Die entsprechenden Vorlagen finden Sie unter der angegebenen
Nummer unter www.aalen.de/Ratsinformationssystem
1 Fragestunde der Einwohner um 17 Uhr, falls erforderlich, wird die Reihenfolge der Tagesordnung geändert
2 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse gem. § 35 Abs. 1 GemO
3 Bekanntgabe einer Eilentscheidung
4 Einbringung des Haushaltsplanentwurfs 2018 und der mittelfristigen Finanzplanung
5 Erteilung von Weisungen
a) An den Vertreter der Stadt Aalen für die nächste ordentliche Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Aalen GmbH - Jahresabschluss 2016
Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:
Dem Vertreter der Stadt Aalen wird gemäß § 104 Abs. 1 letzter Satz GemO für Baden Württemberg i. V. m. § 9 Abs. 4 Ziffer 26 der Hauptsatzung der Stadt Aalen die Weisung erteilt, in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Aalen GmbH
a)der Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2016,
b)der Zuführung des Jahresüberschusses in Höhe von 2.306.385,22 € in die Gewinnrücklage sowie
c)der Entlastung des Geschäftsführers der Stadtwerke Aalen GmbH für das Geschäftsjahr 2016 zuzustimmen.
2117/030
Entscheidung
b) An den Vertreter der Stadt Aalen für die nächste ordentliche Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Aalen GmbH - Entlastung des Aufsichtsrats der Stadtwerke Aalen GmbH
Der Gemeinderat fasste einstimmig den folgenden Beschluß:
In Abwesenheit der befangenen Aufsichtsratsmitglieder der Stadtwerke Aalen GmbH wird dem Vertreter der Stadt Aalen gemäß § 104 Abs. 1 letzter Satz GemO für Baden-Württemberg i. V. m. § 9 Abs. 4 Ziffer 26 der Hauptsatzung der Stadt Aalen die Weisung erteilt, in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Aalen GmbH der Entlastung des Aufsichtsrats der Stadtwerke Aalen GmbH zuzustimmen.
2117/029
Entscheidung
c) An den Vertreter der Stadt Aalen für die nächste ordentliche Gesellschafterversammlung der Wohnungsbau Aalen GmbH
Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:
Dem Vertreter der Stadt Aalen wird gemäß § 104 Abs. 1 letzter Satz GemO für Baden-Württemberg i. V. m. § 9 Abs. 4 Ziffer 26 der Hauptsatzung der Stadt Aalen die Weisung erteilt, in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Wohnungsbau Aalen GmbH
a) dem Geschäftsbericht 2016 und der Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2016,
b) der Zuführung des Bilanzgewinns in Höhe von 2.525.418,00 € zu den Anderen Gewinnrücklagen und
c) der Entlastung der Geschäftsführung der Wohnungsbau Aalen GmbH
zuzustimmen.
2117/027
Entscheidung
d) An den Vertreter der Stadt Aalen für die nächste ordentliche Gesellschafterversammlung der Wohnungsbau Aalen GmbH - Entlastung des Aufsichtsrats der Wohnungsbau Aalen GmbH
Der Gemeinderat fasste einstimmig den folgenden Beschluß:
In Abwesenheit der befangenen Aufsichtsratsmitglieder der Wohnungsbau Aalen GmbH wird dem Vertreter der Stadt Aalen gemäß § 104 Abs. 1 letzter Satz GemO für Baden-Württemberg i. V. m. § 9 Abs. 4 Ziffer 26 der Hauptsatzung der Stadt Aalen die Weisung erteilt, in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Wohnungsbau Aalen GmbH der Entlastung des Aufsichtsrats der Wohnungsbau Aalen GmbH zuzustimmen
2117/028
Entscheidung
e) An den Vertreter der Stadt Aalen für die nächste ordentliche Gesellschafterversammlung der Technologiezentrum Aalen GmbH i.L.
Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:
Dem Vertreter der Stadt Aalen wird gemäß § 104 Abs. 1 letzter Satz GemO für Baden-Württemberg i. V. m. § 9 Abs. 4 Nr. 26 der Hauptsatzung der Stadt Aalen die Weisung erteilt, in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Technologiezentrum Aalen GmbH i. L.
a) der Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2016,
b) der Zuführung des Jahresgewinns in die Gewinnrücklage und
c) der Entlastung der Geschäftsführung bzw. des Liquidators
zuzustimmen.
Der Beschlussantrag der Sitzungsvorlage 2117/021 wird wie folgt ergänzt:
Dem Vertreter der Stadt Aalen wird gemäß § 104 Abs. 1 letzter Satz GemO für Baden-Württemberg i. V. m. § 9 Abs. 4 Nr. 26 der Hauptsatzung der Stadt Aalen die Weisung erteilt, in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Technologiezentrum Aalen GmbH i. L.
2117/021
2117/021 – 1
Entscheidung
6 Antrag der "Fraktion zur Durchsetzung des Informationsrechts - Fraktionsgemeinschaft von AKTIVEN BÜRGERN und FDP/FWV im Gemeinderat der Stadt Aalen" zur Neubesetzung der Ausschüsse und sonstigen Gremien
Der Gemeinderat fasste einstimmig die folgenden Beschlüsse:
Pkt 3 durch Losentscheid. Damit bleibt der Sitz bei der SPD-Fraktion.
a) Festlegung der neu zu besetzenden Ausschüsse und sonstigen
Gremien
b) Neubesetzung dieser Gremien durch Einigung
Der Antrag der Fraktion zur Durchsetzung des Informationsrechts – Fraktionsgemeinschaft von AKTIVEN BÜRGERN und FDP/FWV im Gemeinderat der Stadt Aalen wird zur Abstimmung gestellt.
1017/017
1017/017-1
Entscheidung
7 Neubestellung der Mitglieder des Gutachterausschusses
a) Der Gemeinderat fasste einstimmig den folgenden Beschluß:
Der Finanzamtsmitglieder für die Amtsperiode 2017-2021 ent-sprechend § 2 Abs. 2 Gutachterausschussverordnung
Der Gemeinderat bestellt durch Wahl die Finanzamtsmitglieder des Gutachterausschusses gemäß Anlage 1 auf die Dauer von 4 Jahren beginnend am 26.10.2017 gemäß § 2 Abs. 2 Gutachterausschussverordnung.
6217/007
Entscheidung
b) Der weiteren Mitglieder für die Amtsperiode 2017-2021 entspre-chend § 2 Abs. 1 Gutachterausschussverordnung-
Der Gemeinderat fasst mehrheitlich den folgenden Beschluß:
Die Anzahl der weiteren Mitglieder des Gutachterausschusses (ohne die Mitglieder des Finanzamts) wird auf 17 Mitglieder beschränkt. Der Gemeinderat bestellt durch Wahl die weiteren Mitglieder des Gutachterausschusses gemäß Anlage 1 auf die Dauer von 4 Jahren beginnend am 26.10.2017 gemäß § 2 Abs. 1 Gutachterausschussverordnung. Die Anlage 1 kann durch Vorschläge aus dem Gemeinderat ergänzt werden.
6217/008
Entscheidung
8 Städtisches Waldstadion Aalen
a) Vermarktung des Namenrechts für die Saison 2017/2018
Der Gemeinderat fasst bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung den folgenden Beschluß:
Das Recht, das städtische Waldstadion namensrechtlich zu vermarkten, wird für die Saison 2017/2018 für netto 20.000 Euro (brutto 23.800 Euro) an den VfR Aalen 1921 e.V. vergeben.
Zum Ende der Saison 2017/2018 entscheidet der Gemeinderat über eine weitere Vergabe des Namenrechts am städtischen Waldstadion. Hierzu ist der Abschluss eines neuen Vermarktungsvertrages erforderlich. Die Verwaltung wird beauftragt, hierzu einen Vorschlag zu erarbeiten.
