Beschlüsse aus dem elektronischen Umlaufverfahren der Stadt Aalen im April 2021
Die Vorlagen finden Sie unter der angegebenen Nummer unter www.aalen.de/Ratsinformationssystem
1. Antrag von Stadträtin Heidemarie Matzik auf Ausscheiden aus dem Gemeinderat
1021/005
Der Gemeinderat fasste im elektronischen Verfahren einstimmig die folgenden Beschlüsse:
- Für das von Frau Heidemarie Matzik beantragte Ausscheiden aus dem Gemeinderat liegt ein wichtiger Grund im Sinne von § 16 Abs. 1 GemO vor.
- Die Zugehörigkeit von Frau Matzik zum Gemeinderat der Stadt Aalen endet mit Ablauf des 30. April 2021.
2. Nachrücken von Frau Martina Lechner in den Gemeinderat
1021/006
Der Gemeinderat fasste im elektronischen Verfahren einstimmig die folgenden Beschlüsse:
- Es wird festgestellt, dass Frau Martina Lechner, Waldhäuser Straße 6, 73432 Aalen, die Wählbarkeit für den Gemeinderat der Stadt Aalen (§ 28 GemO) besitzt und nicht durch einen Hinderungsgrund (§ 29 GemO) vom Eintritt in den Gemeinderat ausgeschlossen ist.
- Frau Lechner rückt zum 1. Mai 2021 in das Direktmandat von Frau Matzik nach.
3. Festlegung der Entgeltfreiheit bei behördlich angeordneter Schließung von Betreuungseinrichtungen, Regelung ab 01.03.2021
5021/005
Der Gemeinderat fasste im elektronischen Verfahren einstimmig die folgenden Beschlüsse:
- Änderung des Musterbetreuungsvertrags der städtischen Kitas: Entgeltfreiheit bei behördlich angeordneter Schließung von Kitas
- Änderung der Aalener Standards Kinderbetreuung: Änderung des Aalener Standards Nummer 1 (Elternbeiträge) und des Standards Nummer 7 (Verpflegungsstandards) in Bezug auf Entgeltfreiheit bei behördlich angeordneter Schließung von Kitas und Horten
- Änderung der städtischen Benutzungs- und Entgeltordnung Schulkindbetreuung: Entgeltfreiheit bei behördlich angeordneter Schließung der Schulkindbetreuung
- Die Zuständigkeit für die Entscheidung über den Einzug von Elternbeiträgen für die Bereiche der Schulkindbetreuung und der städtischen Kitas wird vom Gemeinderat auf den Oberbürgermeister / die Oberbürgermeisterin der Stadt Aalen übertragen. Des Weiteren erfolgt analog die Übertragung der Zuständigkeit zur inhaltsgleichen Anpassung der Aalener Standards Kinderbetreuung als Teil des Kita-Vertrags mit den kirchlichen und freien Kita-Trägern.
4. Theaterring Aalen - Bericht zur Spielzeit 2019/20 und Programmgestaltung der Spielzeit 2021/22
8021/007
Der Gemeinderat fasste im elektronischen Verfahren einstimmig die folgenden Beschlüsse:
- Kenntnisnahme: Bericht über die Spielzeit 2019/20
- Das Programm der Theaterring-Spielzeit 2021/22 wird gebilligt.
5. Anmeldezahlen für die Grundschulen und die weiterführenden Schulen zum Schuljahr 2021/22
4021/007
Die Anmeldezahlen werden zur Kenntnis genommen.
6. Erteilung von Weisungen an den Vertreter der Stadt Aalen für die nächste ordentliche Gesellschafterversammlung der Ostalb-Skilift Aalen GmbH - Jahresabschluss 2019/2020
2121/003
Der Gemeinderat fasste im elektronischen Verfahren einstimmig den folgenden Beschluss:
Dem Vertreter der Stadt Aalen wird gemäß § 104 Abs. 1 letzter Satz GemO für Baden- Württemberg i. V. m. § 9 Abs. 4 Ziffer 26 der Hauptsatzung der Stadt Aalen die Weisung erteilt, in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Ostalb-Skilift Aalen GmbH
- dem Geschäftsbericht 2019/2020 und der Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.05.2020,
- der Verrechnung des Jahresfehlbetrags mit der Gewinnrücklage und
- der Finanzplanung 2020/2021 – 2024/2025
zuzustimmen.
