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Beschlüsse aus der Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Stadtentwicklung am 26. Oktober 2017

Die entsprechenden Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer im Ratsinformationssystem unter www.aalen.de.

1. Bebauungsplan "Rombacher Straße östlich der Hochschule" im Planbereich 02-06, Plan Nr. 02-06/2 in Aalen-Kernstadt und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet, Plan Nr. 02-06/2 - 1. Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 13 bzw. 13 a BauGB (Vorberatung)     - 6117/031

Der Ausschuss empfiehlt einstimmig dem Gemeinderat zur Beschlussfassung:

  1. Die Entwürfe des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften (Lageplan mit Textteil, 07.09.2017, LK&P Ingenieure, Mutlangen/ Stadtmessungsamt Aalen / Stadtplanungsamt Aalen), und der Begründung (07.09.2017, LK&P Ingenieure, Mutlangen, Anlage A und B) werden gebilligt.
  2. Die Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung (Anlage C) sind Grundlage für die o.g. Planfassungen für die 1. Auslegung.
  3. Durch diesen Bebauungsplan (Plan Nr. 02-06/2) und die Satzung über örtliche Bauvorschriften werden folgende Bebauungsplanverfahren soweit sie vom Geltungsbereich dieses Bebauungsplans Plan Nr. 02-06/2 überlagert werden, aufgehoben:
    Bebauungsplan II-06 „Ludwigstraße“, in Kraft seit 14.10.1932.
  4. Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB bzw. nach § 13a BauGB als Maßnahme der Innenentwicklung durchgeführt.
  5. Die öffentliche Auslegung erfolgt auf die Dauer von 30 Tagen, da das Planungsverfahren keine hohe Komplexität aufweist. (Gründe sind unter anderem die geringe Plangebietsgröße und die geplante Nutzungsanpassung im vorhandenen Spektrum).
  6. Es wird bestimmt, dass während der öffentlichen Auslegung nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Planungen unberücksichtigt bleiben können.
  7. Die öffentliche Auslegung erfolgt unter Vorbehalt des Abschlusses der parallel zum Bebauungsplanverfahren notwendigen vertraglichen Regelungen.

2. Bebauungsplan "Änderung im Bereich nördlich der Zebert- und Wielandstraße" in den Planbereichen 06-01 und 06-03, Plan Nr. 06-03/3 in Aalen -Kernstadt sowie Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet, Plan Nr. 06-03/3 - Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen gem. § 3 (2) BauGB - Satzungsbeschlüsse gem. § 10 (1) BauGB und § 74 (6) LBO sowie § 13, § 13 a BauGB (Vorberatung) - 6117/032

Mit einstimmigem Votum empfiehlt der AUSt dem Gemeinderat:

  1. Der Gemeinderat stellt nach Abwägung die beigefügte Liste vom 05.10.2017 betreffend des genannten Bebauungsplanes und der zugehörigen Satzung über örtliche Bauvorschriften als Ergebnis der von ihm durchgeführten Prüfung der während der Auslegung abgegebenen Stellungnahmen fest (Anlage D).
  2. Die als Anlage beigefügten  S a t z u n g e n  werden beschlossen (Anlage A).
  3. Durch diesen Bebauungsplan (Plan Nr. 06-03/3) und die Satzung über örtliche Bauvorschriften werden folgende Bebauungspläne, soweit sie vom Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes Plan Nr. 06-03/3 überlagert werden, aufgehoben:
    - Bebauungsplan VI-03 „Pelzwasen III“, in Kraft seit 08.02.1958
    - Bebauungsplan 06-01/1 „Östlich des Amselweges“, in Kraft seit 11.08.1973
  4. Der Bebauungsplan weicht von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Aalen ab. Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung an die Festsetzungen des Bebauungsplanes anzupassen (65. FNP-Änderung; Anlage C).

3. Abwägung und Schlussbericht Lärmaktionsplan – 6117/045

Einstimmig empfiehlt der AUSt dem Gemeinderat zur Beschlussfassung:

  1. Der Schlussbericht zur 2. Stufe des Lärmaktionsplanes wird beschlossen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Meldebogen zur Lärmaktionsplanung und den Schlussbericht an die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) zu übermitteln.
© Stadt Aalen, 27.10.2017