4017/006
Entscheidung
b) Anpassung der Entgeltordnung für die Benutzung für die Saison 2017/2018
Der Gemeinderat fasst einstimmig den folgenden Beschluß:
Die bestehende Entgeltordnung für die Benutzung des städti-schen Waldstadions gilt für die Saison 2017/2018 weiter.
Am Ende der Saison 2017/2018 wird über die Entgeltordnung für die Benutzung des städtischen Waldstadions neu beraten und entschieden
4017/007
Entscheidung
9 Musikschule Aalen
- Gebührenerhöhung durch Änderung der Satzung der Musikschule Aalen zum 01.02.2018
Der Gemeinderat fasst bei 12 Enthaltungen die folgenden Beschlüsse:
Der Bericht der Musikschule Aalen 2016 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg beschließt der Gemeinderat der Stadt Aalen die als Anlage 3 beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung der Musikschule der Stadt Aalen vom 14. April 2011, zuletzt geändert durch Satzung vom 4. März 2016
4417/001
Entscheidung
10 Satzungsänderung der Benutzungs- und Gebührenordnung für die Stadtbibliothek Aalen sowie für die Büchereien in den Stadtbezirken
Der Gemeinderat fasst einstimmig den folgenden Beschluß:
Den vorgeschlagenen Änderungen der Benutzungs- und Gebührenordnung der Stadtbibliothek sowie ihrer Büchereien in den Stadtbezirken wird zugestimmt.
8017/003
Entscheidung
11 Schulbausanierung Schillerschule Aalen
- Raumkonzept
- Vorentwurf mit Kostenschätzung
ENTFÄLLT!
6517/014
Entscheidung
12 THG-Turnhalle: Baubeschluss für die energetische Sanierung
Der Gemeinderat fasst bei einer Enthaltung und einer Gegenstimme den folgenden Beschluß:
Der Gemeinderat stimmt der Entwurfsplanung mit Kostenberechnung vom 31.08.2017 mit Gesamtbaukosten von 2,12 Mio. Euro zu.
Im Vorgriff auf die Genehmigung des Haushaltsplans 2018 fasst der Gemeinderat den Baubeschluss über die Energetische Sanierung der THG-Turnhalle. Die Finanzierung erfolgt über die im Jahr 2017 noch zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Höhe von 324.000,00 € der Investitionsnummer I650116. Die noch erforderlichen 46.000,00 € werden finanziert über die Investitionsnummer I650096. Der im Haushaltsplan 2018 zu veranschlagende Planansatz beträgt 1,75 Mio. Euro (brutto).
Die Stadtverwaltung erhält die Freigabe, die Planungsbeteiligten für die weiteren Leistungsphasen nach HOAI zu beauftragen.
6517/037
Entscheidung
13 Vergaben
a) Arbeiten zur Erschließung des Baugebiets "Schlatäcker II" in Aalen
Der Gemeinderat fasst bei einer Enthaltung und einer Gegenstimme die folgenden Beschlüsse:
6617/026
Entscheidung
b) Arbeiten zur Erschließung des Baugebiets Buchäcker und Endausbau vor der Heizzentrale und Flst. Nr. 100, Baugebiet Schloßäcker in Aalen-Fachsenfeld
Der Gemeinderat fasst einstimmig die folgenden Beschlüsse:
6617/038
Entscheidung
c) Arbeiten für Teilabbruch und Sicherungsmaßnahmen für den Kulturbahnhof
Der Gemeinderat fasst bei einer Enthaltung und einer Gegenstimme den folgenden Beschluß:
Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss:
Der Auftrag für die Arbeiten für Teilabbruch, sowie für Sicherungs- und Entsorgungsmaßnahmen am Kulturbahnhof wird an die Firma Kara Abbruch in Melle zu den Preisen und Bedingungen des Angebots vom 04.09.2017 mit einer Auftragssumme von 1.081.232,74 Euro inklusive 19 % Mehrwertsteuer vergeben.
Die Finanzierung erfolgt wie in der Sitzungsvorlage dargestellt.