7. Erteilung von Weisungen an den Vertreter der Stadt Aalen für die nächste ordentliche Gesellschafterversammlung der Ostalb-Skilift Aalen GmbH - Entlastung des Aufsichtsrats der Ostalb-Skilift Aalen GmbH
2121/004
Der Gemeinderat fasste im elektronischen Verfahren einstimmig den folgenden Beschluss:
In Abwesenheit der befangenen Aufsichtsratsmitglieder der Ostalb-Skilift Aalen GmbH wird dem Vertreter der Stadt Aalen gemäß § 104 Abs. 1 letzter Satz GemO für Baden-Württemberg i. V. m. § 9 Abs. 4 Ziffer 26 der Hauptsatzung der Stadt Aalen die Weisung erteilt, in der nächsten ordentlichen Gesellschafterversammlung der Ostalb-Skilift Aalen GmbH der Entlastung des Aufsichtsrats zuzustimmen.
8. Erteilung von Weisungen an den Vertreter der Stadt Aalen für die Verwaltungsratssitzung der Komm.Pakt.Net
2121/016
Der Gemeinderat fasste im elektronischen Verfahren einstimmig den folgenden Beschluss:
Dem Vertreter der Stadt Aalen wird gemäß § 102 b Abs. 3 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg die Weisung erteilt, in der nächsten Verwaltungsratssitzung der gemeinsamen selbständigen Kommunalanstalt des öffentlichen Rechts Komm.Pakt.Net der Beteiligung der Komm.Pakt.Net an der neu zu gründenden OEW Breitband GmbH zuzustimmen.
9. Annahme von Spenden gem. § 78 Abs. 4 GemO
2121/014
Der Gemeinderat fasste im elektronischen Verfahren einstimmig den folgenden Beschluss:
Die Annahme der Spenden, wie in der Vorlage dargestellt, wird beschlossen.
10. Baubeschluss: Bildungs-Campus-Braunenberg in Wasseralfingen, 1. Bauabschnitt
6521/003
Der Gemeinderat fasste im elektronischen Verfahren einstimmig die folgenden Beschlüsse:
- Der Gemeinderat fasst den Baubeschluss über den 1. Bauabschnitt des Bildungs-Campus Braunenberg, einer sechsgruppigen Kindertageseinrichtung sowie einer Schulcafeteria am Standort der Braunenbergschule, Steinstraße 38, mit einem Kostenvolumen von 8,1 Mio. Euro inkl. Außenanlagen.
- Der Gemeinderat stimmt der Beauftragung des Architekten, Manfred Gruber sowie der Fachplaner für die Leistungsphasen 4 bis 9 HOAI zu.
11. Baubeschluss zur Sanierung der Asphaltbeläge im Talweg in Aalen
6621/008
Der Gemeinderat fasste im elektronischen Verfahren einstimmig die folgenden Beschlüsse:
- Der Sanierung des 2. Bauabschnittes des Talwegs wird zugestimmt.
- Die Finanzierung der Kosten in Höhe von rd. 300.000 Euro geht zu Lasten der Investitionsnummer I660193.
12. Baubeschluss zur Verlegung der Wohnmobilstellplätze von der Hirschbachstraße an die Osterbucher Steige in Aalen
6621/010
Der Gemeinderat lehnte mit einer Gegenstimme im elektronischen Verfahren die folgenden Beschlüsse ab:
- Der Umverlegung der Wohnmobilstellplätze an die Osterbucher Steige wird zugestimmt.
- Die Finanzierung in Höhe von ca. 150.000 € geht zu Lasten der Investitionsnummer I800015.
- Die überplanmäßige Ausgabe wird beschlossen und wird über nicht benötigte Mittel der Investitionsnummer I660007 finanziert, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplans 2021.
- Die Planung und Ausführung erfolgt über das Tiefbauamt.
13. Vergabe der Arbeiten zur Sanierung der Brücke Stiewingstraße in Aalen-Wasseralfingen
6621/009
Der Gemeinderat fasste im elektronischen Verfahren einstimmig die folgenden Beschlüsse:
- Die Arbeiten werden an den günstigsten Bieter Firma AWUS-Bau, Aalen zu den Preisen und Bedingungen des Angebots vom 15.03.2021 mit einer vorläufigen Auftragssumme von 298.970,02 € vergeben.
- Die Finanzierung der Brückenbauarbeiten in Höhe von 235.164,09 € erfolgt über die Investitionsnummer I660158.
- Die Kosten für den Geh- und Radweg in Höhe von 41.418,36 € gehen zu Lasten der Investitionsnummer I660101.
- Die Kosten für die Verlegung der Versorgungsleitungen in Höhe von 22.387,57 € gehen zu Lasten des Wirtschaftsplans der Stadtwerke.
© Stadt Aalen, 04.05.2021