Württemberg - VorlagenNr. 2117/023

Die Mitglieder des Gemeinderats fassten einstimmig die folgenden Beschlüsse:
Dem Vertreter der Stadt Aalen wird gemäß § 104 Abs. 1 letzter Satz GemO für Baden-Württemberg i. V. m. § 9 Abs. 4 Ziffer 26 der Hauptsatzung der Stadt Aalen die Weisung erteilt, in der nächsten Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Aalen GmbH dem folgenden zuzustimmen:
Der 0,1 %ige Anteil an der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg wird als unmittelbare Beteiligung der Stadtwerke Aalen GmbH bzw. als mittelbare Beteiligung der Stadt Aalen an das Land Baden-Württemberg verkauft.
Der Verkauf des Anteils ist aus gemeindewirtschaftsrechtlicher Sicht vorlagepflichtig bei der Rechtsaufsichtsbehörde. Die Vorlage der relevanten Unterlagen beim Regierungspräsidium Stuttgart erfolgt durch die Beteiligungsverwaltung. Die endgültige Durchführung der erforderlichen Rechtsgeschäfte kann erst nach Vorliegen der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde erfolgen.

 

Erteilung von Weisungen an den Vertreter der Stadt Aalen für die nächste ordentliche Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Aalen GmbH - VorlagenNr. 2117/025

Die Mitglieder des Gemeinderats fassten bei einer Gegenstimme  die folgenden Beschlüsse: 1. Dem Vertreter der Stadt Aalen wird gemäß § 104 Abs. 1 letzter Satz GemO für Baden Württemberg i. V. m. § 9 Abs. 4 Ziffer 26 der Hauptsatzung der Stadt Aalen die Weisung erteilt, in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Aalen GmbH

a) der Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2016,

b) der Zuführung des Jahresüberschusses in Höhe von 2.306.385,22 € in die Gewinnrücklage sowie

c) der Entlastung des Geschäftsführers der Stadtwerke Aalen GmbH für das Geschäftsjahr 2016
zuzustimmen.

Keine Beschlussfassung, da keine Beschlussfähigkeit vorhanden

2. In Abwesenheit der befangenen Aufsichtsratsmitglieder der Stadtwerke Aalen GmbH wird dem Vertreter der Stadt Aalen gemäß § 104 Abs. 1 letzter Satz GemO für Baden Württemberg i. V. m. § 9 Abs. 4 Ziffer 26 der Hauptsatzung der Stadt Aalen die Weisung erteilt, in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Aalen GmbH der Entlastung des Aufsichtsrats der Stadtwerke Aalen GmbH zuzustimmen.

© Stadt Aalen, 28.07.2017