6517/041
Entscheidung
d) Schubart-Gymnasium - Vergabe der Metallbau- und Verglasungsarbeiten
Der Gemeinderat fasst einstimmig den folgenden Beschluß:
Es werden folgende Gewerke vergeben:
Die Metallbau-, Verglasungs- und Sonnenschutzarbeiten an die Firma Gebrüder Schneider, Stimpfach zu den Preisen und Bedingungen des Angebotes vom 05.09.2017 mit einer Auftragssumme von 627.080,02 € inkl. 19% MWSt.
Die Finanzierung erfolgt wie in der Sitzungsvorlage dargestellt.
6517/045
Entscheidung
14 Verkehrskonzept und Entwicklungsschritte Östlicher Stadtgraben
Der Gemeinderat fasst einstimmig den folgenden Beschluß:
Die auf den bisherigen Überlegungen aufbauende Verkehrskonzeption wird begrüßt und soll entsprechend umgesetzt werden.
Die aufgeführten weiteren Entwicklungsschritte sollen weiter vorangetrieben werden
6117/029
Entscheidung
15 Änderung des Flächennutzungsplanes
a) Der Gemeinderat fasst bei acht Gegenstimmen die folgenden Beschlüsse:
für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen-Essingen-Hüttlingen im Bereich "Bolzensteig II" in der Gemeinde Hüttlingen (69. FNP-Änderung)
- Ergebnis der Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen
gem. § 3 (2) BauGB
- Feststellungsbeschluss
6117/025
Vorberatung
b) für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen-Essingen-Hüttlingen im Bereich "Dauerwang I" im Gebiet des Zweckverbandes Dauerwang (67. FNP-Änderung)
- Ergebnis der Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen
gem. § 3 (2) BauGB
- Feststellungsbeschluss
Der Gemeinderat fasst einstimmig die folgenden Beschlüsse:
6117/026
Vorberatung
16 Bebauungspläne
a) "Schleifbrückenstraße westlich des Kochers" in den Planbereichen 01-03 und 03-06, Plan Nr. 01-03/13 in Aalen-Kernstadt und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet, Plan Nr. 01-03/13
- 1. Auslegungsbeschlüsse gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 13 bzw. 13 a BauGB
Der Gemeinderat fasst einstimmig die folgenden Beschlüsse:
6117/027
Entscheidung
b) "Nordumfahrung Ebnat" in den Planbereichen 32-01, 32-02, 33-01, 33-02, 34-02, 34-03, 34-04 und 35-03, Plan Nr. 33-01 in Aalen-Ebnat sowie Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet, Plan Nr. 33-01
- 1. Auslegungsbeschluss gem. § 3 (2) BauGB
Der Gemeinderat fasst einstimmig die folgenden Beschlüsse:
6117/018
Entscheidung
c) "Änderung Sandfeld IV westlich der Abt-Johannes-Straße" im Planbereich 68-06, Plan Nr. 68-06/4 in Aalen-Fachsenfeld sowie Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet, Plan Nr. 68-06/4
- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB und § 13 a BauGB
- 1. Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 und § 13 a BauGB
Der Gemeinderat fasst einstimmig die folgenden Beschlüsse:
6117/019
Entscheidung
17 Antrag der Stadtwerke Aalen GmbH auf Ausweisung eines Was-serschutzgebiets (Schutzzone II) für die Quellfassung Waschhaldenquelle und Ausweisung eines Wasserschutzgebiets (Schutzzone I und II) für die Quellfassung Kocherursprung
Der Gemeindrat fasst bei fünf Gegenstimmen und vier Enthal-tungen mehrheitlich die folgenden Beschlüsse:
6017/025-2
Entscheidung
18 Europaweite Ausschreibung der Strom- und Erdgaslieferung für die Stadt Aalen - Lieferung ab 01.01.2019
Der Gemeinderat nimmt die europaweiten Ausschreibungen für die Strom- und Erdgaslieferungen ab 01.01.2019 zur Kenntnis.
6717/011
Kenntnisnahme
19 3. Bericht zu Projektgesellschaften der Trianel Erneuerbare Energieren GmbH & Co.KG (TEE)
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.
8117/043
Kenntnisnahme